Vier Jahre Koblenzer Neonaziprozess: Wenn der Rechtsstaat sich verzettelt

4 Jahre Terrorprozess in Koblenz, eine Show, die nicht enden will?  Die alle Beteiligten längst lächerlich finden, aber nicht beenden können?

Im Parallelblog NSU LEAKS gibt es dazu einen Beitrag:

Warum Linksextremismus und Gewalt gegen Andersdenkende und Polizisten so viel mit der Linkspartei zu tun haben

Es geht um den anderen Schauprozess, das Schweigen im Blätterwald hatten wir hier auf dem Blog Ende 2014:

Der Zweite, der unbekannte Schauprozess, von dem man fast nie etwas liest

Lothar König auf der Anti-Nazi-Demonstration "Mit Mut, Respekt und Toleranz. Dresden bekennt Farbe" im Februar 2012

Lothar König auf der Anti-Nazi-Demonstration „Mit Mut, Respekt und Toleranz. Dresden bekennt Farbe“ im Februar 2012

Gibt es da Absprachen, über welchen Neonazi-Prozess die Medien täglich berichten müssen, und welchen Neonazi-Prozess sie gefälligst inhaltlich komplett zu ignorieren haben?

Dort im Beitrag wird auch thematisiert, worum es eigentlich bei diesem merkwürdigen Prozess in Koblenz geht.

Zum Vierjährigen liest man mal wieder etwas zu diesem Prozess-Gedöns in der Rhein-Zeitung: 18.08.2016 
Vollzitat.

Vier Jahre Koblenzer Neonaziprozess: Wenn der Rechtsstaat sich verzettelt

An seinem 288. Tag erreicht der wohl längste Neonaziprozess in der Geschichte von Rheinland-Pfalz seinen Tiefpunkt: Die Ultranationalisten des Aktionsbüros Mittelrhein pilgern zum Richtertisch und greifen gierig nach einer Hakenkreuzstandarte. Einige stürmen nach vorn. Andere warten, bis der Richter sie aufruft. Jeder darf, jeder will sie anfassen. Die Stimmung ist heiter
wie beim Klassenausflug. Der Mammutprozess, der die Demokratie vor mutmaßlichen Feinden schützen soll, verkommt zum Klamauk.

Von unserem Chefreporter Hartmut Wagner

Es ist der 288. Tag eines Prozesses, der nach neun Tagen zu Ende sein sollte. Anfangs plante das Landgericht Koblenz mit vier Wochen Dauer – inzwischen sind es vier Jahre. Der Mammutprozess um das Aktionsbüro ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Der Staat hat sich im Kampf gegen mutmaßliche Neonazistraftäter verzettelt.
Der Prozess läuft und läuft. Aber die Angeklagten hetzen weiter gegen Ausländer und das politische System der Bundesrepublik: Im Juni brüllte Sven Skoda (38) in Dortmund auf einer Demo ins Mikro: „Dieses System ist nichts anderes als der Feind unseres Volkes!“ Mehrere Angeklagte, darunter Christian Häger (31), Chef
der NPD Mittelrhein, marschierten 2014 auf einer Neonazidemo durch Aachen. Die Teilnehmer riefen: „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“

Wenn der Mammutprozess, Teil eines Kampfes gegen rechts sein sollte, ist er weitgehend gescheitert.
Bisher war klar: Der Prozess muss spätestens nach fünf Jahren enden, notfalls abgebrochen und neu begonnen werden. Denn der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen (64) geht im Juni 2017 in Ruhestand. Doch der legte kürzlich Prozesstage bis Ende 2017 fest und sorgte damit für wilde Spekulationen.

Der Prozess ist ein Monstrum. Anfangs saßen bis zu 84 Beteiligte im Saal, 26 Angeklagte, 52 Anwälte, ein Staatsanwalt und fünf Richter. Heute sind es noch bis zu 63 Beteiligte. Sieben Angeklagte und 14 Anwälte schieden aus dem Prozess aus. Die 926 Seiten lange Anklage benennt gut 300 Zeugen, jeden Tag ist maximal einer geladen. Kein Prozesstag beginnt pünktlich, irgendwer kommt immer zu spät, mal eine Stunde, mal mehr. Dann, wenn alle sitzen, der Prozess endlich begonnen hat, meldet sich ein Angeklagter und fordert eine Pinkelpause.
Die Neonazis gehen unerbittlich auf Konfrontation, oft mit tatkräftiger Unterstützung ihrer teils geistesverwandten Anwälte.

