sind längst aufgeflogen, auch wenn sich das noch nicht überall herumgesprochen hat, so wächst doch die Zahl der Wissenden kontinuierlich an.
Wer die Märchen nachlesen will, der kann natürlich das NSU-Buch über die Anklage lesen, das vom Stuberger, er kann aber auch ein NSU-Märchenbuch lesen, speziell DIE ZELLE eignet dazu, es steht in beiden Machwerken derselbe Blödsinn.
Okay, seien wir ehrlich, in DIE ZELLE steht noch mehr Quatsch als in der Anklage. Aber der liest sich viel lustiger als das Juristendeutsch der Anklage.
Wer ohne Tatortbeweise an 27 Tatorten mit 2 manipulierten Tatorten des 4.11.2011, erfundenen Fahrzeugausleihen, hinermittelten Trio-Wohnsitzen und untergeschobenen Mordwaffen und „Bekennervideos“ einen Mordprozess anstrengt, der muss sich sicher sein, dass ihn die „4. Macht im Staate“ unterstützt. Und zwar von A bis Z.
Unkritisch wie die 10 Jahre zuvor auch, Stichwort: Morde im paralleleweltlichen düsteren Zuwanderermilieu der Organisierten Kriminalität.
Genau das findet auch statt, und zwar durch direkte Einflussnahme auf die Redaktionen, wie Stuberger das aus dem RAF-Prozess berichtete, wenn auch der letzte Beweis fehle, so ist das auch beim Buback-Prozess und erst Recht beim NSU-Phantom-Schauprozess. Angeklagt ist der Verfassungsschutz, der Sicherheitsapparat generell, eigentlich die ihn lenkende Regierung, aber man tut so, als habe sich ein „NSU-Killerduo“ selbst enttarnt, das man dann völlig ohne Beweise einstimmig im Bundestag zu 10-fachen Mördern erklärte und verurteilte. 22.11.2011.
Seit 2014 gilt: Und wenn es nicht 2 Mörder waren, dann waren es eben 10 kleine Negerlein… mit 100 kleinen Helfern, die nicht immer Johann Helfer heissen müssen…
So sorgt man auch vor für den Supergau: Alibis für die Uwes. Wenn es für „Uwes in Heilbronn“ keine Spuren gibt, dann waren es eben andere „NSU-ler“. Wo bitte ist das Problem? Wenn nicht NPD-ler, oder NSS-ler, dann vielleicht KKK-ler?
Die nächste Sau durch´s Dorf ist immer nur einen Katzensprung entfernt.
Was aber ist die Voraussetzung für Manipulation der Öffentlichkeit?
Ganz einfach, die Ermittlungsakten müssen Verschlusssache bleiben, Herrschaftswissen, und dürfen keinesfalls in die falschen Hände geraten, denn sie beinhalten klar erkennbar keine rechtsstaatlichen Ermittlungen, sondern manipulierte Ermittlungen. Daher ist das Leaken an die Leitmedien folgenlos geblieben, denn diese Leitmedien sind gesteuert. Sicher gibt es Lichtblicke, immer wieder, aber viel zu wenige. Und keine Konsequenzen daraus.
Was ist die Voraussetzung der weitergehenden Manipulation der Öffentlichkeit nach Beginn des Prozesses?
Na auch ganz einfach: Keine Übertragung der Aussagen. Eine Übertragung per TV oder Radio machte Medienlügen und Auslassungen (auch Lügen) unmöglich. Aktiver Staatsschutz kombiniert mit Leitmedien-Regie ist nur möglich, weil öffentliche Gerichtsverhandlungen und öffentliche NSU-Ausschusssitzungen nachgerichtet werden, und zwar durch die wenigen Anwesenden, also vor Allem die Antifa, und die Lügenpresse. So schliesst sich der Kreis. Nur so kann man Debakel der Anklage vertuschen. Und man tut es auch. Waterloos fallen unter den Tisch. Reihenweise.
Stuberger zur Videoübertragung:
Wie war das, Herr Stuberger, beim RAF-Prozess?
Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.
Wie lautet die Kindergarten-einfache Konsequenz?
Ganz einfach: Übertragungen des Prozesses. Wer fordert genau das nicht? Wer will nachrichten können, also verfälschen können, auch noch 2013 ff. ?
Der Staat und seine Medien. Es geht um Deutungshoheit durch Propaganda.
Kindergarten-einfach zu verstehen…
.
Klarnamen mit Ausnahmen
Fast alle Namen sind bei Stuberger voll vorhanden, also nicht abgekürzt. s gibt Ausnahmen, und da werden Leute versteckt. Längst geleakt, es wurde reagiert: Pass verbrannt…
Schon 1998 baten die Angeschuldigte, Böhnhardt und Mundlos den gesondert Verfolgten B., seinen Personalausweis zur Verfügung zu stellen. Mundlos beantragte damit bei der Stadt Chemnitz einen auf den Namen Max-Florian B. lautenden Reisepass, den Mundlos in der Folge zur Tarnung verwendete. Zur Legendierung des Böhnhardt mit dem Namen „G. F.“, unter dem Böhnhardt ab 30. April 1998 auch mit dem entsprechenden Reisepass auftrat, sammelten die Angeschuldigte und Böhnhardt persönliche Daten zu dieser Person.
