Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Erschienen auf: http://www.medienanalyse-international.de/index1.html

poststelle@generalbundesanwalt.de

An den

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

March, den 1. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen Frau Dr. Angela Merkel und Frau Dr. Ursula von der Leyen

wegen

§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges

http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html

Ich bin zu dieser Anzeige verpflichtet und nehme die Pflicht wahr:

Nichtanzeige geplanter Straftaten

  1. Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

    1.einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§80), ….

    zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Ich fordere Sie zur Pflichterfüllung nach §160 StGB auf

http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Zum Sachverhalt

Nach allgemein vorliegenden Medienberichten und Interviews plant die Regierung einen Angriffskrieg gegen Syrien.

WEDER liegt ein UN-Sicherheitsratsmandat vor

NOCH eine Bitte um Hilfeleisstung seitens des syrischen Staates gemäß UN-Charta 7/51.

Es wird nicht einmal darum ersucht, dieses syrische Einverständnis zu erlangen: http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-gegen-is-der-einsatz-hat

-eine-sichere.694.de.html?dram:article_id=338424

Das Völkerrecht geht aber nach Art.25 GG unserem Recht vor, erzeugt unmittelbares Recht.

Insofern liegt ein geplanter Verfassungsbruch vor, ich bitte deshalb, auch nach Hochverrat und anderen in Betracht kommenden Delikten zu ermitteln, auch weitere an den Angriffsvorbereitungen Beteiligte festzustellen und zu belangen.

Der Völkrrechtsverbrecher Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder bezichtigt sich nach eigenen Worten in einem gleich gelagerten Fall des Völkerrechtsbruchs – mir fehlt da übrigens noch Ihre Ermittlungsaktivität nach spätestens dieser öffentlichen Selbstbezichtigung:

Hinweis: Die Einlassungen der Beschuldigten, sie sähen ihre Taten als rechtskonform an, sind natürlich keinesfalls Maßstab einer objektiven rechtlichen Beurteilung. Das Prinzip „Unwissen schützt vor Strafe nicht“ gilt bekanntlich auch bei jedem anderen Verbrechen.

Insofern kann die kesse Behauptung der Beschuldigten von der Leyen nicht Basis Ihres Tuns sein, sondern das Gesetz.

Sie sagte heute:

„Nun, es ist der gemeinsame Kampf gegen den IS, der die Grundlage ist, der uns übrigens auch die sichere völkerrechtliche Grundlage gibt und wo wir ja bereits seit über einem Jahr beteiligt sind. Wir sind Teil der Allianz gegen den Terror.“

http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-gegen-is-der-einsatz-hat-eine-sichere.694.de.html?dram:article_id=338424

Damit behauptet sie nichts weiter, als Teil einer Bande zu sein, was  ihr Tun nicht rechtmäßiger macht.

Die berühmten „guten Gründe“ führt jeder Verbrecher an, um seinen Gesetzesverstoß zu kaschieren. Esist  aber einzig Sache des Gerichts, evtl. mildernde Umstände anzuerkennen.

Ich führe das deshalb aus, weil Ihr Haus diese „guten Gründe“ vor 16 Jahren ernsthaft ins Feld führte, um Schröder zu entlasten, der sogar noch ebenso kess formulierte „Wir führen keinen Krieg“ . Jahre später -siehe das ZEIT-Interview – zeigt er, dass er sich der Unrechtmäßigkeit seines Tuns sehr wohl bewusst war.

Ich erwarte von Ihnen eine Eingangsbestätigung dieser Anzeige samt Aktenzeichen und sofortiges Einschreiten.

Hochachtungsvoll

Andreas Hauß

Bachstr. 16

79232 March

Die Rechtslage:

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80StGB lautet:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg#Rechtslage_in_Deutschland

Sehen Sie, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, dann wäre Exkanzler Schröder eingesperrt. Das halbe Verteidigungsministerium ebenfalls. Der Angriff auf Serbien war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Der mit Lügen begründet wurde.

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2015/07/13/die-feindstaatenklausel-gegen-deutschland-gilt-noch/

Ein Gedanke zu „Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges“

  1. Es beweist wieder Mal das aus der Vergangenheit nicht gelernt wurde. Es hat mal geheißen „Nie wieder ein Krieg vom deutschen Boden aus“.
    Nun wird es prekär mit der Hörigkeit deutscher „Politiker“ gegenüber der USA. Wir wollen keinen Krieg!!

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