Das zeigt die Episode um die Hakenkreuzstandarte: Am Montag um 14.40 Uhr trägt ein Wachtmeister Asservat „3.1 Nr. 8-65“ in den Saal. Ein Anwalt fordert ihn auf, er möge die rot-weiß-schwarze Standarte drehen – vielleicht sehe die Rückseite ja anders aus. Ein
Kollege kritisiert, andere Asservate müssten laut Asservatenliste zuerst gezeigt werden, die Standarte werde nur vorgezogen, weil heute ein Journalist im Saal sitzt. Einer referiert über den Unterschied zwischen Hakenkreuzstandarten und
Hakenkreuzwimpeln. Ein anderer beantragt, künftig alle Asservate aus der Nähe begutachten zu dürfen.

Nach eineinhalb Stunden beendet Richter Göttgen das Hickhack und erlaubt den Prozessbeteiligten zähneknirschend, die Standarte am  Richtertisch anzufassen.

standarte

Das Aktionsbüro hatte seine Zentrale im sogenannten Braunen Haus in Jena Bad Neuenahr-Ahrweiler. 2010 zogen fünf Neonazis in das cappuccinofarbene Einfamilienhaus in der Weinbergstraße 17 und gründeten eine ultrarechte Wohngemeinschaft. Mitte März 2012 war Schluss. Die Polizei stürmte das Haus, ebenso weitere Häuser in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern.

Seit dem ersten Prozesstag am 20. August 2012 streiten die Prozessbeteiligten, ob die mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer des Aktionsbüros eine kriminelle Vereinigung bildeten, für eine neue Hitlerdiktatur kämpften, Hakenkreuze sprühten
und Linke verprügelten. Ihre schlimmste Tat laut Anklage: Am 19. Februar 2011 nahmen sie in Dresden an einer Demonstration zum Gedenken an die Bombardierung der Stadt 1945 teil und griffen mit Dutzenden anderen Neonazis die linke Wohngemeinschaft „Praxis“ an. Sie schleuderten Steine, zerschlugen Fenster und schwenkten die schwarz-weiß-rote Reichsflagge.

Doch im Prozess berichteten Zeugen, dass die Gewalt von „Praxis“-Bewohnern begonnen worden war. Das Aktionsbüro war laut Anklage eine hierarchisch gegliederte Kameradschaft, die das Ziel verfolgte, Straftaten zu verüben. Doch die meisten Angeklagten bestreiten das. Sie beschreiben das Aktionsbüro als losen Zusammenschluss, dessen Mitstreiter sich teils erst im Prozess kennenlernten. Einige spotten, es sei eine „Kameradschaft Walter Schmengler“ entstanden, benannt nach dem Oberstaatsanwalt, der die Anklage verfasste.

Es ist ein wichtiger Prozess. Ein Prozess, der zeigt, dass der Staat gegen mutmaßliche, politisch motivierte Gewalttäter massiv vorgeht. So war es 2012, nachdem die mutmaßliche Mordserie der Terrororganisation NSU bekannt wurde.

Und so ist es heute, wenn die Flüchtlingskrise und Anschläge wie in Würzburg und Ansbach den politischen Diskurs dominieren, wenn Asylbewerberheime angezündet und Hasskommentare im Internet verbreitet werden. Trotzdem gibt es unter den Anwälten teils berechtigte Kritik an der Durchführung des Prozesses. Die
meisten äußern sie nur vertraulich. Einige lehnen ab, dass ihr Name mit dem Prozess in Zusammenhang gebracht wird. Andere schweigen aus taktischen Gründen oder weil ihr Mandant das will. Wieder andere sorgen sich um ihren Draht zur Justiz oder sprechen nie mit der Presse.

Unsere Zeitung stellte allen 38 Anwälten 20 Fragen. Vier haben sie teilweise beantwortet.

