Soll man Reichsspinner einfach machen lassen?

Selbstverständlich darf man die BRD ablehnen, weil sie nach wie vor ein besetztes Land ist, auch darf man das System der Parlamentarischen Demokratie ablehnen, ebenso die Staatsmedien mit Zwangsbeitrag und und und.

Was man nicht darf: Gewalt anwenden oder androhen, um das System grundlegend zu ändern.

Wenig konkret, was genau haben die Reichsspinner denn nun getan?

Bei PI-News regt man sich mächtig über das Verbot auf:

Wenn man die Begründungen ansieht, die der zitierte FOCUS mitliefert, so weiß man nicht recht, was hier eigentlich der Vorwurf ist. Sie sollen der Reihe nach kritisch durchgegangen und betrachtet werden:

  1. Ihre Ideologie ist ein Mix aus Esoterischem, Rassismus und einer Begeisterung für das «Germanische».

„Esoterisches“ ist besonders bei (älteren) weiblichen Fans der Grünen anzutreffen, die ihre besten Jahre hinter sich haben. „Begeisterung für das Germanische“? Kann man durchaus haben. Es gibt Deutsche, die sich für die Massai, für Uiguren, Inuit oder für die Inkas interessieren und begeistern. Was ist daran schlecht? Was bei der Gruppe „Rassismus“ sein soll, wird vom FOCUS nicht konkret erwähnt, von Seehofer vermutlich auch nicht.

  1. Die Mitglieder des Vereins „bringen durch Rassismus, Antisemitismus und Geschichtsrevisionismus ihre Intoleranz gegenüber der Demokratie deutlich zum Ausdruck“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium. In den vergangenen Jahren sei die Gruppierung unter anderem durch „verbalaggressive Schreiben“ aufgefallen. Darin sei den Adressaten „Inhaftierung“ und „Sippenhaft“ angedroht worden.

Erneut die Totschlagswörter „Rassismus“ und „Antisemitismus“, aber wieder keine nähere Erklärung, obwohl es „deutlich zum Ausdruck gebracht“ worden sei. Wenn das so „deutlich“ ist, warum wird es nicht beispielhaft angeführt? Wir haben hier mit so einer Vokabel eine sprachliche Verstärkung von Vorwürfen, aber keine inhaltliche. Ähnlich wirkt die folgende Bezeichnung: Die Verbotenen wären „aggressiv“ gewesen, „verbalaggressiv“, um genauer zu sein. Was haben sie denn gesagt? Welches Wort (!) führte zu den Hausdurchsuchungen? Keine Antwort.

  1. Sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ zweifeln die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland an. Einige dieser Gruppierungen berufen sich auf ein selbst definiertes „Naturrecht“, andere auf das historische Deutsche Reich.

Zur freien Meinungsäußerung gehört auch, dass man die Legitimität der Bundesrepublik „anzweifeln“ darf. Wer die Legitimität der DDR in der DDR anzweifelte, landete unweigerlich im Gefängnis, wo ist der Unterschied? Dass die DDR zu recht kritisiert wurde und die BRD jetzt nicht? Wer entscheidet das? Antwort: Der Staat, der sich der Kritik ausgesetzt sieht. Der demokratische Staat verträgt diese Kritik allerdings, der totalitäre nicht. „(Geschichts-) Revisionismus“ (siehe unter 2) war übrigens auch eine Vokabel, die in der DDR Anwendung gegen Regimegegner fand.

„Naturrecht“ wird immer „selbst definiert“, wenn man sich nicht auf eine göttliche Eingebung berufen kann. An sich ist „die Annahme eines Naturrechtes“ auch nicht schlimm. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ ist so ein Naturrecht, das Menschen allein für ihr Menschsein zusteht. Also was?

  1. Schwerpunkt der Aktionen der Kleingruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ war zuletzt Berlin. So versuchte sie beispielsweise, das Rathaus im Bezirk Zehlendorf zu „übernehmen“. Nach Angaben der Polizei setzten sich ihre Mitglieder zudem mit Vehemenz und Drohungen für eine vorzeitige Haftentlassung des wegen Volksverhetzung verurteilten todkranken Holocaust-Leugners Horst Mahler ein.

Das Rathaus „übernehmen“ – wie? Das wird nicht gesagt. Es kann durch Wahlen oder durch eine Besetzung übernommen werden. Was waren die konkreten Pläne? Warum werden sie nicht genannt? Es hat den Anschein, dass hier mit Absicht ein vieldeutiger Ausdruck benutzt wird, der viel Raum für Interpretationen des Lesers lässt. Dieser kann es dann durch eine rote Brille so lesen, wie es gewünscht wird, ohne dass es tatsächlich ausgesprochen wurde. Dem linken Leser kann so suggeriert werden, es hätte ein Attentat oder eine Stürmung bevorgestanden.

