@anmerkung schreibt zum 4.11.2011, wo die in Stregda am Wohnmobil anwesenden Gerichtsmediziner niemals in einem NSU-Ausschuss oder vor Gericht danach befragt wurden:
Haben sie den beiden Leichen ein Thermometer in den Arsch geschoben, um den Todeszeitpunkt zu bestimmen? Oder wurden sie von Menzel an der Besichtigung des Fundortes gehindert? Wurde ihnen untersagt, ihrer Rechtspflicht nachzukommen? Wenn ja, von wem und in wessem Auftrag?
Wer hat eigentlich den Tod der beiden bestimmt? Auch dafür gibt es rechtlich verbindliche Normen. Die Mitglieder der Feuerwehr waren es nicht, eine dazu befugte Amtsperson auch nicht.
Nur in dieser Dreieinigkeit, der korrekten rechtsmedizinischen Fundortarbeit, der korrekten kriminalpolizeilichen Dokumentation und der akkuraten Spurensicherung unter Einbeziehung der Erhebungen zur Brandursache, sind objektive und zielführende Schlüsse möglich.
Was haben wir von all diesen Dingen vorliegen? Nichts. Keine rechtsmedizinische Untersuchung vor Ort, vor allem keine Erstmaßnahmen zur Bestimmung des Todeszeitpunktes und keine rechtsmedizinische Fundortdokumentation. Die Kriminalakte ist Schrott, die taugt nichts. Die Dokumentation der Spurensicherung ist schrottig und läßt sehr viel Kreativität im Umgang mit dem Fundort der Leichen ahnen.
https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/08/02/nsu-blutbilder-aus-dem-wohnmobil-teil-1/
Pfusch wie nach der Stammheimer Todesnacht?
Deja vu! “Unfähig” wie im Nov 2011
– der Tatzeitpunkt wurde vertuscht, man hat die Raum-Temperatur nicht gemessen, statt dessen das Fenster aufgerissen, die Heizung lief volle Pulle.
Was es alles 1957 schon so gab, echt erstaunlich. Verpfuschte Tatortarbeit, verschwundene Beweise, und Schutz von Verdächtigen. Ein Todeszeitpunkt, der an “Alibis” reicher Leute angepasst wurde…
Ein ähnlicher Fall ist der von Vera Brühne: “Lassen Sie die Finger vom Fall Brühne, wenn Ihnen ihr Leben lieb ist”, so sagte Franz Josef Strauss zu Kanzleramtsminister Horst Ehmke.
https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/08/01/beiseite-geraeumt-das-maedchen-rosemarie/
„Wenn Ihnen ihr Leben lieb ist“ kommt auch in dieser Fernseh-Dokumentation vor:
Auch das Problem mit „lebenslänglich für Unschuldige“ kommt vor. Wesentlich ist die Frage nach Brühnes und Fehrbachs Alibi gewesen: Die falsche Todeszeitpunktbestimmung beim Doppelmord ermöglichte erst die Verurteilung.
Ein sehr einfacher Fall: Selbstmord! Erweiterter Suizid wie angeblich in Eisenach:
Damals war es ähnlich:
Bizarr!
Aber auch Rodatus kann sich nicht beklagen. Er wurde inzwischen aus Fürstenfeldbruck an die höchste einschlägige Behörde versetzt, ans Bayerische Landeskriminalamt.
Das war schon immer so? Politische Vorgaben umsetzende Ermittler werden befördert statt entlassen und eingesperrt? PD Menzel aus Gotha wurde ins Innenministerium auf einen leitenden Posten versetzt. Eine Belohnung für das „Versagen“?
