Im Nachgang zum gestrigen Blogbeitrag:
Es ist so ähnlich wie damals in Thüringen bei Tino Brandt, es ist vielleicht weit normaler, als es aussieht: Man muss seine V-Leute auch vor der Polizei schützen! Egal ob man Staatsschutz ist oder Verfassungsschutz… und das scheint auch gängige Praxis zu sein. Manchmal fliegt es allerdings auf…
Eine recht vollständige Unterstützer-Website zum Fall Mario Forster gibt es hier: http://www.weggesperrt.com/
Staatsschutz der Polizei, der sich wie der Verfassungsschutz geriert ist deshalb kriminell, weil der polizeiliche Staatsschutz dem Legalitätsprinzip unterliegt. Bedeutet: Polizei muss Straftaten anzeigen, Verfassungsschutz nicht.
Der polizeiliche Staatsschutz ist bundesweit eine illegale Beugung der Verfassung. Ganz besonders gilt das auch für den BKA-Staatsschutz, der ein Vertuschungs-Instrument der Bundesanwaltschaft zu sein scheint, und der offenbar sogar NSU-Phantome inszeniert.
Im Auftrag, selbstverständlich. Weisungen aus Berlin?