Zu Horst Mahler. Es gibt sogar Menschen, die sich für eine Haftentlassung von Deutschen einsetzen, die in den USA wegen Mordes einsitzen und sie mit Umarmungen und Hurra begrüßen, wenn sie zurück in Deutschland sind. Horst Mahler sitzt zu Recht ein (so wie auch der erwähnte Deutsche zu Recht einsaß). Aus humanitären Gründen darf man sich aber für alle Verbrecher einsetzen – oder das eben ablehnen. Beides bildet keinen Straftatbestand.

  1. Schwadronieren vom „germanischen Erstbesiedlungsrecht“

Heike W., die das bekannteste Gesicht der Gruppe ist, rechnet sich selbst nicht der Reichsbürger-Szene zu. Sie verbreitet ihre Theorien unter anderem auf der Website der Gruppe und auf Youtube. Heike W. beruft sich auf „die germanischen Erstbesiedlungsrechte“. Ihre Anhänger animiert sie, ihre Personalausweise zurückzugeben und sich „lebend zu erklären“.

Auch hier wird wieder mit einem ausdrucksstarken Verb („schwadronieren“) eine sprachliche Stärke aufgebaut, während der Inhalt unbestimmt bleibt. Was ist denn mit dem „germanischen Erstbesiedlungsrecht“ gemeint, das hier indirekt kritisiert wird? Dass wir als Deutsche bzw. als (teilweise) Nachfahren der Germanen zuerst ein Recht haben, in unserem Land zu leben und zu wirtschaften und erst dann andere Völker?

Im Kern geht es wohl darum, dass die Reichis die Massenmigration von kulturell Inkompatiblen ablehnen.

Das darf man aber in der BRD nicht.

Wenn die Reichis Bedrohungsschrieben verschicken und Sippenhaft und eine Art von „Nürnberger Tribunal 2.0“ herbei phantasieren, dann wird sich der Staat wehren.

Genau das hat er getan.

Den Blödsinn von der BRD GmbH haben ja jahrelang solche Koniferen wie Michael „aus dem Hause Grabner“ verbreitet, und tatsächlich haben Verwirrte Waffengewalt angewendet, um sich gegen „den übergriffigen Unrechtsstaat BRD“ zu wehren. Beispiele sind Wolfgang Plan und der schöne Adrian Ursache.

Solche Verrückten gehören entwaffnet und eingewiesen, bevor sie anderer Leute Leben gefährden.

Das trifft insbesondere auch auf den mutmasslichen Mörder in Hanau zu, der seinen Irrsinn sogar vorab dem Generalbundesanwalt zur Kenntnis gab, ohne dass der Staat tätig wurde.

Totales Versagen auf der einen Seite, und totales Versagen des Staates gegen Terror von Links, andererseits wird man das Gefühl nicht los, dass wieder einmal mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Das Ganze scheint eine Aktion im Rahmen des Kampfes gegen Rechts zu sein:

Lange wurde die Szene der Reichsbürger für spinnert, aber nicht wirklich gefährlich gehalten. Diese Einschätzung änderte sich auf breiter Front, nachdem im Oktober 2016 der Reichsbürger und Waffenfanatiker Wolfgang P. einen bayerischen SEK-Beamten getötet und einen weiteren schwer verletzt hatte. Er bekam „lebenslänglich“, könnte also frühestens Ende 2031 wieder freikommen.

Angeblich hat der auch eine Waffe an den Adrian weiter gegeben.

Das hier ist allerdings wirklich peinlich:

Spätestens Anfang 1975 entwickelte Roeder die Vorstellung, das Deutsche Reich sei 1945 überhaupt nicht zugrunde gegangen, sondern existiere weiter. Um sich diese völkerrechtlich völlig unsinnige Wahnidee bestätigen zu lassen, wandte er sich an den hochbetagten früheren Großadmiral Karl Dönitz.

Selbst die Bundesregierung hat ebenso wie das Bundesverfassungssgericht mehrfach erklärt, dass das Deutsche Reich weiterhin existiere; die BRD ist kein Rechtsnachfolger, sondern teilidentisch mit dem Deutschen Reich (weil kleiner)

Sollte der WELT-Historiker wissen.

Peinlich.

Unübertroffen! https://www.bitchute.com/video/KfdGucpxuYj6/

Kein Wunder dass diese Witzfiguren kaum jemand ernst nahm. Keine Gegner für das Staatsfernsehen und die MSM.

Leider.

2 Gedanken zu „Soll man Reichsspinner einfach machen lassen?“

  1. Haben wir bei dem „Uwe“ aus Hanau schon ballistische Ergebnisse und Schmauchspuren und und und?
    Ach so eine Art NSU 2.0 Bekenner-Video soll uns reichen?
    Nichts was zu Lebzeiten des angeblichen Attentäter (beweisbar) veröffentlicht worden wäre.

    1. Das „Manifest“ hat vor und am Tattag keine Spuren im Netz hinterlassen.
      Erst nach der Verselbstmordung taucht dieses Produkt im Netzwerk auf.

      Und dann Schwerpunkte für Drogen Waffen Schutzgeld Kriminelle als Opfer-Darsteller … passt eher zu unerwünschten Zeugenaussagen.

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