Die wichtigsten Kritikpunkte an dem Mammutprozess


Das lange Verfahren belastet das Leben der Angeklagten:
Wer seit vier Jahren dienstags, mittwochs und donnerstags im Gerichtssaal sitzt, hat große Probleme, einen Job zu finden. Ein Angeklagter (44) ätzt auf Facebook sogar, er sei von Beruf „Angeklagter bei Landgericht Koblenz“. Viele Anwälte
kritisieren, der lange Prozess sei für die Angeklagten eine haftähnliche Form des Freiheitsentzugs.

Das Verfahren ist nicht verhandelbar: Niemand kritisierte dies deutlicher als Anwalt Udo Vetter, der 2015 aus dem Prozess ausschied: „26 Angeklagte – das ist juristisches Harakiri.“ Und: „Man hätte den Prozess nie beginnen dürfen.“ Im Extremfall wird ein Zeuge heute von 63 Prozessbeteiligten befragt.

Richter Göttgen klagte 2015 in einem internen Schreiben: „Die Anzahl noch offener Anträge – über die die Kammer in der Vergangenheit wegen zugleich anhängig gemachter Befangenheitsanträge nicht stets zeitnah entscheiden konnte – beläuft sich auf über 100.“

Das Vorgehen des Staates ist unverhältnismäßig hart:
Anwalt Sylvain Lermen kritisiert, dass sieben Angeklagte 22 Monate in U-Haft saßen: „Dies mit Flucht- oder Verdunklungsgefahr zu begründen, war schlicht an den Haaren herbeigezogen.“ Sein Kollege Franz Obst kritisierte 2014, dass das
Gericht das Verfahren gegen seinen Mandanten urplötzlich einstellte: „Man kann nicht jemanden fast ein Jahr in den Knast stecken und nach gut 100 Prozesstagen erklären: Ist doch nicht so schlimm, was er getan hat.“

2014 und 2015 stellte das Gericht die Verfahren gegen zwei weitere Angeklagte ein.

Das Verfahren kostet den Staat Millionen:
Wie viel der Prozess bisher kostete, ist nicht bekannt. Das Gericht teilte unserer Zeitung mit, die Kosten seien „nur mit einem Aufwand ermittelbar, der das zumutbare Maß übersteigt“.

Ein am Prozess beteiligter Anwalt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, schätzte die Prozesskosten kürzlich in einer
Fachzeitschrift auf 20 Millionen Euro. Sein Fazit: „Der Staatsanwalt muss sich bei Verfassung der Anklageschrift sorgsam überlegen, ob die Einleitung eines derartigen Mammutverfahrens kostenmäßig verhältnismäßig ist.“

Staatsanwaltschaft und Gericht äußern sich derzeit nicht zu den Kritikpunkten. Doch vor zwei Jahren beantwortete der Sprecher der Staatsanwaltschaft einige Fragen.
Das Interview lesen Sie im Netz:
ku-rz.de/interview

In dem Prozess prallen Welten aufeinander:

Vertreter des Staates treffen auf dessen radikalste Kritiker. Richter und Staatsanwälte mit schwarzen Roben und weißen Krawatten sitzen Ultranationalisten mit „Consdaple“-T-Shirts gegenüber –
einer Marke mit Hitlers Parteikürzel NSDAP im Namen. Andere tragen T-Shirts mit Aufschriften wie „Braun ist Trumpf“ oder „I love NS“.

sven-skoda
Der bekannteste Neonazi unter den Angeklagten ist Sven Skoda – und der einzige, der mit der Presse spricht. Der Düsseldorfer sitzt an einem Mittwochnachmittag in einem Brauhaus seiner Stadt, trinkt Wasser und erklärt: „Ich lehne diesen Staat ab.“ Er wolle nicht zurück ins Jahr 1933, aber das Programm der NSDAP überarbeiten, ein nationales und sozialistisches Deutschland schaffen. Er sieht sich als politisch Verfolgten, verweigert darum vor Gericht die Aussage.

