Das doppelte Lottchen, also den Suzuki-Schrabenzieher des Tatmotorrads in Fluchtauto und bei Becker/Sonnenberg in Singen umgibt ein unauflösbarer Knoten: Wenn EINER fehlt und man ZWEI findet, dann ist der Beweis kaputt.
Bleiben die Haare Beckers im Helm:
Aufgefunden im Fluchtwagen, was beweisen Beckers Haare im Helm? Gar nichts, wenn der Helm längere Zeit benutzt wurde, viel, wenn sie neu waren.
Selbst wenn Boock meinte, Becker habe das Motorrad nur nach Karlsruhe überführt, hiesse das, dass Becker in Karlsruhe war. Ausgesagt hat sie das Gegenteil.
Becker hätte lebenslänglich bekommen müssen, meinte Nebenklageanwalt Rätzlaff.
Stuberger berichtete dazu:
„Mittäterschaft“ bedeutete für Mohnhaupt, die nicht in Karlsruhe anwesend war, lebenslänglich, also müsse das auch für Verena Becker gelten.
Das Manuskript Rätzlaffs findet sich bei 3 Sat kulturzeit:
1. Die Angeklagte hat das Attentat auf Generalbundesanwalt Buback und die ihn begleitenden Herren Wurster und Göbel in der RAF mit Vehemenz eingefordert.
2. Sie hat aufgrund der Tatsache, dass sie die Linie der Stammheimer eins zu eins umsetzen wollte, ein großes Eigeninteresse an der Tat gehabt.
3. Sie hat an der Verteilung der Bekennerschreiben mitgewirkt.
Die Punkte 1. bis 3. habe auch die Bundesanwaltschaft erwähnt. In der Wertigkeit, so Rechtsanwalt Rätzlaff, bestehe für ihn kein Unterschied zwischen den Handlungen Brigitte Mohnhaupts und Verena Beckers, wobei Brigitte Mohnhaupt als Mittäterin des Attentats vom 7. April 1977 und eben nicht nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden ist. Denn auch Brigitte Mohnhaupt hat sich für “Aktionen” eingesetzt und diese bei ihren Mitstreitern in der RAF eingefordert. Dies könne dann aber nur eine Folge haben: die Verurteilung Verena Beckers, gemeinschaftlich mit anderen handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. Aus dieser Verurteilung ergebe sich zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Rechtsanwalt spart sich die Ausführungen dazu, wie viele Jahre dieser Strafe aufgrund einer bereits verbüßten Strafe als verbüßt gelten.
Angeklagt war Mittäterschaft, dann wurde das im Prozess zu „Beihilfe“ abgeschwächt. Nicht nachvollziehbar, auch wenn es sich um ein strafrechtliches Monstrum handelt.
Mal so, mal anders, genau die „manche Tiere sind gleicher“– Argumentation der BAW ist das Problem. Man landet dann „schützender Hand“…
Der Verdacht wird genährt durch das verschwundene Haar-Gutachten, laut Rätzlaff ein Skandal, eine unfassbare Schlamperei.
Herold, langjähriger BKA-Präsident, konnte das auch nicht aufklären.
Buback trickst etwas herum: Das Gutachten hat er gerade nicht! Das ist WEG…
Herolds Aussage:
Bundesanwalt Hemberger erzählte sehr viel Mist, Berufskrankheit 😉
Nebelwerfer Hemberger… der Weisung hatte, Verena Becker gegen die Nebenklage zu verteidigen, und das als Staatsanwalt? Verkehrte Welt, aber so agiert sie eben, die schützende Hand?
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Der traurige Höhepunkt: Die Nebenkläger (auch) des NSU-Prozesses. der Schauspieler RA Lucas, und der RA Rabe… Semiya Simsek…
So geht Verteidigung? Pflichtverteidigung im Rechtsstaat?
So geht Mandantenverrat? Das ist Stuberger, nicht Buback, der das schreibt!
Buback erwähnt die Rechtsanwälte mit keinem Wort. Nobel, aber nicht zielführend. Er ist zu weich.
Das Fazit von Buback und von Stuberger kommt als letzter Teil.
Ende Teil 3.