Notfalls die Grenzen bewaffnet schützen: Grüner OB Palmer

Eine Selbstverständlichkeit.

palmerWie eine Obergrenze durchzusetzen ist, das sei Aufgabe der Bundesregierung und müsse die Mitte der Gesellschaft debattieren, sagt der Kommunalpolitiker. Dazu gehörten unstrittig die Verbesserung der Lage in den Flüchtlingslagern in der Türkei und im Nahen Osten, eine Befriedung Syriens und Flüchtlingskontingente. Der Grünen-Politiker plädiert darüber hinaus dafür, die EU-Außengrenzen zu schließen, notfalls bewaffnet. Vor allem müsse die Kanzlerin das Signal aussenden: Deutschland kann nicht mehr Flüchtlinge aufnehmen. Das erzeuge auch Druck bei den EU-Partnern, die eigene Zurückhaltung aufzugeben, ist Palmer überzeugt.

Grenzen müssen geschlossen werden können, und das muss dann auch mit allen Mitteln durchgesetzt werden. Nennt sich Souveränität.

Der grüne OB hat natürlich Recht. Die AfD auch.

Linke Spinner sehen das naturgemäss anders:

palmer2Bekommen aber eine klare Ansage. Sehr gut, Frau Herzogin.

12642942_1742392549329171_111409506730211154_nLügenpresse… der Sturm im Wasserglas

Die Deserteure und die Pseudosyrer aus Nordafrika müssen aussortiert und gleich an der Grenze zurück gewiesen werden, Christen und Familien mit Kindern werden aufgenommen. 80% erledigen sich somit an der Grenze. Junge Männer werden nicht durchgelassen. So einfach ist das.

Den Rest „schaffen wir“.

Alles klar, Palmer und die AfD haben Recht.

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2 Gedanken zu „Notfalls die Grenzen bewaffnet schützen: Grüner OB Palmer“

  1. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel zu dem Versuch der linksgrün-christlich-antideutschen tonangebenden Kreise dieses „failed state“ BRD, die Verteidigung der eigenen Staatsgrenzen gegen gewaltsames Überrennen von Horden von Asylforderern notfalls auch mit Waffengewalt, als „verfassungswidrig, unmoralisch, undemokratisch und rechtsextremistisch“ zu diffamieren und damit ein weiteres Mal die Anwendung geltenden Rechts zu verhindern:

    »Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 – „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:

    „Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.“

    Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist? Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei„Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.«
    https://www.steinhoefel.com/2016/01/zum-schusswaffengebrauch-an-der-deutschen-grenze.html

    Auf diese Horde wildgewordener Gewalttäter, die sich gewaltsam Eintritt zu den Sozialhilfetöpfen mitteleuropäischer Steuerzahler zu verschaffen versuchen, soll also nach Ansicht des politischen Establishments des zutiefst antideutschen gescheiterten Staates BRD (zuletzt versuchte gestern abend auch noch der bayerische CSU-Innenminister Joachim Hermann Frauke Petry und Beatrix von Storch als verfassungsfeindliche Rechtsextremistinnen wegen ihrer vollkommen legitimen und zutreffenden Äußerungen zu diffamieren) nicht einmal mehr geschossen werden dürfen?!

    Unglaubliche Zustände an der griechisch-mazedonischen Grenze, wo Asylforderer die örtliche Polizei mit Schottersteinen bewerfen, um den Grenzübertritt zu erzwingen:
    https://www.youtube.com/watch?v=AUxOJaMCoXw

    Es sind hier gleich zweierlei Dinge zu beachten, die beide durch Schußwaffengebrauch – wenn keine andere Abhilfe (verbale Aufforderungen, kehrtzumachen und in das Land, aus dem sie die Grenze zu überschreiten versuchen, zurückzukehren, Tränengaseinsatz – hier wäre das einzig zu rechtfertigende Ziel für die bei der Kölner Pegida-Demonstration gegen friedliche deutsche Steuerzahler eingesetzten Wasserwerfer und Tränengaspatronen!) möglich ist – von dem (wohl nicht ohne Grund aufgelösten und umgehend wieder aufzustellenden) Bundesgrenzschutz verhindert werden müssen:

    – Das gewaltsame unberechtigte Eindringen von unübersehbaren Menschenmassen ohne Aufenthaltstitel auf das Staatsgebiet der BRD

    – Den von diesen, wenn ihren Wünschen nicht umgehend freiwillig von den BRD-Staatsorganen entsprochen wird, auch zur Anwendung von Gewalt bereiten, Menschenmassen erzwungenen Zugang zu den BRD-Sozialkassen, die jene aggressiv auftretenden Asylforderer zu plündern gedenken.

    Es ist ja wohl ein Unding, daß wir diese Gewalttäter auch noch mit unserern Steuergeldern und Sozialbeiträgen unterbringen, verköstigen, gesundheitlich versorgen und alimentieren müssen, wenn es ihnen – auch unter Androhung und Einsatz von Gewalt – gelungen ist, auf unser Staatsgebiet vorzudringen, wobei wir von den BRD-Grenzorgangen, die sich gegenwärtig nur noch als Schlepper betätigen und die illegal über die Grenzen gelangten Invasoren mit organisierten Verkehrsmitteln (Busse, Sonderzüge) ins Landesinnere schaffen, anstatt sie (auch nach BRD-Grundgesetz und Asylgesetz) an der Grenze zurückzuweisen, schmählich im Stich gelassen werden.

    Nur ein gescheiterter Staat oder ein zutiefst antideutscher Staat, der Krieg gegen sein Staatsvolk führt, kann diesen Massen, von denen kein einziger einen gesetzlichen Anspruch hat, Zugang zu allen Sozialleistungen einräumen, weil er behauptet, die Grenzen nicht gegen illegales Eindringen verteidigen zu können und dann noch dreist und frech behaupten, »jetzt, wo die „Menschen“ nun mal da sind, müssen wir ihnen Zugang zu unseren Sozialleistungen gewähren«.

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