Prof. Buback scheiterte, aufgeklärt ist nichts. Fazit.

Wie lautet denn nun das Fazit zu all dem „Buback-Becker-Kram“ hier auf dem Blog? Was hat das Lesen von Büchern (Stuberger, Buback) und Prozesstagebüchern (3 SAT, Buback) letztlich gebracht?

Wenig, und vor Allem für Insider fast keine Überraschungen. Und doch war es nicht vergeblich, denn die Analogien der Nichtaufklärung von Terrorismus ziehen sich durch die Zeitgeschichte der BRD, von Urbach über Buback bis zum NSU, klar erkennbar: Alle haben sie „was zu verbergen“, der Staat und seine Dienste ebenso wie die Terroristen. Ausländische Dienste ebenso, heissen sie nun STASI oder Mossad oder CIA, der Terror von Links (RAF, 2. Juni) ist ohne die STASI nicht lebensfähig gewesen, als Rückzugsraum, Trainingsgebiet, und beim Terror spielt seit den Anfängen der Westberliner VS mit, also die CIA.

„Rechter Terror“ könnte sehr viel mit „Gladio-Strukturen“ zu tun haben, sicher scheint, dass auch „bei der anderen Feldpostnummer“ die CIA kräftig mitspielte, samt des Hiwi BND, als Stay behind oder als Schatten-SBO halbstaatlicher Art, und wo es um Rechte geht, da ist auch Israel immer dabei, so darf man mutmassen, gerade wenn Terroristen im Nahen Osten ausgebildet werden. Dann erst Recht.

Unterwandert von Spitzeln waren sie alle, umstellt von Informanten ebenso, Mitwisser war der Sicherheitsapparat fast immer.

Zulassen, oder verhindern? Was tun, wenn man die Pläne kennt?

Tatsache ist: Die Sicherheitsbehörden wussten spätestens seit Ende 1976, mit welchen Angriffen sie zu rechnen hatten und gegen wen sich die terroristischen Aktionen richten würden.

Gerade bei Buback und Schleyer 1977 passt das 9/11-Ganser-Prinzip:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/10/daniele-ganser-erklart-die-welt-surprise-lihop-mihop-und-wie-das-imperium-usa-tickt/

Wenn man es doch wusste, und es zuliess, dann ist auch klar, dass Beweise manipuliert wurden. Das Eine bedingt das Andere. Zwingend. Und das erklärt die Beeinflussung von Zeugenaussagen, das Verwenden „der richtigen Aussagen“ und das unter den Tisch fallen lassen der „falschen“ Zeugenaussagen, das Finden „zuvieler“ Suzuki-Schraubenzieher, das Nichtfinden von Haargutachten, die Rollenverteilung im Becker-Prozess „verkehrte Welt“, wo die BAW die Angeklagte gegen die Nebenklage verteidigte.

Weshalb man GBA Buback damals loswerden wollte ist Spekulation, wer genau schoss ist wichitig für die Familie Buback, aber nicht so sehr für uns Aussenstehende, Fakt ist, man kannte den RAF-Mordplan, und Buback hatte kein kugelsicheres Auto. Diese Mitschuld (oder schlimmer) kann die BRD nicht aufdecken, entrinnen kann sie ihr jedoch ebenfalls nicht. Dieses scheinbare Paradoxon ist keines. Der Verdacht frisst und frisst sich durch… siehe Winfried Ridder, Ex-BfV. Alte Männer hat der Staat zu fürchten. Das gilt auch für das Oktoberfest-Attentat…

Was meint denn unser „historischer Terrorholger“ so generell dazu?

stuberger

Stuberger – Einleitung:

Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall. Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus. Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt. Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte.

Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.

Wie also kann ein Mordprozess gegen sie ein „Kropf“ sein? Es geht darum, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dazu gehört in erster Linie Klarheit und möglichst eine gewisse Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer. Diese Leistung mussten die Strafrichter erbringen und sie haben alles versucht, was in ihrer Macht steht, dieses Ziel zu erreichen. Dabei haben sie sich nicht nur auf das gestützt, was die Bundesanwaltschaft angeklagt hat; denn dann wäre es ein sehr kurzer Prozess geworden.

Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen  eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.

Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden. Doch die Richter gingen auf das ein, was der Nebenkläger, Professor Michael Buback, als Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback in privaten Ermittlungen meinte herausgefunden zu haben und in einem Buch sowie ungezählten Interviews und Fernsehauftritten vorab veröffentlicht hatte. Aus Respekt vor diesem Hinterbliebenen und seiner
mühevollen Arbeit bürdeten sich die Richter auf, den gesamten Ablauf des ersten politisch motivierten Attentats der deutschen Nachkriegsgeschichte im Detail von vorne aufzurollen.

