DAS URTEIL : 2 Rv 150/14 OLG Naumburg, in Sachen Püschel, Holocaust

Das haben wir vom „Trutzgauer Boten“ übernommen:

Zur kurzen rechtlichen Erläuterung der Bedeutung: Begonnen hat das Strafverfahren gegen den Angklagten beim Amtsgericht Weißenfels, dagegen legte sein Rechtsbeistand Berufung ein und das Verfahren wurde am Landgericht Halle (Saale) erneut verhandelt. Das Landgericht Halle bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Dagegen legte der Rechtsbeistand des Angeklagten wiederum Berufung ein, diese wurde ihm vom Landgericht verwehrt. Daraufhin dürfte er dagegen eine sogenannte Nichtzulassungs­beschwerde eingelegt haben.

Das bedeutet, das Berufungsgericht, hier das OLG Naumburg, kann dieser Beschwerde stattgeben oder diese ebenfalls verwerfen. Selbst der Generalstaatsanwalt war gegen die Zulassung der Berufung beim OLG Naumburg. Die Richter der Strafkammer beim OLG Naumburg sahen das aber zu Recht anders.

Nun hat das OLG Naumburg durch die zuständigen Richter der Strafkammer begründet, wieso sie dieses Urteil in Gänze aufheben müssen, weil das Landgericht Halle bei der strafrechtlichen Würdigung teilweise mit Unterstellungen gearbeitet oder einseitig die Aussagen des Angeklagten gewürdigt hat. Diese vom Berufungsgericht festgestellten erheblichen Mängel am Vorgericht haben es überhaupt ermöglicht, das Verfahren am OLG Naumburg im Ganzen noch einmal Punkt für Punkt neu zu beurteilen. Ohne diese Feststellung wären sie an das Urteil vom Vorverfahren gebunden gewesen.

Die Begründungen der Strafkammer für den Freispruch in allen Punkten sind äußerst lesenwert und rechtfertigen die wirkliche Bezeichnung Richter, in ihrem gegebenen Umfeld, alle Achtung. Interessant ist ferner der Aspekt, dass dieses Urteil in keinem Rechtsanwaltportal, wie z.B. de Juris, zu finden ist. Eine genaue Überprüfung ist leider nicht möglich, da das Urteil des LG Halle dort auch nicht auffindbar ist. Dank der anonymen Zusendung freuen wir uns, den Lesern des Trutzgauer Boten als erste das Urteil des OLG Naumburg bekannt machen zu können.

Das Urteil als PDF-Datei

Sehr löblich! Gerichtsurteile sind keine Verschlusssachen, und Totschweigen der Urteile ist intransparent.

Wie wir bereits blogten, hat die Presse kaum berichtet, worum es überhaupt ging: Die Welt versagte dabei komplett, ausser heisser Luft kam da nichts, die FAZ nur teilweise.

Der Holocaust als „böse Mär“?

Unsere Rechtsanwälte meinten zum Urteil:

das OLG Naumburg hat kein Urteil abgesetzt, sondern die Entscheidung erging als Beschluss, d.h., ohne erneute mündliche Verhandlung.

Das hatte die GenStA beantragt, um die Sache schnell tot zu machen. Schöner Treppenwitz, dass die Richter das total umgedreht haben und kurz und schmerzlos freigesprochen haben.

Die Spruchkörper beim LG heißen Kammern, beim OLG Senate.

Es werden ein bisschen die Prozessordnungen verdaddelt; im Beschluss steht allerdings eindeutig, dass die Berufung zum LG als unbegründet verworfen wurde und Revision zum OLG form- und fristgerecht eingelegt wurde – man muss nur richtig lesen!

witzigerweise wird der Begründung das Soldaten-sind-Mörder-Urteil des BVerfG zugrundegelegt…

Ah…ja. Es gab also keine mündliche Verhandlung, weil die Anklagebehörde das so wollte, und der OLG-Senat hat dann überraschend freigesprochen.