Der Prozess gilt in der rechten Szene als Schauprozess, der die politische Arbeit „aufrechter Deutscher“ kriminalisieren soll. Nicht zuletzt weil Angeklagte und Anwälte dies in Vorträgen bei Parteien wie NPD und Der III. Weg immer wieder behaupten. Safet Babic, Sprecher der rheinland-pfälzischen NPD, nennt den Prozess eine „rechtswidrige Repression gegen die nationale Opposition“. Zuletzt
schien es, als käme Bewegung in den Prozess. Oberstaatsanwalt Walter Schmengler erklärte, er betrachte den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung nicht als Credo. Er wäre bereit, den Prozess, den er Trauerspiel nannte, für einige Angeklagte zu beenden, damit sie ihre Zeit besser nutzen könnten. Es kam zum Tumult. Skoda warf ihm vor, dass ihn dies „vier Jahre lang
einen Dreck gekümmert“ habe. Mehr passierte bisher nicht.

Wann der Prozess endet, ist unklar. Weder das Justizministerium noch das Gericht können auf Nachfrage erklären, warum der Richter den Prozess über seine Pensionierung hinaus terminiert hat. Einige Anwälte vermuten, er baue nur eine Drohkulisse auf. Andere glauben, er wartet auf eine Gesetzesänderung, die es ihm
ermöglicht, länger zu machen.

Vollzitat Ende.

  1. Das erinnert doch recht deutlich an den NSU-Schauprozess.
  2. Beweise scheint es kaum zu geben, insbesondere was den „Praxis-Angriff“ in Dresden betrifft, waren wohl die „Neonazis“ (Sozialisten!!) die Angegriffenen. Die Linkspartei-Vorsitzende Katja Kipping soll in die Gewalt involviert gewesen sein.
  3. So war es sehr wahrscheinlich auch in Ballstädt. Die Antifa begann mit dem Angriff auf das „gelbe Haus“? Ist das der Grund, warum das TLfV seine Abhörprotokolle nicht ungeschwärzt herausrücken will?

Es gibt zum 4-jährigen Jubiläum eine Stellungnahme eines Verteidigers:

Zwischenablage19

Ausweislich des Protokolls zu Punkt 7 der Tagesordnung, Vorlage 16/5449, S. 18, berichtete er von einem Besuch eines Verhandlungstages, bei dem die Verhandlungsatmosphäre „gespenstisch“ gewesen sei. Wenn der Prozess in irgendeiner Form platze, wäre das fatal. Ferner sagte er damals:

„… es wäre für die Gesellschaft  dieses Landes und für die politische Kultur äußerst wichtig, wenn dieses Verfahren zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden könnte. Dies wäre der dringende Wunsch der CDU.“ [H.d.V.]

Was Herr Wilke als erfolgreichen Abschluss ansieht, kann man sich denken. Bisher hat es das Gericht nicht für nötig befunden, einem Beweisantrag zu entsprechen und Herrn Wilke zu seinem obskuren Vorgehen, das wenig anderes dargestellt haben dürfte, als den Versuch eines Angehörigen der Legislative, in die Rechte der Judikative einzugreifen, zu befragen.

Die 926seitige (!) Anklageschrift, die diejenige des NSU-Verfahrens um ca. 250 Seiten übertrifft, behauptet, beim sog. Aktionsbüro Mittelrhein handele sich um eine Kameradschaft, die das Ziel der Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der Errichtung eines nationalsozialistischen Staates in Deutschland verfolgte. Diese Behauptung wäre aber selbst dann nicht im Sinne einer kriminellen Vereinigung strafbar, wenn sie zuträfe. Denn der strafrechtliche Staatsschutz würde in diesem Falle von der Vorschrift des Hochverrates gem. § 81 StGB gewährleistet, zu dem aber die weiteren Voraussetzungen, insbesondere ein gewalttätiger Umsturz oder Vorbereitungen dazu fehlen.

Auch im weiteren geht selbst aus der Anklageschrift deutlich hervor, dass das ABM von einer politischen Zielsetzung geprägt ist und nicht davon, Straftaten zu begehen, wenn es in einer verräterischen Formulierung heißt:

„Der Bundesrepublik Deutschland wurde vorgeworfen, die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht nicht einzuhalten. Den Staatsorganen wurde angelastet, elementare Grundrechte, wie z. B. die Würde des Menschen, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Ehe und Familie, hier insbesondere das Erziehungsprivileg der Eltern zu missachten. Der Exekutive wurde Unterdrückung und Indoktrination vorgeworfen. Der Legislative wurde zur Last gelegt, Gesetze zum Zwecke der Verhinderung der Meinungsfreiheit zu erlassen.“

