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Prof. Buback scheiterte, aufgeklärt ist nichts. Fazit.

Wie lautet denn nun das Fazit zu all dem „Buback-Becker-Kram“ hier auf dem Blog? Was hat das Lesen von Büchern (Stuberger, Buback) und Prozesstagebüchern (3 SAT, Buback) letztlich gebracht?

Wenig, und vor Allem für Insider fast keine Überraschungen. Und doch war es nicht vergeblich, denn die Analogien der Nichtaufklärung von Terrorismus ziehen sich durch die Zeitgeschichte der BRD, von Urbach über Buback bis zum NSU, klar erkennbar: Alle haben sie „was zu verbergen“, der Staat und seine Dienste ebenso wie die Terroristen. Ausländische Dienste ebenso, heissen sie nun STASI oder Mossad oder CIA, der Terror von Links (RAF, 2. Juni) ist ohne die STASI nicht lebensfähig gewesen, als Rückzugsraum, Trainingsgebiet, und beim Terror spielt seit den Anfängen der Westberliner VS mit, also die CIA.

„Rechter Terror“ könnte sehr viel mit „Gladio-Strukturen“ zu tun haben, sicher scheint, dass auch „bei der anderen Feldpostnummer“ die CIA kräftig mitspielte, samt des Hiwi BND, als Stay behind oder als Schatten-SBO halbstaatlicher Art, und wo es um Rechte geht, da ist auch Israel immer dabei, so darf man mutmassen, gerade wenn Terroristen im Nahen Osten ausgebildet werden. Dann erst Recht.

Unterwandert von Spitzeln waren sie alle, umstellt von Informanten ebenso, Mitwisser war der Sicherheitsapparat fast immer.

Zulassen, oder verhindern? Was tun, wenn man die Pläne kennt?

Tatsache ist: Die Sicherheitsbehörden wussten spätestens seit Ende 1976, mit welchen Angriffen sie zu rechnen hatten und gegen wen sich die terroristischen Aktionen richten würden.

Gerade bei Buback und Schleyer 1977 passt das 9/11-Ganser-Prinzip:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/10/daniele-ganser-erklart-die-welt-surprise-lihop-mihop-und-wie-das-imperium-usa-tickt/

Wenn man es doch wusste, und es zuliess, dann ist auch klar, dass Beweise manipuliert wurden. Das Eine bedingt das Andere. Zwingend. Und das erklärt die Beeinflussung von Zeugenaussagen, das Verwenden „der richtigen Aussagen“ und das unter den Tisch fallen lassen der „falschen“ Zeugenaussagen, das Finden „zuvieler“ Suzuki-Schraubenzieher, das Nichtfinden von Haargutachten, die Rollenverteilung im Becker-Prozess „verkehrte Welt“, wo die BAW die Angeklagte gegen die Nebenklage verteidigte.

Weshalb man GBA Buback damals loswerden wollte ist Spekulation, wer genau schoss ist wichitig für die Familie Buback, aber nicht so sehr für uns Aussenstehende, Fakt ist, man kannte den RAF-Mordplan, und Buback hatte kein kugelsicheres Auto. Diese Mitschuld (oder schlimmer) kann die BRD nicht aufdecken, entrinnen kann sie ihr jedoch ebenfalls nicht. Dieses scheinbare Paradoxon ist keines. Der Verdacht frisst und frisst sich durch… siehe Winfried Ridder, Ex-BfV. Alte Männer hat der Staat zu fürchten. Das gilt auch für das Oktoberfest-Attentat…

Was meint denn unser „historischer Terrorholger“ so generell dazu?

stuberger

Stuberger – Einleitung:

Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall. Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus. Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt. Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte.

Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.

Wie also kann ein Mordprozess gegen sie ein „Kropf“ sein? Es geht darum, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dazu gehört in erster Linie Klarheit und möglichst eine gewisse Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer. Diese Leistung mussten die Strafrichter erbringen und sie haben alles versucht, was in ihrer Macht steht, dieses Ziel zu erreichen. Dabei haben sie sich nicht nur auf das gestützt, was die Bundesanwaltschaft angeklagt hat; denn dann wäre es ein sehr kurzer Prozess geworden.

Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen  eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.

Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden. Doch die Richter gingen auf das ein, was der Nebenkläger, Professor Michael Buback, als Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback in privaten Ermittlungen meinte herausgefunden zu haben und in einem Buch sowie ungezählten Interviews und Fernsehauftritten vorab veröffentlicht hatte. Aus Respekt vor diesem Hinterbliebenen und seiner
mühevollen Arbeit bürdeten sich die Richter auf, den gesamten Ablauf des ersten politisch motivierten Attentats der deutschen Nachkriegsgeschichte im Detail von vorne aufzurollen.

Eigentlich waren der Tatablauf und die Hintergründe bereits in mehreren anderen Strafprozessen, zum Teil vom selben Gericht, umfassend aufgeklärt und in rechtskräftigen Urteilen festgehalten worden. Die Richter hätten also durchaus die meisten Sachverhalte schlicht als gerichtsbekannt in das Becker-Verfahren einführen können. Ob Michael Buback bemerkt hat, wie weit ihm und seinen Thesen das Gericht Respekt gezollt hat? Er hat diesen Eindruck nicht hinterlassen. 

Das ist doch gar nicht schlecht, oder? War der 1. politische Mord in der BRD nicht der an Benno Ohnesorg? aber egal.  Einen wesentlicher Grund für den Verriss des Nebenkläger Bubacks ist benannt, den anderen führten wir bereits aus: „Hofberichterstatter 3 SAT Kulturzeit“ mit Riha vorneweg, das einseitige Prozesstagebuch. Auch das können Terrorholgis nicht verzeihen… und Stuberger ist einer, absolut systemkonform.  Sein NSU-Kotau beweist das.

Trotzdem muss man auch -der Vollständigkeit und der Fairness halber- mit anführen, was Stuberger zum Tiefen Staat schreibt, auch wenn er den Begriff meidet:

Wie in jedem Prozess mit Zeugen gab es auch in diesem Aussagen von Menschen, die sich zum Teil vollkommen widersprachen. Das galt vor allem für die aus der Sicht Michael Bubacks zentrale Frage, ob ein Mann oder eine Frau den Finger am Abzug hatte, als sein Vater mit dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizbeamten Georg Wurster bei einem Ampelhalt am 7.4.1977 in Karlsruhe von einem neben seinem
Dienstwagen haltenden Motorrad aus erschossen wurde. Ein Chemieprofessor wie der Nebenkläger dürfte in seinem Studium kaum Vernehmungspsychologie absolviert haben. Das  erwies sich im Verfahrensablauf als Manko.

Denn einige der von ihm dem Gericht präsentierten Zeugen zeigten sich selbst für unerfahrene Prozessbeobachter als äußerst wenig glaubwürdig. Da genau diese Menschen die wichtigsten Pfeiler des Nebenklägers These waren, Verena Becker sei die Todesschützin gewesen, war schon nach den ersten Monaten in diesem Mammutprozess deutlich geworden, dass die öffentliche Vorverurteilung, die der Chemieprofessor in seinem Buch verbreitet hatte, keinen Bestand haben konnte vor einem Gericht.

Und dann der Tiefe Staat, direkt im Anschluss:

 Davon vollkommen unabhängig war von Anfang an die zweite These des Nebenklägers zu sehen, der folgend staatliche Institutionen über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine „schützende Hand“ hielten, weil sie parallel zu ihren verbrecherischen Aktivitäten für einen deutschen Geheimdienst tätig gewesen sei – in welchem Umfang und zu welcher Zeit auch immer. Wären die Richter des 6. Strafsenats beim OLG Stuttgart nur der Anklage gefolgt, hätten sie sich darum gar nicht kümmern müssen. Aber sie haben vom ersten Tag
der Verhandlung an großen Wert darauf gelegt, die Geheimakte über Verena Becker zu bekommen, die vom Verfassungsschutz und Politikern bis hin zur Bundesregierung vor der Öffentlichkeit versteckt werden sollte. Es ist für mich als Justizjournalist, der seit etwa vier Jahrzehnten versucht, seine Zeitzeugenpflicht so gewissenhaft und unabhängig wie möglich zu erfüllen, besonders betrüblich, dass ich feststellen muss: Die
deutschen Medien haben ein schlechtes Bild von sich selbst abgegeben in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit über diesen vielleicht letzten politisch brisanten Prozess im Zusammenhang mit der Geschichte des deutschen RAF-Terrorismus.

Über die äußerst engagierten Bemühungen der Richter, die erwähnte Geheimakte zu bekommen, wurde nur selten und dann nur am Rand berichtet.

Dabei war das erheblich wichtiger, als festzustellen, ob Frau Becker den Finger am Abzug hatte.

Die Analogien zum „NSU“ sind unübersehbar… gesperrte Akten wohin man auch schaut, „Schreddern“ hört sich besser an, ist aber identisch zu verstehen: Gesperrt. Daher tauchen die geschredderten Akten auch je nach Erfordernis wieder auf, siehe den neuerfundenen „Tarif“ Michael See, oder auch andere V-Leute, Marcel Degner etc pp. Neu zusammengebaut, verfälscht, das nennt man dann „Aktenrekonstruktion“.

Es ist und bleibt und war immer Desinformation der Exekutive. Vorführung der „dummen“ Parlamentarier inbegriffen, Täuschung der Öffentlichkeit sowieso.

Zu Verschwörungstheorien:

 Der bekannte Soziologe Professor Dr. Hans Jürgen Krysmanski (Universität Münster) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Phänomen der „Verschwörungstheorie“ und hat dafür internationale Reputation gewonnen. In einem Interview anlässlich eines Themenabends im deutsch-französischen Fernsehsender „arte“, das am 13. April 2004 ausgestrahlt wurde, äußerte er unter anderem: „Ich glaube überhaupt, dass die Herrschenden mehr Verschwörungstheorien produzieren als
die Beherrschten“.

Sehr richtig.

Zu Aussageverboten, und warum sie notwendig sind: Mauschelei! Staatsschutz. Vertuschung!

Der Bundesinnenminister als  Regierungsorgan, gleich, von welcher Person es geführt wurde, hat keine unbegrenzten Aussagegenehmigungen für Beamte erteilt, die im Becker-Prozess als Zeugen ausgesagt haben.

