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Buback-Mord 1977: Verschwundenes Haar-Gutachten, Becker dankt höflich?

Das doppelte Lottchen, also den Suzuki-Schrabenzieher des Tatmotorrads in Fluchtauto und bei Becker/Sonnenberg in Singen umgibt ein unauflösbarer Knoten: Wenn EINER fehlt und man ZWEI findet, dann ist der Beweis kaputt.

Bleiben die Haare Beckers im Helm:

Aufgefunden im Fluchtwagen, was beweisen Beckers Haare im Helm? Gar nichts, wenn der Helm längere Zeit benutzt wurde, viel, wenn sie neu waren.

Selbst wenn Boock meinte, Becker habe das Motorrad nur nach Karlsruhe überführt, hiesse das, dass Becker in Karlsruhe war. Ausgesagt hat sie das Gegenteil.

Becker hätte lebenslänglich bekommen müssen, meinte Nebenklageanwalt Rätzlaff.

Stuberger berichtete dazu:

haar 8 rätzlaff

„Mittäterschaft“ bedeutete für Mohnhaupt, die nicht in Karlsruhe anwesend war, lebenslänglich, also müsse das auch für Verena Becker gelten.

Das Manuskript Rätzlaffs findet sich bei 3 Sat kulturzeit:

rätzlaff1

1. Die Angeklagte hat das Attentat auf Generalbundesanwalt Buback und die ihn begleitenden Herren Wurster und Göbel in der RAF mit Vehemenz eingefordert.

2. Sie hat aufgrund der Tatsache, dass sie die Linie der Stammheimer eins zu eins umsetzen wollte, ein großes Eigeninteresse an der Tat gehabt.

3. Sie hat an der Verteilung der Bekennerschreiben mitgewirkt.

Die Punkte 1. bis 3. habe auch die Bundesanwaltschaft erwähnt. In der Wertigkeit, so Rechtsanwalt Rätzlaff, bestehe für ihn kein Unterschied zwischen den Handlungen Brigitte Mohnhaupts und Verena Beckers, wobei Brigitte Mohnhaupt als Mittäterin des Attentats vom 7. April 1977 und eben nicht nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden ist. Denn auch Brigitte Mohnhaupt hat sich für “Aktionen” eingesetzt und diese bei ihren Mitstreitern in der RAF eingefordert. Dies könne dann aber nur eine Folge haben: die Verurteilung Verena Beckers, gemeinschaftlich mit anderen handelnd am 7. April 1977 in Karlsruhe aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen getötet zu haben. Aus dieser Verurteilung ergebe sich zwangsläufig eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Rechtsanwalt spart sich die Ausführungen dazu, wie viele Jahre dieser Strafe aufgrund einer bereits verbüßten Strafe als verbüßt gelten.

Angeklagt war Mittäterschaft, dann wurde das im Prozess zu „Beihilfe“ abgeschwächt. Nicht nachvollziehbar, auch wenn es sich um ein strafrechtliches Monstrum handelt.

Mal so, mal anders, genau die „manche Tiere sind gleicher“– Argumentation der BAW ist das Problem. Man landet dann „schützender Hand“

Der Verdacht wird genährt durch das verschwundene Haar-Gutachten, laut Rätzlaff ein Skandal, eine unfassbare Schlamperei.

Herold, langjähriger BKA-Präsident, konnte das auch nicht aufklären.

haar3 herold

Buback trickst etwas herum: Das Gutachten hat er gerade nicht! Das ist WEG…

herold

Herolds Aussage:

haar 7 herold

Bundesanwalt Hemberger erzählte sehr viel Mist, Berufskrankheit 😉

hemberger

haar1

Nebelwerfer Hemberger… der Weisung hatte, Verena Becker gegen die Nebenklage zu verteidigen, und das als Staatsanwalt? Verkehrte Welt, aber so agiert sie eben, die schützende Hand?

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rabe

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.waiblinger-anwalt-jens-rabe-vertritt-jetzt-michael-buback.e01753dd-d3ec-400c-b554-91700c47f6cd.html

Der traurige Höhepunkt: Die Nebenkläger (auch) des NSU-Prozesses. der Schauspieler RA Lucas, und der RA Rabe… Semiya Simsek…

anwälte gegen buback

So geht Verteidigung? Pflichtverteidigung im Rechtsstaat?

die NK-luschen

So geht Mandantenverrat? Das ist Stuberger, nicht Buback, der das schreibt!

Buback erwähnt die Rechtsanwälte mit keinem Wort. Nobel, aber nicht zielführend. Er ist zu weich.

Das Fazit von Buback und von Stuberger kommt als letzter Teil.

Ende Teil 3.

Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

„Muss das sein?“ Ja, denn das Verschwindenlassen von Beweisen ist eines der wirkmächtigsten Werkzeuge des Tatorte manipulierenden Sicherheitsapparates. Es ist nicht bekannt, wie die Oktoberfestbombe gezündet wurde, was ein (aktenkundiger!!!) Witz ist, eine Unmöglichkeit, denn man findet IMMER Reste vom Zündmechanismus.

Es sei denn, man darf keine finden, weil die zum Beispiel zu einem NATO-Zünder gehören, und Rückschlüsse auf Täter zulassen würden, die es zu verbergen gilt, zu staatsnah… oder „befreundete Dienste“ involviert. Siehe Scharlotte Knoblauch… 😉

So ähnlich ist das auch in Karlsruhe gelaufen, dort wurden 2 Täter geschützt: Günter Sonneberg und Verena Becker; davon geht Prof. Dr. Buback aus.

wisniewski

Vor´s Loch geschoben wurde von Verena Becker 1981 Stefan Wisniewski, verurteilt Volkerts, Klar ?

Man hat einfach „Alle für Alles verurteilt“, Mitttäterschaft, ein Spezialstraftatbestand, neu erschaffen für die RAF. Der Abschied vom Nachweis individueller Täterschaft. Das Ende des Rechtsstaates im Strafgesetz.

Sonderbehandlung per Sondergesetz. Woran erinnert das nur? Sonderbehandlung…

Allerdings hat man schon sehr genau gewürfelt, wen man für welchen Mord lebenslänglich in den Knast schickt, oder eben für einen anderen Mord.

