Wenn Zeugenschutz-Abhängige als Kronzeugen auftreten…

…  dann veranstalten Staatsanwälte Jubelarien vor Gericht, wie es dieser Tage beim NSU-Prozess in München war:

Es geht jedoch auch anders, dieselbe Woche, anderer Prozess, der LKA-V-Mann im Zeugenschutz gegen seinen ehemaligen Bandidos-Boss, auch im Zeugenschutz. Soll seine Bandidos verraten haben.

Kronzeuge vieler Anklagen: Ralf K.

rossmDurch Nachfragen der Verteidiger stellt sich heraus: Durch die Aussagen K.s wurden bis März 2015 insgesamt 268 Verfahren eingeleitet– vor allem Drogen-, Körperverletzungs- und Waffendelikte.

Als K. 2013 ins Gefängnis einwanderte und seine Frau bedroht wurde, habe er beschlossen beim Staatsanwalt auszupacken und in den Zeugenschutz zu gehen. Auch K. sagt, dass ihm eine „wohlwollende Prüfung“ in Aussicht gestellt wurde. Der 48-Jährige bestätigte, im November 2013 mit der VP-Dienststelle (Vertrauensperson) Kontakt gehabt zu haben. Er sei dann aber ohnehin ins Zeugenschutzprogramm gegangen. Und V-Mann und Kornzeuge könne man nicht gleichzeitig sein.

Oh doch, das kann man sehr wohl gleichzeitig sein. Siehe NSU-Prozess. Wobei es eher die Frage ist, inwieweit gebriefte, erpresste Beschuldigte nicht ebenso gut zu Kronzeugen taugen wie V-Leute. Wichtig ist der Zeugenschutz.

Diese Woche nun im LKA-V-Mann Prozess:

Ex-Rocker-Boss belastet Mario F.

Ralf K. sagt in V-Mann-Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen aus – Verteidigung: Das war Falschaussage

Er war „Bandido“-Präsident, dann  lief er zu deren Todfeinden, den  „Hells Angels“, über. Er war Personenschützer  beim Papstbesuch in  Freiburg, aktuell ist er Kronzeuge der  Regensburger Kripo.

Staatsanwaltschaften weigern sich zu ermitteln:

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http://www.sueddeutsche.de/bayern/wuerzburg-kurioses-im-v-mann-prozess-1.2826797

Das ist nicht kurios, das ist schlicht und ergreifend Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.

Dasselbe kriminelle Nichtahnden von Straftaten, nämlich reihenweiser Falschaussagen von Beamten, findet sich in sämtlichen Gedöns-NSU-Ausschüssen und beim Schauprozess in München.

Kurios ist da gar nichts, es ist schlicht das Ende des Grundgesetzes, demnach alle staatlichen Institutionen an Recht und Gesetz gebunden sind. Das gilt nicht mehr in der Postdemokratie BRD.

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