Im Gegenteil begrenzte er die beamtenrechtlich erforderlichen Genehmigungen sogar in einer Weise, die den Verdacht nährte, dass es für die Politik etwas zu verheimlichen gab. Denn vor allem Tatsachen über „Informanten“ durften die Zeugen in Staatsdiensten auf keinen Fall preisgeben. Durch deren Auftritte in der Stammheimer Justizfestung wurde einmal mehr deutlich, wie weit die Verfassungswirklichkeit von dem Buchstaben des Grundgesetzes entfernt ist. Denn Gewaltenteilung, wie sie in der Schule als unverbrüchlicher Bestandteil einer Demokratie gelehrt wird, gerät in Deutschland immer mehr zu einer Verschränkung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Dabei zieht die eigentlich von der Politik unabhängige Justiz immer öfter den Kürzeren.

Parteipolitiker haben sich seit Inkrafttreten des
Grundgesetzes Machtvollkommenheiten zugeschanzt, die ihnen von Verfassungs wegen nicht zustehen

Und erst die BAW: Voll in die Fresse!

 Der GBA wird von einem politischen Beamten geleitet, der den Weisungen der Bundesregierung zu folgen hat, daran gesetzlich gebunden ist. Gegen wen auf welche Weise in für den Staat, damit das Volk, besonders wichtigen Fällen ermittelt wird, bestimmt also nicht die Dritte Gewalt, das Heft des Handelns haben sich Parteipolitiker gegriffen – ein für demokratische Staaten unmögliches Verfahren, das es darum in anderen Demokratien nicht gibt.

Hinzu kommt, dass die Weisungen der
Bundesregierung an den Generalbundesanwalt geheime Staatssachen sind.

Fazit:

Staaten und ihre Institutionen waren auf verschiedene Art und Weise in den Terrorismus involviert, auch die Bundesrepublik Deutschland. Bis heute versuchen amtierende Bundesminister, Dokumente, die das beweisen können, vor der Öffentlichkeit zu verstecken, auch im Mordprozess gegen Verena Becker.

Alte Unterlagen zu diesem Thema sind zu geheimen Staatssachen erklärt worden. Niemals soll jemand wissen dürfen, was die zur Tatzeit zierliche Frau Becker vor einem bundesdeutschen Geheimdienst ausgesagt hat. Sie war danach trotz dringenden Mordverdachts, wegen dessen ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl ausgestellt hatte, dennoch deswegen nie angeklagt worden.

Nur wegen leichter wiegender Straftaten hatte man sie in einem äußerst auffallend kurzen Prozess pro forma zu lebenslanger Haft verurteilt, vergleichsweise rasch nach ihrer Inhaftierung durch einen politischen Gnadenakt vorzeitig freigelassen.

Wer den NSU verstehen will, der muss die Causa Becker lesen.

causa becker

Bei aller Kritik ist das Buch mit dem Schrott von Chaussy und Heymann und Fromm in keinster Weise zu vergleichen. Es ist schlicht besser.

Und Prof. Buback? Der ist subjektiv vielleicht gescheitert, aber er hat mit seinem vergeblichen Kampf gegen den Tiefen Staat sehr viele kritische Geister überhaupt erstmalig an das Thema Staatsterror herangeführt. So auch fatalist.

Natürlich meint Buback etwas völlig Anderes als der Arbeitskreis NSU, wenn er von Verbindungen zwischen Geheimdiensten und Terroristen beim NSU spricht.

Aber der gute Wille zählt 😉

ENDE.

Buback-Mord 1977: „Schraubenzieher aus Bordwerkzeug“, Haar Beckers im Helm

tatwaffe buback

Als knapp 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe in Singen Becker und Sonnenberg mit der Tatwaffe verhaftet wurden, stand im der Schiesserei folgenden Haftbefehl „Mord Karlsruhe“.

Im Haftbefehl stand also “3-fach Mord an Buback”. Und dann “entfiel der” ?

Das ist hochgradig verdächtig und riecht nach staatlicher Protektion bereits 1977, und ist nicht mit einer Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz ab 1981 zu erklären.

Es ist aber für den Fall leicht verständlich, dass Verena Becker in der Haft vor 1975 angeworben wurde, um die RAF in den PLO-Arabercamps im Nahen Osten auszuforschen, und zwar vom BND.

Durch die Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz wurde Becker am 27. Februar 1975 zusammen mit vier weiteren Terroristen von der Bewegung 2. Juni freigepresst. Gemeinsam mit Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ingrid Siepmann, Rolf Heißler und Rolf Pohle wurde sie in die Demokratische Volksrepublik Jemen ausgeflogen.

Becker schloss sich im Anschluss der Roten Armee Fraktion (RAF) an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verena_Becker

Bommi Baumann berichtete, dass schon während des Fluges in den Jemen Verena Becker sich vom 2. Juni lossagte, sie wolle zur RAF, „die hatte dazu einen Auftrag“, so Baumann. Von wem auch immer…

Die Stellungnahmen von BND und BfV zur Rekord-Begnadigung Beckers 1989 sind gesperrt.

skizze tat

Das steht im Teil 1.

Wiki hat so ein „Tatmotorrad“ in rot:

Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades Suzuki 750 bei Festnahme in Singen gefunden.

Stimmt das? Wäre ein 1 a – Beweis für die Täterschaft bzw. Mittäterschaft, beweist mindestens die Anwesenheit in Karlsruhe am Tag des 3-fach Mordes Buback, Göbel, Wurster.

Haar in einem der Helme von Verena Becker gefunden.

Das wäre ebenfalls ein Anwesenheitsbeweis in Karlsruhe Verena Becker betreffend, denn das Motorrad samt Helmen verblieb dort, man floh per Auto. Sogar für den Fall, den Boock zu bedenken gibt: Becker könnte das Motorrad nur nach Karlsruhe chauffiert, überführt haben.

motorrad helme

KT-Untersuchung 1977: Auto. Motorrad, Helme.

Was ist nun mit diesem Schraubenzieher?

Focus 2012:

FOCUS Online:Der Sachverhalt mit dem Schraubenzieher ist laut Bundesanwaltschaft doch entkräftet, oder?

Rätzlaff:Nein, ist er eben nicht. Denken Sie doch mal nach: Die RAF begeht einen Mord. Beim Tatmotorrad fehlt ein ganz spezieller Schraubenzieher und zufällig haben die beiden RAF-Mitglieder, die die Tatwaffe bei sich führen, aus dem Bordwerkzeug eines anderen Suzuki-Motorrades den Schraubenzieher entnommen, der beim Tatmotorrad fehlt. An einen solchen Zufall kann und will ich nicht glauben. Außerdem: Wenn Verena Becker die Tatwaffe von einem Dritten erhalten haben will, fragt man sich, warum sie in ihrer Einlassung nicht dessen Namen nennt.

FOCUS Online:Gibt es weitere Argumente?

Rätzlaff:Denken Sie nur an die Haarspur. In einer Übersicht für den damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Dr. Herold findet sich ein Vermerk: „Haarspur von Haarbürste Verena Becker identisch mit Haarspur im Motorradhelm.“

FOCUS Online:Ein entsprechendes schriftliches Gutachten oder einen schriftlichen Hinweis auf diese Spur findet man dennoch nicht in den Akten.

Rätzlaff: Ja, der Polizeibeamte, der damals die Übersicht erstellt hat und von Dr. Herold als exzellenter Mitarbeiter beschrieben worden ist, hat jedoch ausgeführt, dass er nur das in die Übersicht aufgenommen hat, was er selbst gelesen hat.

Seite 2:

FOCUS Online:Aufgrund der Tatsache, dass ein schriftlicher Hinweis auf die Identität der Haar-Spur nicht mehr in der Akte zu finden ist, schließt man darauf, dass es einen solchen Hinweis nicht gegeben hat?

Rätzlaff:Aber das geht doch nicht. Man muss sich fragen, wie der Hinweis denn sonst in die Übersicht aufgenommen wurde. Soll sich der Polizeibeamte, der die Übersicht erstellt hat, den Hinweis etwa selbst ausgedacht haben?

FOCUS Online:Warum sollte er das tun?

Rätzlaff:Ich schließe aus, dass der Beamte sich das ausgedacht hat oder, dass es ein Versehen war. Schließlich erfindet man nicht aus Versehen eine Haarspur.

Der Nebenklageanwalt ist nicht neutral, er vertrat GBA Bubacks Bruder, aber trotzdem hat er Recht in diesem Punkt:

Rätzlaff:Die Kritik an der Anklage ist im Grund genommen in einem Satz darstellbar: Die Bundesanwaltschaft hat alles, was auf eine Frau auf dem Tatmotorrad hingedeutet hat, reflexartig zurückgewiesen.

FOCUS Online:Die Bundesanwaltschaft hat sich bereits in der Anklage darauf festgelegt, dass auf dem Tatmotorrad zwei Männer saßen…

Protektion für Verena Becker, oder das eigene „Unvermögen“ über 35 Jahre versucht zu kaschieren? Die „unfähige BAW“ handelt immer so, wie man es ihr anweist. Auch beim NSU! Die sind nicht unfähg, die vertuschen weisungsgemäß seit 50 Jahren staatliche Verstrickungen in Terrorismus, das ist der eigentliche Verdacht.

Seite 3:

FOCUS Online:Das der Fall Buback nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Dimension hat, war von Anfang klar. Können Sie uns aus ihrer Sicht etwas dazu sagen?

Rätzlaff:Eine mögliche politische Dimension zeigt sich daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Chance nicht genutzt hat, nach 35 Jahren einen Dreifachmord aufzuklären. Anders ist es für mich nicht zu erklären, dass das Innenministerium stellvertretend für die Bundesrepublik Sperrerklärungen zu Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie dem Gnadenheft von Verena Becker abgegeben hat.

FOCUS Online:Das Vorgehen wurde ja damit begründet, dass es dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde, wenn die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sehen, bzw. den Inhalt erfahren dürften.

Rätzlaff:
Welcher Nachteil soll das denn bitte sein? Nochmal: Es geht hier um die Aufklärung eines Dreifachmordes.

Die Temme-Kassel-Yozgat – Analogie müsste auffallen… und die Sabotage aus der Soko Parkplatz heraus beim Polizistenmord Heilbronn ab dem 1. Tag.

Staatsschutz geht vor Mordaufklärung. Realität in der BRD, immer. Es sind keine Einzelfälle, siehe Barschel etc pp.

Andere sind von Beckers Aussage enttäuscht. Sie sei auf halber Strecke stehengeblieben, meint die Bundesanwaltschaft. Becker sagt, sie war nicht dabei. Doch was sie noch weiß, sagt sie nicht. „Sie hat nichts dazu gesagt, was mit dem Verfassungsschutz ist, wie ist sie an die Tatwaffe gekommen?“, sagt Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. „Woher hat sie den Suzuki-Schraubendreher bekommen? All das haben wir nicht erfahren. Wenn sie so völlig unbeeinflusst war, wie ist sie an die Geräte herangekommen? Hat sie auch nie etwas über die Täter erfahren, hat sie keine Ahnung, wer die Täter sind?“

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/162489/index.html

Was ist das nun für ein Schraubenzieher, verdammt noch mal! Ist er aus dem Tatmotorrad, oder ist er nur „modellgleich“ mit dem, der darin fehlte?

