So steht es geschrieben, im Anti-Buback des Karlsruher Staatsschutzjournalisten Stuberger. Eine Art Vorgänger vom Terrorholger Schmidt vom SWR, und diesem auch zutiefst verbunden. Man kennt und schätzt sich…
Die Bezeichnung Staatsschutzjournalist verdiente er sich nach eigenen Angaben als Reuters-Berichterstatter im RAF-Prozess in Stammheim. Terrorholger sitzt als „Arschkrautfresser Diemers“ im NSU-Stadl. Passt ebenfalls bestens. Brüder im Geiste? „Partner der Sicherheitsbehörden“?
Stubergers NSU-Kotau ist ein schöner Beleg dazu.
Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:
Unbedingt lesenswert auch der NSU-Kotau des LKA Bayern-Profilers Alexander Horn in dessen Buch:
https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/10/der-profiler-und-die-fallanalyse-doenermorde/
Die Einordnung des Autors ist immer wichtig: wer ist er, wofür steht er, wie kritisch ist sein Werk gegenüber Staatsnarrativen? Aber nun:
Der Anti-Buback:
https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/06/14-v-leute-unter-den-terroristen-der-raf/
Was ist Stubergers Motivation in diesem Buch?
Beurteilen Sie das selber!
Interessante Analogie zu Zschäpes Pflichtverteidigern, unübersehbar.
Stuberger geht es um die Rolle von 3 SAT, und dem dortigen Blog des Nebenklägers Prof Buback:
Urteil ist Urteil. Volkerts ist wegen des Buback-Mordes rechtskräftig verurteilt worden. Klar und Sonnenberg ebenfalls. Wiesniewsky aber nicht, der es wahrscheinlich war…
Nach Bubacks Plädoyer:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe einseitig zugunsten Bubacks berichtet, und das nimmt Stuberger 3 SAT offenbar übel.
Das ist das Urteil, klingt selbstkritisch, ist de facto eine Vernichtung Prof. Bubacks: Der hat sie alle ver-arscht mit seinem Buch, welches diesen Kasperlesprozess gegen Verena Becker erzwungen habe, in dem die Bundesanwaltschaft die Angeklagte verteidigte.
Ein Novum in der BRD-Rechtsgeschichte. Der Staatsanwalt verteidigt die Terroristin. Und wer ist Schuld?
Buback, wer denn sonst?
Stubergers „Ein Lehrstück“ ist also die „Richtigstellung“ getreu dem Motto: Wenn 3 SAT einseitig berichtet, dann schreibt Stuberger ein einseitiges Buch? Den Anti-Buback?
Irgendwie so ist das wohl motiviert. Trotzdem lohnen sich ein paar Blicke auf Details. Machen wir auch noch. „Beweise“, welche echten Beweise gab es denn? Gar keine, wie beim NSU, nur solche ungewisser Herkunft?
Und was schreibt Stuberger über die Rolle der Geheimdienste?
Haben Sie es bemerkt: Stuberger beklagt sich bitter über Bubacks Vorverurteilung Verena Beckers, vorverurteilt aber hemmungslos den NSU.
Oder ist Ihnen das gar nicht aufgefallen?
Sehr interessanter Beitrag. Man ahnt das helle Panikfeuer, das im erweiterten Staatsschutz gelodert hat wegen des BubackBecker-Verfahrens. Mit Müh und Not und vereinten Kräften haben sie es ausgetreten. Wurde Stuberger spät ins Boot geholt, so dass sein Mea Culpa notwendig wurde?
Schreibt Stuberger denn gar nichts dazu, dass die Verurteilung wegen Beihilfe auf sehr soliden Beweisen (z.B. Speichel am Bekennerbrief: ein Paradefall für die Beweiskraft der DNA-Analyse) beruht? Und vor allem: schreibt er etwas dazu, warum es über 30 Jahre lang trotzdem keine Anklage gegeben hat und ohne den gemeinen Michael Buback auch nie gegeben hätte? Warum hat es gegen Sonnenberg nie eine Anklage wegen Karlsruhe gegeben, der doch auch offiziell zu den Karlsruher Tätern gezählt wird (s.o.)? Warum waren beide ständig gemeinsam unterwegs und hatten die Tatwaffe dabei, wenn Becker keine Mittäterin war?
Sie stehen splitternackt in ihrer ganzen Armseligkeit vor uns, die Bundesanwaltschaft und ihre Helfer in den Medien, der Talare und ihres vorgeschobenen Qualitätsanspruchs entkleidet. Nein, es ist kein Muff, der sich da unter den Talaren gesammelt hat, sondern ein Hautgout.
Wer scheinbar unausweichlichen Mordanklagen über Jahrzehnte entgeht, der ist wohl… (bitte ergänzen)
Hat dies auf D – MARK 2.0 rebloggt.