Was steht in der NSU-Anklageschrift? Lesen Sie es doch einfach nach!

Wenn Sie wissen wollen, was in der immer noch unveröffentlichten Anklageschrift des NSU-Prozesses in München steht, dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

– inoffizielle Kanäle nutzen, um die fast 500 Seiten zu lesen:

anklage zwickau

Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hat 488 Seiten mit mehr als 1600 Fußnoten, die gesamte Prozessakte umfasst etwa dreihunderttausend Blatt.

– Stubergers 1. NSU-Buch lesen, da wird die Anklage seitenweise zitiert. Dutzende Seiten, eher Hunderte Seiten, das nennt man im Juristendeutsch wohl  „Verbotene Mitteilungen aus Gerichtsverfahren nach § 353 d StGB“, der gilt natürlich nicht bei „BRD-konformen Journalisten“ wie Stuberger, Aust und Laabs, der gilt nur bei „NSU LEAKS“, die der Sicherheitsapparat nicht kontrollieren kann. Es gibt „erlaubtes“ und „strafbares“ Mitteilen aus Gerichtsverfahren. Bei „strafbar“ ermitteln Staatsanwaltschaft Heilbronn, das LKA Stuttgart und die Bundesanwaltschaft samt BKA, das „Operative Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus Sachsen“ unter Merbitz versucht Leute einzuschüchtern, bei „erlaubt“ passiert exakt nichts.

Die ganze Lächerlichkeit des BRD-Repressionsapparates zeigt sich durch Ermittlungsverfahren gegen den AK NSU, während den „Lieblingen des Apparates“ rein gar nichts passiert. So geht Ungleichheit vor dem Gesetz, zu allen Zeiten ein todsicherer Indikator für die Abwesenheit von Recht, welches beliebig gebeugt wird, wenn die „Guten bzw. die Konformen“ dagegen verstossen.

Lesen wir Stuberger:

stuberger nsu

anklage kopf

Es folgt seitenweise die unveränderte Anklageschrift, allerdings ohne die Fußnoten, welche die Fundstellen in den Ermittlungsakten angeben.

Die Anklage:

1. Die deutsche Staatsangehörige Beate Z s c h ä p e, geboren am 2. Januar 1975 in Jena, ledig, zuletzt wohnhaft in 08058 Zwickau, war in dieser Sache festgenommen worden am 8. November 2011 und seit dem 9. November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Zwickau vom 7. November
2011 , seit dem 13. November 2011 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag, seit ihrer Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz am 13. November 2011 in der Justizvollzugsanstalt Köln.

2. Der deutsche Staatsangehörige Andre E m i n g e r, geboren am 1. August 1979 in Erlabrunn, verheiratet, wohnhaft, in 08060 Zwickau aufgrund des Haftbefehls des Ermitt-lungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2011 in dieser Sache am 24 . November 2011 verhaftet und seit diesem Tag bis zum 14. Juni 2012 in Untersuchungshaft
in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Mai.

3. Der deutsche Staatsangehörige Holger G e r 1a c h, geboren am 14. Mai 1974 in Jena, wohnhaft in 31867 Lauenau, vorläufig festgenommen am 13. November 2011 und aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 14. November 2011 , ersetzt durch den Haftbefehl des  Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2012 – in dieser Sache bis zum 25. Mai 2012 in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA Sehnde.
4. Der deutsche Staatsangehörige Garsten S c h u 1z e, geboren am 6. Februar 1980 in Neu Delhi/Indien, ledig, in dieser Sache festgenommen am 1. Februar 2012 aufgrund
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31 . Januar 2012 und seitdem bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2012 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln gewesen.

Dieser Angeklagte hatte sich dazu bereiterklärt, bei den Ermittlungen gegen den NSU zu helfen und als Zeuge der Anklage („Kronzeuge“) aufzutreten. Darum nannte der Generalbundesanwalt auch dem Gericht nicht die Adresse des Angeklagten , der mit behördlicher Hilfe irgendwo versteckt
leben durfte. Es hießt dazu „zu laden über das Bundeskriminalamt – ZD 36 -, 53338 Meckenheim“.

5. Der deutsche Staatsangehörige Ralf W o h 11e b e n, geboren am 27. Februar 1975 in Jena, verheiratet, letzter gemeldeter Wohnsitz in 07749 Jena, in dieser Sache festgenommen am 29. November 2011 in Jena und seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011, neu gefasst durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2012 und abgeändert durch Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2012, ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst
in den Justizvollzugsanstalten Wuppertal-Vohwinkel und Tonna und seit dem 4. Oktober 2012 in der Justizvollzugsanstalt München.