Das 3SAT Prozess-Tagebuch des Prof. Dr. Buback ist hier: http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/149795/index.html

Herr Stuberger, sein „Anti-Buback“-Buch kann vielleicht helfen…

Über die Brücke am Wasserwerk Durlacher Wald und durch den nahe gelegenen
Oberwald gelangten sie auf einem Feldweg zur Autobahnbrücke Wohlfartsweier, wo sie das Motorrad und die Sturzhelme in der Kammer eines Brückenpfeilers versteckten. Der Dritte
erwartete sie abredegemäß in unmittelbarer Nähe im Alfa Romeo. Mit diesem Fahrzeug setzten alle drei die Flucht über Bietigheim in Richtung Sachsenheim, Kreis Ludwigsburg, fort.
Dort stellten sie den Wagen ab, nachdem sie zu dritt um 9.51 Uhr eine im Rahmen der polizeilichen Ringfahndung bei
Remchingen/Singen unweit Karlsruhe eingerichtete Kontrollstelle passiert hatten.
In dem am 10. April 1977 sichergestellten Fahrzeug wurden die bei der Tat mitgeführte braune Reisetasche sowie das Visier eines der beim Motorrad zurückgelassenen Schutzhelme,
ferner eine Motorradjacke, ein Nierenschutzgürtel sowie ein Paar Motorradhandschuhe gefunden.

Das schreit nach DNA-Gutachten… Handschuhe, Visier, Helme…

der frühere Haftbefehl von Ermittlungsrichter Kuhn gegen Verena Becker, in dem sie auch verdächtigt wird, sich am Karlsruher Attentat beteiligt zu haben, was aber in einem Ergänzungsbeschluss relativiert ist. Dann folgt die Verlesung des Einstellungsvermerks über die diesem Haftbefehl folgenden Ermittlungen, aus dem sich ergibt, dass in einem Becker und
Sonnenberg zugeordneten Koffer gefundene Haarspuren nicht Verena Becker zugeordnet werden können und ein ebenfalls bei ihrer Festnahme gesicherter Schraubendreher zweifelsfrei nicht zu dem Tatmotorrad gehöre. Schließlich werden die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft zu diesen früheren Ermittlungen und die dementsprechende Aufhebung des Haftbefehls verlesen.

Das ist eine ganz neue Variante: Es gab Ermittlungen nach der Verhaftung 1977 in Singen, die nahe legten, dass Becker und Sonnenberg nur „Kuriere“ waren?

Stuberger schreibt als beinahe-Augenzeuge des Mordes 1977:

An einer nahe gelegenen Tankstelle, die von der Polizei abgeriegelt worden war, wurde ich von einem mir bekannten Beamten durchgelassen. Hier, so hatte ein Zeuge ausgesagt, hatten die beiden Motorradfahrer auf Bubacks Dienstwagen gewartet. Bis kurz vor Eintreffen des Mercedes habe einer der beiden Täter ein technisches Problem vorgetäuscht und mit einem Schraubenzieher an der Maschine gewerkelt.

Der war dann also benutzt, und musste irgendwelche Anzeichen dieser Benutzung tragen, als er 4 Wochen später in Singen gefunden wurde.

Welche Probleme es dabei im Prozess 2010-2012 gab, das wird hier deutlich: Zu lange her, 35 Jahre, die Erinnerungen sind wertlos:

buback tankstelle

Das kann man vergessen…

Ein Polizeibeamter zum Schraubenzieher:

In Singen habe man nach der Festnahme von Verena Becker und Günter Sonnenberg unter anderem einen Schraubendreher „Made in Japan, Suzuki“ gefunden. Der Suzuki-Tatmaschine habe ein solcher gefehlt nach
Angaben des Vermieters dieser Maschinen.

Da wäre unter normalen Umständen eine Anklage gegen Becker und Sonnenberg „wegen Karlsruhe“ fällig gewesen. Eindeutiger Fall.

Noch ein Polizist dazu, ex-BKA:

Beim Auffinden des Motorrades habe ein Schraubendreher mit schwarzem Griff und der Bezeichnung „Suzuki“ gefehlt.

Der Vermieter von „Hein Gericke“ bestätigte das, „der Typ des Schraubenziehers sei identisch“.

Stuberger zum Buch von Prof. Buback:

buback schraubenzieher

Stuberger ist anderer Meinung, und in diesem Zusammenhang taucht auch Udo Schulze auf:

udo schulze

Dieses Buch vom Udo Schulze zum Fall Becker könnte zusätzliche Hinweise enthalten. Schaun mer mal…

Stuberger schreibt zur Antifa-Nebenklage, die in der Posse „Buback/Becker-Prozess“ die Verteidigung war:

Nebenkläger Buback führt aus, dass sich unter den gesuchten Terroristen im April 1977 nicht Verena Becker befunden habe. Er bemerkt weiter, dass sich weder ein Hinweis auf den
Schraubendreher finde, noch ein Hinweis auf Haarspuren im Helm, was Verteidiger Euler dazu veranlasst, zu schmunzeln.

Außerdem werde erneut nicht der Banküberfall von Köln erwähnt. Bei Nachfrage des Vorsitzenden, ob dazu etwas angemerkt werde, schmunzelt Verteidiger Euler lediglich und verneint.

So ähnlich muss man sich die Linksdreher in München vorstellen. Null Aufklärungsinteresse.

Bundesanwalt Hemberger behauptet in seinem Plädoyer Interessantes:

hemberger

Die BAW wollte keine Verena Becker in Karlsruhe, und daher durfte der Schraubenzieher auch nicht zum Tatmotorrad gehören. Also war das eben so… ausserdem ist er „weg“.

exzess

Bitterböser Scherz. Wie konnte man nur dem Sonnenberg ein zentrales Beweisstück aushändigen? wollte man da ein Beweisstück elegant entsorgen?

Buback vergisst Sonnenberg, der ebenso offenbar geschützt wurde wie Becker, und auch noch ihr Lover gewesen sein soll:

schützende hand

Nein, über BEIDEN. V-Leute?

Zeugenbeeinflussung, Aussageveränderung mittels Suggestivfragen, das ist sehr klar aus den NSU-Akten ablesbar, an zahlreichen Stellen. War auch Thema im NSU-Prozess.

Auch bei Frank Lauterjung spiele das eine Rolle, beklagt Ulrich Chaussy, es scheint auch beim Oktoberfest-Attentat solche „Hinlenkungen der Zeugen zum Erwünschten“ gegeben zu haben.

Letztlich geht es um Manipulation der Ermittlungen, um das Erreichen eines bestimmten Zieles: Vertuschung um Staatsgeheimnisse zu schützen.

Immer bei Terrorismus-Ermittlungen, das ist die zu erkennende Analogie.

Stuberger: „Zeugenlenkung“:

 Rechtsanwalt Lucas bittet Buback, von sämtlichen Zeugen, mit denen er Kontakt hatte, zu berichten. Der Zeuge nennt die Namen Hofmeyer, G., B., F. Buback beschwert sich über den Sinneswandel mancher Zeugen. Herr
G. habe seine Aussage um 180 Grad gedreht. Er habe plötzlich definitiv ausgeschlossen, dass der Schraubenschlüssel im Rucksack, der bei Verena Becker und Günter Sonnenberg gefunden worden sei, zum Suzukimotorrad gehöre

Schmutzige Methoden des BKA und der BAW wie immer, oder das übliche Drama mit Zeugenaussagen? Fällt irgendwie schon auf, dass es immer an den entscheidenden Stellen passiert. Der Schraubenzieher ist eine Solche.

Ende Teil  2

„Buback hat fertig“, aber einen Hofberichterstatter: 3 SAT Kulturzeit

So steht es geschrieben, im Anti-Buback des Karlsruher Staatsschutzjournalisten Stuberger. Eine Art Vorgänger vom Terrorholger Schmidt vom SWR, und diesem auch zutiefst verbunden. Man kennt und schätzt sich…

Die Bezeichnung Staatsschutzjournalist verdiente er sich nach eigenen Angaben als Reuters-Berichterstatter im RAF-Prozess in Stammheim. Terrorholger sitzt als „Arschkrautfresser Diemers“ im NSU-Stadl. Passt ebenfalls bestens. Brüder im Geiste? „Partner der Sicherheitsbehörden“?

Stubergers NSU-Kotau ist ein schöner Beleg dazu.

Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/02/was-steht-in-der-nsu-anklageschrift-lesen-sie-es-doch-einfach-nach/

Unbedingt lesenswert auch der NSU-Kotau des LKA Bayern-Profilers Alexander Horn in dessen Buch:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/10/der-profiler-und-die-fallanalyse-doenermorde/

Die Einordnung des Autors ist immer wichtig: wer ist er, wofür steht er, wie kritisch ist sein Werk gegenüber Staatsnarrativen? Aber nun:

Der Anti-Buback:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/06/14-v-leute-unter-den-terroristen-der-raf/

Was ist Stubergers Motivation in diesem Buch? 

Beurteilen Sie das selber!

buback90

Interessante Analogie zu Zschäpes Pflichtverteidigern, unübersehbar.

Stuberger geht es um die Rolle von 3 SAT, und dem dortigen Blog des Nebenklägers Prof Buback:

buback100

Urteil ist Urteil. Volkerts ist wegen des Buback-Mordes rechtskräftig verurteilt worden. Klar und Sonnenberg ebenfalls. Wiesniewsky aber nicht, der es wahrscheinlich war…

Nach Bubacks Plädoyer:

buback101

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe einseitig zugunsten Bubacks berichtet, und das nimmt Stuberger 3 SAT offenbar übel.

buback102

Das ist das Urteil, klingt selbstkritisch, ist de facto eine Vernichtung Prof. Bubacks: Der hat sie alle ver-arscht mit seinem Buch, welches diesen Kasperlesprozess gegen Verena Becker erzwungen habe, in dem die Bundesanwaltschaft die Angeklagte verteidigte.

Ein Novum in der BRD-Rechtsgeschichte. Der Staatsanwalt verteidigt die Terroristin. Und wer ist Schuld?

Buback, wer denn sonst?

Stubergers „Ein Lehrstück“ ist also die „Richtigstellung“ getreu dem Motto: Wenn 3 SAT einseitig berichtet, dann schreibt Stuberger ein einseitiges Buch? Den Anti-Buback?

Irgendwie so ist das wohl motiviert. Trotzdem lohnen sich ein paar Blicke auf Details. Machen wir auch noch. „Beweise“, welche echten Beweise gab es denn? Gar keine, wie beim NSU, nur solche ungewisser Herkunft?

