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GEZ-Medien umbauen oder abschaffen, meint Wolfgang Herles Teil 3

Das letzte Kapitel im sehr umfangreichen Buch, absolut lesenswert.

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Gewissermassen sein Vermächtnis.

Ein öffentlich-rechtlicher Sender – finanziert aus Steuermitteln

Gibt es ARD und ZDF nur noch, weil es sie gibt? Der Grund des Fortbestehens liege weniger am Zweck als an der Trägheit der Institution, meint der Kultursoziologe Gerhard Schulze. Nach dieser Logik wäre die Pensionskasse die beste Lebensversicherung des ZDF.

Doch sollten sich die Anstalten nicht darauf verlassen, dass die Selbstverständlichkeit ihrer Existenz ausreicht, um das Fortbestehen auf immer und ewig zu garantieren. Das Beispiel Energiewende zeigt, wozu Politiker fähig sind, wenn der Zeitgeist kräftig weht – bei den als unberührbar angesehenen »Energieriesen« herrscht seitdem Heulen und Zähneklappern. Noch steht ja nicht das ganze öffentlich-rechtliche System zur Debatte. Aber bevor es so weit kommt, müsste es kräftig reduziert werden.

Denn der Koloss ist zu groß und unbeweglich geworden. »Too big to fail« gilt nicht bis zum Jüngsten Tag, nicht einmal für ARD und ZDF. Deutschland verfügt über zwei gebührenfinanzierte Fernsehkonzerne mit zwei Hauptprogrammen, insgesamt 22 bundesweit zu empfangenden TV-Kanälen und 67 Radioprogrammen nebst digitalen Zusatzprogrammen zum stolzen Preis von bisher mehr als 7,5 Milliarden Euro. Es ist viel Geld, aber wegen der steigenden Festkosten (Personal, Verwaltung, Pensionsrückstellungen) bleibt immer weniger fürs Programm. Sind beide öffentlich-rechtlichen Senderfamilien, die beide kaum voneinander und immer weniger stark vom Kommerzfernsehen zu unterscheiden sind, wirklich notwendig? Die Debatte darüber hat längst begonnen – und sie wird weniger mit den Betroffenen geführt werden als über ihre Köpfe hinweg, solange sie sich nicht selbst freiwillig bewegen.

Gehen wir die Vorschläge, die bisher in der Debatte sind, durch. Die meisten Reformvorschläge zeigen eine rein ökonomische Perspektive. So auch das stark beachtete »Düsseldorfer Gutachten« von Justus Haucap et al.189 Es geht von »ausreichender medialer Vielfalt« aus, weshalb öffentlich-rechtliche Sender nicht mehr notwendig seien. Vielfalt muss aber mehr sein als nur eine Menge einfältiger Sender, die alle das Gleiche anbieten. Bildung und Kultur können nach meiner Meinung nicht allein dem Markt überlassen werden.

Vorschlag Privatisierung: Ob und welche Privatisierungserlöse zu erzielen wären, gingen ARD oder ZDF in private Hände über, kann niemand auch nur annähernd abschätzen. Privatisieren hieße: ARD und ZDF müssten sich auf dem Markt finanzieren. Sie könnten sich dann lediglich – so wie in Neuseeland – wie alle anderen Marktteilnehmer auch um Subventionen für gesellschaftlich bedeutsame Produktionen bewerben, die von einer Stiftung vergeben werden, die mit den Privatisierungserlösen gegründet würde.

Reformbeispiele gibt es in Nachbarländern. In den Niederlanden zum Beispiel, ähnlich wie zuvor schon in Belgien, soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk besser und kreativer werden. Deshalb wird dort das Budget für die öffentlich-rechtlichen Sender halbiert. Von 2016 an werden sich die Programme vor allem um Information, Bildung und Kultur kümmern. Sendungen, die nur Unterhaltung bieten, werden den Privaten überlassen. Produzenten können sich für passende Projekte um Subventionen bewerben.

Modelle dieser Art werden inzwischen auch in Deutschland diskutiert. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen fand 2014 breite Aufmerksamkeit. Das Papier »Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung« stellt die Frage, ob dort, »wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist«, unbedingt öffentlich-rechtliche Sender einspringen müssten. Eine Alternative wäre auch die »Auslobung und Subventionierung« solcher Inhalte im privaten Sektor. Es gäbe »kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt«.

Es ist allerdings naiv zu glauben, die privaten Sender seien mithilfe öffentlicher Geldspritzen dazu in der Lage, bessere Qualität zu liefern als ein reformierter öffentlich-rechtlicher Sender. Dafür haben sich die Privatsender bisher nicht qualifiziert. Bisher!

Schaut man auf andere Medienbereiche wie Zeitungen oder auch Bücher, beide privatwirtschaftlich organisiert, so zeigt sich, dass in Verlagen trotz Margendruck (= Auflagendruck, was der »Quote« entspricht) und der auch dort zu beklagenden Boulevardisierung und Verflachung immer noch Hochliteratur produziert wird. Dank Quersubventionierung – U finanziert E mit. Auf das Fernsehen ist dieses Prinzip allerdings nicht so einfach übertragbar. Denn die Produktionskosten sind ungleich höher. Qualität kostet im Fernsehen viel Geld.