Im Urteil ist auch das Gedicht über den Holocaust komplett enthalten, das Dr. Herbert Schaller gewidmet ist.

Das Gedicht:

Zwischenablage21püschl-freispruch-olg.pdf

Das LG Urteil wird sicher auch noch irgendwann eintrudeln…

5 Gedanken zu „DAS URTEIL : 2 Rv 150/14 OLG Naumburg, in Sachen Püschel, Holocaust“

  1. Das klingt, als müsste man nicht nur Aufrichtig- und Gewissenhaftigkeit der Richter am OLG in höchstem Maße würdigen, sondern gleichermaßen auch die stümperhafte Vorarbeit des Kläger, des AG und des LG.
    Soll ich schon jetzt wagen, eine Gemeinsamkeit mit der Zukunft und den Folgen der stümperhaften Anklageschrift gegen Zschäpe festzustellen?
    Ach, ich trau mich einfach 🙂

    1. Eine Revision von Zschäpe betrieben halte ich für unwahrscheinlich.
      Wenn, dann kommt die Revision von den Nebenklägern.
      Bei Wohlleben kann ich das nicht einschätzen, vermute jedoch, da kommt nichts mit substanz.

  2. Es tut sich Einiges. Gerhard Strate erstattet Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall gegen eine ehemalige Präsidentin des OLG Karlsruhe und ihre Helfershelfer, strafbar gemäß §§ 242, 22 StGB.

    Strate geht dabei nicht allein vor.

    „Vorab sei angemerkt: Diese Strafanzeige und ihr Inhalt ist zwischen verschiedenen Personen abgestimmt. Seien Sie deshalb nicht verwundert, wenn Sie in den nächsten Tagen von weiteren Juristenkollegen Strafanzeigen mit demselben und einem sehr ähnlichen Inhalt erhalten. Die Vielstimmigkeit dieser Eingaben ändert aber nichts an der Einmütigkeit in der Verfolgung unseres Anliegens: nämlich einem engagierten und – den Vorgaben unserer Verfassung entsprechend – auf seine Unabhängigkeit bedachten Richters zur Seite zu stehen.“

    https://www.strate.net/de/dokumentation/Schulte-Kellinghaus-Strafanzeige-2016-06-11.pdf

    Der nächste Beschluß wird bekannt, es geht um § 129 StGB.

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.goeppingen-kehrt-der-braune-spuk-zurueck-bundesgerichtshof-hebt-neonazi-urteil-auf.29a3ee61-9876-45fd-bf05-22596fd254f3.html

    Hier der Wortlaut…

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=105f3ed3d35db22d452c44127cdc0077&nr=75577&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

  3. off topic, aber ich gebe es mal hier rein. Was für ein bullshit!!
    http://www.kein-raum-fuer-rechts.de

    Virtuelles Neonazi-Zimmer soll vor Rechtsextremismus warnen:Mit einem neuen Online-Projekt will das niedersächsische Sozialministerium Jugendliche vor den Gefahren des Rechtsextremismus warnen. Die Entwickler haben dafür eine Internetseite erstellt, die das Zimmer eines Neonazis zeigt. Jugendliche, aber auch Eltern oder Lehrer können virtuell in die Welt eines jungen Nazis eintauchen. Per Mausklick können Nutzer Schränke öffnen, Musik abspielen oder Videos anschauen. Sie erfahren, welche Fanartikel, Kleidungsstücke oder Musik charakteristisch für die Szene sind. „Wir wollen enttarnen, statt zu verharmlosen“, sagte Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD). Konzipiert wurde das Projekt vom Zentrum für Demokratische Bildung in Wolfsburg und der Journalistin und Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke. „Um das Neonazi-Zimmer möglichst realitätsnah einzurichten, haben wir Informationen über polizeiliche Hausdurchsuchungen bei Neonazis zusammengetragen“, sagte Röpke.

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