Das war bei der BAW „mensch ärgere dich nicht“. Freie Auswahl, jede Menge Joker.

Boock bereitete die Mordwaffe vor: Nicht angeklagt für Buback-3-fach-Mord. Er bekam lebenslänglich (oder was man dafür so hält…) für andere RAF-Morde. Egal, da lebenslänglich nun einmal nur 15-20 Jahre sind… auch ohne Geständnis der individuellen Taten und ohne Reue. Abschaffen den Blödsinn! Lebnslänglich muss lebenslänglich sein, es sei denn, der Täter gesteht seine Taten.

Daher sei es doch total egal, wer letztlich Buback und seine 2 Begleiter erschossen hat, die sind eh alle begnadigt, keiner gesteht, keiner bereut, oder etwa doch nicht?

Meinte zumindest der Ex-Abteilungsleiter Terrorismus im BKA, Wolfgang Steinke.

Schraubenzieher… als beseitigter Beweis zum Schutz von V-Leuten in der RAF? Zeuge drehte seine Aussage zwecks „Staatschutz“?

ddr geld

DDR-Geld, wenn man bei der Stasi um Rat fragen musste? Oder wenn man in der DDR untertauchen musste wie 5 Jahre später Odfried Hepp?

Was hat die Stasi mit der RAF zu tun? Sehr viel, denn bereits 1970 flog die neu gegründete RAF von Ostberlin aus zum Waffentraining etc in den Nahen Osten, zur Fatah. „WSG-Hoffmann“ folgte 10 Jahre später.

Alles nur Zufall?

Buback schreibt in seinem Buch „Der 2. Tod meines Vaters“:

Wenn man keine Aufmerksamkeit auf den bei Verena Beckers Ergreifung gefundenen Schraubendreher lenken wollte, wäre es in diesem Sinne durchaus von Vorteil, Schraubendreher überhaupt aus dem Verfahren herauszuhalten. Der in Singen gefundene
Schraubendreher wird, was äußerst befremdlich ist, weder in der Anklage gegen Folkerts von 1979 noch in der gegen  Mohnhaupt/Klar von 1983 erwähnt.

Der weitere Schraubenzieher, der in der zum Transport der Tatwaffe benutzten Tasche bereits kurz nach dem Attentat gefunden wurde, erscheint nur in der Folkerts-Anklage, aber nicht mehr in der späteren Mohnhaupt/Klar-Anklage. Warum eigentlich?

Ist das ein Wattestäbchen-Phantom? Eine Art folgenlose Spielwiese, an der sich alle festbeissen sollen? Eine Art Andreas Temme?

Angesichts dieser gesicherten Beobachtung [an der Tankstelle vor dem Mord] war es in meinen Augen von enormer Bedeutung, dass zwei Tatverdächtige bei ihrer Ergreifung in Singen einen Suzuki Schraubenzieher mit sich führten.

Es muss DER Schraubenzieher sein, der beim aufgefundenen Tatmotorrad fehlt. Nur dann ist es wichtig. Nicht ein Suzuki, sondern DER Suzuki-Schraubendreher/zieher.

Es waren ja nun zwei Schraubenzieher: der
in Singen bei Becker und Sonnenberg gefundene und der in der Folkerts-Anklage beschriebene, der wenige Tage nach der Tat im Fluchtauto sichergestellt worden war. Er befand sich in
der im Alfa Romeo zurückgelassenen Tasche, die zum Transport der Tatwaffe gedient hatte

Wenn nur 1 Schraubenzieher im Bordwerkzeug der Suzuki fehlte, die man ja fand, und 1 Schraubenzieher Suzuki im Fluchtwagen lag, dann ist der in Singen gefundene Schraubenzieher kein Beweis. Für gar nichts.

Alles danach ist nur noch Gedöns.

Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

Es muss.

Der in Singen sichergestellte Schraubenzieher war nach dem Besuch der BKA-Beamten in dem Motorradgeschäft am 26. August 1977 nicht mehr derjenige aus dem Tatmotorrad.

Wegermittelt beim ex-Rennfahrer Hermann G., Vermieter Hein Gericke… Schützende Hand?

Nach dem Suzuki-Schraubenzieher, der im Mai 1977 bei Verena Beckers Ergreifung gefunden wurde, konnte ohnehin niemand fragen, da er in keiner der Anklagen zum Karlsruher Attentat erwähnt wurde, nicht einmal im Urteil gegen Becker zum Singener Verbrechen. Dort wird bei der Beschreibung der von Becker und Sonnenberg mitgeführten Ausrüstung nur »Diebeswerkzeug«
erwähnt, »wie z. B. Schraubenzieher und Schraubenschlüssel «, ohne einen Bezug zum Tatmotorrad herzustellen.

Heribert Prantl hatte in der Süddeutschen Zeitung vom 22. April 2007 bereits den bei Verena Beckers Ergreifung im Mai 1977 gefundenen Schraubenzieher erwähnt, auch dass er aus dem Bordset der schweren Suzuki stammt, von der aus mein Vater erschossen wurde.

Die Täter hatten am 7. April 1977 etwa eine halbe Stunde lang an der Tankstelle in der Nähe des Tatorts auf den Dienstwagen meines Vaters
gewartet und laut Aussage des Tankstellenpächters erkennbar nur zum Schein den Eindruck einer Montage erweckt. Als der
Wagen auftauchte, blieb keine Zeit, den Schraubenzieher wieder im Bordset zu verstauen, er wurde rasch eingesteckt. Die
Singener Polizisten haben ihn dann gefunden.
Anfang November erhielt ich schließlich von den SWR-Mitarbeitern ihr Fundstück: die Kopie eines Haftbeschlusses des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof gegen Verena Becker. Auf dieses Dokument vom 10. Mai 1977 hatte bereits das Urteil gegen Verena Becker wegen ihres Singener Verbrechens hingewiesen. Darin stand, dass bei der Festnahme der Beschuldigten Verena Becker
die Tatwaffe sichergestellt worden sei und außerdem ein Werkzeug, das zu dem Tatfahrzeug – dem Suzuki-Motorrad gehöre.

Eine unerhörte Nachricht! Was fehlte eigentlich im Mai 1977 noch, um eine Anklage gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats vorzubereiten? Sie reiste mit Sonnenberg, war
Mitglied in der Bande, die das Karlsruher Attentat ausgeführt hatte, hatte die Tatwaffe bei sich, das Haar in einem der von den Tätern zurückgelassenen Motorradhelme war, wie beim
BKA bekannt, identisch mit einem Haar in der Haarbürste von Verena Becker – und nun noch dieser verräterische Schraubenzieher.

Haare im Helm, das fehlt noch. Aber wenn 1 Schraubenzeiher fehlte im Bordwerkzeug, dann kann man nicht derer 2 finden, im Fluchtwagen und in Singen bei Verena Becker.

Wer hat das Problem nicht einmal ansatzweise korrekt erkannt?

NSU-Desinformant Thomas Moser!

Anfang 2008 befassten sich nur noch wenige Journalisten mit der Aufklärung des Karlsruher Attentats. Einer von ihnen war Thomas Moser, der sich in einem Beitrag für den WDR-Hörfunk am 16. Januar den im Vormonat von der Bundesanwaltschaft präsentierten Ergebnissen der Spurenanalyse und besonders dem dabei gefundenen DNA-Material einer Frau widmete. Moser sagte:
»Eine Frau trug demnach Motorradhandschuhe, -jacke und einen der -helme. Eine Frau war aller Wahrscheinlichkeit nach also an dem Mordkommando beteiligt und könnte auch
die Schützin gewesen sein.

Bei Verena Becker war bei der Festnahme im Mai 1977 die Tatwaffe sowie ein Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tat-Motorrades gefunden worden.«

Moser hat schon damals das Wesentliche nicht kapiert, der dumme Prantl (ex-STA, ex Richter) hat sogar noch nie irgendwas kapiert:

– am 7.4.77 spielen die Mörder mit dem Schraubenzieher beim Warten auf GBA Buback an der Tanke herum, stecken ihn dann fix in die Tasche mit der Mordwaffe, als Buback vorbeifährt.

– kurz nach dem Mord wird das Tatmotorrad aufgefunden, im Brückenpfeiler, es fehlt ein Schraubenzieher.

– In Singen wird Becker am 3. Mai 1977 verhaftet, mit einem Suziki Schraubenzieher.

– Wann wird im Fluchtauto Alfa Romeo ein Suzuki-Schraubenzieher gefunden, und so der Singener Schraubenzieher entschärft? Nach dem 3. Mai? Oder vorher?

– am 26.8.1977 wird der Bordwerkzeug-Suzuki-Schraubendreher aus Singen wegermittelt. Ende Gelände, keine Anklage wegen Karlsruhe gegen Becker und Sonnenberg. Verfahren wird eingestellt.

– Becker hält den BRD-Rekord: 12 Jahre gesamt inkl. U-Haft für lebenslänglich.

Es muss dort gemauschelt worden sein. Schützende Hand. Oder hat jemand eine bessere Erklärung?

Buback Sohn hatte nie eine Chance.

Es waren ja nun zwei Schraubenzieher: der
in Singen bei Becker und Sonnenberg gefundene und der in der Folkerts-Anklage beschriebene, der wenige Tage nach der Tat im Fluchtauto sichergestellt worden war. Er befand sich in
der im Alfa Romeo zurückgelassenen Tasche, die zum Transport der Tatwaffe gedient hatte.

Dieses Gutachten des Bundeskriminalamts stammt vom 18. November 1977. Darin werden die beiden Motorradhelme sowie verschiedene Asservate aus dem von den Tätern zur Flucht genutzten Alfa Romeo mit dem Kennzeichen GER-AM 25 auf Haarspuren überprüft.

Im November 1977 erst begutachtet, da hatte man alle Zeit der Welt gehabt, um die Geschichte umzuschreiben. Alles was man brauchte war ein 2. Suzuki Schraubenzieher im Fluchtauto…

Ende Teil 3.

2 Phantome… RAF Generation 3 und NSU-Netzwerk?

Ein Satz zum Einmeisseln in Gedenksteine:

Die Bundesanwaltschaft als Institution ist ausschließlich dazu da, die Verbrechen, in die deutsche und ausländische Geheimdienste verwickelt sind, regelmäßig zu deckeln, so sie nicht der Russe zu verantworten hat.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/04/27/die-gauckbehorde-der-kleinste-deutsche-geheimdienst/

Wer ist Bundesanwalt Rainer Griesbaum?

Erst just am 4.November [2011]  ist Harald Range zum neuen Generalbundesanwalt ernannt worden. Er ist zwar ein Mann der FDP – vorher jedoch wurde der eigentlich von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte Johannes Schmalzl mit mehr oder weniger ehrenwerten Methoden aus dem Rennen gekickt – explizit auf Druck der am engsten mit dem Spionage-Apparat verwobenen Partei Deutschlands, der SPD. Range, heisst es, sei „international gut vernetzt“.

Amtierender Generalbundesanwalt ist bis dato aber immer noch Rainer Griesbaum, ein Mann der alten Generalbundesanwältin Monika Harms. Von Rainer Griesbaum kann man sagen: nimmt man dem Mann seinen Zettel weg, von dem er abliest, käme das praktisch seiner Enthauptung gleich.

https://www.radio-utopie.de/2011/11/14/der-neue-terror-des-apparats/

Wer jetzt zu uns spricht dürfte somit einordbar sein.

Man kennt das RAF-Netzwerk nicht wirklich? Nun, das NSU-Netzwerk kennt man auch nicht…

Und erst die Helfer an den einzelnen Tatorten: Unbekannt, wie beim NSU…

Unbekannte Netzwerke wie beim NSU. im Hintergrund muss man dabei immer auch Dienste haben… bei Dönermorden ebenso wie bei RAF-3.Generationsmorden, und natürlich beim Oktoberfestattentat. Man darf sich keinesfalls selbst beim Denken einschränken.

Videobeschreibung, gelegte Spuren?

Natürlich war die Dritte Generation der RAF den Sicherheitsbehörden haushoch überlegen. Der in den 70ern hochgezogene Überwachungsstaat hatte der RAF gar nichts entgegenzusetzen. Nicht mal Namen konnten benannt werden. Zeugen, Fingerabdrücke. Gut, beim Rohwedder-Mord wurde angeblich auf einem am Tatort befindlichen Handtuch ein Haar von Wolfgang Grams gefunden. 2001, 8 Jahre nach Bad Kleinen.

Aber nach seinem Tod, und nachdem man ihm vor der Obduktion die Hände wusch, [Schmauch!!! Mord wurde so vertuscht?] konnte man ihm so viele Haare entnehmen wie nötig waren.

siehe auch:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/25/das-problem-mit-dem-schmauch-bad-kleinen-lasst-grussen/

Unbekannte DNA etc gibt es beim NSU massig viele… sogar an der Mordwaffe Kiesewetter und an den Bankraubwaffen im Womo…

Ist da ein Muster erkennbar? Wie Terrorismus seitens der BAW und des BKA „ermittelt wird“ ?

danke für die Videos!

Vorverurteilungen und eine politsche Farce: Unabhängige Justiz Teil 2

Recht interessante Lektüre ist Stubergers Buch über seine Saalhockerei beim RAF-Prozess. Insbesondere die Beeinflussung der Medien durch die Politik, angeblich bis hinauf zum Bundeskanzler Helmut Schmidt, und die Kronzeugen-Problematik, wo mutmassliche Mörder ungestraft davon kamen, und das durch Sperrung von Akten.

Zum NSU-Prozess will Stuberger 3 Bücher schreiben, und das 1. ist schon da:

stuberger nsu

Bevor wir dort einsteigen, 2 Rezensionen von Stuberger zu NSU-Büchern:

Buch Nr. 1:

geheimsache

http://www.amazon.de/gp/product/3863510860/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=16MEPWDXH6ZE4Q1CYH0E&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop

Stuberger schreibt dazu:

18 von 26 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich

Von Ulf G. Stuberger am 13. Juni 2014

Format: Kindle Edition

Eigentlich wäre es eine verdienstvolle Sache, die Verstrickungen um die terroristische Vereinigung „NSU“ aufzudecken, über die seit Mai 2013 in München zu Gericht gesessen wird. Weil der Strafprozess das ebenso wenig leisten wird wie Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, ist eine Lücke entstanden. Die will dieses Buch füllen – und scheitert.
Die Autoren behaupten gleich zu Beginn, die Anklage gegen die Rassisten, die sich wegen zehnfacher Morde zu verantworten haben, sei auf politischen Druck hin „in möglichst kurzer Zeit“ gezimmert worden. Darum stehe sie „auf wackligen Füßen“. Wenn man diesen Maßstab der Autoren auf ihr eigenes Buch anwendet, gilt dasselbe.
Zwar verspricht das Inhaltsverzeichnis viel. Man erwartet Aufklärung über ein „braunes Netzwerk im Ländle“, womit Baden-Württemberg gemeint ist, eine „vertuschte FBI-Spur“ ebenso wie „staatliche Aufbauhilfe“ für die rechtsradikalen Terroristen und Beweise für den „Sieg der Geheimdienste über Parlament und Öffentlichkeit“ – und wird enttäuscht. Zwar werden alle diese Themen abgehandelt. Aber es gibt für keine der darin enthaltenen Vermutungen und Behauptungen Belege. Das Buch enthält weder ein Register noch Quellenangaben oder gar ein Verzeichnis der Literatur, die die Autoren benutzt haben. Allein dadurch ist es fast unbrauchbar geworden.
Der übrigbleibende Wert besteht darin, dass eine Reihe von Journalisten ihre Meinungen nicht in Form von Medienbeiträgen sondern zwischen zwei Buchdeckeln verbreiten. Das ist auch etwas, wird aber dem eingangs erwähnten Anspruch nicht gerecht. Die 488seitige, nach Ansicht der Autoren dieses Buches „zusammengezimmerte“ Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist dagegen mit 1654 Fußnoten, einer 77seitigen Liste mit 320 Beweismitteln und einer 29seitgen Anlage versehen.

Das könnte man als einen Verriss bezeichnen. Der Müll von Förster, Moser und Nübel wird klar entlarvt als das was er ist: Schwachsinn.

Natürlich hat einer der Autoren auch geantwortet: Frank Brunner…

Frank Brunner meint:

In der 3-Sat-Sendung „Kulturzeit“ vom 11. Juni 2014 werden einige der neuen Details aus „Geheimsache NSU“ inklusive der Belege gezeigt. Man muss also nicht einmal das Buch lesen, um das zu registrieren. In der Abmoderation des Beitrags sagt die Moderatorin: „Nach der Veröffentlichung sieht die Politik Aufklärungsbedarf, sogar über einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bereits diskutiert“. Damit dürfte alles gesagt sein über Fakten, Informationswert und Quellenlage.

Brunners Märchenerzählung zum Polizistenmord Heilbronn ist der letzte Schrott. Durch die Aktenleaks ist das auch jedem klar geworden, dass es Schrott ist.

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2. Buch:

zelle

http://www.amazon.de/Die-Zelle-Rechter-Terror-Deutschland/dp/3498020056/ref=cm_cr_pr_product_top

98 Cent sind für soviel NSU-Fiction wirklich zuwenig, der Insider lacht sich bei der Lektüre fast kaputt, das sollte sich auch im Preis widerspiegeln, dieses Vergnügen.

E-Buch „die Zelle“ 1. Auflage von Juni 2012

Am sonnigen 7. Juli 2007 erreichen drei junge Menschen die Insel Fehmarn. Ihr vollgepackter blauer VW-Bus passiert die Schranke zum Campingplatz….
Im VW-Van liegen vermutlich die beiden Dienstwaffen Heckler & Koch P 2000 von Kiesewetter und ihrem Kollegen. Die Polizeipistolen hat das Trio wahrscheinlich in der Innenverkleidung des Wohnmobils so gut versteckt wie ihre politische Gesinnung während der Ferienzeit.

S. 221

Schon allein das ist Schwachsinn hoch drei.

A4 nach Eisenach
………………

Was noch niemand weiß: Hinter der Verkleidung des Innenraums haben die Männer ein Waffenarsenal in dem Fahrzeug versteckt. Zwei-9-Millimeter-Pistolen Heckler & Koch P2000;……..
S. 248

Herrlich, wie die lügen…

Stuberger schreibt dazu:

8 von 16 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
2.0 von 5 Sternen Fiktive Vorverurteilung, 10. November 2012
Mit diesem Titel ist ein sehr spannendes erzählendes Sachbuch vorgelegt worden. Den drei Anführern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund/NSU“ kommt der Leser sehr nah. Man hat den Eindruck, neben den handelnden Personen zu laufen, kann sich plastisch vorstellen, was geschehen ist und sich einfühlen in die Welt der Täter und Opfer. Darum ist der Titel sehr empfehlenswert, leider kann das nicht ohne Anmerkungen stehen bleiben. Erstens verwenden auch diese Autoren teilweise die ihre Taten rechtfertigende Sprache von Terroristen. Deren Morde werden häufig „Hinrichtung“ oder „Exekution“ genannt. Das aber ist die staatlich legitimierte Tötung eines Menschen nach einem Gerichtsurteil, wie es in Ländern gehandhabt wird, wo die barbarische Todesstrafe immer noch nicht abgeschafft ist. Viele Terroristen, auch die RAF, bezeichneten ihre Morde als „Hinrichtung“, um sie als quasi legitim darzustellen. Warum dieser Sprachgebrauch immer wieder, gewiss nur aus Nachlässigkeit, von Medien und Politikern übernommen wird, erschließt sich mir nicht. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wie mir oft berichtet wurde. Ein zweiter sprachlicher Lapsus unterläuft den Autoren. Sie bezeichnen die Verbrecher und deren Komplizen als „Kameraden“ und übernehmen auch dadurch den Sprachgebrauch der Nazi-Terroristen.
Die zweite Anmerkung: Das spannende Erzählbuch ist eine öffentliche Vorverurteilung nicht nur der soeben angeklagten Beate Zschäpe und ihrer Komplizen. Wir werden das Ende des Strafprozesses gegen sie abwarten müssen, um beurteilen zu können, was im Buch „Die Zelle“ Fiktion ist und was den Tatsachen entspricht. Zur Erinnerung: Auch in Bezug auf die RAF-Terroristen ist vor einiger Zeit ein die Angeklagte Verena Becker vorverurteilendes Buch erschienen. Was Nebenkläger Michael Buback darin behauptet hat, erwies sich weitgehend als sein persönlicher Glaube, der mit der Wirklichkeit nur unwesentlich zu tun hatte. Im Urteil wurde er dafür deutlich kritisiert. Dem aufwendig recherchierten Buch „Die Zelle“ ist das nicht zu wünschen. Es wird noch einmal spannend, die Entwicklung im Abgleich mit diesem Titel zu verfolgen.

Holla die Waldfee, Buback Sohn ist ein Spinner, der Verena Becker vorverurteilte, und der völlig falsch lag.

Nur Stubergers Sicht der Dinge ist richtig, wenn er also Zweifel am Selbstmord von Ulrike Meinhof beschreibt, aber den Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe kategorisch im selben Buch ausschliesst, dann möchte Stuberger Wahrheiten verkünden. Seine Wahrheiten.

Da ist er hier aber falsch.

Nun, er schont die Autoren von Die Zelle sehr, auch wenn er zum Teil von NSU-Fiktion schreibt. Den Ami John Goetz nimmt er weniger hart ran als die Autoren des Buches 1, und dass Coautor Christian Fuchs ein Antifa-Spinner ist, das ist nicht neu:

WIR, DER NSU

Statt vieler Worte einfach nur 2 Bilder:

Das ist aus dem Video aus dem Jahr 2004, unterlegt mit Rechtsrock-Musik “Noie Werte”.

Screenshot aus “Die Zelle”, einem NSU-Märchenbuch.

Da wurde einfach aus “Der NSU wird…” ein Bekenntnis gebastelt: “Wir, der NSU werden..”.

So geht Gehirnwäsche.
Wer schreibt solche Propaganda-Machwerke?

 Christian Fuchs und John Goetz

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/09/wir-der-nsu/

Wir haben auch fleissig rezensiert, dieselben Bücher:

https://sicherungsblog.wordpress.com/category/marchenbucher/

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Mit aller gebotenen Skepsis und allergisch gegen Wahrheitsverkünder wie gehabt geht es dann ans NSU-Prozessbuch vom Stuberger. 1 von 3.

Der NSU-Prozess
Juristische Bearbeitung
einer politischen Farce
Vorbereitung und Anklage

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Der Angeklagte Andre Emminger 91

Jetzt wissen wir auch, welchen Nick Stuberger im Politikforen.net benutzte, im berühmt berüchtgten Dönerstrang.

Nur ein einziger dort Aktiver schrieb ständig Emminger, also ein „m“ zuviel.

Erwischt 😉

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

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http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

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Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.

Liquidierungen durch die Polizei?

Wisnewski zählt auf, welche „Linksterroristen“ von der Polizei per Kopfschuss liquidiert wurden, Überschrift:

„Der Tod kam per Kopfschuss“

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Bei einem Schußwechsel am 4. Dezember 1971 mit dem RAF-Mann Georg von Rauch trafen ihn die Polizeischützen tödlich ins
Auge.
Verschiedenen Quellen zufolge konnte von »Schußwechsel« im Moment des Todesschusses jedoch keine Rede mehr sein.
Vielmehr sei der Schuß abgegeben worden, »als vori Rauch bereits mit erhobenen Händen an einer Hauswand gestanden hatte und nach Waffen durchsucht worden war«, so der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner.43

Was auch die besondere Treffsicherheit der Beamten erklären würde …

Stopp, da stimmt was nicht. 

Georg von Rauch gehörte zum „2. Juni“ wie Bommi Baumann auch, nicht zur RAF, und Baumann sagte, man habe im Gerichtssaal zu einer List gegriffen, um von Rauch rauszubekommen: Der sollte bleiben, verhaftet werden, 3 Andere sollten gehen… und Georg von Rauch ging, und ein Anderer blieb an seiner Stelle sitzen, wurde verhaftet, eingesperrt und sagte dann, er sei gar nicht Georg von Rauch.

siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_von_Rauch_(Anarchist)#Selbstverst.C3.A4ndnis_als_Stadtguerillero

Pech gehabt, so entkam von Rauch, sehr geschickt gemacht, bevor er erschossen wurde. Oder wie Gössner schreibt, ermordet. Ist die Darstellung glaubwürdig?

Das ist eine typische Recherche von Wisnewski, RAF und 2. Juni haben zwar personelle Überschneidungen, Verena Becker beispielsweise wechselte nach ihrer Freipressung 1975 zur RAF, Rolf Heissler auch, aber Georg von Rauch nicht.

Dass Wisnewski nicht immer sauber arbeitet, das sieht man auch hier, ein einzelner Satz ohne jede weitere Erläuterung:

Am 3. Mai 1977 erhielt der gesuchte mutmaßliche Terrorist Günter Sonnenberg bei seiner Verhaftung einen Kopfschuß.

a) überlebte Sonnenberg, und b) geschah das in einem Feuergefecht zwischen Verena Becker und Sonnenberg (samt Buback-Mordwaffe) versus Polizei, bei der die Polizeibeamten sehr schwer verletzt wurden. Einer bekam um die 6 Treffer ab… Verhaftung in Singen, der Besitz der Mordwaffe und eines Schraubenziehers aus dem Bordwerkzeug des beim Buback-Mord benutzten Motorrades führten nicht zur Mordanklage.

Beim NSU und der Dönerceska ist es komplett andersherum gelaufen… bei 5 Jahren zeitlichem Abstand, nicht wie damals bei nur 4 Wochen.

Die BAW macht auf Shakespeare… „Wie es Euch gefällt“ ?

Am Fehlen dieser für den Leser wichtigen Fakten sieht man, wie unsauber und tendenziös Wisnewskis Darstellungen sind. Das Beispiel Sonnenberg ist kein Einzelfall, diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt, sehr bedauerlich, denn sie entwertet seine früheren Arbeiten nachhaltig. Er ist mittlerweile unglaubwürdig.

Peinliche Beiträge zu „Dosenfleisch“ (alte Leichen, tiefgekühlt, vielleicht von einem anderen vermissten Malaysian Airlines Flug) bei MH 17 im Jahr 2014 in der Ukraine und das Charlie Hebdo-Buch (ganz neu) kommen über reinen Verdachtsjournalismus nicht mehr hinaus. Fehldarstellungen reihen sich aneinander… Zusammenhänge werden „frei Schnauze“ konstruiert und gebastelt. Schade.

Weiter werden folgende Fälle angeführt:

Am 6. September 1978 wurde Willy Peter Stoll in einem Düsseldorfer China-Restaurant von zwei Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen die Todesschützen wurde eingestellt. Begründung: Notwehr. Eine Notwehrsituation scheint es jedoch gar nicht gegeben zu haben.

Vielmehr rechtfertige die »allgemein
bekannte Gefährlichkeit terroristischer Gewalttäter« den Schußwaffengebrauch, so die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. »Ein Argument, das gegen eine konkrete Notwehrsituation und für den generellen Vorsatz spricht, Personen, nach denen als Mitglieder der RAF gefahndet wird, zu töten. «48

Tatsächlich bedeutete das: »Terroristen« dürfen standrechtlich erschossen werden, ob sie nun eine Waffe in der Hand haben oder nicht, ob sie sich nun friedlich verhalten oder nicht.
Eine »allgemein bekannte Gefährlichkeit« reicht völlig aus, um liquidiert zu werden. Dabei muß man nicht etwa persönlich gefährlich sein. Es genügt, wenn »terroristische Gewalttäter« pauschal als gefährlich eingestuft werden. Schon befindet sich die Polizei in einer Notwehrsituation. Das ist amtlich – als Entscheidung einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Das sind sehr harte Beschuldigungen. Kennt jemand diese Einstellungsverfügung im Wortlaut?

Am 4. Mai 1979 wurde die mutmaßliche Terroristin Elisabeth von Dyck beim Betreten einer Wohnung in den Rücken geschossen, woraufhin sie verstarb.
Ganz ähnlich erging es dem mutmaßlichen RAF-Terroristen Rolf Heißler bei seiner Festnahme am 9. Juni 1979: Beim Betreten der Wohnung schoß ein Polizeibeamter Heißler in den Kopf – ohne Vorwarnung und ohne, daß Heißler den Versuch unternommen hätte, eine Waffe zu ziehen.49 Heißler, der überlebte,
wurde 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt und rund neunzehn Jahre später, 2001, auf Bewährung entlassen.

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V-Mann Grams und Bad Kleinen, die ominöse total gecastete 3. RAF-Generation…

Der letzte spektakuläre Fall polizeilicher Kopfschüsse ereignete sich am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern), jedenfalls wenn man einer Augenzeugin glaubt. An diesem Tag versuchte die Polizei den angeblichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams zu verhaften. Dabei kam der GSG-9-Beamte Michael Newrzella zu Tode. Nach meinen Recherchen für das Buch Operation RAF wurde er wahrscheinlich irrtümlich von den eigenen Leuten erschossen, während Grams weiterlief, in ein Bahngleis fiel und dort von Polizeibeamten erschossen wurde. Letzteres wurde jedenfalls detailliert von einer Augenzeugin beschrieben.

Wisnewski schreibt von getöteten Polizeibeamten, so als ob die Opfer 2. Klasse wären. Das kam mir zumindest so vor:

Selbstverständlich gab es auch aufseiten der Polizei und des Staates Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Am 22. Oktober 1971 wurde beispielsweise der Polizeibeamte Norbert Schmid bei dem Versuch, die mutmaßlichen RAF-Terroristen Gerhard Müller und Ulrike Meinhof festzunehmen, erschossen. Am 22. Dezember 1971 wurde Polizeiobermeister Herbert Schoner bei einem Bankraub der RAF erschossen. Am 2. März 1972 wurde Kriminalhauptkommissar Hans Eckardt bei der Festnahme der mutmaßlichen RAF-Leute Wolfgang Grundmann und Manfred Grashof erschossen. Auch diese Beamten waren zweifellos Opfer – die Frage ist nur, wessen Opfer:

Opfer der »Terroristen«? Oder Opfer eines Interesses, das zwischen »Terroristen« und Polizei einen netten kleinen Krieg angezettelt hatte, den Menschen auf beiden Seiten mit dem Leben bezahlen sollten? Bekanntlich kann man so lange Haß zwischen zwei Parteien säen, bis der Krieg sich selbst ernährt, weil es auf beiden Seiten genügend Greueltaten gegeben hat. Beide Parteien werden dann freiwillig und aus voller Überzeugung aufeinander schießen. Oder auch aus Angst. Brutale Schießereien und sogar Morde sind in einem solchen Konzept unerläßlich, ob an den Terrorgruppen nun V-Leute beteiligt waren oder nicht. Sie wurden gegebenenfalls als Kanonenfutter verheizt.

Wenn, dann alle. Terroristen wie Polizisten, man kann sie sämtlich durchaus als „Gefallene“ und als Opfer eines angezettelten Krieges sehen, aber erschossen wurden die „Kleinen“, während die „dicken Fische“ ganz sicher niemals dran glauben mussten in diesem „Krieg“.

Was ist mit den erschossenen „Rechten Terroristen“, warum fehlen die?

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Die Beamten des BLKA waren über die Abfahrtzeit und Fahrtroute der Busse-Gruppe durch ihren Spitzel Hamberger informiert, so konnte sie an einer Ausfallstraße in München Perlach einen Hinterhalt legen. Als das Fahrzeug beim Herannahen gestoppt werden sollte, kam es zu einer Karambolage mit der gepanzerten Limousine der Polizei.

Als die jungen Männer zum Aussteigen aufgefordert worden waren, öffneten sie die Autotüren. Nach dem Zuruf: „Polizei! Hände hoch, wir schießen sofort!“, versuchte einer der Rechten zu flüchten, kam aber nicht weit.

Die anderen vier, darunter Hamberger, schickten sich an, mit erhobenen Händen auszusteigen. In diesem Augenblick warf ein Polizist eine Blendgranate in Richtung auf das Auto der Neonazis. Die Blendgranate rollte unglücklicherweise unter das Hinterrad des Citroëns und explodierte. Zwar hat die von der Polizei verwendete Blendgranate normalerweise keine Splitterwirkung, aber in diesem Falle muss sie durch die Verdämmung am Hinterrad eine Sprengwirkung erzeugt, und kleine Splitter von der Kunststoffhülle der Granate in Richtung auf die, ihre entsicherten MPs im Anschlag, gebückt vorgehenden SEK-Beamten abgegeben haben.

Jedenfalls drang ein Splitter in die Wade eines Polizisten ein. Der glaubte von einem Projektil getroffen worden zu sein und schrie laut auf: „Ich bin getroffen!“ Dieser Ruf bewirkte, dass nun mehrere Beamte, im Glauben an einen Angriff oder aus Nervosität, vielleicht aber auch in vorgefasster Absicht, wild drauflos ballerten und die jungen, völlig wehrlosen Neonazis niedermachten. Dabei beschossen sich die Polizisten unabsichtlich gegenseitig und produzierten auch unvermeidlich Querschläger.

Von Seiten der Rechtsextremisten konnte kein einziger Schuss abgegeben werden. Sie hatten die Hände erhoben und waren im Augenblick des Polizeiangriffs unbewaffnet. Ihre Waffen hatten sie im Kofferraum verstaut.

Auf kurze Distanz und bei unübersichtlicher Lage wird eine Polizei-MP leicht zur „Kameradensäge.“ Ein Polizeibeamter bekam ein Projektil aus einer Polizei-MP in die Lunge. Aber bei aller Nervosität ließen die Beamten doch auch ein gerütteltes Maß an Kaltblütigkeit erkennen, das geeignet war, ihren V-Mann Hamberger vor den tödlichen MP-Garben in Sicherheit zu bringen.

Der Kriminal Oberkommissar Kitschler unternahm es persönlich, seinen Schützling Hamberger beiseite zu zerren und ihn zu decken. Im Anschluss an die Attacke des SEK wurden die Sterbenden und die Schwerverletzen an den Straßenrand gelegt.

Als der Notarzt eintraf wurde ihm unter dem Vorwand, die bereits halb entkleideten „Terroristen“ könnten noch Sprengsätze am Körper tragen verwehrt, den Opfern der Polizeigewalt Hilfe zu leisten.

Woher ich das alles weiß? Ich weiß es von einem der dabei war. Ich war damals zu jener Zeit als Untersuchungsgefangener im Polizeigefängnis in der Ettstraße in München untergebracht und wurde täglich zur Vernehmung wegen der Ereignisse im Libanon zum BLKA gebracht. Einige der Vernehmungsbeamten waren an dem Ambush in Perlach dabei. Nicht jeder konnte seinen Mund halten.

Unter anderem sagte einer, wohl mit Blick auf die Erfahrungen mit der RAF, zu mir: „ Ja, ja Herr Hoffmann, jetzt schießen wir zuerst!“

Karl-Heinz Hoffmann 06.02.2014

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/03/03/rechter-terror-1981-munchen-ja-ja-herr-hoffmann-jetzt-schiesen-wir-zuerst/

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Mord ist Mord. Es gibt keine Opfer 2. Klasse, es gibt keine „guten linken Terroristen“, die sich unterscheiden noch im Tod von „bösen rechten Terroristen“, und das ganze Bild muss betrachtet werden, nicht immer nur Ausschnitte… mal RAF, mal „Rechts“, und dann noch voller Fehler und zweifelhafter Darstellungen.

Daran scheint die Literatur insgesamt zu kranken, es wird nie das ganze Bild dargestellt.

Die BKA-Stellenentwicklung ist sehr interessant: Die Sicherheitsbehörden gewinnen immer, egal wie das Kind heisst, RAF, 2. Juni, Islambomber, NSU.

