V-Leute dürfen den Hitlergruss zeigen, empört sich Tanjev Schulz

Der verhinderte Buchautor eines NSU-Märchenbuches von der Süddeutschen gibt sich empört:

Der Staat gestattet Neonazi-Spitzeln den Hitlergruß. So steht es nicht wörtlich im Gesetz, aber darauf läuft es hinaus. Kein schönes Gesetz ist das.

24.3.2015. http://www.sueddeutsche.de/politik/v-leute-schmutzfuesse-des-staats-1.2407671

Die verbrecherische Tätigkeit von V-Leuten bei Polizei und Geheimdiensten beschränkt sich nicht auf „Rechte“, und gegenüber der Mitwirkung beim Legen von Trugspuren, mit denen der Staat Unschuldige zig Jahre lang einsperrt, ist der Hitlergruss geradezu eine Lappalie.

Ein Krautfresser am Arsch des Staates kann sicher nicht nur keine Fachbücher schreiben, er kann auch nicht in seinem Käseblatt (Alpen-Prawda) den Lesern erklären, wozu der Tiefe Staat die Spitzel am allernötigsten braucht: Systemkritische Bürgerbewegungen zu unterwandern, sie niederzuschreiben, sie zu verleumden und ihre Protagonisten auch mal unschuldig mit dem Strafgesetzbuch dranzukriegen, für all diese honorigen „Zwecke“ braucht der demokratische Rechtsstaat seine Spitzel.

Wessen Schreib-Spitzel sind Sie denn so, Herr Schulz? Oder sollte man Ihnen lediglich Blödheit und einen miesen Charakter unterstellen?

Quelle: sueddeutsche.de

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Was V-Leute so machen, das steht hier:

http://oktoberfest.arbeitskreis-n.su/

Ob die immer so harmlos sind wie die Spitzel in der WSG Hoffmann, das weiss man erst dann, wenn ein gewisser Herr Fraas seinem „Chef“ im zeitlichen Zusammenhang mit einer Oktoberfestbombe samt 13 Toten ein bisschen Sprengstoff nach Hause bringt.

Hätte Fraas dabei auch noch den Hitlergruss gezeigt, dann hätte das sicher ganz schön ins Auge gehen können…

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4 Gedanken zu „V-Leute dürfen den Hitlergruss zeigen, empört sich Tanjev Schulz“

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