Und was schreibt Stuberger über die Rolle der Geheimdienste?

Haben Sie es bemerkt: Stuberger beklagt sich bitter über Bubacks Vorverurteilung Verena Beckers, vorverurteilt aber hemmungslos den NSU.

Oder ist Ihnen das gar nicht aufgefallen?

14 V-Leute unter den Terroristen der RAF

Kennen Sie den „Anti-Buback“?

Das ist der Buback:

buback

Und das ist der Anti-Buback:

causa becker

http://www.amazon.de/Die-Causa-BeckerBuback-Ein-Lehrst%C3%BCck-ebook/dp/B00A1OTFOM

In diesem E-Book wird der gesamte Verhandlungsablauf des wohl letzten großen RAF-Prozesses dargestellt. Er behandelt das erste politische motivierte Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 7. April 1977 hatten Terroristen der Rote Armee Fraktion / RAF bei einem Ampelhalt in der Innenstadt von Karlsruhe von einem Motorrad aus den damals amtierenden Generalbundesanwalt Sigefried Buback, seinen Aushilfsfahrer Wolfgang Göbel und den Justizbeamten Georg Wurster gezielt erschossen. Kurze Zeit nach diesen drei Morden war die als Terroristin gesuchte Verena Becker mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg verhaftet worden. In deren Besitz befand sich die Mordwaffe von Karlsruhe. Beide sind über Jahrzehnte hinweg dennoch nicht wegen des dreifachen Mordes vor Gericht gestellt worden. Verurteilt wurden einige ihrer Komplizen, denen allerdings eine konkrete Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Chemieprofessor Dr. Michael Buback, glaubte einem früheren Komplizen Beckers, der behauptet hatte, Becker habe den Finger am Abzug gehabt. Nach etwa zweijährigen privaten Ermittlungen wurde diese Frau dennoch angeklagt. Buback junior hatte sie zuvor in ungezählten Medienauftritten, Interviews und einem Buch vorverurteilt. Dabei vertrat er die These, Verena Becker sei nicht vor Gericht gestellt worden, weil sie parallel zu ihren terroristischen Aktivitäten mit einem deutschen Geheimdienst zusammengerabeitet habe. Der Staat halte bis heute „eine schützende Hand“ über sie. Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Der Autor hat es gewissenhaft protokolliert. In seiner Veröffentlichung enthält er sich nicht eigener Kommentierungen und stellt Zusammenhänge des täglichen Geschehens her. Er legt Wert darauf, zu verdeutlichen, dass selbst politisch brisante und sehr komplexe Strafprozesse und deren Urteile Menschenwerk sind. Auch in solchen Verfahren, für die zahlreiche Beteiligte zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefügt sind, gibt es zwischenmenschliche Aspekte, sehr unterhaltsame Abläufe, die zum Teil zu schallendem Gelächter selbst bei Richtern führen. Das Buch ergänzt die gedruckte Ausgabe, in der eine umfangreiche Kommentierung und Dokumentation enthalten ist, der genaue Prozessverlauf dafür nur verkürzt dargestellt wird.

Wenn man sich für den Prozess 2010-2012 im Detail interessiert, wird man nicht umhin kommen, das Prozesstagebuch von Prof. Buback bei 3 Sat zu vergleichen mit den entsprechenden Kapiteln dieses 700 Seiten umfassenden Buches. Das werden wir hier nicht tun, nur anhand einiger ausgesuchter Details der Beweisaufnahme.

Das Buch ist deshalb so wertvoll, weil dargestellt wird, wie der Staat die Aufklärung von Terrorismus verhindert, und welcher Werkzeuge er sich dabei bedient. 

Und es geht letztlich immer auch darum, wer denn alles „staatlicher Terrormitarbeiter“ war, also V-Mann.

Rezension zum Buch:

Wenn man die aktuellen Unabwägbarkeiten im Fall NSU und die Verwicklungen staatlicher Organisationen verstehen will, ein unbedingtes Muss. Dazu gehören natürlich auch sämtliche anderen Werke von Ulf G. Stuberger, die in keiner zeitgeschichtlich gut sortierten Bibliothek fehlen dürften!

Unter dieser Prämisse muss man das Buch lesen: Analogien finden!

Was war die RAF? Eine völlig autark handelnde linksterroristische „Bande“ was sie offenbar nicht. 3 Generationen soll es gegeben haben. Die 3. Generation soll 10 Morde (Herrhausen, Rowedder etc) verbrochen haben, ist jedoch ein Phantom. Kein einziger Mord ist aufgeklärt, ganz wie beim „NSU“…

Stuberger schreibt:

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Das müssen Sie mal vergleichen mit den sogenannten „Standardwerken“ zur RAF, geschrieben von VS-Anwalt Butz Peters, von „Mordwaffenzufrühverkünder Klaus Pflieger“, oder von Staatsschriftsteller Stefan Aust.

Deren Bücher kann man nur als Satire lesen, oder als RAF-Fiction. Zur Belustigung, oder zur wissenschaftlichen Darstellung, wie Gehirnwäsche funktioniert. Wie der Staat die Geschichtsschreibung zu Zwecken der Deutungshoheit und Vertuschung der dreckigen Wahrheit selbst durchführen lässt, um seine eigene Verstrickung zu verdunkeln.

Stuberger führt zum obigen Screenshot aus:

 Durch Gerichtsverfahren wurden dort [Italien] solche Verkettungen öffentlich, in denen auch danach rechtskräftig verurteilte frühere Geheimdienstmitarbeiter Aussagen gemacht haben. Einer der engagiertesten Ermittlungsrichter dieses Staates, der sich
einen Namen auch als mutiger Bekämpfer der Mafia gemacht hat und heute Rechtsberater der UNO ist, Ferdinando lmposimato, hat zum Beispiel den früheren DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf vernommen. Dabei hat dieser Zeuge bestätigt, dass Andreas Baader und Ulrike Meinhof, die zum Teil noch heute ikonenhaft verbrämten Führungsfiguren der
RAF , vom MfS nicht nur finanziell unterstützt worden sind.
lmposimato fand heraus, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA in die Entführung und Ermordung des italienischen
Politikers Aldo Moro aktiv verwickelt gewesen ist und bezeichnete die von der RAF begangene Entführung und Ermordung des seinerzeitigen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer als ein Spiegelbild dieses Verbrechens.

Das verweist auf die CIA als einen der Unterwanderer der RAF, der Aldo Moro und Schleyer ermorden liess. Oder etwa nicht?

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Es gibt eine schöne Verschwörungstheorie dazu: Schleyer sei am Ende „übergeben worden“, vor seiner Erschiessung. Boock sagte das etwas kryptisch, er habe Schleyer übergeben und sei dann in den Nahen Osten geflogen. An wen Schleyer übergeben wurde, das sagte Boock nicht.

An andere RAF-ler, oder an einen Geheimdienst? Warum konnte Schleyer mehrfach über Staatsgrenzen transportiert werden, die streng kontrolliert wurden?

In Diplomatenauto-Kofferäumen? Man wird ja mal fragen dürfen 😉

Spass beiseite, die CIA war natürlich bei der Unterwanderung und Nutzung des Terrors in Westeuropa ein wichtiger inoffizieller Mitspieler. Und genau das dürfen deutsche Behörden und deutsche Gerichte gemäß Artikel 38 des NATO-Truppenstatuts-Zusatzvertrages nicht aufklären, solange die USA dem nicht zustimmen. Staatsgeheimnisse müssen geschützt werden, auch die der Siegermächte.

Sagt Prof. Foschepoth. Geltendes Recht auch noch heute, 2015. Solch „profane Dinge“ haben die RAF-Geschichtsschreiber selbstverständlich nicht auf dem Radar…

Strategie der Spannung-Aufstandsbekämpfung nach NATO-Vorgabe?

Der Hauptangeklagte in einem Terrorprozess ist Partei, er ist nicht neutral, das sollte klar sein. Nichts desto Trotz ist es interessant, was Baader Ende März 1977 (der Ghostwriter ist unbekannt) zum Kampf der BRD gegen die APO, als deren bewaffneten Arm sich die RAF sah, anzumerken hatte.

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Da steht nicht mehr und nicht weniger, als dass die USA die Richtlinien vorgaben, nach denen die westeuropäischen NATO-Staaten politische Aufstandsbewegungen bekämpften, zu denen sich auch die RAF samt Studentenbewegung „68er“ zählte.

Wisnewski war Thema hier im Blog, er meint vereinfachend, die RAF sei ein Geheimdienstkonstrukt gewesen, um die Stundentenbewegung zu radikalisieren, und sie zu diskreditieren, sie „unmöglich zu machen“.

Unter Aufstandsbekämpfung oder auch englisch Counterinsurgency (COIN) versteht man verschiedene Taktiken und Strategien zur Bekämpfung von bewaffneten Aufständen.

Es gibt auch Beispiele, in denen eine Insurrektion vom Staat selbst heimlich unterstützt oder initiiert wurde, um einen Vorwand für ein gewaltsames Eingreifen gegen beliebige politische Gegner zu erhalten. Dies wird auch als Strategie der Spannung bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstandsbek%C3%A4mpfung

„Gladio“, die Strategie der Spannung. Trifft das auch auf die RAF zu? „Terrorzellenkonzeption des BKA“ wäre ein weiteres Stichwort.

Seite 2:

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Richtig ist natürlich, dass der Staat BRD, nichtsouverän wie er nun einmal war und ist, nach NATO-Muster, also unter Führung der USA, geheimdienstlich und sicherheitstechnisch erheblich aufrüstete, was natürlich daran lag, dass Gruppen wie die RAF sich „klandestin bewaffneten“, also heimlich, und diesen Staat BRD bekämpften, den sie als Vasallen der USA empfanden. Siehe auch:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/13/vasallen-3-die-usa/

Nachvollziehbar in soweit, und auch topaktuell. 

Das Enagmag ist empört, aktuelle Ausgabe:

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Die Regierung verrät den Spiegel, hoho, und der flennt bittere Krokodilstränen, LOL, und rennt ausgerechnet zu den Staatsanwälten der Regierung, um sich zu wehren. Ausgerechnet zum Onkel Range. Der Witz der Woche.

Dümmer geht nimmer. Die totale Verarsche. Die NATO-Illustrierte als Lachnummer.

