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Buback-Mord 1977: Nicht die Tatwaffe ist es, sondern der Schraubenzieher und die Haare

Das Problem ist recht simpel benennbar: Die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg wurden rund 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe mit der Tatwaffe verhaftet, es gab einen Schusswechsel mit Polizisten, schwere Verletzungen auf beiden Seiten, vorbei war es erst, als ein Polizist mit der Buback-Mordwaffe die Terroristen ausser Gefecht setzte, aber sie nicht „ausknipste“. Beide überlebten, und beide wurden nie wegen Karlsruhe angeklagt, 30 Jahre lang nicht… bzw. niemals. Bis heute nicht.

Becker endete also nicht wie Wolfgang Grams in Bad Kleinen 1993: „Kopfschuss von eigener Hand“ laut BRD-Geschichtsschreibung…

Hätten sie das gewusst?  Becker konnte die MP nicht durchladen, liess sie liegen, ein Polizist nahm sie auf und erledigte dann mit dieser Waffe die Terroristin Becker. Allerdings nicht total. Klammheimliche Freude, die Bundesrichter Thomas Fischer aktuell den Asylschwemme-Gegnern bei jedem Asylneger unterstellt, der von einem anderen Asylneger abgestochen wird, diese klammheimliche Freude unterstellen wir dem Sicherheitsapparat auch, und zwar für den Fall, dass der Polizist in Singen „besser getroffen hätte“. Aber Pech gehabt… 😉

Es war die Buback-3-fach-Mordwaffe in der Hand eines Polizisten in Singen, die dem Spuk ein Ende bereitete.

„einer der mutmasslichen Mörder von Karlsruhe ist gefasst“, so eröffnete die Tagesschau damals, und der heisst Sonnenberg. V-Frau Verena Becker genoss schon damals die Protektion des Staates, dem ist offensichtlich so, schon damals, bereits seit dem Tag 1 nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe, als „zierliche Person, wohl eine Frau auf dem Sozius die schoss“ gegen einen Mann ausgetauscht wurde. Prozessstoff noch Jahrzehnte danach gewesen…

Das ist der Kern des Ganzen, darum ging es 1977, 2007 in Bubacks (Sohn) Buch, im Prozess gegen Becker 2010-2012.

buback

Becker war wahrscheinlich schon Informantin des BND, als sie 1975 freigepresst wurde. Das behauptet Bommi Baumann, und das klingt plausibel.

Die Verfassungsschutz-Frage (Buch Wolfgang Kraushaar) ist wie fast immer bei Linksautoren die Falsche… die BND-Frage fehlt… 

Es hat seinen Grund, dass der BND zur Begnadigung Beckers 1989 eine bis ca. 2040 gesperrte Stellungnahme abgegeben hat. Sicher war Becker ab 1981 Informantin des Verfassungsschutzes, aber die Protektion durch den Staat ab 7.4.1977 (Buback-Mord) erklärt das natürlich nicht. Deshalb sind solche Bücher auch „Thema verfehlt, Setzen, 6!“

Becker ist nach 12 Jahren Haft (bei lebenslänglich!) begnadigt worden, das ist BRD-Rekord. Verhaftet 1977, entlassen 1989. Ob sie die 12 Jahre überhaupt durchgängig gesessen hat ist unklar, meint zumindest Bommi Baumann. Die Begründungen des Sicherheitsapparates sind gesperrt… BND und BfV… und Weizsäcker redet natürlich auch nicht darüber… der agent orange Fabrikant für den Vietnamkrieg… 

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Die Tatwaffe im Besitz Beckers und Sonnenbergs reichte also nicht für eine Anklage „wegen Karlsruhe“ aus, während im Fall „NSU“ der angebliche Besitz der Dönerceska 83 SD für eine Anklage (Mittäterschaft bei 9 Morden gegen Zschäpe) ausreichte.

ppq

nsu site:www.politplatschquatsch.com

Das sind zweierlei Mass. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mordwaffen einmal 4 Wochen danach und einmal 5 Jahre danach aufgefunden wurden…

Mal so, mal anders, immer wie man es gerade benötigt?