Beate Zschäpe klagte der Generalbundesanwalt an, in Nürnberg, Zwickau und in anderen Orten ab einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 26. Januar 1998, spätestens jedoch ab dem 18. Dezember 1998 bis zum 4. November
2011 , durch 27 rechtlich selbständige Handlungen gemeinschaftlich mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe
Böhnhardt und Uwe Mundlos handelnd in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben, davon in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, und dabei zugleich eine andere Person mittels einer Waffe und einer das Leben
gefährdenden Behandlung durch einen hinterlistigen Überfall mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, in zwei Fällen durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt und durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht zu haben und jeweils durch dieselbe Handlung, in einem Fall in 22 tateinheitlichen Fällen, eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls und einer das
Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben und, in einem Fall wiederum in 22 tateinheitlichen Fällen, versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niederen Be-
weggründen mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten , in einem Fall als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung
von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wobei ein anderer Beteiligter eine andere Person in die Gefahr des Todes gebracht hat, und zugleich versucht zu haben, durch die räuberische Erpressung einen Menschen aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat zu töten , in zwei Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, in zehn Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, davon in vier Fällen zugleich als Mitglied
einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben durch jeweils dieselbe Handlung einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, durch zwei rechtlich selbständige Handlungen versucht zu haben, als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegzunehmen , die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen und in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen zur Verdeckung einer
anderen Straftat zu töten, und sich in allen 27 Fällen jeweils tateinheitlich als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord (§211 StGB) und gemeingefährliche Straftaten in dem Fall des § 308 Abs. 1 und 2 StGB zu begehen , die bestimmt sind , die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern , und durch ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen können , durch eine weitere rechtlich selbständige Tat ein Gebäude und eine Räumlichkeit, die dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt und durch Brandlegung zeitweise zerstört und dabei in der Absicht gehandelt zu haben, eine andere Straftat zu verdecken, und in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen  versucht zu haben, durch die Brandstiftung einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zur Verdeckung einer Straftat zu töten.

Alles klar? Für Leser, die noch keine Anklageschrift gelesen haben, muss ich wohl erklären: So liest sich eine Anklage für einen Strafprozess, wobei ich rechtliche Hinweise, Aktenzeichen und Fundstellen weggelassen habe, damit sich der Text für Nichtjuristen etwas besser liest

Alles kein Problem, § 353 d StGB ist ein Popanz, der nur für Manche gilt, und nicht etwa für alle.

Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:

stu1 stu2 stu3 stu4

Es ist auch bekannt, wer die Saalhocker sind, die Stuberger mit den nötigen „Insideransichten“ versorgen. Es sind Personen, die er erwähnt, und solche, die er nicht erwähnt.

stu5

Nicht erwähnt wird „Terrorholger“ aus dem GEZ-Stadel, Diemers grösster Fan, und für wen die „privaten Prozessmitschreiber“ tätig sind, das ist noch nicht ganz raus. Da gibt es staatliche wie private potentielle Auftraggeber als Möglichkeiten, muss man sehen…

stuberger

Seine strafbefreienden Kotau hat Stuberger jedenfalls recht ordentlich hingelegt. Applaus! Tiefer geht kaum. Die Staatsräson NSU applaudiert.

Morgen geht es weiter…

Vorverurteilungen und eine politsche Farce: Unabhängige Justiz Teil 2

Recht interessante Lektüre ist Stubergers Buch über seine Saalhockerei beim RAF-Prozess. Insbesondere die Beeinflussung der Medien durch die Politik, angeblich bis hinauf zum Bundeskanzler Helmut Schmidt, und die Kronzeugen-Problematik, wo mutmassliche Mörder ungestraft davon kamen, und das durch Sperrung von Akten.