Baader, Seite 3: (in der Doku mit den RAF-Anwälten Schily, Ströbele werden die Bahnhofsbomben auch erwähnt, die nicht von der RAF gekommen seien, sondern wohl eher von der GSG 9, also vom Staat selbst)

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Wäre sehr geschickt, eine militante Opposition auch dadurch zu diskreditieren, indem man mit gezielten Falschmeldungen Vorverurteilungen betreibt. Ziel ist dabei auch die Kriminalisierung des Unterstützerumfeldes, also SDS, APO, Studentenbewegung generell. Das klappt immer, egal wie dämlich es gemacht ist. Auch noch heute

Falschmeldungen gehören immer dazu, am Besten sind sie natürlich vom BGH selbst, weil so glaubwürdig, so seriös:

“… Videosequenz …
Ferner findet sich eine Montage mit Einblendung einer der entwendeten Dienstwaffen, in der “Paulchen Panther” einem Polizisten in den Kopf schießt.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/02/das-bka-hat-den-bgh-verappelt-bezuglich-der-dienstwaffe-aus-heilbronn/

Revolver, Ihr Idioten… keine P 2000

Doofheit oder Absicht, wie die Blutjogginghose Kiesewetters in Zwickau, und das Wohnmobil in der Ringfahndung, oder das Unterschlagen der verschickten Teaser-Filme, die eben keine Paulchen Panther-Langfassungen waren?

Baader weiter:

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Staatssschutzsenate als Sondergerichte für politische Schauprozesse, eine Anklagebehörde BAW und dazu ein Staatsschutz-gesteuertes BKA. Herz, was willst Du mehr?

Kommt uns doch alles sehr bekannt vor, und unser lieber Stuberger ist einer der Gründer der „Staatsschutzjournalisten des Karlsruher Klüngels“ der gelenkten Berichterstattung.

Praktisch, wenn man als Saalhocker für die DPA schreibt, sonst kaum ein Journalist anwesend ist, da ist das mit der staatsinteressengeleiteten Deutungshoheit ein Klacks!

Es ist nicht so viel neu beim NSU, das gab es alles schon 1977. 

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Abhören der Gespräche, auch der mit den Verteidigern, ist das heute auch noch so? Was hat das zu tun mit der Nichtverteidigung der NSU-Angeklagten Zschäpe und Wohlleben? Nichts?

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Das ist heute auch nicht anders, Gewerkschaften, Sozialdemokratie (Erzwingung der Schnüffelgesetze, VDS) sind amerikanisiert. Die Politik der BRD ist transatlantisch verseucht. „Die amerikanische Kanzlerin“ ist ebenkeine indizienlose Verleumdung. Sie hat einen wahren Kern. Auch wenn die Spiegel- Heulerei noch so lächerlich ist.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/19/die-nsa-spionage-ist-geltendes-recht-der-siegermachte-nach-wie-vor/

Die BND-NSA-Affäre hat sehr viel mit der Durchdringung seitens der USA zu tun, auch wenn Niemand das thematisiert, Foschepoth lässt grüssen!

Die NATO-Luschen vom Spiegel gehören nicht zu den Guten, sondern zur Lügenpresse. Wenn man das verstanden hat, vereinfacht sich Vieles.

Baaders Schreiben über die Art und Weise, wie die BRD-Medien, die BRD-Justiz, der Sicherheitsapparat und die BRD-Politik gemeinsam gegen die „miliante Opposition RAF“ mit subversiven US-Geheimdienststrategien vorgehen würden, betont -wie Stuberger selbst schreibt- die Rolle der Bundesanwaltschaft bei der Koordination der Medienberichterstattung über die RAF. 

An deren Spitze der Generalbundesanwalt Buback stand… Schreiben vom  29.3.1977. Am 7.4.1977 wurde Buback erschossen. Vom Kommando Ulrike Meinhof, so steht es im Bekennerschreiben der RAF. 10 Tage danach. Der erste politische Mord der BRD-Geschichte, bis heute nicht aufgeklärt.

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Strategie der Spannung. Gladio. Sie eskalierte wie geplant? Auftragsmord Buback? Wer beauftragte, und wer führte aus? Aktensperren, Aktenverluste, fehlende Aussagegenehmigungen, folgenloses sich nicht Erinnern, war da was?

Immer kritisch bleiben! Schönen Sonntag.

Parallelen zwischen Stammheimer RAF und Münchner NSU-Prozeß

bzw. Vorbildcharakter des Stammheimer Prozesses

ein Gastbeitrag von A.R.

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Textlich äusserst knapp gehalten veröffentlichte Stuberger kurz nach dem Ende des Prozesses 1977 Dokumente, mit dem ausdrücklichen Hinweis, „jetzt sei das ja möglich“, offensichtlich weil das Veröffentlichen nicht mehr nach § 353 d StGB strafbar sei, wie es bei laufendem Prozess gewesen wäre. Gut 30 Jahre später gab es diese Bedenken nicht mehr, denn sein NSU-Prozessbuch, erschienen kurz nach Eröffnung des NSU-Prozesses, enthält sehr lange Zitate aus der Anklageschrift.

Unser Gastautor A.R. hat folgende Anmerkungen zu diesen Terrorismusprozessen vor ausgewählten Staatsschutzsenaten erarbeitet:

– Beides waren / sind eindeutig politische Prozesse.

– Für den Stammheimer Prozeß wurden gezielt Rechtsvorschriften (Strafprozeßordnung, Strafgesetzbuch und viele weitere Gesetzesvorschriften) verschärft bzw. sogar erst verabschiedet und während des laufenden Prozesses dann weiter angepaßt, um das Instrumentarium für einen politischen Schauprozeß zu schaffen bzw. zu verfeinern (als Beispiele u.a.: Verteidigerausschluß, Verbot gemeinschaftlicher Verteidiger, keine Unterbrechung zur Verteidigervorbereitung bei Ausschluß oder Entpflichtung eines Verteidigers, Fortführung der Hauptverhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten). Damit wurde ‚Stammheim‘ bis heute zum Vorbild politischer Prozesse (= Staatsschutzprozesse) in der Bundesrepublik überhaupt.

– Bereits vor Beginn des Prozesses erfolgte eine eindeutige Verurteilung durch die Politik, in der Presse und der Öffentlichkeit.
(Zum Stammheimer Prozeß reichte die Verurteilung als „Mörder“ bzw. „Terroristen“ in der Presse und Politik bis zu Regierungserklärungen, zum Münchener Verfahren siehe die einstimmige Verurteilung durch den Deutschen Bundestag vom 22.11.2011 – der NSU-Prozeß begann vor dem Oberlandesgericht München dann immerhin erst eineinhalb Jahre später, am 06.05.2013.)

– In beiden Fällen wurde das Verhandlungsgebäude speziell für den Prozeß erst errichtet (Stammheim) bzw. der Gerichtssaal aufwendig dafür umgebaut (München).

– In Absprache mit der Bundesanwaltschaft, einer Nahtstelle zwischen Justiz und Politik, verfügten der Bundesjustizminister bzw. Bundes- und Landesinnenminister Sperrvermerke über zahlreiche Akten, die dadurch für das Verfahren unverwertbar wurden, obwohl sie sicher wichtig (gewesen) wären. (Im Stammheimer Prozeß wurden ca. 90% der Beweis- und Ermittlungsakten dem Gericht vorenthalten, obwohl dieser Umfang des Aktenmaterials sogar an anderer Stelle behördlich unter Eid bestätigt wurde. Zudem gab es selbst in den herangezogenen Akten zahlreiche nachgewiesene Fehlseiten. Auch im Münchener Verfahren wurde bereits mehrfach die Beziehung aller Akten durch die Bundesanwaltschaft als „nicht relevant“ abgelehnt. In beiden Verfahren äußerte der Generalbundesanwalt gleichlautend, Spurenakten seien keine Gerichtsakten. Als Hinweis auf die Dimension: im Stammheimer Prozeß konnte bis zum Ende die Beiziehung von über 1600 Aktenordnern nicht erreicht werden!)

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[==> hier könnte auch das Prof. Buback-Video zur Aktenmanipulation gut passen]

– Die wichtigsten Mainstream-Medien werden gezielt zur Publizierung der Position der Generalbundesanwaltschaft eingesetzt. (Zum Stammheimer Prozeß rief der Generalbundesanwalt im Verlauf des Verfahrens Vertreter der bedeutenden bundesdeutschen Publikationsorgane nach Karlsruhe zu einer Geheimsitzung zusammen, in deren Verlauf über die Berichterstattung gesprochen wurde. Im Münchener Verfahren werden einerseits gezielt Dokumente an bestimmte Medienvertreter durchgestochen; andererseits werden zahlreiche Details der Zeugenbefragungen, die nicht die Position der Generalbundesanwaltschaft stützen, in nahezu aller Berichterstattung verschwiegen.)

stu-ra-8 stu-ra-266Das kommt uns doch Allen sehr bekannt vor… [Anm. fatalist]

– Der Stammheimer Prozeß führte übrigens nie zu einem rechtskräftigen Urteil. Zwar wurden die verbliebenen drei Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 28.04.1977 zu lebenslanger Haft verurteilt – die Anwälte jedoch erklären, dagegen Berufung einzulegen. Als am 18.10.1977 Baader, Ensslin und Raspe tot in ihren Zellen aufgefunden werden, wird das Verfahren daraufhin eingestellt.

Fazit: Dieser kurze Vergleich der Fakten zeigt die Parallelen zwischen den politischen Schauprozessen in Stammheim und München doch sehr eindrückllich!

Vielen Dank!

Interessant ist die Rolle der Pflichtverteidiger, die nach dem Ausschluss bzw. nach dem Wegbleiben der Wahlverteidiger einsprangen:

Zitat aus

stuberger stammheim

Ich wusste nicht mehr, was man wem noch glauben konnte. Meinen Verdacht, selbst vom Staat belauscht und abgehört worden zu sein, sah ich als bestätigt an. Wenn der Staat noch nicht einmal die gesetzliche Grenze gegenüber dem Berufsstand des Anwalts einhielt, war ich sicher, dass das mit noch geringerer Zögerlichkeit bei uns Journalisten praktiziert wurde.

Ich bemerkte, wie mehr Pressevertreter in Stammheim eintrudelten. Alle waren gespannt, wie es nach den Geständnissen der Minister im Gerichtssaal weitergehen würde.

Vorsitzender Foth nahm unaufgefordert Stellung zu der Radiosendung in der Mittagspause. Das Abhören von Verteidigergesprächen könne »unter Umständen das Verfahren berühren«. Deshalb werde er der Sache »nachgehen«. Schily erhob sich. Mit versteinerter Miene beantragte er die sofortige Aussetzung des Verfahrens. In dem Prozess habe es eine »Eskalation von Beseitigungen rechtsstaatlicher Grundsätze« gegeben. Keiner der Vertrauensanwälte der RAF sei dazu bereit, »auch nur eine Minute länger« im Prozess mitzuwirken.