Eigentlich waren der Tatablauf und die Hintergründe bereits in mehreren anderen Strafprozessen, zum Teil vom selben Gericht, umfassend aufgeklärt und in rechtskräftigen Urteilen festgehalten worden. Die Richter hätten also durchaus die meisten Sachverhalte schlicht als gerichtsbekannt in das Becker-Verfahren einführen können. Ob Michael Buback bemerkt hat, wie weit ihm und seinen Thesen das Gericht Respekt gezollt hat? Er hat diesen Eindruck nicht hinterlassen. 

Das ist doch gar nicht schlecht, oder? War der 1. politische Mord in der BRD nicht der an Benno Ohnesorg? aber egal.  Einen wesentlicher Grund für den Verriss des Nebenkläger Bubacks ist benannt, den anderen führten wir bereits aus: „Hofberichterstatter 3 SAT Kulturzeit“ mit Riha vorneweg, das einseitige Prozesstagebuch. Auch das können Terrorholgis nicht verzeihen… und Stuberger ist einer, absolut systemkonform.  Sein NSU-Kotau beweist das.

Trotzdem muss man auch -der Vollständigkeit und der Fairness halber- mit anführen, was Stuberger zum Tiefen Staat schreibt, auch wenn er den Begriff meidet:

Wie in jedem Prozess mit Zeugen gab es auch in diesem Aussagen von Menschen, die sich zum Teil vollkommen widersprachen. Das galt vor allem für die aus der Sicht Michael Bubacks zentrale Frage, ob ein Mann oder eine Frau den Finger am Abzug hatte, als sein Vater mit dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizbeamten Georg Wurster bei einem Ampelhalt am 7.4.1977 in Karlsruhe von einem neben seinem
Dienstwagen haltenden Motorrad aus erschossen wurde. Ein Chemieprofessor wie der Nebenkläger dürfte in seinem Studium kaum Vernehmungspsychologie absolviert haben. Das  erwies sich im Verfahrensablauf als Manko.

Denn einige der von ihm dem Gericht präsentierten Zeugen zeigten sich selbst für unerfahrene Prozessbeobachter als äußerst wenig glaubwürdig. Da genau diese Menschen die wichtigsten Pfeiler des Nebenklägers These waren, Verena Becker sei die Todesschützin gewesen, war schon nach den ersten Monaten in diesem Mammutprozess deutlich geworden, dass die öffentliche Vorverurteilung, die der Chemieprofessor in seinem Buch verbreitet hatte, keinen Bestand haben konnte vor einem Gericht.

Und dann der Tiefe Staat, direkt im Anschluss:

 Davon vollkommen unabhängig war von Anfang an die zweite These des Nebenklägers zu sehen, der folgend staatliche Institutionen über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine „schützende Hand“ hielten, weil sie parallel zu ihren verbrecherischen Aktivitäten für einen deutschen Geheimdienst tätig gewesen sei – in welchem Umfang und zu welcher Zeit auch immer. Wären die Richter des 6. Strafsenats beim OLG Stuttgart nur der Anklage gefolgt, hätten sie sich darum gar nicht kümmern müssen. Aber sie haben vom ersten Tag
der Verhandlung an großen Wert darauf gelegt, die Geheimakte über Verena Becker zu bekommen, die vom Verfassungsschutz und Politikern bis hin zur Bundesregierung vor der Öffentlichkeit versteckt werden sollte. Es ist für mich als Justizjournalist, der seit etwa vier Jahrzehnten versucht, seine Zeitzeugenpflicht so gewissenhaft und unabhängig wie möglich zu erfüllen, besonders betrüblich, dass ich feststellen muss: Die
deutschen Medien haben ein schlechtes Bild von sich selbst abgegeben in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit über diesen vielleicht letzten politisch brisanten Prozess im Zusammenhang mit der Geschichte des deutschen RAF-Terrorismus.

Über die äußerst engagierten Bemühungen der Richter, die erwähnte Geheimakte zu bekommen, wurde nur selten und dann nur am Rand berichtet.

Dabei war das erheblich wichtiger, als festzustellen, ob Frau Becker den Finger am Abzug hatte.

Die Analogien zum „NSU“ sind unübersehbar… gesperrte Akten wohin man auch schaut, „Schreddern“ hört sich besser an, ist aber identisch zu verstehen: Gesperrt. Daher tauchen die geschredderten Akten auch je nach Erfordernis wieder auf, siehe den neuerfundenen „Tarif“ Michael See, oder auch andere V-Leute, Marcel Degner etc pp. Neu zusammengebaut, verfälscht, das nennt man dann „Aktenrekonstruktion“.

