Millionen Moslems werden kommen: Familiennachzug

Wieder sind es die elenden Richter, linksliberales Gesocks in Roben, die Migrantenboni einfuehrten, aber Deutsche wegen Facebook-Spruechen verknasten.

Wir danken fuer Millionen neue Moslems:

syrer

Besonders nett: Medienhetze-Opfer, die armen Richter?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat einem 18-jährigen Syrer den vollen Flüchtlingsstatus zugesprochen. Der junge Mann habe bei einer Rückkehr in seine Heimat politische Verfolgung durch das Regime des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad zu befürchten, erklärten die Richter. Der Syrer hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verklagt, das ihm lediglich den untergeordneten sogenannten subsidiären Schutz gewährt hatte. (AZ: 3 K 7501/16.A)

Volle Pulle Familiennachzug ist angesagt.

Die große Koalition hatte im jüngsten Asylpaket zudem den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ausgesetzt.

Der Gerichtsentscheidung kommt wegen ihrer Begründung die Bedeutung eines Grundsatzurteils zu.

Was die Koalition beschliesst, das kontakarieren die Richter, die Vergewaltiger laufen lassen, wenn diese nur ja Migranten sind.

Was sagt denn der Herr Wendt dazu?

15203138_1280704995315478_1564515688528599026_n

Nette Kommentare:

syrer2Das Asylrecht muss weg. Diese Art Recht gibt es so nirgendwo auf der grossen weiten Welt, so wie es in der BRD pervertiert gilt.

Da wird die AfD noch nachlegen muessen.

zwischenablage21

Syrer in die syrische Armee, befreit Euer Land von den Koranbekloppten!

 

2 Gedanken zu „Millionen Moslems werden kommen: Familiennachzug“

  1. Es ist wenige Tage vor dem im obigen Artikel zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein entgegengesetztes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig ergangen:

    »Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur subsidiären Schutz zu gewähren. „Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz.

    http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-11/bamf-asyl-syrische-fluechtlinge-oberverwaltungsgericht-schleswig

    http://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/schleswiger-gericht-urteilt-ueber-schutzstatus-fuer-syrische-fluechtlinge-id15408841.html

    »Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Klage einer jungen Syrerin im Prozess um den Schutzstatus für syrische Kriegsflüchtlinge abgewiesen. Nach Ansicht der Richter müssen nicht alle Syrer generell damit rechnen, in ihrer Heimat verfolgt zu werden. „Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte“, sagte die Vorsitzende Richterin am OVG Schleswig, Uta Strzyz. Die Klägerin hatte einen Asylantrag gestellt und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lediglich den subsidiären Schutzstatus zuerkannt bekommen.«
    https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Asylstatus-von-Syrern-Richter-weisen-Klage-ab,ovg132.html

    Die Rechtsprechung ist also nicht einheitlich, das ObVerwG Schleswig ist eine höhere Instanz als das VerwG Düsseldorf, wenngleich natürlich nicht für dessen Gerichtsbezirk zuständig.

    Hier wird man wohl ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten müssen, welches, falls es nicht im Sinne der Umvolker ausfällt, dann wohl leider vom Europäischen Gerichtshof, von dem zu erwarten ist, daß er, wie üblich, gegen den Bestand und die Lebensinteressen des deutschen Volkes und zugunsten der »asiatisch-negroiden Zukunftsrasse« seines Mentors Graf von Coudenhove-Kalergi (Gründer der Paneuropa-Union) entscheiden wird, aufgehoben werden wird.

    »Das Asylrecht muss weg. Diese Art Recht gibt es so nirgendwo auf der grossen weiten Welt, so wie es in der BRD pervertiert gilt.«

    Volle Zustimmung. Ein Artikel im Grundgesetz, der etwa der Hälfte bis zwei Drittel der Weltbevölkerung einen einklagbaren Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenthalt auf dem Gebiet der BRD und Rundumversorgung durch den hiesigen Steuerzahler garantiert, ist, wenn er nicht von Anfang an als Instrument für die Umsetzung des perversen Völkermord-Plans des US-Harvard-Professors Earnest Hooton (publiziert im Peabody Magazine vom 04.01.1943) gedacht worden war,
    http://de.metapedia.org/wiki/Hooton-Plan
    dann zumindest seit über 40 Jahren von den antideutschen Neomarxisten der Frankfurter Schule, deren Schülern der 68er-Bewegung und ihren Epigonen der GRÜNEN, Jusos, SPD, Gewerkschaften, Kirchen und der Asylindustrie und der Asyllobby als Einfallstor für die Überschwemmung Restdeutschlands mit vielfachen Millionenmassen völlig kultur- und volksfremder, in ihrer weit überwiegenden Mehrzahl für den hiesigen Arbeitsmarkt absolut unbrauchbarer, geistig auf dem Stand von Viehhirten aus der Levante, Anatolien oder Schwarzafrika stehender Siedler aus der Dritten Welt mit dem Ziel der Etablierung einer neuen mulitethnischen „Bevölkerung“ auf dem Gebiet der BRD und der Marginalisierung des deutschen Volkes auf dem Rest seines angestammten Siedlungsgebietes mißbraucht worden. Es sollen die deutschen unter Zuhilfenahme des Hebels des Asylrechts als Masseneinfallstor für millionenhafte Ansiedlung von Volksfremden mittel- und langfristig zur Minderheit im eigenen Land gemacht werden. Das ist das ganz offen propagierte Ziel der Kulturmarxisten der Frankfurter Schule und der 68er (siehe Cohn-Bandit!).

    Ein Asylrecht ist in allen anderen Staaten der Welt erstens ein Gnadenrecht der jeweiligen Regierung und zweitens zeitlich an das Bestehen der Asylgründe gekoppelt und somit befristet.

    Das Asylrecht des Art. 16 GG ist dagegen so, wie es seit über vier Jahrzehnten von den Herrschenden mißbraucht und angewendet wird, nichts anderes als ein Instrument der Abschaffung des deutschen Volkes, oder, zugespitzter formuliert, des Völkermordes am deutschen Volk.

    Der Staatsrechtler und ehemaliger Berliner Senatsdirektor (enger Mitarbeiter Willy Brandts) Dr. Otto Uhlitz (»Deutsches Volk oder ‚multikulturelle Gesellschaft‘?“ in: Herbert Fischer (Hrsg.): »Aspekte der Souveränität«, Arndt, Kiel 1987):

    »Offensichtlich glaubt man, durch möglichst großzügige ausländerrechtliche Bestimmungen, durch einen Verzicht auf nationale deutsche Interessen und Nichtbeachtung zwingender Vorschriften des Grundgesetzes eine Art ‚Wiedergutmachung‘ oder Sühne nationalsozialistischen Unrechts leisten zu müssen, obwohl kein Kausalzusammenhang zwischen dem ‚Dritten Reich‘ und der heutigen Zuwanderung von Ausländern besteht. Nach Flucht und Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen aus Ostdeutschland dürfte es wohl nicht ‚unmoralisch‘ sein, zu fordern, daß der uns verbliebene Rest Deutschlands in erster Linie den Deutschen vorbehalten bleibt und nicht für Masseneinwanderungen freigegeben wird.« [S. 61]

    Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der Bundesrepublik abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der Bundesrepublik abschaffen und durch eine ‚multikulturelle Gesellschaft‘ ersetzen will, straffrei bleibt. Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren dürfen.« [S. 87]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.