Prüffall Deutschland, die AfD und warum Islamfeindlichkeit den Staat nichts angeht

Ein sehr lohnenswerter, aufklärender Beitrag von Ex-LfV-Präsident Roewer, der weiss wovon er schreibt:

Bei der grundlegenden Neufassung des Bundesverfassungsschutzgesetztes, an der ich in den Jahren 1987 bis 1989 als der zuständige Referent des Bundesinnenministeriums beteiligt war, wurde die Frage des Prüffalls erörtert und ausdrücklich verworfen: Der Inlandsnachrichtendienst mit dem Aufgabenkatalog des Verfassungsschutzes betrachtet die politische Lage der Bundesrepublik insgesamt, um auf dem Laufenden zu sein, was vorgeht.

Die Sache scheint simpel zu sein:

Wenn es keinen Prüffall gibt, kann der auch nicht verkündet werden.

Darum auch der Titel:

Roewer nähert sich sehr an Dr. Claus Nordbruch an, der den Verfassungsschutz ebenfalls als Waffe des herrschenden Parteienstaates gegen jegliche Opposition sieht:

Fröhliche Ausführungen in neudeutschem Politblabla, dass man jetzt mal genau hinsehen möchte, sind dem BfV versagt. Hierfür gibt es gute Gründe. Das öffentliche Palaver über Dienstinterna kommt einer Vorverurteilung gleich: Seht her Leute, wir sind durchgestartet. In Wirklichkeit ist es Etikettenschwindel: das BfV teilt mit, dass es nichts genaues weiß, aber keiner merkt es. Also: politischer Auftrag erfüllt. Rechtlich richtiges Verhalten sieht anders aus, denn das BfV darf nur an die Öffentlichkeit, wenn es Genaues weiß, das Wissen einschlägig und gewichtig ist.

Wer da nochmals nachlesen möchte:

Der BND steuert die Medien, Teil 5: Claus Nordbruch, das Buch ueber den Verfassungsschutz

Viele weitere interessante Links gibt es hier im Text:

»Verfassungsschutz«: Der Extremismus der politischen Mitte I

Und Helmut Roewer weiss ganz genau, von was er schreibt. Er ist Insider, aber sowas von …

Zum Islam, weil es so schön ist, ein letztes Zitat:

Es wird vielleicht den einen oder anderen überraschen: Derjenige, der mitteilt, dass er den Islam partout nicht leiden mag, kann sich auf ein sehr spezielles Grundrecht berufen, nämlich Artikel 4 Grundgesetz, die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht beinhaltet nicht nur die Möglichkeit, an einen bestimmten Gott zu glauben, sondern auch das glatte Gegenteil für unumstößlich zu halten. Hier den weisen Richter zu spielen, ist nicht Sache des Staates – mögen die Ansichten auch noch so schrill sein. Ich finde, das sollte sich auch im ehemals katholischen Köln, dem Sitz des BfV, herumgesprochen haben. Ob diese Kenntnis auch im zunehmend muslimischen Köln vorhanden ist, wage ich zu bezweifeln.

Treffer, versenkt.

http://www.helmut-roewer.de/home/index.php

Lohnt sich immer, Roewer zu lesen oder zuzuhören. Nicht nur zum NSU…

4 Gedanken zu „Prüffall Deutschland, die AfD und warum Islamfeindlichkeit den Staat nichts angeht“

  1. „Wenn es keinen Prüffall gibt, kann der auch nicht verkündet werden.“ Das ist klar. Aber die Sache ist hier etwas diffiziler:
    Prüfen, ob es „Bestrebungen…“ gibt, machen die IMMER. Ist ja ihr Auftrag, sollen die ja. Das Problem ist hier, dass die ein Nichts, nämlich nicht mal „tatsächliche Anhaltspunkte“, die rechtlich notwendig sind, um wenigstens einen VERDACHTSFALL behaupten zu können, aufblasen zu einer Nachricht.
    Dass die nichts haben, sagen ja sowohl Kramer in Thüringen als auch Haldenwang fürs BfV, wenn man genau hinhört. Nur macht das eben keiner. Somit ist die Tätigkeit selbst kaum angreifbar, es sei denn, für die Teile, bei denen die völlig hanebüchenen Unsinn erzählen. Nur die öffentliche Darstellung dieses Nichts-haben ist angreifbar, weil sie, wie Roewer richtig schreibt, diffamierend und vorverurteilend ist – eben weil der Michel gar nicht begreift, was die ihm da erzählen, aber ankommt, die AfD sind verfassungsfeinde, weil das BfV das gerade festgestellt hat.
    Eigentlich auch ein Fall fürs Verbraucherschutzministerium….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert