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Parallelen zwischen Stammheimer RAF und Münchner NSU-Prozeß

bzw. Vorbildcharakter des Stammheimer Prozesses

ein Gastbeitrag von A.R.

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Textlich äusserst knapp gehalten veröffentlichte Stuberger kurz nach dem Ende des Prozesses 1977 Dokumente, mit dem ausdrücklichen Hinweis, „jetzt sei das ja möglich“, offensichtlich weil das Veröffentlichen nicht mehr nach § 353 d StGB strafbar sei, wie es bei laufendem Prozess gewesen wäre. Gut 30 Jahre später gab es diese Bedenken nicht mehr, denn sein NSU-Prozessbuch, erschienen kurz nach Eröffnung des NSU-Prozesses, enthält sehr lange Zitate aus der Anklageschrift.

Unser Gastautor A.R. hat folgende Anmerkungen zu diesen Terrorismusprozessen vor ausgewählten Staatsschutzsenaten erarbeitet:

– Beides waren / sind eindeutig politische Prozesse.

– Für den Stammheimer Prozeß wurden gezielt Rechtsvorschriften (Strafprozeßordnung, Strafgesetzbuch und viele weitere Gesetzesvorschriften) verschärft bzw. sogar erst verabschiedet und während des laufenden Prozesses dann weiter angepaßt, um das Instrumentarium für einen politischen Schauprozeß zu schaffen bzw. zu verfeinern (als Beispiele u.a.: Verteidigerausschluß, Verbot gemeinschaftlicher Verteidiger, keine Unterbrechung zur Verteidigervorbereitung bei Ausschluß oder Entpflichtung eines Verteidigers, Fortführung der Hauptverhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten). Damit wurde ‚Stammheim‘ bis heute zum Vorbild politischer Prozesse (= Staatsschutzprozesse) in der Bundesrepublik überhaupt.

– Bereits vor Beginn des Prozesses erfolgte eine eindeutige Verurteilung durch die Politik, in der Presse und der Öffentlichkeit.
(Zum Stammheimer Prozeß reichte die Verurteilung als „Mörder“ bzw. „Terroristen“ in der Presse und Politik bis zu Regierungserklärungen, zum Münchener Verfahren siehe die einstimmige Verurteilung durch den Deutschen Bundestag vom 22.11.2011 – der NSU-Prozeß begann vor dem Oberlandesgericht München dann immerhin erst eineinhalb Jahre später, am 06.05.2013.)

– In beiden Fällen wurde das Verhandlungsgebäude speziell für den Prozeß erst errichtet (Stammheim) bzw. der Gerichtssaal aufwendig dafür umgebaut (München).

– In Absprache mit der Bundesanwaltschaft, einer Nahtstelle zwischen Justiz und Politik, verfügten der Bundesjustizminister bzw. Bundes- und Landesinnenminister Sperrvermerke über zahlreiche Akten, die dadurch für das Verfahren unverwertbar wurden, obwohl sie sicher wichtig (gewesen) wären. (Im Stammheimer Prozeß wurden ca. 90% der Beweis- und Ermittlungsakten dem Gericht vorenthalten, obwohl dieser Umfang des Aktenmaterials sogar an anderer Stelle behördlich unter Eid bestätigt wurde. Zudem gab es selbst in den herangezogenen Akten zahlreiche nachgewiesene Fehlseiten. Auch im Münchener Verfahren wurde bereits mehrfach die Beziehung aller Akten durch die Bundesanwaltschaft als „nicht relevant“ abgelehnt. In beiden Verfahren äußerte der Generalbundesanwalt gleichlautend, Spurenakten seien keine Gerichtsakten. Als Hinweis auf die Dimension: im Stammheimer Prozeß konnte bis zum Ende die Beiziehung von über 1600 Aktenordnern nicht erreicht werden!)

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[==> hier könnte auch das Prof. Buback-Video zur Aktenmanipulation gut passen]

– Die wichtigsten Mainstream-Medien werden gezielt zur Publizierung der Position der Generalbundesanwaltschaft eingesetzt. (Zum Stammheimer Prozeß rief der Generalbundesanwalt im Verlauf des Verfahrens Vertreter der bedeutenden bundesdeutschen Publikationsorgane nach Karlsruhe zu einer Geheimsitzung zusammen, in deren Verlauf über die Berichterstattung gesprochen wurde. Im Münchener Verfahren werden einerseits gezielt Dokumente an bestimmte Medienvertreter durchgestochen; andererseits werden zahlreiche Details der Zeugenbefragungen, die nicht die Position der Generalbundesanwaltschaft stützen, in nahezu aller Berichterstattung verschwiegen.)

stu-ra-8 stu-ra-266Das kommt uns doch Allen sehr bekannt vor… [Anm. fatalist]

– Der Stammheimer Prozeß führte übrigens nie zu einem rechtskräftigen Urteil. Zwar wurden die verbliebenen drei Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 28.04.1977 zu lebenslanger Haft verurteilt – die Anwälte jedoch erklären, dagegen Berufung einzulegen. Als am 18.10.1977 Baader, Ensslin und Raspe tot in ihren Zellen aufgefunden werden, wird das Verfahren daraufhin eingestellt.

