Der grünlinksversiffte Staat begeht Hochverrat am deutschen Volk

Machen wir uns da nichts vor: Die Kanzlerin ist eine Antideutsche, eine Genossin, und die CDU ist eine linke Partei geworden, die jedoch seit 30 Jahren bereits eine Überfremdung der BRD zuliess.

15192803_10211029844880982_1574676314651128724_n

Ro 80 hatte dieses Zitat hier als Kommentarteil gebracht:

Ein Asylrecht ist in allen anderen Staaten der Welt erstens ein Gnadenrecht der jeweiligen Regierung und zweitens zeitlich an das Bestehen der Asylgründe gekoppelt und somit befristet.

Das Asylrecht des Art. 16 GG ist dagegen so, wie es seit über vier Jahrzehnten von den Herrschenden mißbraucht und angewendet wird, nichts anderes als ein Instrument der Abschaffung des deutschen Volkes, oder, zugespitzter formuliert, des Völkermordes am deutschen Volk.

Der Staatsrechtler und ehemaliger Berliner Senatsdirektor (enger Mitarbeiter Willy Brandts) Dr. Otto Uhlitz (»Deutsches Volk oder ‚multikulturelle Gesellschaft‘?“ in: Herbert Fischer (Hrsg.): »Aspekte der Souveränität«, Arndt, Kiel 1987):

»Offensichtlich glaubt man, durch möglichst großzügige ausländerrechtliche Bestimmungen, durch einen Verzicht auf nationale deutsche Interessen und Nichtbeachtung zwingender Vorschriften des Grundgesetzes eine Art ‚Wiedergutmachung‘ oder Sühne nationalsozialistischen Unrechts leisten zu müssen, obwohl kein Kausalzusammenhang zwischen dem ‚Dritten Reich‘ und der heutigen Zuwanderung von Ausländern besteht. Nach Flucht und Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen aus Ostdeutschland dürfte es wohl nicht ‚unmoralisch‘ sein, zu fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutschlands in erster Linie den Deutschen vorbehalten bleibt und nicht für Masseneinwanderungen freigegeben wird.« [S. 61]

Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine ‚multikulturelle Gesellschaft‘ ersetzen will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren dürfen.« [S. 87]

Das sind die 14 Worte, die berühmten! Eine Zukunft für unsere deutschen Kinder in Deutschland sicherstellen.

1986, 1 Minute FJS:

Sehr gut.

Merkel hat die CDU aus Angst vor dem Tod verselbstmorded, so sieht das aus. Und die CDU war willens, sich selbst hinzurichten. Sie ist es immer noch.

„Rufen Sie mal zehn CDU-Politiker an und fragen, wer sich als rechts bezeichnen würde. Wenn Sie mehr als zwei finden, spendiere ich Ihnen einen Döner oder was Sie als Linker so essen.“ – die tageszeitung, 10. September 2005

Das Debakel 2017 wird grausam… ist aber dringend nötig.

.

Frage: Haben nicht auch Verfassungsrichter jetzt, im Zuge der Grenzöffnungsdebatte darauf hingewiesen, dass die Regierung das Volk nicht durch unbeschränkte Einwanderung austauschen/verändern darf? War da nicht sowas?

Veranstaltet das Merkel-Regime (© Elsässer) gar einen Genozid an den Deutschen, indem es massenhaft Wölfe ins Land der Schafe lässt?

11257938_699180300209665_8634423861350423897_n

4 Gedanken zu „Der grünlinksversiffte Staat begeht Hochverrat am deutschen Volk“

  1. Passt zum thema bzw. zur Agenda der Grünen:

    Der dritte Blickwinkel – Folge 2: Genozid und Überbevölkerung

    XXXhttps://www.youtube.com/watch?v=nI15S4FNI8A

    Unter dem Video befinden sich zahlreiche Quellenangaben und Querverweise.

  2. FCK SPD!

    ROTE KARTE an die Volks-, Werte- und Landes-Vernichter!!

    Die SPD

    (als gleichmacherische Gewerkschaft der leistungsschwachen Mittelmäßigen gegen die Welt, gegen die Leistungsträger, denen sie das Geld aus der Tasche zieht zur Versorgung ihrer Funktionäre, Aktivisten und Klientel)

    ist

    (zuvor immerhin noch eine gemäßigt linke, halbwegs patriotische und begrenzt anständige, vernünftige Partei, der aber immer das dissoziale Extrem-Bonzentum der schamlosen Selbstversorgung aus politischen Posten anhing)

    seit 1970

    (als sie von ultraroten 68er-Halbkommunisten, die oft nur aus ehrlosen Karrieregründen den Weg zur DKP scheuten, infiltriert und übernommen wurde; alle Versuche des einst starken rechten Partei-Flügels zum Einhalt scheiterten)

    der schamlose Haupttäter bei der Vernichtung Deutschlands und des deutschen Volkes, vieler guter Werte und Institutionen!!

    (Ganz schlimm bei der Zerstörung von Schulniveau, Bildung und Kultur, Alltagssicherheit!!)

