RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

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Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.

4 Gedanken zu „RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1“

  1. Dass die Rolle Siegfried Haags für den RAF-Terror von den Medien systematisch heruntergespielt worden ist, kann ich bestätigen. Bevor ich angefangen habe, mich mit dem Fall Buback zu beschäftigen, hatte ich schlicht und einfach noch nie von ihm gehört, obwohl ich viele, viele Jahre lang intensiv Zeitungen gelesen hatte:-)
    Auffällig ist auch die geringe Strafe und Haftdauer für einen führenden Kopf im Vergleich zu normalem Terror-Fußvolk. Wikipedia schreibt zur Haft: “ In der Haft löste sich Haag von der RAF.“ Die Frage, wie weit er überhaupt jemals an der RAF geklebt hat, wird da konsequent nicht thematisiert. Das Streuen solcher Gnaden-Blümchen über einzelne Akteure findet man bereits jetzt im NSU-Komplex.
    Die flächendeckende Filterung und Steuerung von Information durch scheinbar zahlreiche und unabhängige Medien im Sinne des Staates bleibt eine traumatische Erkenntnis. Wer diese Erkenntnisschwelle einmal genommen hat, wird dann konsequenterweise auch schnell zu den Staatsfeinden gerechnet (Codewort: Verschwörungstheoretiker). Bis zum Rauswurf aus der Grundrechte-Kuschelecke ist es dann wohl nur noch ein kleiner Schritt.

    1. Boock meinte, Klar habe für die Öffentlichkeit die Rolle eingenommen, die eigentlich Haag zugestanden habe.
      Daraus schliesst Boock, Haag sei V-Mann gewesen.

      Wenn der Chefplaner der V-Mann ist… ja nun, dann war Buback ein Staatsmord. Womit dann auch die Vollendung des Unvollendeten erklärbar wäre: 3 Särge, wo man nur mit 2 rechnete… böse VT…

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