Fazit: Dieser kurze Vergleich der Fakten zeigt die Parallelen zwischen den politischen Schauprozessen in Stammheim und München doch sehr eindrückllich!

Vielen Dank!

Interessant ist die Rolle der Pflichtverteidiger, die nach dem Ausschluss bzw. nach dem Wegbleiben der Wahlverteidiger einsprangen:

Zitat aus

stuberger stammheim

Ich wusste nicht mehr, was man wem noch glauben konnte. Meinen Verdacht, selbst vom Staat belauscht und abgehört worden zu sein, sah ich als bestätigt an. Wenn der Staat noch nicht einmal die gesetzliche Grenze gegenüber dem Berufsstand des Anwalts einhielt, war ich sicher, dass das mit noch geringerer Zögerlichkeit bei uns Journalisten praktiziert wurde.

Ich bemerkte, wie mehr Pressevertreter in Stammheim eintrudelten. Alle waren gespannt, wie es nach den Geständnissen der Minister im Gerichtssaal weitergehen würde.

Vorsitzender Foth nahm unaufgefordert Stellung zu der Radiosendung in der Mittagspause. Das Abhören von Verteidigergesprächen könne »unter Umständen das Verfahren berühren«. Deshalb werde er der Sache »nachgehen«. Schily erhob sich. Mit versteinerter Miene beantragte er die sofortige Aussetzung des Verfahrens. In dem Prozess habe es eine »Eskalation von Beseitigungen rechtsstaatlicher Grundsätze« gegeben. Keiner der Vertrauensanwälte der RAF sei dazu bereit, »auch nur eine Minute länger« im Prozess mitzuwirken.

Foth wollte trotz des Antrags das Verfahren fortführen, als ob nichts geschehen sei, und rief den nächsten Zeugen auf. Schily und die anderen Vertrauensanwälte packten ihre Sachen und verließen unter lautstarkem Protest den Gerichtssaal.

Ich hielt mich noch auf meinem Presseplatz, weil Pflichtverteidiger Künzel ums Wort bat. Er sagte: »Es könnte sich herausstellen, dass seit Einbau der ersten Wanze eine rechtsstaatliche Verteidigung nicht mehr möglich war.« Er verlangte, den Prozess so lange zu unterbrechen, bis die Lauschaffäre aufgeklärt sei. Das wäre einem völligen Abbruch gleichgekommen. Sämtliche gerichtlich bestellten »Zwangsverteidiger« schlossen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwalt Zeis erklärte, die Ankläger seien über das Abhören nicht informiert gewesen.

Foth änderte seine Meinung, erklärte den Prozess für unterbrochen. In fünf Tagen würde er fortgesetzt werden.

Am 22. März 1977 teilte der Vorsitzende mit, das Gericht habe Justizminister Bender zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Politiker habe gegenüber dem Gericht zugegeben, dass in zwei Zeiträumen von einmal zehn und ein andermal zusätzlich zwölf Tagen mit heimlich installierten Mikrofonen Gespräche der Angeklagten mit ihren Vertrauensanwälten abgehört worden seien. Die meisten Aufzeichnungen seien gelöscht worden.

Ich traute meinen Ohren nicht, als Foth erklärte, die Abhörmaßnahmen berührten den RAF-Prozess nicht. Er begründete diese abenteuerlich anmutende Einschätzung des Skandals damit, die Richter hätten davon nichts gewusst. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach Paragraf 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Er werde dennoch dafür sorgen, dass diese Bestimmung in Zukunft »ohne Hörner und Zähne« eingehalten werde. Der Tag wurde wieder ein gespenstischer. Kein Angeklagter war anwesend, keiner ihrer Vertrauensanwälte war erschienen. Pflichtverteidiger Eberhard Schwarz forderte das Gericht dazu auf, den Justizminister zu fragen, ob auch in der Gerichtshalle eine Lauschoperation durchgeführt worden sei oder nur im Gefängnis. Dem stimmte Foth zu, schon wieder wurde der Prozess unterbrochen.

Eine Woche später war die Halle zunächst wieder wie gewohnt halb leer. Künzel beantragte, den Prozess wegen der illegalen Lauschoperation abzubrechen, weil die Verteidigung in ihrer Substanz getroffen sei. Das Fernbleiben Schilys sei »sachgerecht und standesgemäß«. Zitat Ende

Man vergleiche „Zwangsverteidiger Künzel“ mit den Luschen im NSU-Prozess. Welten liegen dazwischen… wer führt dort in München die Regie über die Verteidigung?

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Die Chronik des Prozesses ist in sehr übersichtlicher Form am Ende des Buches dargestellt, hier abschliessend 2 Auszüge dazu:

chronik1

Ende:

chronik ende

Was ist neu am Manipulationsgeschäft der Leitmedien? Die gleichgeschaltete Staatspropaganda betreiben?

Nichts. Rein gar nichts.

Was ist neu bei Aktenmanipulation durch BAW und BKA und LKAs?

Auch nichts. Alles wie immer…