Wer einen Gerlach Pass seit 2001 besitzt, der bis 2011 gültig war, der nutzt keinen Gunter Fiedler-Pass mehr, sondern gibt diesen zurück, damit er verbrannt werden kann. Gerichtsaussage. Nur Mundlos rannte noch im Nov 2011 mit einem seit 2003 abgelaufenen Burkhardt-Pass durch die Gegend. So jedenfalls die Anklage, die identisch mit der investigativen Leitmediensaga ist.
Oma Friedrichsens Systemchecks:
Aber warum war das Mundlos 8 Jahre lang total egal? Diese Frage findet nicht statt. Warum soll Böhnhardt sich so sehr gekümmert haben um seine Alias-Identität, aber Mundlos nicht?
Allein schon daran sehen Sie, dass das alles nicht stimmen kann. Der Intellektuelle soll sich gar nicht gekümmert haben, der „Haudrauf“ dafür jährlich, ständig?
Das Gutachten des Passes ohne Aussage, ob Visastempel drin waren… LKA Stuttgart.
Was wirft man den Angeklagten vor?
Pillipalle, das Womo für „Probsteigasse“ ist uninteressant, denn dort war kein NSU zu Gange, eher Johann Helfer vom VS NRW 😉
Rauüberfälle mit falschen Ohren und verschwundenen Haaren, ja nun, es wird wohl bei den 2 Bahncards bleiben, eventuell ein wenig Fluchthilfe. Mutmasslicher V-Mann, der seine V-Katzenfrau Susann einsammelte…
Der beste aller Tarifs ist auch ein klarer Fall für „Bewährung“.
Gleiche Beihilfe, aber der Eine ist „Kronzeuge“, der andere brummt.
Jugendstrafrecht scheint wahrscheinlich. Zeugenschutzprogramm hilft gegen Ceska-Übergabe- Kaufpreis-Widersprüche, ebenso wie unfähige Verteidiger bei „Wolle“.
Zusammenzitierend:
Schön sieht man, Gleiches wird nicht unbedingt gleich behandelt. Wohlleben und Schultze.
Und auch 1995-97 ist wichtig, von Alidrecksau bis Vergasungen:
Dazu Friendsblick.de:
In den zugespielten NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) spielt die Todesdrohung auf der Diskette keine Rolle. Das BKA übernahm im NSU-Verfahren die 1998 dokumentierten Beweismittel aus Zschäpes Garage. Am 06.03.2012 listete das BKA jene Asservate auf, die in der Garage gefunden worden waren und als relevant erachtet wurden.
Dabei sind weder Disketten aufgeführt, noch gibt es Hinweise auf Todesdrohungen gegen Türken!
“Am 31.01.2012 wurden die noch vorhandenen Asservate aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Beate Zschäpe (…) der BAO Trio übergeben. Die Asservate wurden hier gesichtet. Bei folgenden Asservaten ergibt sich eine Relevanz für das vorliegende Ermittlungsverfahren bzw. sind weitere Auswertungen in Bezug auf das hier geführte Ermittlungsverfahren angezeigt.”
http://friedensblick.de/13132/beweismittel-betrug-auch-bei-beate-zschaepes-tnt-garage/
Was sagen die NSU Watcher dazu?
RA Schön fragt, ob der Zeuge mal einen Rucksack des Sohnes gefunden habe, mit einer Diskette darin, auf der „Ali Drecksau. Wir hassen dich“ gestanden sei, was dieser verneint.
http://www.nsu-watch.info/2013/12/protokoll-70-verhandlungstag-19-dezember-2013/
Götzl fragt nach einem Gedicht, aber Dressler sagt, er erinnere sich nicht, vielleicht könne Götzl das vorhalten. Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Gegen 10 Uhr sei mit der Sicherung der USBV begonnen worden, die seien dann abtransportiert worden, anschließend seien alle anderen bedeutsamen Gegenständen sichergestellt worden, darunter der Reisepass Mundlos, Vorlagen für das „Pogromly“-Spiel sowie eine Diskette mit dem Gedicht „Ali Drecksau wir hassen dich“. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Dressler. Er bestätigt, dass F. solche Themen mit abgearbeitet habe. Götzl sagt, imBKA-Bericht sei die Rede von Asservatenfunden in der Garage, einer Vielzahl rechtsextremistischer Zeitungen, teilweise sei Zschäpe als Abonnentin ausgewiesen, Schriften und sonstige Unterlagen. Dressler sagt, es seien sehr viele Schriften gewesen, die da mitgenommen worden seien, es seien zwei Beamte des BKA gekommen, die die Auswertung der Schriften übernommen hätten. Götzl hält vor, dass Zschäpe teilweise als Abonnentin ausgewiesen sei und fragt, ob Dressler dazu eine konkrete Erinnerung habe. Dazu könne er nichts sagen, antwortet Dressler. Vorhalt: Nummer 4, „Weisser Wolf“ von 1997. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass entsprechende Label für die Post drauf waren. Götzl sagt, da heiße es: „Grüße von Roland [P.] gehen an Uwe Memdlos – Jena“ [sic! Name P. von Redaktion abgekürzt]. Dazu könne er nichts sagen, so Dressler.
http://www.nsu-watch.info/2014/09/protokoll-136-verhandlungstag-4-september-2014/
Daimagüler: Kennen Sie das Papier: „Ali, Drecksau, wir hassen Dich“, das sich auch gegen Juden richtet?
Brandt: Da stand sicher nicht das Impressum des THS drauf.
http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-143-verhandlungstag-24-september-2014/
.
Was sagen die Akten?
Kein Fund.
Morgen geht es weiter…
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.