Zum NSU-Prozess will Stuberger 3 Bücher schreiben, und das 1. ist schon da:

stuberger nsu

Bevor wir dort einsteigen, 2 Rezensionen von Stuberger zu NSU-Büchern:

Buch Nr. 1:

geheimsache

http://www.amazon.de/gp/product/3863510860/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=16MEPWDXH6ZE4Q1CYH0E&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop

Stuberger schreibt dazu:

18 von 26 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich

Von Ulf G. Stuberger am 13. Juni 2014

Format: Kindle Edition

Eigentlich wäre es eine verdienstvolle Sache, die Verstrickungen um die terroristische Vereinigung „NSU“ aufzudecken, über die seit Mai 2013 in München zu Gericht gesessen wird. Weil der Strafprozess das ebenso wenig leisten wird wie Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, ist eine Lücke entstanden. Die will dieses Buch füllen – und scheitert.
Die Autoren behaupten gleich zu Beginn, die Anklage gegen die Rassisten, die sich wegen zehnfacher Morde zu verantworten haben, sei auf politischen Druck hin „in möglichst kurzer Zeit“ gezimmert worden. Darum stehe sie „auf wackligen Füßen“. Wenn man diesen Maßstab der Autoren auf ihr eigenes Buch anwendet, gilt dasselbe.
Zwar verspricht das Inhaltsverzeichnis viel. Man erwartet Aufklärung über ein „braunes Netzwerk im Ländle“, womit Baden-Württemberg gemeint ist, eine „vertuschte FBI-Spur“ ebenso wie „staatliche Aufbauhilfe“ für die rechtsradikalen Terroristen und Beweise für den „Sieg der Geheimdienste über Parlament und Öffentlichkeit“ – und wird enttäuscht. Zwar werden alle diese Themen abgehandelt. Aber es gibt für keine der darin enthaltenen Vermutungen und Behauptungen Belege. Das Buch enthält weder ein Register noch Quellenangaben oder gar ein Verzeichnis der Literatur, die die Autoren benutzt haben. Allein dadurch ist es fast unbrauchbar geworden.
Der übrigbleibende Wert besteht darin, dass eine Reihe von Journalisten ihre Meinungen nicht in Form von Medienbeiträgen sondern zwischen zwei Buchdeckeln verbreiten. Das ist auch etwas, wird aber dem eingangs erwähnten Anspruch nicht gerecht. Die 488seitige, nach Ansicht der Autoren dieses Buches „zusammengezimmerte“ Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist dagegen mit 1654 Fußnoten, einer 77seitigen Liste mit 320 Beweismitteln und einer 29seitgen Anlage versehen.

Das könnte man als einen Verriss bezeichnen. Der Müll von Förster, Moser und Nübel wird klar entlarvt als das was er ist: Schwachsinn.

Natürlich hat einer der Autoren auch geantwortet: Frank Brunner…

Frank Brunner meint:

In der 3-Sat-Sendung „Kulturzeit“ vom 11. Juni 2014 werden einige der neuen Details aus „Geheimsache NSU“ inklusive der Belege gezeigt. Man muss also nicht einmal das Buch lesen, um das zu registrieren. In der Abmoderation des Beitrags sagt die Moderatorin: „Nach der Veröffentlichung sieht die Politik Aufklärungsbedarf, sogar über einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bereits diskutiert“. Damit dürfte alles gesagt sein über Fakten, Informationswert und Quellenlage.

Brunners Märchenerzählung zum Polizistenmord Heilbronn ist der letzte Schrott. Durch die Aktenleaks ist das auch jedem klar geworden, dass es Schrott ist.

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2. Buch:

zelle

http://www.amazon.de/Die-Zelle-Rechter-Terror-Deutschland/dp/3498020056/ref=cm_cr_pr_product_top

98 Cent sind für soviel NSU-Fiction wirklich zuwenig, der Insider lacht sich bei der Lektüre fast kaputt, das sollte sich auch im Preis widerspiegeln, dieses Vergnügen.

E-Buch „die Zelle“ 1. Auflage von Juni 2012

Am sonnigen 7. Juli 2007 erreichen drei junge Menschen die Insel Fehmarn. Ihr vollgepackter blauer VW-Bus passiert die Schranke zum Campingplatz….
Im VW-Van liegen vermutlich die beiden Dienstwaffen Heckler & Koch P 2000 von Kiesewetter und ihrem Kollegen. Die Polizeipistolen hat das Trio wahrscheinlich in der Innenverkleidung des Wohnmobils so gut versteckt wie ihre politische Gesinnung während der Ferienzeit.

S. 221

Schon allein das ist Schwachsinn hoch drei.

A4 nach Eisenach
………………

Was noch niemand weiß: Hinter der Verkleidung des Innenraums haben die Männer ein Waffenarsenal in dem Fahrzeug versteckt. Zwei-9-Millimeter-Pistolen Heckler & Koch P2000;……..
S. 248

Herrlich, wie die lügen…

Stuberger schreibt dazu:

8 von 16 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
2.0 von 5 Sternen Fiktive Vorverurteilung, 10. November 2012
Mit diesem Titel ist ein sehr spannendes erzählendes Sachbuch vorgelegt worden. Den drei Anführern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund/NSU“ kommt der Leser sehr nah. Man hat den Eindruck, neben den handelnden Personen zu laufen, kann sich plastisch vorstellen, was geschehen ist und sich einfühlen in die Welt der Täter und Opfer. Darum ist der Titel sehr empfehlenswert, leider kann das nicht ohne Anmerkungen stehen bleiben. Erstens verwenden auch diese Autoren teilweise die ihre Taten rechtfertigende Sprache von Terroristen. Deren Morde werden häufig „Hinrichtung“ oder „Exekution“ genannt. Das aber ist die staatlich legitimierte Tötung eines Menschen nach einem Gerichtsurteil, wie es in Ländern gehandhabt wird, wo die barbarische Todesstrafe immer noch nicht abgeschafft ist. Viele Terroristen, auch die RAF, bezeichneten ihre Morde als „Hinrichtung“, um sie als quasi legitim darzustellen. Warum dieser Sprachgebrauch immer wieder, gewiss nur aus Nachlässigkeit, von Medien und Politikern übernommen wird, erschließt sich mir nicht. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wie mir oft berichtet wurde. Ein zweiter sprachlicher Lapsus unterläuft den Autoren. Sie bezeichnen die Verbrecher und deren Komplizen als „Kameraden“ und übernehmen auch dadurch den Sprachgebrauch der Nazi-Terroristen.
Die zweite Anmerkung: Das spannende Erzählbuch ist eine öffentliche Vorverurteilung nicht nur der soeben angeklagten Beate Zschäpe und ihrer Komplizen. Wir werden das Ende des Strafprozesses gegen sie abwarten müssen, um beurteilen zu können, was im Buch „Die Zelle“ Fiktion ist und was den Tatsachen entspricht. Zur Erinnerung: Auch in Bezug auf die RAF-Terroristen ist vor einiger Zeit ein die Angeklagte Verena Becker vorverurteilendes Buch erschienen. Was Nebenkläger Michael Buback darin behauptet hat, erwies sich weitgehend als sein persönlicher Glaube, der mit der Wirklichkeit nur unwesentlich zu tun hatte. Im Urteil wurde er dafür deutlich kritisiert. Dem aufwendig recherchierten Buch „Die Zelle“ ist das nicht zu wünschen. Es wird noch einmal spannend, die Entwicklung im Abgleich mit diesem Titel zu verfolgen.

Holla die Waldfee, Buback Sohn ist ein Spinner, der Verena Becker vorverurteilte, und der völlig falsch lag.

Nur Stubergers Sicht der Dinge ist richtig, wenn er also Zweifel am Selbstmord von Ulrike Meinhof beschreibt, aber den Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe kategorisch im selben Buch ausschliesst, dann möchte Stuberger Wahrheiten verkünden. Seine Wahrheiten.

Da ist er hier aber falsch.

Nun, er schont die Autoren von Die Zelle sehr, auch wenn er zum Teil von NSU-Fiktion schreibt. Den Ami John Goetz nimmt er weniger hart ran als die Autoren des Buches 1, und dass Coautor Christian Fuchs ein Antifa-Spinner ist, das ist nicht neu:

WIR, DER NSU

Statt vieler Worte einfach nur 2 Bilder:

Das ist aus dem Video aus dem Jahr 2004, unterlegt mit Rechtsrock-Musik “Noie Werte”.

Screenshot aus “Die Zelle”, einem NSU-Märchenbuch.

Da wurde einfach aus “Der NSU wird…” ein Bekenntnis gebastelt: “Wir, der NSU werden..”.

So geht Gehirnwäsche.
Wer schreibt solche Propaganda-Machwerke?

 Christian Fuchs und John Goetz

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/09/wir-der-nsu/

Wir haben auch fleissig rezensiert, dieselben Bücher:

https://sicherungsblog.wordpress.com/category/marchenbucher/

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Mit aller gebotenen Skepsis und allergisch gegen Wahrheitsverkünder wie gehabt geht es dann ans NSU-Prozessbuch vom Stuberger. 1 von 3.

Der NSU-Prozess
Juristische Bearbeitung
einer politischen Farce
Vorbereitung und Anklage

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Der Angeklagte Andre Emminger 91

Jetzt wissen wir auch, welchen Nick Stuberger im Politikforen.net benutzte, im berühmt berüchtgten Dönerstrang.

Nur ein einziger dort Aktiver schrieb ständig Emminger, also ein „m“ zuviel.

Erwischt 😉