Der Sinn einer Budgetkürzung wäre es, die Anstalten zu zwingen, sich ihres Auftrags zu besinnen. Eine Halbierung der tatsächlichen Programmkosten (nicht der Gebühren) wäre möglich, wenn sich die Anstalten im Wesentlichen auf Information und Bildung beschränken würden. Das fiktionale Programm müssten dann überwiegend Privatsender liefern. Außerdem herrscht an qualitativ guten fiktionalen Programmen kein Mangel, wie immer mehr Serien belegen, die auf Abo-Kanälen wie Netflix angeboten werden. Viele Mediennutzer sind heute schon bereit, dafür zu bezahlen. Allerdings kommen solche Premiumangebote überwiegend aus dem angelsächsischen Raum. Der englischsprachige Markt ist eben ungleich größer, was die Refinanzierung enorm erleichtert. Inwieweit und wie ein »beschnittener« öffentlicher Sender auch solche deutschsprachigen fiktionalen Programme herstellen und verbreiten sollte, wäre zu diskutieren.

Mit der Pflicht zur sogenannten Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Unterhaltung rechtfertigen die Anstalten auch die Ausgaben für sündteure Sportrechte. Die Übertragung von Champions-League-Spielen usw. ist keine Leistung, und schon gar keine, zu der nur öffentlich-rechtliche Sender in der Lage wären. Die Privaten könnten die Rechte mit Werbung refinanzieren, was den Gebührensendern an Sonn- und Feiertagen und nach 20 Uhr weitgehend verwehrt bleibt. Außerdem sind die Fans bereit, für Fußball im TV extra zu bezahlen, wie die inzwischen schwarzen Zahlen für Sky belegen. Wenn Sportrechte in Zukunft noch mehr Geld verschlingen, weil etwa die Bundesliga finanziell zu Englands Premiere League aufschließen möchte, die deutlich höhere Fernseheinnahmen erlöst, werden die Gebührensender ohnehin an Grenzen stoßen. Es kann ja nicht sein, dass alle Haushalte den deutschen Profifußball durch ihre Rundfunkgebühr mittelbar subventionieren, also auch die Spitzengehälter von Trainern und Starkickern. Auch Profi-Boxabende haben im Gebühren-TV nichts zu suchen. Die ARD wurde vom Rundfunkrat des WDR gezwungen, Übertragungen der quotenträchtigen, sportlich jedoch fragwürdigen Darbietungen einzustellen.

Der hohe Anteil für Sport, etwa ein gutes Viertel aller Gebühren, ist in dieser Dimension so wenig mit dem Programmauftrag zu begründen wie die Millionengage für Thomas Gottschalk. Für den Sport aber gilt, dass allein mit ihm Marktführerschaft nach dem Gesetz der Quote möglich ist. In Jahren mit Fußball-WM und Olympischen Spielen sind ARD und ZDF deshalb unbezwingbar. Die anderen medialen Lagerfeuer sind in der fragmentierten Gesellschaft erloschen. Wetten, dass …? wäre auch mit einem Moderatorengenie nicht zu retten gewesen.

Populistische Politiker, so zeigen Debatten um Theater versus Schwimmbäder, Opernhäuser versus Kindergärten, werden die Zukunft der Sender nicht über die Qualität der Programme diskutieren, sondern über die Höhe der Gebühren. Die Umstellung der Gebühr auf eine Abgabe pro Haushalt statt pro Empfangsgerät spült im Moment zusätzliche Mittel in die Haushalte, trotz der geringfügigen Senkung der Abgabe um einen halben Euro. Die Finanzierungsfrage hat die Debatte belebt, aber am Ende darf es nicht ums Geld gehen, sondern um den Auftrag der Sender. Die Diskussion über die Gebühren führt, fürchte ich, nicht ans Ziel, auch wenn sie mit aller populistischen Hingabe betrieben wird. Die Kürzung der Gebühren zu fordern bleibt so populär, wie es unpopulär ist, das Verschwinden der Bundesliga, des Tatorts und des Traumschiffs zu fordern.

Solange die Gebühr bleibt, werden die Anstalten sie auch für Programm ausgeben, das mit ihrem gesellschaftlichen Auftrag nichts zu tun hat. Wer Gebühren kassiert, kann immer mit der Quote argumentieren, indem man die Gebührenzahler zu Kunden erklärt, denen man eben »liefern« muss.

Deshalb wäre es sinnvoll, auf die Gebühr ganz zu verzichten, ebenso wie auf Werbung. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen müsste dennoch nicht abgeschafft werden. Ganz im Gegenteil. Wenn es von zentraler Bedeutung für die Demokratie ist, und das ist meine Auffassung, dann ist dies eine Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsste – so, wie der Staat auch die »Stiftung Preußischer Kulturbesitz« finanziert, für die er ja auch keine »Kulturgebühr« erhebt.