Im Fall Brühne/Praun wird in der Doku eine Verbindung zum BND gezogen, zu Waffengeschäften, und auch Franz Josef Strauss und seine BND-Amigos dürften eine Rolle gespielt haben. Die Bayerische Justiz ist bekanntlich ein Sonderfall bis heute…
In einer Aktennotiz des BND fanden Journalisten 2001 den Hinweis, Praun habe „der Spionage von Hitlers Wehrmacht als Offizier oder V-Mann gedient und später auch dem BND“ und „sei in Waffenschiebereien verwickelt“ gewesen
https://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Praun
Schwerreicher Mann, der Erschossene, und unter Mordverdacht hätten Brühne gar nicht geraten dürfen, 18 Jahre Gefängnis aufgrund eines Fehlurteils musste sie absitzen, ohne ein Motiv für einen Mord zu haben, der ihr nur wegen einer fehlerhaften Todeszeitpunktermittlung überhaupt hatte angelastet werden können.
Zum fehlenden Motiv:
In seinem Testament vom 23. Mai 1959 räumte Praun Frau Brühne ein lebenslanges Nutzungsrecht für sein Anwesen in Lloret de Mar ein. Praun vererbte sein Grundeigentum in Spanien an Vera Brühne mit der Auflage, dass bei Antritt des Erbes ein Nacherbenvermerk zugunsten seines Sohnes in das Grundbuch eingetragen wird.
Wurde damals unterschlagen, auch im Mordprozess: Nur Nießbrauch, dann Weitergabe an Prauns Sohn, dargestellt wurde immer nur: Praun vermachte Brühne ein sehr wertvolles Anwesen in Spanien… Mordmotiv gefunden!
Uns interessiert jedoch die falsche Todeszeitpunkt-Ermittlung, und dazu gibt es einen sehr aufschlussreichen Artikel im Spiegel:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41972665.html
Das Wiederaufnahmeverfahren wurde trotzdem 8 Mal abgeschmettert, politische Justiz in Bayern, und Brühne wurde 1979 von MP FJS begnadigt.
Sie wollte Gerechtigkeit, keine Gnade. Dahin führte aber kein Weg…
So einfach wird man wegen Polizeipfusch zur Mörderin… und sitzt 18 Jahre. Kann Jedem passieren, nicht nur in Bayern.
„Mit der Richtigkeit der bisher angenommenen Tatzeit steht und fällt das Urteil“ — das war schon 1971 die Quintessenz einer 16-Spalten-Kritik in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, dem gängigsten Juristenfachblatt. Autor war ein renommierter Insider, der ehemalige Senatspräsident am Bundesgerichtshof Heinrich Jagusch. der mit dem ganzen Repertoire juristischer Akribie die Schwächen des Münchner Urteils bloßlegte — Schwächen, die zumeist auf Mängeln der polizeilichen Ermittlungen beruhten.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41972665.html
Die zuerst ermittelnden Kripobeamten der Landpolizei nahmen als Tatzeit die Nacht von Karfreitag zu Ostersamstag an. Im Leichenschauschein für Dr. Praun steht unter „Zeitpunkt des Todes: „Nacht vom 15, auf 16. April 1960“ — mithin etwa 25 Stunden später, als ihn das Gericht im Urteil festlegte.
Das sieht nach „angepasstem Tatzeitpunkt“ aus, für den Brühne und Fehrbach kein Alibi hatten; eine Anpassung aufgrund politischer Vorgaben zum Schutz staatlicher Mörder, wie in der Doku von Arte vermutet wird.
Mallach, den kennen wir aus Stammheim:
So lange jedoch wollte der Tübinger Gerichtsmediziner Hans Joachim Mallach mit der Leichenschau nicht warten, und er fuhr, weil er sich in seiner Arbeit “beeinträchtigt” fühlte, schon um die Mittagsstunde “aus der Jacke” (Mallach: “Der Herrgott möge es mir verzeihen”). Dem Mediziner schien die Gefahr unabweisbar, daß in der Zwischenzeit “wesentliche Befunde, die zu erheben wären, verlorengehen”.
Pannen und kriminalistische Blindheit schon gleich nach Bekanntwerden der Pöckinger Todesfälle hatten bewirkt, daß speziell die Festlegung der genauen Tatzeit selbst nach den damals gängigen Methoden im Ermittlungsverfahren unterblieb.
Pleiten, Pech und Pannen… und niemals Absicht, so werden noch Heute die Menschen verarscht.
Warum auch nicht, wenn es doch seit 70 Jahren immer wieder so prima funktioniert?