    Kommt es zu dem bitter nötigen Regimewechsel zur Rettung von Volk, Land, Demokratie, Freiheit, ewigen hohen Werten gemäß GG-FdGO, sind deswegen harte Sanktionen angebracht gegen Leute, die zuletzt mit feister faschistoider Herrenmenschenattitüde in abstoßender Machtwahn-Hybris die letzten anständigen Deutschen der Patrioten und Konservativen bekämpften!!

  3. »Frage: Haben nicht auch Verfassungsrichter jetzt, im Zuge der Grenzöffnungsdebatte darauf hingewiesen, dass die Regierung das Volk nicht durch unbeschränkte Einwanderung austauschen/verändern darf? War da nicht sowas?«

    Evtl. ist das Urteil des BVerfG vom 21.10.1987 (2 BvR 373/83) gemeint:
    Das Bundesverfassungsgericht soll am 21.10.1987 entschieden haben, daß »die Wahrungspflicht zur Erhaltung der Identität des Deutschen Volkes [besteht]« (sog. »Teso-Beschluß« des BVerfG).

    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=21.10.1987&Aktenzeichen=2%20BvR%20373/83

    »Dieses Verständnis der historischen und politischen Identität der Bundesrepublik Deutschland liege dem Grundgesetz zugrunde; das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 Abs. 1, 16 Abs. 1 GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates sei normativer Ausdruck dieses Grundverständnisses.
    Ausschlaggebend ist dann der Schluß des Gerichts das Wahrungsgebot hinsichtlich des deutschen Staatsvolkes dynamisch zu sehen:
    Aus dem Wahrungsgebot folge namentlich die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten«

    http://www.zaoerv.de/49_1989/49_1989_2_a_257_300.pdf (S. 263)

  4. Auch noch in diesem Zusammenhang zu beachten sind die Ausführungen des Bonner Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Josef Isensee aus dem Jahre 1999, der die Abschaffung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetztes RuStAG) von 1913 und des in diesem festgelegten ius sanguinis und die Einführung des ius soli durch das Schröder-Fischer-Regime im Jahre 1999 als »Staatsstreich durch das Parlament« bezeichnet hat:

    Prof. Dr. Josef Isensee, Staatsrechtler an der Universität Bonn, in der Welt vom 6.1.1999:

    »Ein Staatsstreich des Parlaments
    […] Die Problematik besteht darin, daß geplant wird, durch einfachen Gesetzesbeschluß des Parlaments das deutsche Volk umzudefinieren […] Eine solche obrigkeitliche Umdefinition durch das Parlament liegt außerhalb seiner verfassungsrechtlichen Befugnisse. Die Staatsangehörigkeit in ihren wesentlichen Strukturen wird vom Grundgesetz garantiert und kann nur durch Verfassungsänderung aufgehoben und wesentlich umstrukturiert werden. […]
    Die Artikel 16 und 116 GG garantieren die Institution der Staatsangehörigkeit in ihren hergebrachten Strukturen. Sie verwehren eine solche Maßnahme. Daher ist eine autoritäre Umdefinition des deutschen Volkes so etwas wie ein Staatsstreich durch das Parlament. Es ist schon erstaunlich, daß man Himmel und Hölle in Bewegung setzt, wenn es um geringfügige Einschränkungen des Grundrechts auf Wohnungsfreiheit geht. Daß man die Verfassung völlig aus dem Blick läßt, wenn es um die Fundamente des Staates geht und damit die nationale Einheit planmäßig aufgesprengt wird und nationale Minderheiten hier geschaffen werden. […]«

    http://www.welt.de/print-welt/article563971/Ein-Staatsstreich-des-Parlaments.html

    Der Jurist Dr. Dr. Thor von Waldstein:

    »4. Putsch von oben
    Im Lichte dieser untragbaren Zustände, die hier – ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit – nur beispielhaft erwähnt sind und mit deren vollständiger Schilderung man zwischenzeitlich Bücher füllen könnte, können aus staatsrechtlicher Sicht wenig Zweifel daran bestehen, daß es sich um einen vorsätzlichen Staatsstreich der Regierung gegen das Volk, einen Putsch von oben handelt (vgl. Josef Isensee, »Das legalisierte Widerstandsrecht«, Bad Homburg /Berlin/Zürich 1969, S. 28 ff.):

    „Staatsstreich von oben ist der Verfassungsbruch seitens der Staatsorgane… Der Staatsstreich von oben kann durch Tun wie Unterlassen erfolgen, sei es, daß Verfassungsinstitutionen beseitigt, sei es, daß Verfassungsaufträge nicht ausgeführt werden. (…) So enthält der Rechtsstaat den Auftrag an die staatlichen Organe, die Freiheit des Einzelnen auf der Koordinations- wie auf der Subordinationsebene durch einen Ordnungsrahmen zu schützen. Zwar obliegen die Einzelheiten der Durchführung dem staatlichen Ermessen, aber dieses Ermessen hat äußerste Grenzen. Können auch punktuelle Ermessensfehler niemals den Bestand des Rechtsstaats in Frage stellen, so doch die grundsätzliche Mißachtung des rechtsstaatlichen Auftrags.
    Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie den Gehorsamsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.“

    http://www.sezession.de/wp-content/uploads/2015/10/widerstandsrecht-waldstein1.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert