Das doppelte Lottchen, also den Suzuki-Schrabenzieher des Tatmotorrads in Fluchtauto und bei Becker/Sonnenberg in Singen umgibt ein unauflösbarer Knoten: Wenn EINER fehlt und man ZWEI findet, dann ist der Beweis kaputt.
Bleiben die Haare Beckers im Helm:
Aufgefunden im Fluchtwagen, was beweisen Beckers Haare im Helm? Gar nichts, wenn der Helm längere Zeit benutzt wurde, viel, wenn sie neu waren.
Selbst wenn Boock meinte, Becker habe das Motorrad nur nach Karlsruhe überführt, hiesse das, dass Becker in Karlsruhe war. Ausgesagt hat sie das Gegenteil.
Becker hätte lebenslänglich bekommen müssen, meinte Nebenklageanwalt Rätzlaff.
Stuberger berichtete dazu:
„Mittäterschaft“ bedeutete für Mohnhaupt, die nicht in Karlsruhe anwesend war, lebenslänglich, also müsse das auch für Verena Becker gelten.
Das Manuskript Rätzlaffs findet sich bei 3 Sat kulturzeit:
1. Die Angeklagte hat das Attentat auf Generalbundesanwalt Buback und die ihn begleitenden Herren Wurster und Göbel in der RAF mit Vehemenz eingefordert.
2. Sie hat aufgrund der Tatsache, dass sie die Linie der Stammheimer eins zu eins umsetzen wollte, ein großes Eigeninteresse an der Tat gehabt.
3. Sie hat an der Verteilung der Bekennerschreiben mitgewirkt.
Die Punkte 1. bis 3. habe auch die Bundesanwaltschaft erwähnt. In der Wertigkeit, so Rechtsanwalt Rätzlaff, bestehe für ihn kein Unterschied zwischen den Handlungen Brigitte Mohnhaupts und Verena Beckers, wobei Brigitte Mohnhaupt als Mittäterin des Attentats vom 7. April 1977 und eben nicht nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden ist. Denn auch Brigitte Mohnhaupt hat sich für “Aktionen” eingesetzt und diese bei ihren Mitstreitern in der RAF eingefordert. Dies könne dann aber nur eine Folge haben: die Verurteilung Verena Beckers, gemeinschaftlich mit anderen handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. Aus dieser Verurteilung ergebe sich zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Rechtsanwalt spart sich die Ausführungen dazu, wie viele Jahre dieser Strafe aufgrund einer bereits verbüßten Strafe als verbüßt gelten.
Angeklagt war Mittäterschaft, dann wurde das im Prozess zu „Beihilfe“ abgeschwächt. Nicht nachvollziehbar, auch wenn es sich um ein strafrechtliches Monstrum handelt.
Mal so, mal anders, genau die „manche Tiere sind gleicher“– Argumentation der BAW ist das Problem. Man landet dann „schützender Hand“…
Der Verdacht wird genährt durch das verschwundene Haar-Gutachten, laut Rätzlaff ein Skandal, eine unfassbare Schlamperei.
Herold, langjähriger BKA-Präsident, konnte das auch nicht aufklären.
Buback trickst etwas herum: Das Gutachten hat er gerade nicht! Das ist WEG…
Herolds Aussage:
Bundesanwalt Hemberger erzählte sehr viel Mist, Berufskrankheit 😉
Nebelwerfer Hemberger… der Weisung hatte, Verena Becker gegen die Nebenklage zu verteidigen, und das als Staatsanwalt? Verkehrte Welt, aber so agiert sie eben, die schützende Hand?
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Der traurige Höhepunkt: Die Nebenkläger (auch) des NSU-Prozesses. der Schauspieler RA Lucas, und der RA Rabe… Semiya Simsek…
So geht Verteidigung? Pflichtverteidigung im Rechtsstaat?
So geht Mandantenverrat? Das ist Stuberger, nicht Buback, der das schreibt!
Buback erwähnt die Rechtsanwälte mit keinem Wort. Nobel, aber nicht zielführend. Er ist zu weich.
Das Fazit von Buback und von Stuberger kommt als letzter Teil.
Ende Teil 3.
Die Fäschung und Unterdrückung von Beweisen in den Akten (Zeugenaussagen und Dokumente über Sachbeweise) hat für Michael Buback ein unlösbares Problem geschaffen. Er konnte zwar schon vor dem Prozess sehr überzeugend darlegen, dass es eine systematische Fälschung zugunsten von Verena Becker gegeben hat. Das ist aber juristisch und logisch NICHT gleichwertig dem Nachweis ihrer Schuld. Insofern ist das, was seine Anwälte zusammenfassend gesagt haben, noch nicht einmal falsch.
Zur Verdeutlichung muss man nochmals auf das oben erwähnte Haargutachten zurückkommen: Es ist selbst (auf ungeklärte und nicht mehr klärbare Weise) verschwunden, wird aber in einer noch in den Akten vorhandenen Zusammenstellung aufgeführt. Ein nicht mehr vorhandenes Haargutachten kann nicht die Schuld von V. Becker indizieren, der Vermerk deutet aber auf eine Manipulation.
Ein anderes Beispiel ist die Aussage der Augenzeugin der Tat: Sie hat glaubhaft erklärt, dass sie dem ermittelnden Beamten noch am Tattag eine schriftliche Aussage übergeben hat, die aber in den Akten nicht aufzufinden ist. Gleichzeitig hat sie erklärt, dass die (nicht von ihr unterschriebene!) Niederschrift in den Akten eine groteske Verfälschung ihrer tatsächlichen mündlichen Aussage von damals sei. Sie hat zwar ihre Verena Becker belastende Aussage von damals im Prozess wiederholt, es ist den gegnerischen Juristen aber gelungen, ihre Glaubwürdigkeit durch Nebensächlichkeiten zu untergraben, an die sie sich tatsächlich nicht mehr korrekt erinnern konnte, was nach fast 35 Jahren nicht wirklich verwunderlich ist.
Im Ergebnis und wegen der Fülle ähnlicher Indizien muss man sehen, dass Michael Buback überzeugend die Manipulation der Akten und damit der früheren Verfahren nachgewiesen hat. Als Folge der Manipulation (und auch des bösen Unwillens von Prozessbeteiligten) konnte er die Schuld von Frau Becker im Hier und Jetzt des Prozesses von 2010-2012 aber nicht mehr so nachweisen, wie es nötig gewesen wäre. Es ist ein systematisches Problem, dass einer großflächigen Aktenfälschung nach so langer Zeit kaum beizukommen ist.
Im Gesamtbild hat M. Buback sogar einen erstaunlich großen Erfolg im Fall Becker erzielt. Er hat nicht nur für viele seiner Leser die Manipulation überzeugend dargelegt und der Justiz damit gewaltig am Lack gekratzt, sondern eine Verurteilung der Verdächtigen wegen Beihilfe erwirkt. Und es hat den Staat einen enormen Aufwand gekostet, den GAU gerade noch zu verhindern und den Imageschaden auf dieses Niveau zu drücken. Mehr ist beim NSU noch keineswegs erreicht.