Soll man auf den Koran pissen dürfen? Die Causa Shlomo Finkelstein

Der unselige  130er, der Staat droht mit maximal 5 Jahren Knast:

Der 22 jährige YouTuber, der unter dem Pseudonym Shlomo Finkelstein auf dem Kanal „die vulgäre Analyse“ seit Jahren Videos hochlädt, muss nach eigenen Angaben wegen Volksverhetzung vor Gericht. 

… Die Amadeu-Antonio-Stiftung hat sich zusammen mit dem Spiegel dahintergeklemmt, den wohl bekanntesten regierungskritischen YouTuber in Deutschland zu doxxen. „Shlomo“ drohen laut eigener Angabe nun bis zu fünf Jahre Haft.

Die üblichen Verdächtigen, Ex-Stasi-Kahane und der linksversiffte Spiegel sind schuld? Die haben doch nur aufgegriffen und weiter verbreitet, was samt Name und Foto schon lange bekannt war.

Nun ist es also soweit in der Bundesrepublik Deutschland: 22-jährige Musiker, die im Tierheim arbeiten und intelligente, provokante Kritik am Islam und an der etablierten Politik üben, drohen 5 Jahre Haft unter lebensgefährlichen Bedingungen. Wer das noch schweigend hinnimmt ist selber Schuld.

Hier kann man Shlomo Finkelstein unterstützen:

https://www.patreon.com/salzmine

Keine Frage: Lebensgefährlich ist für ihn die Haft an sich angesichts der Insassen in deutschen JVA. Zu viele religiös Behinderte…

Ob er Asyl im Ausland beantragen sollte, was ihm Janich empflieht? Hat er da Chancen? Im Westen eher nicht.

Vielleicht in Ungarn?

Soll man auf den Koran pissen dürfen?

Was meinen die Leser?

6 Gedanken zu „Soll man auf den Koran pissen dürfen? Die Causa Shlomo Finkelstein“

  1. vor genau 4 Jahren war Charlie „Je suis Charlie“ Hebdo und z.B. ihr schwuler Mohammed noch völlig OK und Grund genug, für die Meinungsfreiheit auf die Straße zu gehen.

  2. Philippe Ploncard d’Assac, ehemaliger Chefarzt für Gehirnchirurgie und Autor eines medizinischen Lehrbuchs: „Man kann sich nicht über die Islamisierung Frankreichs beklagen, wenn man nicht auf ihre erste und einzige Ursache zurückgeht, die Judaisierung Frankreichs.“

    Dieser Typ hat bestimmt auch einen Vogel, stimmt’s? Und weil er spinnt, erhält er von Seiten der Ligue de Defense Juive Morddrohungen?

  3. Die Frage als solche beinhaltet möglicherweise schon die Aufforderung und Anstiftung zu schweren staatsgefährdenden Straftaten oder stellt als solche schon eine schwere Straftat dar.

    Nicht auszudenken, in was für eine staatsgefährdende Notstandssituation die Organe der Exekutive und der Justiz geraten könnten, wenn sämtliche obdachlosen osteuropäischen Wanderarbeiter zusammen mit in Deutschland lebenden Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten in Deutschland lebenden Bürgern, dieser Fragestellung Folge leisten würden…..

    Nicht auszudenken auch, in was für eine staatsgefährdende Notstandssituation die Organe der Justiz und der Exekutive geraten könnten, wenn die Mehrzahl der jungen männlichen Schutzsuchenden aus islamischen Ländern ihre Bewunderung für Führungspersönlichkeiten der deutschen Geschichte öffentlich auf allen öffentlichen Plätzen durch Armbewegungen und damit verbundene Ausrufe öffentlich bekunden und durch Bild- und Tonaufnahmen dokumentieren und weiterverbreiten und dieses fortwährend öffentlich bekunden und weiterverbreiten….

    Entsprechend der Strafbestimmungen müßte wegen der Schwere der staatsgefährdenden Handlungen und der damit verbundenen Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft und Verhandlungen vor Großen Strafkammern erfolgen und damit verbunden langjährige Haft, wie in den Fällen dieser abscheulichen und unbelehrbaren Haverbeck, Mahler und Konsorten,- und damit verbunden Kosten für langjährige Vollverpflegung, Unterkunft, ärztliche und psychologische Betreuung und anwaltliche Vertretung und Beratung und dergleichen….

    Begreifen Sie eigentlich, was Sie mit derartigen Fragestellungen für Unheil anrichten können?

    Deswegen kann Ihnen nur angeraten werden,derartige Fragestellungen zu unterlassen, weil allein durch diese Fragestellungen die Möglichkeit schwerer staatsgefährdender Straftaten besteht, beziehungsweise die Möglichkeit besteht, durch diese Fragestellungen zu schweren Straftaten, auch schweren staatsgefährdenden Straftaten, aufzurufen oder aufzufordern…..

    Ich werde mich entsprechend anwaltlich beraten lassen müssen und empfehle Ihnen ebenfalls anwaltlichen Rat.

    Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ihre Fragestellung und die damit möglicherweise verbundenen Rechtsfolgen beunruhigen und verunsichern mich zutiefst.

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