Solche Vorschläge gibt es ebenfalls. Etwa den, eine nationale Medienstiftung zu gründen, in der ARD und ZDF aufgehen. »Der neue Sender muss zwingend politischer werden: investigativ und aufklärend, provozierend und nicht skandalisierend. Als Verteidiger und Protegé von Meinungsfreiheit und Pluralismus schafft er im besten Fall sogar eine neue politische Partizipation, neue Dialogformate und Serviceangebote.«190

Das müsste keineswegs bedeuten, einen solchen Sender zu einem Staatssender zu machen und die Behördennatur noch zu verschlimmern. Die »Stiftung Preußischer Kulturbesitz«, aber auch viele Theater, Opernhäuser, Museen, Filmfestivals, Universitäten etc. sind staatliche Einrichtungen, aber niemand muss fürchten, dass sich Politiker in ihr Programm einmischen. Die Programme würden nicht von den Parlamenten, sondern von unabhängigen Gremien kontrolliert, denen überwiegend unabhängige Fachleute angehören, die sich als Autoren, Produzenten, Journalisten, Wissenschaftler dafür qualifiziert haben.

Die Programme eines solchen bundesweiten Senders und, wenn es denn in unserem föderal organisierten Staat sein muss, mehrerer regionaler Sender würden in einem solchen Modell von Stiftungen getragen, die im Zuständigkeitsbereich der Länder liegen. Die Zahl der Programme würde reduziert, der Finanzbedarf neu berechnet und als Budget zu Verfügung gestellt. Oberster Maßstab wäre die Sicherstellung höchster Qualität auf den Feldern der Information, der Kultur und der Bildung.

Noch verwechseln die Anstalten Lautstärke mit Hörbarkeit, das Grelle mit dem Erhellenden, das Alberne mit Witz, Reichweite mit Bedeutung. Helmut Schmidt hat einmal gesagt, er halte das Fernsehen für gefährlicher als die Kernenergie. Reaktoren kann man abschalten. Von einem Tag auf den anderen war der Ausstieg beschlossene Sache.

Um im Bild zu bleiben: Vor allem die Sender sollten jetzt schleunigst auf alternative Energien setzen. Denn es ist unbestreitbar, dass ARD und ZDF, vor allem in ihren Hauptprogrammen, Geld und Geduld ihrer Zuschauer über Gebühr verschwenden und ihren Auftrag verfehlen.

So, wie es ist, macht sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen selbst überflüssig.

So, wie es sein sollte, wäre es unverzichtbar.

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Fussnote dazu:

http://zwangsbeitrag.info/wp-content/uploads/2015/05/Gutachten-Rundfunkbeitrag1.pdf (14.06.2015) Autoren: Justus Haucap, Christiane Kehder und Ina Loebert.

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Ein Gesinnungsstaat, auch Postdemokratie titelt ein Kapitel in Herles Buch, solch ein Staat wird die Herrschaft über gelenkte Medien samt Regierungspropagandafernsehen niemals aufgeben.

Herles weiss das, schreibt es aber nicht…

ENDE.

GEZ-Medien umbauen oder abschaffen, meint Wolfgang Herles Teil 2

Was meint er denn nun, der Herles?

her1So in etwa meint er:

her2Die Quotengeilheit ist Schuld?

her3Der Konformismus ist Schuld.

her4Den Massenmedien ist nicht zu trauen.

her5Gefallsucht der Staatsmedien.

her6Regierungs-Gefallsucht, hier konkret Schleimen bei Merkel und der CDU.

her7Da komme ich nicht mit. Es ist nicht die Quotengeilheit, Herles widerlegt sich selbst, schreibt richtiger Weise von Gefallsucht, von Schleimerei bei den Mächtigen, und kommt dann mit der Schere im Kopf, die der Quote geschuldet sei?

Das ist erkennbar Quatsch.

Wir haben ein SPD/CDU-Huldigungs-GEZ-Fernsehen, weil die Sender staatsnah sind und kontrolliert werden von den Parteien.

Fakt ist doch wohl, dass von Innen, also aus den parteiendominierten  Gremien heraus, und von Aussen aus der Politik heraus Druck aufgebaut wird, Paradebeispiel ganz akuell die Landtags-TV-Debatten, wo kleine Nichtdemokraten-Provinzfürsten wie Dreyer und Kretschmann gezwungen werden mussten, Basics der Demokratie zu respektieren, statt ihrem Gesinnungsstaat Goebbelscher Prägung zu huldigen, indem sie den Sendern Vorschriften machen wollten, mit wem sie diskutieren, und mit wem nicht.

Die Sender der ARD haben diesem Druck nachgegeben. DAS ist der Punkt. Mit Quotengeilheit hat das herzlich wenig zu tun.

Winfried Kretschmann und Nils Schmid legen eine Kehrtwende im Streit um die SWR-„Elefantenrunde“ zur Landtagswahl hin. Sie wollen nun doch mit der AfD diskutieren.

Ende Teil 2.

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

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Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.