Man vergass allerdings, gegen die Meinungsverbote vorzugehen, weil es einen offenbar nicht betraf. Es traf ja nur „böse Nazis“, die zum Beispiel in Bezug auf die Verträglichkeit massenhafter islamischer Zuwanderung „eine falsche Meinung hatten“, oder Forscher, die zum Holocaust „unzulässige Fakten“ erforschten und publizierten.
Es war den BRD-Eliten scheissegal, ob diese Leute für Meinungsverbrechen eingesperrt wurden, auch wenn der Mut pensionierter Verfassungsrichter und ausrangierter Bundesinnenminister (Schily 2014) durchaus anzuerkennen ist, die diese Gesinnungsgesetze beklagten.
Wehret den Anfängen, das fand nicht statt, das verpennte man, war feige, ausserdem betraf es einen ja nicht. „Ich bin doch nicht blöd“, das war zu einträglich?
Aber jetzt ist man zu allem entschlossen?
Der Kampf um die Meinungsfreiheit wurde schon vor Jahrzehnten verloren, es gibt seit Jahrzehnten keine Meinungsfreiheit in der BRD.
Sollte man das den mutigen Kämpfern nicht wenigstens mal mitteilen?
Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD), der die Forderungen seines Parteikollegen Oppermann und von CDU-Fraktionschef Kauder umsetzen und Plattformen wie Facebook „empfindliche Bußgelder bis zu € 500.000,00“ androhen soll, wenn „fake news“ nicht „binnen 24 Stunden gelöscht“ würden. Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.
…
„Hate Speech“ und „Fake News“, was soll das sein? Wahlkampfversprechen wie „Die Rente ist sicher?“ oder „Wir schaffen das?“
Die Verwendung des Begriffs „Wirtschaftflüchtling“, den eine mit Millionen von Steuergeldern subventionierte linksextreme Stiftung als „rechte Hetze“ brandmarkt? Oder die offizielle Pressemitteilung der Polizei, wonach es in Köln vor einem Jahr eine ruhige Silvesternacht gegeben habe? Wer verwendet diese Begriffe und warum? Die Formeln sind ungenau, schwammig und Instrument von Akteuren, die jenseits der Gesetze auf den Trichter gekommen sind, zulässige Meinungsäußerungen, die ihrer politischen Ausrichtung zuwider laufen, zu kriminalisieren. Das permanente Operieren mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Hate Speech“ oder „Fake News“ ist deshalb so geschickt, weil es Verunsicherung in die öffentliche Debatte trägt und zur Verängstigung der Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Grundrechte führt.
Wir brauchen keine neuen Gesetze!
Der Text geht noch weiter, es gibt 27 Kommentare dort. Keiner dieser 27 Kommentare erwähnt, was im Titel steht:
Die Meinungsfreiheit wird in der BRD seit 50 Jahren verbogen, Herr Steinhöfel!
Das ist eigentlich ziemlich peinlich, verwundert aber keineswegs.
Siehe auch Ken FM, Nuoviso, den elend langen Jammerfilm „Wikipedia-Ganser-Zensur“ und andere linke Hirnakrobaten, die das Grundproblem der fehlenden Meinungsfreiheit seit 50 Jahren immer fein verdrängt haben, weil es sie nicht betraf, und man ihnen die Tabus erfolgreich eingepflanzt hatte. Gut dressiert ist halb zensiert.
Bigott, Doppelmoral, oder einfach nur bemitleidenswert?
Maas, geh nach Hause, aber lass Artikel 5 GG in Ruhe, meinen die hier:
https://www.youtube.com/watch?v=xhV07i95mqQ
Veröffentlicht am 19.03.2017
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