Wenn ein Prozess gegen einen Brandstifternazi aus Syrien vertuscht wird, geht der Fall dann auch nicht in die Kriminal-Statistik ein?
Das zunächst Unerklärliche: Im Terminplan für die Medienberichterstattung stand das Verfahren, das nach der Strafprozessordnung natürlich öffentlich stattzufinden hatte, nicht. Und noch am Montag, 5. September, dem Tag der Urteilsverkündung, teilte der Mediensprecher, Richter am Landgericht Bernd Hechenblaikner, auf Anfrage dieser Zeitung mit, das Verfahren sei noch bei der Staatsanwaltschaft, ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest.
„Das war objektiv falsch“, so Hechenblaikner am Freitag auf unsere Anfrage. Der Fehler liege einzig und alleine bei ihm. „Es war ein Versehen, es tut mir Leid, ich kann mich nur entschuldigen.“ Sein Fehler ärgere ihn sehr.
Zustände, was für Zustände! Wieviele Syrer werden denn da so verurteilt, wegen Anzünden von Flüchtlingsheimen?
Samt Hakenkreuzen an der Wand?
Hechenblaikner ist seit acht Jahren Richter, also erfahren. Natürlich weiß er da, dass ein schlimmer Verdacht unvermeidlich ist: Dass vonseiten des Gerichts versucht worden sein könnte, den Prozess klein zu halten, den Termin womöglich zu verschleiern, um nicht rechtsextremistische oder anderweitig problematische Zuschauer in den Gerichtssaal zu bekommen. Jeder Richter in Deutschland, der so etwas versuchen oder tun würde, hätte mit schärfsten dienstrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Mit einiger Sicherheit würde schon der mediale Druck dafür sorgen, dass seine Karriere zu Ende wäre.
Würde ein Richter lügen, es wäre das Karriere-Ende
Der Richter Hechenblaikner betont und bekräftigt auf Anfrage mehrfach, so liege der Fall hier nicht. „Es wurde nichts absichtlich verschwiegen. Es war ein Versehen, mein Fehler.“ Mitte Juli sei Anklage erhoben worden, die Strafkammer habe Ende Juli Verhandlungstermine festgelegt, für den 31. August und den 5. September.
„Ich hatte das Verfahren prinzipiell auf dem Schirm, habe die Terminierung aber nicht mitgekriegt, weil ich im Urlaub war.“ Er verschweige nichts und sei, gemäß seiner Aufgabe als Mediensprecher, stets kooperativ.
Eine gute Note verdiente sich wenigstens das Urteil, das gesprochen wurde. Eine empfindliche Haftstrafe von vier Jahren für den Angeklagten aus Syrien.
Der Zeitung ist zu danken, für diesen Bericht.
Die Urteilsreferenz bei Anzünden eines Flüchtlingsheimes und Hakenkreuz-Schmiererien als Ablenkung liegt also bei 4 Jahren Knast. Als gutes Urteil, angemessen.
Vorra, da waren es Kosovo-Albaner von der Baufirma, die hatten Mist gebaut, und dann „warm abgreissen“. War noch nicht bezogen.
Ob die auch 4 Jahre bekommen werden, oder mehr, wegen Versicherungsbetrug?
Der Nazihype in Vorra war eine Luftnummer, wie auch in Tröglitz
Sind keine Einzelfälle, wie man in Hamburg sehen konnte:
Dreck schwimmt oben: Maaslose Misere
Sie ermorden sich, sie brandstiften in Hamburg.
Und dann noch er hier:
Mal die Urteile abwarten. Abschiebeschutz bei Brandstiftung ist der BRD absolut zuzutrauen, nur mal so erwähnt.
Und Nachschub an Leuten, die wir nicht brauchen können, ohne Unterlass:
Wird böse enden. Aber nicht für Mutti. Nur für die Völker Europas. Recht so, sind eh mehrheitlich Nazis… siehe ganz oben.
Must read:
https://wolfgangstreeck.com/2016/09/05/exploding-europe-germany-the-refugees-and-the-british-vote-to-leave/