Aus einem solchen Vorwurf zu folgern, man wolle eine NS-Herrschaft errichten, erscheint einigermaßen inkonsequent. Die Straftaten, die dann bemüht wurden, bestanden entweder in Bagetelledelikten wie Schmierereien, zu  denen der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss 3 StR 86/16 vom 31. Mai 2016 (siehe: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=277dcf27b9912393bac68e24006b8c9e&nr=75577&pos=0&anz=1; gut lesbar!)

noch einmal deutlich gesagt hat, dass sie in der Regel nicht schwerwiegend genug sind, um für den Tatvorwurf des § 129 StGB auszureichen, oder in Delikten, die – aus Sicht der Verteidigung – nicht von einem wie auch immer gearteten Gruppenwillen der Angeklagten herrührten, sofern sie sich überhaupt bewahrheiteten, was oft genug nicht der Fall war.

Bei anderen Vorwürfen stach die Instrumentalisierung des Strafrechts für politische Zwecke, so die klassische Definition der politischen Justiz von Otto Kirchheimer,  noch deutlicher ins Auge: So wurde wochenlang eine nächtliche Kundgebung der sogenannten Unsterblichen im Düsseldorfer Nobelvorort Kaiserswerth, wo die Menschen sich normalerweise mit Sekttrinken und Porschefahren beschäftigen, abgehandelt, weil sie angeblich aus dem Kreis des ABM organisiert worden sein soll und damit als unangemeldete Versammlung gemäß § 26 VersG in die Anklage Eingang gefunden hatte. Ein solches Kleinstdelikt wird aber in der Bundesrepublik meistens nur dann verfolgt, wenn die politische Stoßrichtung der Demo unerwünscht ist, und das ist für die herrschenden Kräfte offensichtlich der Fall, wenn vor dem Volkstod gewarnt wird.

Die Ironie der Geschichte wollte es, dass dieser Volkstod noch während des laufenden Verfahrens mit dem Flucht- und Flutungsbeschluss vom 4.9.2015 von höchster Stelle in Gang gesetzt wurde.

Folgerichtig glitten Zeugenaussagen immer wieder in politische Statements ab, die die ganze Bandbreite der Systemphraseologie abdeckten. So beschwor der Soziologe Rolf Knieper vom „Beratungszentrum gegen Rechtsextremismus“ Rheinland-Pfalz eine angebliche gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, erging sich der hochrangige Verfassungsschützer und nunmehrige Polizeipräsident von Aachen Dirk Weinspach in abstrakten Konditionalsätzen darüber, was unter welchen Bedingungen verfassungsfeindlich sei, ohne jedoch den Angeklagten viel Konkretes vorwerfen zu können und empörte sich eine Dame vom Remagener Bündnis für Frieden und Demokratie über den angeblichen Missbrauch der alliierten Rheinwiesenlager (Gefangenenlager, in denen deutsche Kriegsgefangene nach dem 8. Mai 1945 systematisch dem Hunger- und Seuchentod ausgesetzt waren) für die „rechtsextremen“ Ziele des ABM. Dass derartige Bekundungen weniger mit dem Kampf ums Recht als mit dem Kampf gegen rechts zu tun haben, liegt auf der Hand. Auch darüber hinaus glänzten viele Zeugen mit schillernden Signalvokabeln wie „Nazi“ und ähnlichem. Dabei wurde deutlich, wie selbstverständlich das Toleranzverständnis vieler unserer Zeitgenossen beinhaltet, dass das geduldete Meinungsspektrum nur mehr von links bis linksaußen reichen darf. Bereits in der Mitte beginnt für die Toleranzbeflissenen die Notwendigkeit des Strafrechts.     

