Schon mitbekommen? Still und heimlich StVO deutlich verschärft

Ab Dienstag ist er Führerschein weg, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt, ausserort passiert das bei 26 „drüber“, und weitere drastische Strafen warten auf die Melkkuh der Nation, den Autofahrer:

  • Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.
  • Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h.

Die alte Faustregel, „20 drüber geht immer“ gilt zwar weiterhin, vorauseilenden Tachos sei Dank, aber es wird enger. Deutlich riskanter.

Und diese deutliche Verschärfung segelt unter dem Radar der allermeisten Leute, die sich mit Schutzmasken und ähnlichem Corona-Gedöns ablenken lassen.

Rettungsgasse: Wer sie nicht bildet, zahlt hohe Strafe

Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen schon seit Ende 2017 mit 200 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Jetzt wird diese Strafe verschärft, indem nun auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden kann.

Die haben sie ja nicht mehr alle beisammen…

Der Staat braucht Geld, viel Geld, und er holt es sich bei den Autofahrern, wieder einmal.

Bin mal gespannt, wann das generelle Tempolimit kommt… und man es uns als Klimaschutz verkaufen wird.

Ein Gedanke zu „Schon mitbekommen? Still und heimlich StVO deutlich verschärft“

  1. Was ist Auto-Posing und welche Bußgelder drohen?

    Für das sogenannte Auto-Posing, also das Verursachen von unnötigem Lärm und
    einer vermeidbaren Abgasbelästigung etwa durch unnützes Hin- und Herfahren,
    fallen zukünftig statt bis zu 20 Euro bis zu 100 Euro Bußgeld an

    es fehlt der Zusatz: von der Ermittlung kann Abstand genommen werden, sofern
    ein kultursensibles Motiv vorliegen könnte.

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