Zwangsgebühren-Demokratiefernsehen und die Staatsräson

Zu wenig Staatsferne sei das, was Mancher Gleichschaltung der Medien nennt.

Andere nennen es anders, meinen jedoch Dasselbe:

zob ist sauerArschkriecher-Journalisten… auch nett.

Gleichschaltung sei ein böses braunes Wort, oder auch ein böses DDR-rotes Wort, aber exakt Gleichschaltung beschreibt das Agieren bestens.

Beispiel: Ein harmloser Bericht zum NSU-Prozess:

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Bei Wohlleben fehlt wie erwartet die wichtigste Aussage: Es gab keine Ceska mit Schalldämpfer, es gab „klobiger“ und „kürzerer Schalldämpfer“.

rw-1Desinfo und Anklage-Propaganda.

Die ganze Hilflosigkeit der Staatsnähe:

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Erbärmlich, sicherlich, aber was sollen sie sonst tun?

Das Bundesverfassungsgericht stellt nun fest, dass maximal ein Drittel der Gremienmitglieder „staatsnah“ sein dürfen. „Das Gebot der Staatsferne verlangt, dass in den Gremien und ihren Ausschüssen jedem staatlichen oder staatsnahen Mitglied mindestens zwei staatsferne Mitglieder gegenüberstehen“, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats des Gerichts, Ferdinand Kirchhof. Als „staatsnah“ gelten laut Karlsruhe auch von den Parteien entsandte Gremienvertreter, was bislang umstritten war. Ebenfalls dazu zählen Parlamentarier, hochrangige Vertreter der Exekutive – wie Ministerpräsidenten, Minister und Staatssekretäre, politische Beamte oder Wahlbeamte in herausgehobener Stellung wie Bürgermeister.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/ZDF-Mehr-Staatsferne-fuer-die-Gremien,zdf277.html

Staatsnah sind auch: Staatskirchen, Gewerkschaften (SPD) etc. pp.

Eine gelenkte Demokratie kommt ohne staatsnahe Medien nicht aus. Das ist bei der New York Times nicht anders als bei der FAZ.

Sicher scheint, dass auch 2016 nur NSU-Gedöns stattfinden wird, und nur NSU-Gedöns das Thema in den inflationär betriebenen parlamentarischen Ausschüssen sein wird. Ohne staatsnahe Medien gäbe es keinen NSU.

Ein Gedanke zu „Zwangsgebühren-Demokratiefernsehen und die Staatsräson“

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