Es ist und bleibt und war immer Desinformation der Exekutive. Vorführung der „dummen“ Parlamentarier inbegriffen, Täuschung der Öffentlichkeit sowieso.

Zu Verschwörungstheorien:

 Der bekannte Soziologe Professor Dr. Hans Jürgen Krysmanski (Universität Münster) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Phänomen der „Verschwörungstheorie“ und hat dafür internationale Reputation gewonnen. In einem Interview anlässlich eines Themenabends im deutsch-französischen Fernsehsender „arte“, das am 13. April 2004 ausgestrahlt wurde, äußerte er unter anderem: „Ich glaube überhaupt, dass die Herrschenden mehr Verschwörungstheorien produzieren als
die Beherrschten“.

Sehr richtig.

Zu Aussageverboten, und warum sie notwendig sind: Mauschelei! Staatsschutz. Vertuschung!

Der Bundesinnenminister als  Regierungsorgan, gleich, von welcher Person es geführt wurde, hat keine unbegrenzten Aussagegenehmigungen für Beamte erteilt, die im Becker-Prozess als Zeugen ausgesagt haben.

Im Gegenteil begrenzte er die beamtenrechtlich erforderlichen Genehmigungen sogar in einer Weise, die den Verdacht nährte, dass es für die Politik etwas zu verheimlichen gab. Denn vor allem Tatsachen über „Informanten“ durften die Zeugen in Staatsdiensten auf keinen Fall preisgeben. Durch deren Auftritte in der Stammheimer Justizfestung wurde einmal mehr deutlich, wie weit die Verfassungswirklichkeit von dem Buchstaben des Grundgesetzes entfernt ist. Denn Gewaltenteilung, wie sie in der Schule als unverbrüchlicher Bestandteil einer Demokratie gelehrt wird, gerät in Deutschland immer mehr zu einer Verschränkung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Dabei zieht die eigentlich von der Politik unabhängige Justiz immer öfter den Kürzeren.

Parteipolitiker haben sich seit Inkrafttreten des
Grundgesetzes Machtvollkommenheiten zugeschanzt, die ihnen von Verfassungs wegen nicht zustehen

Und erst die BAW: Voll in die Fresse!

 Der GBA wird von einem politischen Beamten geleitet, der den Weisungen der Bundesregierung zu folgen hat, daran gesetzlich gebunden ist. Gegen wen auf welche Weise in für den Staat, damit das Volk, besonders wichtigen Fällen ermittelt wird, bestimmt also nicht die Dritte Gewalt, das Heft des Handelns haben sich Parteipolitiker gegriffen – ein für demokratische Staaten unmögliches Verfahren, das es darum in anderen Demokratien nicht gibt.

Hinzu kommt, dass die Weisungen der
Bundesregierung an den Generalbundesanwalt geheime Staatssachen sind.

Fazit:

Staaten und ihre Institutionen waren auf verschiedene Art und Weise in den Terrorismus involviert, auch die Bundesrepublik Deutschland. Bis heute versuchen amtierende Bundesminister, Dokumente, die das beweisen können, vor der Öffentlichkeit zu verstecken, auch im Mordprozess gegen Verena Becker.

Alte Unterlagen zu diesem Thema sind zu geheimen Staatssachen erklärt worden. Niemals soll jemand wissen dürfen, was die zur Tatzeit zierliche Frau Becker vor einem bundesdeutschen Geheimdienst ausgesagt hat. Sie war danach trotz dringenden Mordverdachts, wegen dessen ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl ausgestellt hatte, dennoch deswegen nie angeklagt worden.

Nur wegen leichter wiegender Straftaten hatte man sie in einem äußerst auffallend kurzen Prozess pro forma zu lebenslanger Haft verurteilt, vergleichsweise rasch nach ihrer Inhaftierung durch einen politischen Gnadenakt vorzeitig freigelassen.

Wer den NSU verstehen will, der muss die Causa Becker lesen.

causa becker

Bei aller Kritik ist das Buch mit dem Schrott von Chaussy und Heymann und Fromm in keinster Weise zu vergleichen. Es ist schlicht besser.

Und Prof. Buback? Der ist subjektiv vielleicht gescheitert, aber er hat mit seinem vergeblichen Kampf gegen den Tiefen Staat sehr viele kritische Geister überhaupt erstmalig an das Thema Staatsterror herangeführt. So auch fatalist.

Natürlich meint Buback etwas völlig Anderes als der Arbeitskreis NSU, wenn er von Verbindungen zwischen Geheimdiensten und Terroristen beim NSU spricht.

Aber der gute Wille zählt 😉

ENDE.

Ein Gedanke zu „Prof. Buback scheiterte, aufgeklärt ist nichts. Fazit.“

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