Sieht so aus. Sehr sogar.

2010 wurde Verena Becker letztlich doch noch angeklagt, und das ist eine Parallele zu Beate Zschäpe, wegen Mittäterschaft.

causa becker

Stuberger schreibt dazu:

Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.

Im Haftbefehl stand also „3-fach Mord an Buback“. Und dann „entfiel der“ ?

Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die  Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.

Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden.

Was sind „andere Hinweise“?

Na der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades Suzuki! Die Haare in den Motorradhelmen!

„Mittäterschaft“ ist ein juristisches Unding, ein nicht-rechtsstaatlicher Moloch, ein für die RAF neu erfundener Blödsinn, Bekennerschreiben bzw. Briefmarken abgeleckt zu haben ist kein Mordbeweis, sondern ein Beihilfe-Straftatbestand.

Und so wurde die Anklage während des Prozesses auf Beihilfe zurück gestuft: Keine glaubhaften Zeugen für „Frau bzw. zierliche Person auf dem Sozius, mit der MP schiessend“, so sahen es Senat und Bundesanwaltschaft, und dann wurde aus Mittäterschaft einfache Beihilfe, das Urteil war entsprechend: 4 Jahre, kein einziger Tag Haft.

Nicht angeklagt wegen Beihilfe oder Mittäterschaft oder Mord bis heute: Günter Sonnenberg

Sehr interessanter Beitrag. Man ahnt das helle Panikfeuer, das im erweiterten Staatsschutz gelodert hat wegen des BubackBecker-Verfahrens. Mit Müh und Not und vereinten Kräften haben sie es ausgetreten. Wurde Stuberger spät ins Boot geholt, so dass sein Mea Culpa notwendig wurde?
Schreibt Stuberger denn gar nichts dazu, dass die Verurteilung wegen Beihilfe auf sehr soliden Beweisen (z.B. Speichel am Bekennerbrief: ein Paradefall für die Beweiskraft der DNA-Analyse) beruht? Und vor allem: schreibt er etwas dazu, warum es über 30 Jahre lang trotzdem keine Anklage gegeben hat und ohne den gemeinen Michael Buback auch nie gegeben hätte? Warum hat es gegen Sonnenberg nie eine Anklage wegen Karlsruhe gegeben, der doch auch offiziell zu den Karlsruher Tätern gezählt wird (s.o.)? Warum waren beide ständig gemeinsam unterwegs und hatten die Tatwaffe dabei, wenn Becker keine Mittäterin war?
Sie stehen splitternackt in ihrer ganzen Armseligkeit vor uns, die Bundesanwaltschaft und ihre Helfer in den Medien, der Talare und ihres vorgeschobenen Qualitätsanspruchs entkleidet. Nein, es ist kein Muff, der sich da unter den Talaren gesammelt hat, sondern ein Hautgout.

Kommentar von @hintermbusch, ein glühender Anhänger Prof. Bubacks. Etwas unkritisch weil recht einseitig informiert. Differenzierung dringend erforderlich.

Leute, es muss der Beweis erbracht werden, ob Verena Becker a) in Karlsruhe war und b) auf dem Mordmotorrad sass. Ob die „Sola“ geschossen hat, darum geht es!

Briefmarken ablecken ist kein Beweis für Mord-Täterschaft. Sogar Paulchenvideos einwerfen wäre kein Täterbeweis für 10 Morde und 2 Kölner Bomben.

türke9

schon gar nicht ohne Griechen, dieser Stockfehler… 8. Türke/Kurde, nicht 9. Türke, menno! Täterwissen? Nada. Niente. Null.

Es gibt nur 2 Mord-Beweise: Haare Beckers und Sonnenbergs (oder Wisniewskis?) in den aufgefundenen Motorradhelmen, und eben der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug, aufgefunden in Singen mit der Tatwaffe.