Foth wollte trotz des Antrags das Verfahren fortführen, als ob nichts geschehen sei, und rief den nächsten Zeugen auf. Schily und die anderen Vertrauensanwälte packten ihre Sachen und verließen unter lautstarkem Protest den Gerichtssaal.

Ich hielt mich noch auf meinem Presseplatz, weil Pflichtverteidiger Künzel ums Wort bat. Er sagte: »Es könnte sich herausstellen, dass seit Einbau der ersten Wanze eine rechtsstaatliche Verteidigung nicht mehr möglich war.« Er verlangte, den Prozess so lange zu unterbrechen, bis die Lauschaffäre aufgeklärt sei. Das wäre einem völligen Abbruch gleichgekommen. Sämtliche gerichtlich bestellten »Zwangsverteidiger« schlossen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwalt Zeis erklärte, die Ankläger seien über das Abhören nicht informiert gewesen.

Foth änderte seine Meinung, erklärte den Prozess für unterbrochen. In fünf Tagen würde er fortgesetzt werden.

Am 22. März 1977 teilte der Vorsitzende mit, das Gericht habe Justizminister Bender zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Politiker habe gegenüber dem Gericht zugegeben, dass in zwei Zeiträumen von einmal zehn und ein andermal zusätzlich zwölf Tagen mit heimlich installierten Mikrofonen Gespräche der Angeklagten mit ihren Vertrauensanwälten abgehört worden seien. Die meisten Aufzeichnungen seien gelöscht worden.

Ich traute meinen Ohren nicht, als Foth erklärte, die Abhörmaßnahmen berührten den RAF-Prozess nicht. Er begründete diese abenteuerlich anmutende Einschätzung des Skandals damit, die Richter hätten davon nichts gewusst. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach Paragraf 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Er werde dennoch dafür sorgen, dass diese Bestimmung in Zukunft »ohne Hörner und Zähne« eingehalten werde. Der Tag wurde wieder ein gespenstischer. Kein Angeklagter war anwesend, keiner ihrer Vertrauensanwälte war erschienen. Pflichtverteidiger Eberhard Schwarz forderte das Gericht dazu auf, den Justizminister zu fragen, ob auch in der Gerichtshalle eine Lauschoperation durchgeführt worden sei oder nur im Gefängnis. Dem stimmte Foth zu, schon wieder wurde der Prozess unterbrochen.

Eine Woche später war die Halle zunächst wieder wie gewohnt halb leer. Künzel beantragte, den Prozess wegen der illegalen Lauschoperation abzubrechen, weil die Verteidigung in ihrer Substanz getroffen sei. Das Fernbleiben Schilys sei »sachgerecht und standesgemäß«. Zitat Ende

Man vergleiche „Zwangsverteidiger Künzel“ mit den Luschen im NSU-Prozess. Welten liegen dazwischen… wer führt dort in München die Regie über die Verteidigung?

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Die Chronik des Prozesses ist in sehr übersichtlicher Form am Ende des Buches dargestellt, hier abschliessend 2 Auszüge dazu:

chronik1

Ende:

chronik ende

Was ist neu am Manipulationsgeschäft der Leitmedien? Die gleichgeschaltete Staatspropaganda betreiben?

Nichts. Rein gar nichts.

Was ist neu bei Aktenmanipulation durch BAW und BKA und LKAs?

Auch nichts. Alles wie immer…

Die Märchen der Bundesanwaltschaft zum NSU-Phantom

sind längst aufgeflogen, auch wenn sich das noch nicht überall herumgesprochen hat, so wächst doch die Zahl der Wissenden kontinuierlich an.

Wer die Märchen nachlesen will, der kann natürlich das NSU-Buch über die Anklage lesen, das vom Stuberger, er kann aber auch ein NSU-Märchenbuch lesen, speziell DIE ZELLE eignet dazu, es steht in beiden Machwerken derselbe Blödsinn.

Okay, seien wir ehrlich, in DIE ZELLE steht noch mehr Quatsch als in der Anklage. Aber der liest sich viel lustiger als das Juristendeutsch der Anklage.

stuberger nsu

Wer ohne Tatortbeweise an 27 Tatorten mit 2 manipulierten Tatorten des 4.11.2011, erfundenen Fahrzeugausleihen, hinermittelten Trio-Wohnsitzen und untergeschobenen Mordwaffen und „Bekennervideos“ einen Mordprozess anstrengt, der muss sich sicher sein, dass ihn die „4. Macht im Staate“ unterstützt. Und zwar von A bis Z.

Unkritisch wie die 10 Jahre zuvor auch, Stichwort: Morde im paralleleweltlichen düsteren Zuwanderermilieu der Organisierten Kriminalität. 

Genau das findet auch statt, und zwar durch direkte Einflussnahme auf die Redaktionen, wie Stuberger das aus dem RAF-Prozess berichtete, wenn auch der letzte Beweis fehle, so ist das auch beim Buback-Prozess und erst Recht beim NSU-Phantom-Schauprozess. Angeklagt ist der Verfassungsschutz, der Sicherheitsapparat generell, eigentlich die ihn lenkende Regierung, aber man tut so, als habe sich ein „NSU-Killerduo“ selbst enttarnt, das man dann völlig ohne Beweise einstimmig im Bundestag zu 10-fachen Mördern erklärte und verurteilte. 22.11.2011.

Seit 2014 gilt: Und wenn es nicht 2 Mörder waren, dann waren es eben 10 kleine Negerlein… mit 100 kleinen Helfern, die nicht immer Johann Helfer heissen müssen…

So sorgt man auch vor für den Supergau: Alibis für die Uwes. Wenn es für „Uwes in Heilbronn“ keine Spuren gibt, dann waren es eben andere „NSU-ler“. Wo bitte ist das Problem? Wenn nicht NPD-ler, oder NSS-ler, dann vielleicht KKK-ler?

Die nächste Sau durch´s Dorf ist immer nur einen Katzensprung entfernt.

Was aber ist die Voraussetzung für Manipulation der Öffentlichkeit? 

Ganz einfach, die Ermittlungsakten müssen Verschlusssache bleiben, Herrschaftswissen, und dürfen keinesfalls in die falschen Hände geraten, denn sie beinhalten klar erkennbar keine rechtsstaatlichen Ermittlungen, sondern manipulierte Ermittlungen. Daher ist das Leaken an die Leitmedien folgenlos geblieben, denn diese Leitmedien sind gesteuert. Sicher gibt es Lichtblicke, immer wieder, aber viel zu wenige. Und keine Konsequenzen daraus.

Was ist die Voraussetzung der weitergehenden Manipulation der Öffentlichkeit nach Beginn des Prozesses?

Na auch ganz einfach: Keine Übertragung der Aussagen. Eine Übertragung per TV oder Radio machte Medienlügen und Auslassungen (auch Lügen) unmöglich. Aktiver Staatsschutz kombiniert mit Leitmedien-Regie ist nur möglich, weil öffentliche Gerichtsverhandlungen und öffentliche NSU-Ausschusssitzungen nachgerichtet werden, und zwar durch die wenigen Anwesenden, also vor Allem die Antifa, und die Lügenpresse. So schliesst sich der Kreis. Nur so kann man Debakel der Anklage vertuschen. Und man tut es auch. Waterloos fallen unter den Tisch. Reihenweise.

Stuberger zur Videoübertragung:

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Wie war das, Herr Stuberger, beim RAF-Prozess?

Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/29/raf-prozess-und-nsu-prozess-unabhangige-justiz-teil-1/

Wie lautet die Kindergarten-einfache Konsequenz?

Ganz einfach: Übertragungen des Prozesses. Wer fordert genau das nicht? Wer will nachrichten können, also verfälschen können, auch noch 2013 ff. ?

Der Staat und seine Medien. Es geht um Deutungshoheit durch Propaganda.

Kindergarten-einfach zu verstehen…

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Klarnamen mit Ausnahmen

Fast alle Namen sind bei Stuberger voll vorhanden, also nicht abgekürzt. s gibt Ausnahmen, und da werden Leute versteckt. Längst geleakt, es wurde reagiert: Pass verbrannt…

Schon 1998 baten die Angeschuldigte, Böhnhardt und Mundlos den gesondert Verfolgten B., seinen Personalausweis zur Verfügung zu stellen. Mundlos beantragte damit bei der Stadt Chemnitz einen auf den Namen Max-Florian B. lautenden Reisepass, den Mundlos in der Folge zur Tarnung verwendete. Zur Legendierung des Böhnhardt mit dem Namen „G. F.“, unter dem Böhnhardt ab 30. April 1998 auch mit dem entsprechenden Reisepass auftrat, sammelten die Angeschuldigte und Böhnhardt persönliche Daten zu dieser Person.

Wer einen Gerlach Pass seit 2001 besitzt, der bis 2011 gültig war, der nutzt keinen Gunter Fiedler-Pass mehr, sondern gibt diesen zurück, damit er verbrannt werden kann. Gerichtsaussage. Nur Mundlos rannte noch im Nov 2011 mit einem seit 2003 abgelaufenen Burkhardt-Pass durch die Gegend. So jedenfalls die Anklage, die identisch mit der investigativen Leitmediensaga ist.

Oma Friedrichsens Systemchecks:

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Aber warum war das Mundlos 8 Jahre lang total egal? Diese Frage findet nicht statt. Warum soll Böhnhardt sich so sehr gekümmert haben um seine Alias-Identität, aber Mundlos nicht?

Allein schon daran sehen Sie, dass das alles nicht stimmen kann. Der Intellektuelle soll sich gar nicht gekümmert haben, der „Haudrauf“ dafür jährlich, ständig?

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Das Gutachten des Passes ohne Aussage, ob Visastempel drin waren… LKA Stuttgart.

Was wirft man den Angeklagten vor?

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Pillipalle, das Womo für „Probsteigasse“ ist uninteressant, denn dort war kein NSU zu Gange, eher Johann Helfer vom VS NRW 😉

Rauüberfälle mit falschen Ohren und verschwundenen Haaren, ja nun, es wird wohl bei den 2 Bahncards bleiben, eventuell ein wenig Fluchthilfe. Mutmasslicher V-Mann, der seine V-Katzenfrau Susann einsammelte…

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Der beste aller Tarifs ist auch ein klarer Fall für „Bewährung“.

Gleiche Beihilfe, aber der Eine ist „Kronzeuge“, der andere brummt.

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Jugendstrafrecht scheint wahrscheinlich. Zeugenschutzprogramm hilft gegen Ceska-Übergabe- Kaufpreis-Widersprüche, ebenso wie unfähige Verteidiger bei „Wolle“.