Maas und Kahane würden begeistert zustimmen 😉

Selbst der, gemessen an Strafvorwurf und Ausmaß, schwerwiegendste Tatvorwurf hat einen dezidiert politischen Hintergrund. Dabei handelt es sich um eine Art Straßenschlacht an dem linken Wohnprojekt Praxis in Dresden am 19.02.2011. Die Anklage ging hier von einem schweren Landfriedensbruch (§ 125a StGB) einer Reihe der Angeklagten aus, der durch einen angeblich schon auf der Anfahrt geplanten Angriff auf dieses Haus seinen Ausgang genommen haben soll. Dieser Vorwurf kann schon lange nicht mehr aufrecht erhalten werden, da nach der Vernehmung etlicher Zeugen davon auszugehen ist, dass die etwa hundert rechten Demonstranten, aus deren Reihen dann einige Steine aufs Haus geworfen haben sollen, friedlich durch die Straße zogen, um an dem Dresdner Trauermarsch gegen den alliierten Terrorangriff im Februar 1945 teilzunehmen, bis aus dem Haus Flaschen und andere Gegenstände auf sie flogen.

Die am Ende wie auch immer strafrechtlich einzuordnenden Handlungen der Angeklagten waren also eine Reaktion auf die Angriffe aus dem Haus und nicht umgekehrt. Passenderweise stellte sich heraus, dass der anderslautende Begriff „Angriff auf das Projekt“ einer Arbeitshypothese der Dresdner Polizei entsprach, die aufgestellt wurde, bevor man mit den Ermittlungen begann…

Sächsische Rolf Merbitz-Linksgesinnungs-Staatsschutz-Ermittlungen? Kennen wir 😉

Der Komplex Praxis ist aber vor allem interessant, weil er zum Umfeld des genannten nationalen Großereignisses, das der Nomenklatura schon seit Jahren ein Dorn im Auge ist, gehört.

Auch im fraglichen Jahr 2011 war es von umfangreichen Stör- und Propagandaaktionen des Linksextremismus  begleitet, in deren Zentrum die Abgeordnete der Linkspartei Katja Kipping stand, die über Internet u.a. tagelang gegen die Kundgebung gehetzt hatte.

siehe: Compact hat einen echten Kracher aus dem Koblenzer Schauprozess gegen 26 Rechte aus dem „Aktionsbüro Mittelrhein“ zu berichten:

Im Prozess kam bei der Zeugenaussage einer Polizistin her heraus, dass Frau Kipping plötzlich im Hausflur stand, als die Polizei in den Räumen des linken Zentrums „Roter Baum“, wo die Koordinationszentrale der Krawallaktionen vermutet wurde, eine Hausdurchsuchung durchführte.

Honi soit, qui mal y pense…. 

Eine häufige deutschsprachige Übersetzung lautet„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.“

So hat der Prozess in seinen bislang vier Jahren viel über die politischen Mechanismen im freiesten aller Staaten offengelegt; über kriminelle Strukturen konnte er aber keine Erkenntnisse vermitteln, so dass selbst der im Laufe des Verfahrens merklich kleinlaut gewordene Oberstaatsanwalt Walter Schmengler, auf dessen Verfolgungseifer der Prozess zurückgeht, inzwischen mehrfach bekundet hat, der § 129 sei für ihn kein Credo. Nun denn!

Der hauptsächliche Ertrag des Verfahrens mag daher in den elf Kindern bestehen, die Angeklagten und Verteidigern seit dem 20. August 2012 geboren wurden!

Das liest sich doch irgendwie völlig anders als der Eingangs zitierte Artikel in der Rhein-Postille.

fatalist hatte versucht, vom lahmarschigen „Unterstützerblog“ die Katja Kipping Story bestätigt zu bekommen, denn in den dortigen „Berichten“ den Verlauf der Prozesstage betreffend kommt der Name Kipping gar nicht vor. Man hat dort im Blog sogar die Compact-Story verpennt, anstatt bei Compact einen Verweis zum Unterstützerblog unterzubringen.

Hat sich jetzt erledigt, da der Verteidiger Dr. Clemens „Kipping“ bestätigt hat. Sehr löblich!

Es ist ein Schauprozess des Gesinnungsstaates BRD, ein noch peinlicherer Schauprozess als es der NSU-Prozess ist, da es in Koblenz nicht um 10 Morde etc geht, sondern nur um Gedöns, um „die falsche Gesinnung“, eine falsche linksnational-sozialistische Weltanschauung, meiner unmassgeblichen Meinung nach tatsächlich mindestens halb falsch.