Auf die Frage, woher er wissen will, dass der Ex-Terrorist Stefan Wisniewski der Todesschütze von Karlsruhe gewesen sei, antwortet er: „Es ist mir schlicht erzählt worden. Welche Absicht hätte vorliegen sollen, mir etwas Falsches zu erzählen?“ Boock, verurteilt wegen Mordes an Schleyer, jahrelang einer der Regisseure des Terrors und mehrfach beim Lügen ertappt, hat schon mehrmals etwas preisgegeben, was seinen früheren Feinden in der RAF schaden und seinen Freunden nützen könnte – vor allem aber seinen Marktpreis stabil hält.

http://www.ksta.de/politik/-von-mir-erfahren-sie-es-nicht-,15187246,13451026.htm

wisniewski

Als er 1995 erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellt, wagt sich der Vorsitzende Richter eines OLG-Strafsenats nur in Begleitung seiner Bodyguards in die Zelle, denn der Antragsteller hatte zuvor einen Haftrichter des Bundesgerichtshofs niedergeschlagen.

Kam trotzdem 1999 raus, auch ohne Reue und ohne Geständnis seiner Taten…

Stuberger zu Begnadigungen:

Im Gegensatz zu häufig verbreiteten Politikeraussagen, die von den meisten Medien übernommen werden, hat das  Bundesverfassungsgericht entschieden: 1. Die lebenslange Haft ist mit dem Grundgesetz vereinbar, 2. sie kann bis zum Tod des Verurteilten vollstreckt werden, 3. nur ausnahmsweise darf ein zu lebenslang verurteilter Mörder vorzeitig entlassen werden.

Und dann folgen die wichtigen Voraussetzungen dafür, die das höchste deutsche Gericht vorgegeben hat: Der Verurteilte muss das wollen und beantragen. Das ist erst frühestens nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft möglich. Seinem Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Gutachten mit einer positiven Zukunftsprognose vorliegt.

In der Öffentlichkeit verschweigen Medien und Politiker gerne, was die höchsten Richter als eine weitere Voraussetzung unabdingbar verfügt haben: Der Gutachter kann nicht nur, er muss sich in seiner Expertise positiv dazu äußern, dass der verurteilte Mörder das Unrecht seines Tuns eingesehen und seine Tat bereut hat. Es ist also keineswegs so, wie oft behauptet wird, dass in Deutschland Mörder zwingend nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft entlassen werden müssen – das Gegenteil ist der Fall.

Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall.

Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus.

Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt.

Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte

Und was hat das bitte mit Haaren in Motorradhelmen in Karlsruhe und mit dem Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades in Singen zu tun?

Es ist des Pudels Kern. Genau anhand solcher Beweise, und wie man die beseitigt, manifestiert sich im Detail, wie der Schutz von staatlich eingeschleusten Informanten in Terrorgruppen funktioniert und juristisch umgesetzt wird.

„im Dunkeln liegende Gründe“ lies: Staatliches Wissen/Vorwissen/Beteiligung verschleiern. Es muss nicht zwingend Wissen etc der BRD sein… auch das ist eine Analogie zum NSU bzw. zu den Dönermorden. Ein mglw. entscheidende Analogie!

Es braucht dazu stets eine Allianz aus passenden Zeugenaussagen, Aussageverboten für die Wissenden, Staatsschutzsenaten „unabhängiger Richter“ die sich dem beugen, Anklägern die Regie führen und Medien die mitspielen. Und das NATO Truppenstatut, Zusatzabkommen Artikel 38: Staatsgeheimnisse der Siegermächte dürfen ohne deren Erlaubnis nicht enthüllt werden, weder von Ermittlern noch von Gerichten. Geltendes deutsches Recht.

Am Ende steht die Knoppsche Guido-Geschichtsklitterung: Grams schoss sich in den Kopf… wie Böhnhardt, siehe:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/25/das-problem-mit-dem-schmauch-bad-kleinen-lasst-grussen/

All das sehen wir zur Zeit beim NSU im Münchner Prozess. Aber es ist nicht die erste Vorführung dieses Theaterstücks namens „Terrorismus-Nichtaufklärung“, Vertuschung mittels manipulierter Tatorte, Rechtsbeugung etc pp., sondern eher die 50. als die 1. Vorführung des Rechtsstaates, den es nie gab… nicht bei Terrorprozessen. Niemals seit 70 Jahren.

Ende Teil 1