Zusammenzitierend:

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Schön sieht man, Gleiches wird nicht unbedingt gleich behandelt. Wohlleben und Schultze.

Und auch 1995-97 ist wichtig, von Alidrecksau bis Vergasungen:

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Dazu Friendsblick.de:

In den zugespielten NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) spielt die Todesdrohung auf der Diskette keine Rolle. Das BKA übernahm im NSU-Verfahren die  1998 dokumentierten Beweismittel aus Zschäpes Garage. Am 06.03.2012 listete das BKA jene Asservate auf, die in der Garage gefunden worden waren und als relevant erachtet wurden.

Dabei sind weder Disketten aufgeführt, noch gibt es Hinweise auf Todesdrohungen gegen Türken!

“Am 31.01.2012 wurden die noch vorhandenen Asservate aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Beate Zschäpe (…) der BAO Trio übergeben. Die Asservate wurden hier gesichtet. Bei folgenden Asservaten ergibt sich eine Relevanz für das vorliegende Ermittlungsverfahren bzw. sind weitere Auswertungen in Bezug auf das hier geführte Ermittlungsverfahren angezeigt.”

http://friedensblick.de/13132/beweismittel-betrug-auch-bei-beate-zschaepes-tnt-garage/

Was sagen die NSU Watcher dazu?

RA Schön fragt, ob der Zeuge mal einen Rucksack des Sohnes gefunden habe, mit einer Diskette darin, auf der „Ali Drecksau. Wir hassen dich“ gestanden sei, was dieser verneint.

http://www.nsu-watch.info/2013/12/protokoll-70-verhandlungstag-19-dezember-2013/

Götzl fragt nach einem Gedicht, aber Dressler sagt, er erinnere sich nicht, vielleicht könne Götzl das vorhalten. Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Gegen 10 Uhr sei mit der Sicherung der USBV begonnen worden, die seien dann abtransportiert worden, anschließend seien alle anderen bedeutsamen Gegenständen sichergestellt worden, darunter der Reisepass Mundlos, Vorlagen für das „Pogromly“-Spiel sowie eine Diskette mit dem Gedicht „Ali Drecksau wir hassen dich“. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Dressler. Er bestätigt, dass F. solche Themen mit abgearbeitet habe. Götzl sagt, imBKA-Bericht sei die Rede von Asservatenfunden in der Garage, einer Vielzahl rechtsextremistischer Zeitungen, teilweise sei Zschäpe als Abonnentin ausgewiesen, Schriften und sonstige Unterlagen. Dressler sagt, es seien sehr viele Schriften gewesen, die da mitgenommen worden seien, es seien zwei Beamte des BKA gekommen, die die Auswertung der Schriften übernommen hätten. Götzl hält vor, dass Zschäpe teilweise als Abonnentin ausgewiesen sei und fragt, ob Dressler dazu eine konkrete Erinnerung habe. Dazu könne er nichts sagen, antwortet Dressler. Vorhalt: Nummer 4, „Weisser Wolf“ von 1997. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass entsprechende Label für die Post drauf waren. Götzl sagt, da heiße es: „Grüße von Roland [P.] gehen an Uwe Memdlos – Jena“ [sic! Name P. von Redaktion abgekürzt]. Dazu könne er nichts sagen, so Dressler.

http://www.nsu-watch.info/2014/09/protokoll-136-verhandlungstag-4-september-2014/

Daimagüler: Kennen Sie das Papier: „Ali, Drecksau, wir hassen Dich“, das sich auch gegen Juden richtet?
Brandt: Da stand sicher nicht das Impressum des THS drauf.

http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-143-verhandlungstag-24-september-2014/

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Was sagen die Akten?

Kein Fund.

Morgen geht es weiter…

Was steht in der NSU-Anklageschrift? Lesen Sie es doch einfach nach!

Wenn Sie wissen wollen, was in der immer noch unveröffentlichten Anklageschrift des NSU-Prozesses in München steht, dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

– inoffizielle Kanäle nutzen, um die fast 500 Seiten zu lesen:

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Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hat 488 Seiten mit mehr als 1600 Fußnoten, die gesamte Prozessakte umfasst etwa dreihunderttausend Blatt.

– Stubergers 1. NSU-Buch lesen, da wird die Anklage seitenweise zitiert. Dutzende Seiten, eher Hunderte Seiten, das nennt man im Juristendeutsch wohl  „Verbotene Mitteilungen aus Gerichtsverfahren nach § 353 d StGB“, der gilt natürlich nicht bei „BRD-konformen Journalisten“ wie Stuberger, Aust und Laabs, der gilt nur bei „NSU LEAKS“, die der Sicherheitsapparat nicht kontrollieren kann. Es gibt „erlaubtes“ und „strafbares“ Mitteilen aus Gerichtsverfahren. Bei „strafbar“ ermitteln Staatsanwaltschaft Heilbronn, das LKA Stuttgart und die Bundesanwaltschaft samt BKA, das „Operative Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus Sachsen“ unter Merbitz versucht Leute einzuschüchtern, bei „erlaubt“ passiert exakt nichts.

Die ganze Lächerlichkeit des BRD-Repressionsapparates zeigt sich durch Ermittlungsverfahren gegen den AK NSU, während den „Lieblingen des Apparates“ rein gar nichts passiert. So geht Ungleichheit vor dem Gesetz, zu allen Zeiten ein todsicherer Indikator für die Abwesenheit von Recht, welches beliebig gebeugt wird, wenn die „Guten bzw. die Konformen“ dagegen verstossen.

Lesen wir Stuberger:

stuberger nsu

anklage kopf

Es folgt seitenweise die unveränderte Anklageschrift, allerdings ohne die Fußnoten, welche die Fundstellen in den Ermittlungsakten angeben.

Die Anklage:

1. Die deutsche Staatsangehörige Beate Z s c h ä p e, geboren am 2. Januar 1975 in Jena, ledig, zuletzt wohnhaft in 08058 Zwickau, war in dieser Sache festgenommen worden am 8. November 2011 und seit dem 9. November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Zwickau vom 7. November
2011 , seit dem 13. November 2011 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag, seit ihrer Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz am 13. November 2011 in der Justizvollzugsanstalt Köln.

2. Der deutsche Staatsangehörige Andre E m i n g e r, geboren am 1. August 1979 in Erlabrunn, verheiratet, wohnhaft, in 08060 Zwickau aufgrund des Haftbefehls des Ermitt-lungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2011 in dieser Sache am 24 . November 2011 verhaftet und seit diesem Tag bis zum 14. Juni 2012 in Untersuchungshaft
in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Mai.

3. Der deutsche Staatsangehörige Holger G e r 1a c h, geboren am 14. Mai 1974 in Jena, wohnhaft in 31867 Lauenau, vorläufig festgenommen am 13. November 2011 und aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 14. November 2011 , ersetzt durch den Haftbefehl des  Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2012 – in dieser Sache bis zum 25. Mai 2012 in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA Sehnde.
4. Der deutsche Staatsangehörige Garsten S c h u 1z e, geboren am 6. Februar 1980 in Neu Delhi/Indien, ledig, in dieser Sache festgenommen am 1. Februar 2012 aufgrund
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31 . Januar 2012 und seitdem bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2012 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln gewesen.

Dieser Angeklagte hatte sich dazu bereiterklärt, bei den Ermittlungen gegen den NSU zu helfen und als Zeuge der Anklage („Kronzeuge“) aufzutreten. Darum nannte der Generalbundesanwalt auch dem Gericht nicht die Adresse des Angeklagten , der mit behördlicher Hilfe irgendwo versteckt
leben durfte. Es hießt dazu „zu laden über das Bundeskriminalamt – ZD 36 -, 53338 Meckenheim“.

5. Der deutsche Staatsangehörige Ralf W o h 11e b e n, geboren am 27. Februar 1975 in Jena, verheiratet, letzter gemeldeter Wohnsitz in 07749 Jena, in dieser Sache festgenommen am 29. November 2011 in Jena und seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011, neu gefasst durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2012 und abgeändert durch Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2012, ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst
in den Justizvollzugsanstalten Wuppertal-Vohwinkel und Tonna und seit dem 4. Oktober 2012 in der Justizvollzugsanstalt München.

Beate Zschäpe klagte der Generalbundesanwalt an, in Nürnberg, Zwickau und in anderen Orten ab einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 26. Januar 1998, spätestens jedoch ab dem 18. Dezember 1998 bis zum 4. November
2011 , durch 27 rechtlich selbständige Handlungen gemeinschaftlich mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe
Böhnhardt und Uwe Mundlos handelnd in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben, davon in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, und dabei zugleich eine andere Person mittels einer Waffe und einer das Leben
gefährdenden Behandlung durch einen hinterlistigen Überfall mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, in zwei Fällen durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt und durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht zu haben und jeweils durch dieselbe Handlung, in einem Fall in 22 tateinheitlichen Fällen, eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls und einer das
Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben und, in einem Fall wiederum in 22 tateinheitlichen Fällen, versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niederen Be-
weggründen mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten , in einem Fall als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung
von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wobei ein anderer Beteiligter eine andere Person in die Gefahr des Todes gebracht hat, und zugleich versucht zu haben, durch die räuberische Erpressung einen Menschen aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat zu töten , in zwei Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, in zehn Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, davon in vier Fällen zugleich als Mitglied
einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben durch jeweils dieselbe Handlung einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, durch zwei rechtlich selbständige Handlungen versucht zu haben, als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegzunehmen , die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen und in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen zur Verdeckung einer
anderen Straftat zu töten, und sich in allen 27 Fällen jeweils tateinheitlich als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord (§211 StGB) und gemeingefährliche Straftaten in dem Fall des § 308 Abs. 1 und 2 StGB zu begehen , die bestimmt sind , die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern , und durch ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen können , durch eine weitere rechtlich selbständige Tat ein Gebäude und eine Räumlichkeit, die dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt und durch Brandlegung zeitweise zerstört und dabei in der Absicht gehandelt zu haben, eine andere Straftat zu verdecken, und in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen  versucht zu haben, durch die Brandstiftung einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zur Verdeckung einer Straftat zu töten.

Alles klar? Für Leser, die noch keine Anklageschrift gelesen haben, muss ich wohl erklären: So liest sich eine Anklage für einen Strafprozess, wobei ich rechtliche Hinweise, Aktenzeichen und Fundstellen weggelassen habe, damit sich der Text für Nichtjuristen etwas besser liest

Alles kein Problem, § 353 d StGB ist ein Popanz, der nur für Manche gilt, und nicht etwa für alle.

Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:

stu1 stu2 stu3 stu4

Es ist auch bekannt, wer die Saalhocker sind, die Stuberger mit den nötigen „Insideransichten“ versorgen. Es sind Personen, die er erwähnt, und solche, die er nicht erwähnt.

stu5

Nicht erwähnt wird „Terrorholger“ aus dem GEZ-Stadel, Diemers grösster Fan, und für wen die „privaten Prozessmitschreiber“ tätig sind, das ist noch nicht ganz raus. Da gibt es staatliche wie private potentielle Auftraggeber als Möglichkeiten, muss man sehen…

stuberger

Seine strafbefreienden Kotau hat Stuberger jedenfalls recht ordentlich hingelegt. Applaus! Tiefer geht kaum. Die Staatsräson NSU applaudiert.

Morgen geht es weiter…

Vorverurteilungen und eine politsche Farce: Unabhängige Justiz Teil 2

Recht interessante Lektüre ist Stubergers Buch über seine Saalhockerei beim RAF-Prozess. Insbesondere die Beeinflussung der Medien durch die Politik, angeblich bis hinauf zum Bundeskanzler Helmut Schmidt, und die Kronzeugen-Problematik, wo mutmassliche Mörder ungestraft davon kamen, und das durch Sperrung von Akten.

Zum NSU-Prozess will Stuberger 3 Bücher schreiben, und das 1. ist schon da:

stuberger nsu

Bevor wir dort einsteigen, 2 Rezensionen von Stuberger zu NSU-Büchern:

Buch Nr. 1:

geheimsache

http://www.amazon.de/gp/product/3863510860/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=16MEPWDXH6ZE4Q1CYH0E&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop

Stuberger schreibt dazu:

18 von 26 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich

Von Ulf G. Stuberger am 13. Juni 2014

Format: Kindle Edition

Eigentlich wäre es eine verdienstvolle Sache, die Verstrickungen um die terroristische Vereinigung „NSU“ aufzudecken, über die seit Mai 2013 in München zu Gericht gesessen wird. Weil der Strafprozess das ebenso wenig leisten wird wie Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, ist eine Lücke entstanden. Die will dieses Buch füllen – und scheitert.
Die Autoren behaupten gleich zu Beginn, die Anklage gegen die Rassisten, die sich wegen zehnfacher Morde zu verantworten haben, sei auf politischen Druck hin „in möglichst kurzer Zeit“ gezimmert worden. Darum stehe sie „auf wackligen Füßen“. Wenn man diesen Maßstab der Autoren auf ihr eigenes Buch anwendet, gilt dasselbe.
Zwar verspricht das Inhaltsverzeichnis viel. Man erwartet Aufklärung über ein „braunes Netzwerk im Ländle“, womit Baden-Württemberg gemeint ist, eine „vertuschte FBI-Spur“ ebenso wie „staatliche Aufbauhilfe“ für die rechtsradikalen Terroristen und Beweise für den „Sieg der Geheimdienste über Parlament und Öffentlichkeit“ – und wird enttäuscht. Zwar werden alle diese Themen abgehandelt. Aber es gibt für keine der darin enthaltenen Vermutungen und Behauptungen Belege. Das Buch enthält weder ein Register noch Quellenangaben oder gar ein Verzeichnis der Literatur, die die Autoren benutzt haben. Allein dadurch ist es fast unbrauchbar geworden.
Der übrigbleibende Wert besteht darin, dass eine Reihe von Journalisten ihre Meinungen nicht in Form von Medienbeiträgen sondern zwischen zwei Buchdeckeln verbreiten. Das ist auch etwas, wird aber dem eingangs erwähnten Anspruch nicht gerecht. Die 488seitige, nach Ansicht der Autoren dieses Buches „zusammengezimmerte“ Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist dagegen mit 1654 Fußnoten, einer 77seitigen Liste mit 320 Beweismitteln und einer 29seitgen Anlage versehen.

Das könnte man als einen Verriss bezeichnen. Der Müll von Förster, Moser und Nübel wird klar entlarvt als das was er ist: Schwachsinn.

Natürlich hat einer der Autoren auch geantwortet: Frank Brunner…

Frank Brunner meint:

In der 3-Sat-Sendung „Kulturzeit“ vom 11. Juni 2014 werden einige der neuen Details aus „Geheimsache NSU“ inklusive der Belege gezeigt. Man muss also nicht einmal das Buch lesen, um das zu registrieren. In der Abmoderation des Beitrags sagt die Moderatorin: „Nach der Veröffentlichung sieht die Politik Aufklärungsbedarf, sogar über einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bereits diskutiert“. Damit dürfte alles gesagt sein über Fakten, Informationswert und Quellenlage.

Brunners Märchenerzählung zum Polizistenmord Heilbronn ist der letzte Schrott. Durch die Aktenleaks ist das auch jedem klar geworden, dass es Schrott ist.

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2. Buch:

zelle

http://www.amazon.de/Die-Zelle-Rechter-Terror-Deutschland/dp/3498020056/ref=cm_cr_pr_product_top

98 Cent sind für soviel NSU-Fiction wirklich zuwenig, der Insider lacht sich bei der Lektüre fast kaputt, das sollte sich auch im Preis widerspiegeln, dieses Vergnügen.

E-Buch „die Zelle“ 1. Auflage von Juni 2012

Am sonnigen 7. Juli 2007 erreichen drei junge Menschen die Insel Fehmarn. Ihr vollgepackter blauer VW-Bus passiert die Schranke zum Campingplatz….
Im VW-Van liegen vermutlich die beiden Dienstwaffen Heckler & Koch P 2000 von Kiesewetter und ihrem Kollegen. Die Polizeipistolen hat das Trio wahrscheinlich in der Innenverkleidung des Wohnmobils so gut versteckt wie ihre politische Gesinnung während der Ferienzeit.

S. 221

Schon allein das ist Schwachsinn hoch drei.

A4 nach Eisenach
………………

Was noch niemand weiß: Hinter der Verkleidung des Innenraums haben die Männer ein Waffenarsenal in dem Fahrzeug versteckt. Zwei-9-Millimeter-Pistolen Heckler & Koch P2000;……..
S. 248

Herrlich, wie die lügen…

Stuberger schreibt dazu:

8 von 16 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
2.0 von 5 Sternen Fiktive Vorverurteilung, 10. November 2012
Mit diesem Titel ist ein sehr spannendes erzählendes Sachbuch vorgelegt worden. Den drei Anführern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund/NSU“ kommt der Leser sehr nah. Man hat den Eindruck, neben den handelnden Personen zu laufen, kann sich plastisch vorstellen, was geschehen ist und sich einfühlen in die Welt der Täter und Opfer. Darum ist der Titel sehr empfehlenswert, leider kann das nicht ohne Anmerkungen stehen bleiben. Erstens verwenden auch diese Autoren teilweise die ihre Taten rechtfertigende Sprache von Terroristen. Deren Morde werden häufig „Hinrichtung“ oder „Exekution“ genannt. Das aber ist die staatlich legitimierte Tötung eines Menschen nach einem Gerichtsurteil, wie es in Ländern gehandhabt wird, wo die barbarische Todesstrafe immer noch nicht abgeschafft ist. Viele Terroristen, auch die RAF, bezeichneten ihre Morde als „Hinrichtung“, um sie als quasi legitim darzustellen. Warum dieser Sprachgebrauch immer wieder, gewiss nur aus Nachlässigkeit, von Medien und Politikern übernommen wird, erschließt sich mir nicht. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wie mir oft berichtet wurde. Ein zweiter sprachlicher Lapsus unterläuft den Autoren. Sie bezeichnen die Verbrecher und deren Komplizen als „Kameraden“ und übernehmen auch dadurch den Sprachgebrauch der Nazi-Terroristen.
Die zweite Anmerkung: Das spannende Erzählbuch ist eine öffentliche Vorverurteilung nicht nur der soeben angeklagten Beate Zschäpe und ihrer Komplizen. Wir werden das Ende des Strafprozesses gegen sie abwarten müssen, um beurteilen zu können, was im Buch „Die Zelle“ Fiktion ist und was den Tatsachen entspricht. Zur Erinnerung: Auch in Bezug auf die RAF-Terroristen ist vor einiger Zeit ein die Angeklagte Verena Becker vorverurteilendes Buch erschienen. Was Nebenkläger Michael Buback darin behauptet hat, erwies sich weitgehend als sein persönlicher Glaube, der mit der Wirklichkeit nur unwesentlich zu tun hatte. Im Urteil wurde er dafür deutlich kritisiert. Dem aufwendig recherchierten Buch „Die Zelle“ ist das nicht zu wünschen. Es wird noch einmal spannend, die Entwicklung im Abgleich mit diesem Titel zu verfolgen.

Holla die Waldfee, Buback Sohn ist ein Spinner, der Verena Becker vorverurteilte, und der völlig falsch lag.

Nur Stubergers Sicht der Dinge ist richtig, wenn er also Zweifel am Selbstmord von Ulrike Meinhof beschreibt, aber den Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe kategorisch im selben Buch ausschliesst, dann möchte Stuberger Wahrheiten verkünden. Seine Wahrheiten.

Da ist er hier aber falsch.

Nun, er schont die Autoren von Die Zelle sehr, auch wenn er zum Teil von NSU-Fiktion schreibt. Den Ami John Goetz nimmt er weniger hart ran als die Autoren des Buches 1, und dass Coautor Christian Fuchs ein Antifa-Spinner ist, das ist nicht neu:

WIR, DER NSU

Statt vieler Worte einfach nur 2 Bilder:

Das ist aus dem Video aus dem Jahr 2004, unterlegt mit Rechtsrock-Musik “Noie Werte”.

Screenshot aus “Die Zelle”, einem NSU-Märchenbuch.

Da wurde einfach aus “Der NSU wird…” ein Bekenntnis gebastelt: “Wir, der NSU werden..”.

So geht Gehirnwäsche.
Wer schreibt solche Propaganda-Machwerke?

 Christian Fuchs und John Goetz

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/09/wir-der-nsu/

Wir haben auch fleissig rezensiert, dieselben Bücher:

https://sicherungsblog.wordpress.com/category/marchenbucher/

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Mit aller gebotenen Skepsis und allergisch gegen Wahrheitsverkünder wie gehabt geht es dann ans NSU-Prozessbuch vom Stuberger. 1 von 3.

Der NSU-Prozess
Juristische Bearbeitung
einer politischen Farce
Vorbereitung und Anklage

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Der Angeklagte Andre Emminger 91

Jetzt wissen wir auch, welchen Nick Stuberger im Politikforen.net benutzte, im berühmt berüchtgten Dönerstrang.

Nur ein einziger dort Aktiver schrieb ständig Emminger, also ein „m“ zuviel.

Erwischt 😉

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

raf-zeichnung-wal-DW-Berlin-Stuttgart

Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.