Trotzdem vom Grundgesetz geschützt. Freiheit der Weltanschauung, das ist ein Grundrecht, basta, und es gilt auch für Spinner mit sozialistischem Weltbild, wie es die allermeisten Neonazis vertreten dürften.

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Nicht meins. Ganz und gar nicht. Sozialismus? No way.

Der Koblenzer Prozess ist ein Schauprozess, bei dem erfreulicherweise herauskam, dass die Gewalt von den staatlich gehätschelten Linksextremisten ausging.

Das ist doch was!

Schönen Sonntag.

5 Gedanken zu „Vier Jahre Koblenzer Neonaziprozess: Wenn der Rechtsstaat sich verzettelt“

  1. »Trotzdem vom Grundgesetz geschützt. Freiheit der Weltanschauung, das ist ein Grundrecht, basta, und es gilt auch für Spinner mit sozialistischem Weltbild, wie es die allermeisten Neonazis vertreten dürften.

    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

    Na ja, nicht ganz: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß des 1. Senats vom 04.11.2009 die Verfassungsbeschwerde des sechs Tage zuvor verstorbenen Rechtsanwalts Jürgen Rieger zurückgewiesen und die Zulässigkeit von – ansonsten verbotenen und verfassungswidrigen – Sondergesetzen festgestellt, sofern sie gegen „Nazis“ gerichtet sind:

    1. § 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent.

    2. Die Offenheit des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für derartige Sonderbestimmungen nimmt den materiellen Gehalt der Meinungsfreiheit nicht zurück. Das Grundgesetz rechtfertigt kein allgemeines Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2009/11/rs20091104_1bvr215008.html

    Gegen die „falsche“ Gesinnung (also andere als die „von links bis linksaußen“ des politischen Meinungsspektrums, bzw. solche, die die hiesige Besatzerherrsch, ähm pardon, die »westliche Wertegemienschaft kritisieren, bzw. evtl. sogar ablehnen) hat sich das Regime somit die Einführung und Anwendung von Sondergesetzen genehmigen lassen…

  2. Justizposse in Koblenz
    Der unvollendete Prozess

    Seit viereinhalb Jahren wird gegen 20 Neonazis in Koblenz verhandelt. Nun nicht mehr: Weil der Richter in Rente geht und kein Ersatz zur Verfügung steht.

    Es ist der bisher längste Prozess gegen Rechtsextreme in Deutschland – nun ist er geplatzt. Im August 2012 wurde der Prozess gegen 26 Neonazis des „Aktionsbüros Mittelrhein“ vor dem Oberlandesgericht Koblenz eröffnet, viereinhalb Jahre und 337 Prozesstage wurde seitdem verhandelt. Am Dienstag nun verkündete das Gericht, der Prozess sei bis auf Weiteres unterbrochen. Der Grund: Der vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen geht in Rente.

    Ende Juni scheide Göttgen „zwingend“, weil altersbedingt, aus dem Dienst aus, teilte Gerichtssprecherin Tanja Becher mit. Da ein Prozessende bis dahin auszuschließen sei, wurden alle noch offenen Verhandlungstermine abgesetzt. „Der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit ungewiss“, so Becher.

    Möglich sind nun zwei Varianten: Entweder der Prozess wird an der Kammer neu gestartet. Oder das Verfahren wird eingestellt. Becher ließ eine Entscheidung offen. Über Wahrscheinlichkeiten wolle sie nicht spekulieren, sagte sie.

    Ein Ersatzrichter steht nicht mehr zur Verfügung. Dieser war schon 2014 nachgerückt, weil bereits da ein anderes Kammermitglied in den Ruhestand ging. Andere Richter, die den Prozess bisher nicht begleiteten, dürfen nicht übernehmen.

    Angesetzt waren für den Prozess ursprünglich nur neun Termine. Die Verhandlung war aber von Beginn an von Hakeleien zwischen den 52 Verteidigern und den Richtern geprägt. Wiederholt stellten die Anwälte Befangenheitsanträge, Prozess­tage fielen auch aus, weil sich Angeklagte krankmeldeten. Einmal musste unterbrochen werden, weil ein Unbekannter eine Stinkbombe im Saal gezündet hatte.

    weiter: http://www.taz.de/Justizposse-in-Koblenz/!5402202/

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