Die »schießende Lobby« der Polizei war so erfolgreich, daß sich die Leute im Bundeskriminalamt irgendwann regelrecht auf
den Füßen herumstanden. So sagte einmal ein Staatssekretär über den BKA-Präsidenten Herold (1971 bis 1981), der habe »vor allem durch den Rückenwind des Terrorismus« viel für das BKA herausgeholt, »und zwar mehr an Personal, als dem BKA gutgetan hat. Ich hatte den Eindruck, daß die Leute sich da auf
den Füßen herumstanden.« 51 Den Steuerzahlern dürften auf diese Weise ziemlich teure kriminalpolizeiliche Hühneraugen
gewachsen sein. »Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten damals das Sagen im Staat.« 52 Hatte das Amt 1960 noch 637 Planstellen, waren es 1969 schon fast 1000. Während die RAF und andere radikale Gruppen zündelten und bombten, nahmen die Planstellen des BKA weiter zu, wie die folgende Übersicht zeigt.53

gw11

Huntington hat er nicht wirklich verstanden, aber egal…

Das Sagen im Staat hatten ganz sicher nicht  BAW und BKA, sondern diejenigen Kräfte, die mittels Terror die Grundrechte abschaffen und den Schnüffelstaat einführen wollten. BKA und BAW sind nur Werkzeuge, aber sie sind nicht die Mächtigen hinter den Kulissen. Die sitzen ganz woanders, beidseitig des grossen Teiches, auch Atlantik genannt. Sie nutzen eine Brücke…

Fazit: Wisnewski ist mit Vorsicht zu geniessen, vor Allem als Einzelautor. Je neuer das Buch, desto vorsichtiger muss man sein. Wisnewski bedient eine gewisse Grundhaltung seines Publikums, dabei geht es um viel Schaum, der geschlagen werden will…

Das RAF-Phantom hatte 3 Autoren, und es ist klar das beste Buch dieses Autors. Es ist 25 Jahre alt, aber nach wie vor sehr lesenswert.

Tausendsassa Corelli

Keine Party ohne Thomas Richter, meint auch die Anmerkung, und fragt in:

zur Schnüffelpraxis des Verfassungsschutzes


(V-Mann, dass den Herrgott graust: Thomas „Corelli“ Richter am Grill)

Das wäre doch mal ein Beitrag zur Volksbildung, wenn die vom Spion, der aus der UNI kam, für die Linke Fraktion formulierte Klageschrift in einer Große Anfrage an die Bundesregierung mündet, was in aller Welt der zuckerkranke und mit Tabletten medikamentierte Spitzel Thomas „Corelli“ Richter am lecker Grillfleisch von Karl-Heinz Hoffmann zu schnüffeln hat?

Ist halt eine interessante Fragestellung, was Corelli mit KHH vorhatte.

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Das hat wohl was damit zu tun:

welt-khh2010

http://www.welt.de/politik/deutschland/article13738175/Wehrsportgruppen-Hoffmann-im-Visier-der-Ermittler.html

Es ist ein Abend im September 2010, als ein Auto voller „Kameraden“ in Richtung Jena rast. Die Männer kommen von einem Vortrag, den ihr Idol Karl-Heinz Hoffmann, damals 73 Jahre alt, in einem Gasthof im sächsischen Hausdorf gehalten hat.

Hoffmann, eine bewunderte Figur der rechten Szene, tritt nicht mehr so häufig auf wie früher, zu seinen besseren Zeiten. Damals, vor Jahrzehnten, als er der Gründer der „Wehrsportgruppe Hoffmann“ war und seine Jünger mit Gewehren durchs Gelände robbten. Inzwischen züchtet er Bioschweine.

Die Männer im Auto wissen nicht, dass ihre Telefone abgehört werden. Hinter einem von ihnen, André Kapke, sind Polizeifahnder schon seit Wochen her. Kapke, massig und brutal, wird ein Jahr später noch im Zusammenhang mit einem der verworrensten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik genannt werden. Irgendwann telefoniert einer der Männer, im Auto fallen die Worte „Bauanleitung“ und „C4“. Die Fahnder der Soko „Feuerball“ sind alarmiert. C4 ist das Kürzel für einen hochexplosiven Plastiksprengstoff.

Der Verdacht der Polizei: Insgesamt sechs Männer könnten unerlaubt Sprengstoff beschafft und nach Jena gebracht haben. Was folgt, ist eine großangelegte Razzia. 200 Polizisten durchsuchen in der rechten Szene 16 Wohnungen und Treffpunkte. Hoffmann bekommt gleich zwei Mal Besuch: Beamte filzen seine Wohnung, Schloss Ermreuth in der Nähe von Erlangen und sein Rittergut Sahlis bei Leipzig, wo er die Schweinezucht betreibt. Beschlagnahmt werden unter anderem zwei Computer und drei Handys.

Die Soko Feuerball… Jena, Wohlleben, Kapke, Katharina König, Braunes Haus, geplanter Brandanschlag auf einen „Zeckenpfarrer-Bus“, und andere nette Geschichten.

Lothar König, Stadtjugendpfarrer von Jena. Er ist für den taz Panterpreis 2013 nominiert. In der Friedenskirche bzw. in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena, 5.6.2013
Lothar König, Stadtjugendpfarrer von Jena. Er ist für den taz Panterpreis 2013 nominiert. In der Friedenskirche bzw. in der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena, 5.6.2013

Pfarrers Kinder, Doktors Vieh, gelingen selten oder nie… 😉

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/06/01/katharina-konig-lobt-uwe-mundlos-fur-gesetzestreue/

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Zu viele Polizeiakten, zu wenig Zeit… aber wir sind dran. 

bao1 bao2 bao3 bao4

Der Hund schlug nicht an. Das ist Blödsinn. Man sperrte ihn im Auto ein, nachdem er mehrmals reingeführt wurde, und desinteressiert blieb ===> kein Sprengstoff drin.

Dann machte man hinter ihm die Tür zu. Da schlug er immer noch nicht an.

Woher wir das wissen? Von Leuten die dabei waren. Es ist unglaublich, wie die Polizei lügt, dieser KOK Bocksch scheint ein sehr spezielles Früchtchen zu sein. Spielte sich -so hört man- stets zum Chef der BAO Feuerball auf, als ob er was zu sagen hätte…

Eine insgesamt hochnotpeinliche Inszenierung mittels V-Leuten… oder war es wirklich nur ein Scherzanruf?

Was war bezweckt?

Offensichtlich eine Verbindung herzustellen, und das schon 2010, zwischen Hoffmann, Wohlleben, Kapke. „Sprengstoffverbrechen“.

Das ist gescheitert, es reichte gerade noch für dumme Artikel in BLÖD und WELT, im November 2011. Für aufgewärmtes Nichts. Für Lügenpresse-Gülle.

aber der Plan war perfide… und bestand aus mehreren Operationen. Auch noch im Herbst 2011.

Und ja, er hat mit Corelli, dem Grillschnüffler zu tun. Sehr viel sogar.