Straffreie Äusserung: Zahl der ermordeten Juden „erbärmlich gelogen“

Timothy Snyder erreicht das Verfassungsgericht der BRD?

Als Falschdarstellungen bezeichnet der Yale-Historiker Snyder -juristisch völlig unbeanstandet- die Geschichtsschreibung zum Holocaust: Snyder: Drei Punkte möchte ich dazu festhalten. Erstens: Die deutsche Erinnerungskultur hat sich sehr weit von der faktischen Geschichte entfernt.

Samt Video hier:

Broder und Abdel-Samad blamieren sich bei Hans Pueschel zum Thema Auschwitz?

Broder fiel also auf Falschdarstellungen herein.

Und Falschdarstellungen darf man unbeschadet vom Gesinnungsknüppel § 130 auch als solche bezeichnen?

Sieht so aus:

Bei der Leugnung oder Billigung der NS-Verbrechen könnten Gerichte zwar davon ausgehen, dass sie in der Regel den öffentlichen Frieden stören. Bei Verharmlosungen der einseitigen Darstellungen wie hier sei dies dagegen ausdrücklich zu prüfen. Dies habe das Landgericht Paderborn aber nicht getan.

Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus’ als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.“ (afp)

Es ist ein undurchschaubares Dickicht furchtbarer Juristen, was da geschauspielert wird. Kein normaler Mensch kann sich noch rechtssicher zum Holocaust kritisch äussern, und genau das soll er auch gar nicht können.

Maulkorbparagraph heisst: Schnauze halten (und zahlen).

Beliebtester Kommentar:

„Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus’ als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht.“

Wieso ist dann die alte Dame in Haft?

Gesinnungsstrafrecht ist immer flexibel wie Gummi hinsichtlich seiner Anwendbarkeit. Der Knüppel trifft auf Zuruf. Ruft niemand, ruht er. Bei Ursula Haverbeck rief jemand…

Genau das Unkalkulierbare macht den Willkürstaat aus.

Schönen Sonntag.

PS:

03. August 2018
Das Leugnen des Holocausts gefährdet den öffentlichen Frieden und wird daher zurecht bestraft. Bei einer Verharmlosung der NS-Verbrechen ist die Sache freilich anders, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/682/zensur-sperrungen-kommt-die-diktatur?page=30#ixzz5NClaDJRJ

5 Gedanken zu „Straffreie Äusserung: Zahl der ermordeten Juden „erbärmlich gelogen““

  1. Und der Holocaust AN den Deutschen?

    https://www.bitchute.com/video/y3QqvomVAIRS/

    Hagen Grell kratzt die Verbrechen der Alliierten an uns Deutschen an, leider nur oberflächig. Der Holocaust an uns Deutschen fing damit an, dass wir von den Briten in den 2. Weltkrieg gezwungen wurden. Es war im Grunde die Fortsetzung des 1. Weltkrieges, man spricht auch vom zweiten dreißigjährigen Krieg. Und es setzt sich durch die heutige, deutschfeindliche Überfremdungspolitik, Gender-Gaga, Frühsexualisierung, Homo-Propaganda usw. fort. Mit den Rheinwiesenlagern den Massenvergewaltigungen deutscher Frauen und Kinder durch die Besatzungsmächte, dem Folterlager Bad Nenndorf und den Kriegsgefangenenlagern in Sibirien wurde kein Schlußstrich gezogen. Die Vernichtung der Deutschen, bzw. der Holocaust gegen sie, geht weiter…

    http://www.josepbosch.net/articles_catalonia/daily_herald_london.pdf

    1. Die Deutschen waren Täter und Opfer, aber eben nicht Schreiber der Geschichte, da besiegt.
      Beim WK I hat es 100 Jahre gedauert, bis sich eine gerechtere Sichtweise durchzusetzen begann, und beim Holocaust wird es 200 Jahre dauern.

      1. Zweifelsohne! Der Sieger schreibt die Geschichte, der Besiegte muß leiden, teils gerechtfertigt, teils weil aus Rache ein profitables Geschäftsmodel geworden ist, welches man am liebsten auf Ewig behalten möchte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert