Mord und Totschlag als nichtdeutsche Spezialität?

Die Zahlen sind erschreckend:

100.000 Nichtdeutsche (Ausländer) begingen 4,9 mal so viele vorsätzliche Tötungsdelikte wie 100.000 Deutsche

Und dabei sind die Doppelpässler und eingedeutschten „Südländer“ noch nicht einmal eingerechnet:

Ein Nichtdeutscher beging in Berlin im Jahr 2016 im Schnitt 4,9 mal so viele vorsätzliche Tötungsdelikte wie ein Deutscher, wobei bei dem Deutschen nicht nur indigene solche erfasst werden, sondern auch solche mit Migrationshintergrund. Würde man die rausrechnen, wäre der Faktor wohl noch um einiges höher als 4,9.

Siehe dazu auch die Betrachtung bezogen auf das Jahr 2016 für ganz Deutschland: Ausländer begehen fünfeinhalb mal so oft Tötungsdelikte wie Deutsche, wobei auch hier eingebürgerte Migranten in der Kriminalstatistik selbst bei einer Mehrfachstaatsbürgerschaft voll zu den Deutschen gezählt werden.

Selbstverständlich gilt die Erwähnung solcher Fakten als Hassrede bzw. als Rassismus, und die Zensur der freien Meinungsäusserung lauert überall.

Es ist ja nicht so, dass Fakten in der medialen Berichterstattung die Basis sind. Siehe PKS 2016:

Die Zahl tatverdächtiger Zuwanderer ist im Jahr 2016 um 52,7 Prozent gestiegen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf die ihr vorliegende Polizeiliche Kriminalstatistik.

Ein alter Hut, rückblickend betrachtet, aber Konsequenzen werden daraus nicht gezogen: Die Zahl der Abschiebungen fällt seit Jahren, obwohl sie um mehrere Hundert Prozent hätte steigen müssen seit 2015, als 2 Millionen Wirtschaftsasylanten ins Land strömten:

Man muss also Absicht unterstellen, die Regierung schützt die Bevölkerung nicht, weil sie das nicht will? Die Sicherheit im öffentlichen Raum geht vor die Hunde, aber die Grenzen sind immer noch sperrangelweit offen, und jeder abgeschobene Kriminelle kann erneut einreisen, und unter einem neuen Fakenamen auf unsere Kosten hier leben?

Wie kann das sein angesichts der Kriminalstatistik, und warum lassen die Deutschen das zu?

2 Gedanken zu „Mord und Totschlag als nichtdeutsche Spezialität?“

  1. Es steht außerhalb meiner Macht, so etwas zuzulassen. Ein gewisser Ministerpräsident war zu feige, sich über die Gelassenheit einer gewissen Bundeskanzlerin hinwegzusetzen.

    Sie wird sowieso entlassen, am besten durch eine Drehtür, die ihr Drehhofer offen hält.

  2. In der Tötungsverbrechenstatistik 2016 führen Asylanten gegen Deutsche mit 18:1.

    Herleitung:

    Die offiziellen Zahlen [3] (B = Bevölkerung, D = Deutsche, S = Schutzsuchende)

    31.12.2014
    B: 81.197.537, D: 73.044.567, S: 746.320 (0,92%)

    31.12.2015
    B: 82.175.684, D: 73.067.789, S: 1.036.235 (1,26%)

    31.12.2016
    B: 82.521.653, D: 72.482.573, S: 1.597.570 (1,94%)

    Im Zahlengrab der polizeilichen Kriminalstatistik 2016 findet man für im Excel-Sheet „STD-TV-15-T61-TV-nichtdeutsch-Aufenthaltsanlass_excel.xlsx“:

    Mord nach § 211 StGB
    – Tatverdächtige insgesamt: 784
    – Nichtdeutsche Tatverdächtige: 291
    – Tatverdächtige mit Status:
    o Unerlaubter Aufenthalt: 3
    o Asylbewerber: 61
    o Aufenthalt mit Duldung: 17
    o Kontingentbürgerkriegsflüchtlinge: 2

    Sonstiger Mord
    – Tatverdächtige insgesamt: 697
    – Nichtdeutsche Tatverdächtige: 241
    – Tatverdächtige mit Status:
    o Unerlaubter Aufenthalt: 3
    o Asylbewerber: 58
    o Aufenthalt mit Duldung: 16
    o Kontingentbürgerkriegsflüchtlinge: 2

    Totschlag § 212 StGB
    – Tatverdächtige insgesamt: 1.969
    – Nichtdeutsche Tatverdächtige: 849
    – Tatverdächtige mit Status:
    o Unerlaubter Aufenthalt: 14
    o Asylbewerber: 302
    o Aufenthalt mit Duldung: 34
    o Kontingentbürgerkriegsflüchtlinge: 7

    In Summe komme ich auf
    Deutsche Tatverdächtige ((784-291)+(697-241)+(1969-849)): 2969
    Schutzsuchende Tatverdächtige ((3+61+17+2)+(3+58+16+2)+(14+302+34+7)): 519

    Tötungsverbrechen normiert auf 100.000:
    Deutsche: 2,85
    Schutzsuchende: 32,49

    Schutzsuchende töten 11,38 mal so oft wie Deutsche. Nicht. Denn es geht noch weiter.

    Im Dokument
    Kriminalität im Kontext von Zuwanderung Bundeslagebild 2016 (Ausgabe Mai 2017)
    finden wir auf Seite 2:
    Analog der Festlegungen in der PKS versteht auch dieses Lagebild eine tatverdächtige Person als Zuwanderer, wenn sie sich mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ in Deutschland aufhält.
    Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) werden in der PKS unter dem Sammelbegriff „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Sie können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden, da ihr Anteil an dieser Kategorie nicht beziffert werden kann.

    Ups, das haben wir mit den obigen Zahlen noch gar nicht alle Fälle im Sack. Was einen sehr verwundert ist dieser Teil „…können im vorliegenden Lagebild nicht berücksichtigt werden, da ihr Anteil an dieser Kategorie nicht beziffert werden kann“.

    Wie geht das denn?
    Wir leben in einem Land, in dem jeder rechte Furz nicht nur registriert, sondern auch tiefgreifend analysiert und vollumfänglich kommentiert wird. Und da offenbart das BKA eine solche Wissenslücke?
    Haben die überhaupt keine Recherchekapazitäten mehr?

    OK, wir helfen gern. Einen Überblick über den Umfang des Personenkreises, dessen Straftaten nicht in der Statistik auftauchen, finden wir in der Bundestagsdrucksache 18/11388 vom 07.03.2017 [4]
    • 39.783 Personen mit einer Asylberechtigung,
    • 452.023 Personen mit Flüchtlingsschutz,
    • 37.301 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 AufenthG und
    • 73.506 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG (subsidiärer Schutz).
    Summe: 602.613.

    Von den in 2016 in D befindlichen 1.597.570 Schutzsuchenden sind in der BKA-Statistik also nur die Straftaten von 994.957 (62%) erfasst, die von 602.613 (38%) jedoch nicht. Wir wissen nicht, wie viele Straftaten die 602 Tsd. nicht erfassten Schutzsuchenden begangen haben. Unter Berücksichtigung der Erfahrungssätze des alltäglichen Lebens können wir ohne weiteres davon ausgehen, dass diese genauso kriminell sind wie alle anderen auch. Mithin sind die o.g. Zahlen mit Faktor 1,65 zu beaufschlagen.

    Damit erhalten wir bei den Tötungsverbrechen normiert auf 100.000:
    Deutsche: 2,85
    Schutzsuchende: 53,64

    Bilanz:
    Schutzsuchende töten statistisch 18,78 mal so oft wie Deutsche.

    Quelle:
    https://www.frankshalbwissen.de/2018/01/28/facebooknutzer-und-medienkompetenz-mordluesterne-ossis/

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