Der lange Weg vom Olympia-Anschlag 1972 bis zum Stillhalte-Abkommen der BRD mit der Fatah

Fangen wir von hinten an:  PLO-Terrorist Willi Voss, verhaftet in München Ende Okt. 1972 im Haus des „G.“, der wohl Altnazi Friedhelm Busse gewesen sein dürfte, gemeinsam mit dem Drucker Abramowski, genannt „D.“,  wird im Dezember 1973 völlig überraschend aus der Untersuchungshaft entlassen, hat keine Erklärung dafür, zumal noch 2 Wochen zuvor das Gericht abgelehnt hatte, weil bei der Verhaftung nicht nur Waffen, sondern auch ein Brief des „Schwarzen September“ gefunden worden war.

Nur 6 Wochen nach dem Olympia-Attentat sicher ein wichtiges Indiz !

Doch Voss wurde zügig entlassen, sein Prozess war eine Farce:

Nach dem Attentat wurde er Ende Oktober 1972 mit Waffen und einem Drohbrief des Schwarzen Septembers aufgegriffen. „Trotz der erdrückenden Beweislage wurde Pohl 1974 nur wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Vier Tage nach dem Richterspruch war der Terroristen-Komplize bereits wieder frei und setzte sich nach Beirut ab.“

http://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Pohl

Voss schreibt zur Freilassung:

Der Beamte gab mir ein Papier, auf dem geschrieben stand, ich hätte mich in der Freiheit wöchentlich einmal der Polizei zu melden, das Münchener Gebiet nicht zu verlassen, dafür Sorge zu tragen, daß Personalpapiere ausgestellt werden würden, meinem Anwalt eine
unbeschränkte Zustellungsvollmacht zu erteilen und «Wohnung zu nehmen bei meiner Verlobten» an der Ungererstraße Nr. 17 in München. Ich unterschrieb.

Anwalt Dr. Schöttler ist gemeint.

Im Video von 3SAT wird vermutet, diese „Ellen“ sei Mossad-Agentin gewesen.

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Voss und „D.“ hatten Waffen und Material für neue Anschläge in der BRD herangeschafft, im Auftrag der PLO-Terroristen, die vom Verlauf des Olympia-Attentates im Sept 1972 mehr als enttäuscht waren: Die Deutschen hätten sich an die Seite Israels gestellt, und „verdienten neuen Terror“, und zwar erneut in München:

München war auch deshalb ideal, weil es die Stadt des Massakers von Fürstenfeldbruck war, ein Massaker, das nach Meinung Abu Ijads und seiner Männer in erster Linie den deutschen Behörden anzulasten war. Sie hatten das Kommando durch falsche Versprechen in die Hubschrauber gelockt, um auf dem Militärflughafen Fürstenfeldbruck die Falle zuschnappen zu lassen. Sie waren es,
die Scharfschützen dorthin beordert hatten mit der eindeutigen Absicht, das Kommando möglichst überraschend zu töten, um auf diese Art und Weise den Ausflug zu verhindern. Aus welchen Gründen sonst, so fragte man
sich in Kreisen des Schwarzen September, sind die Polizeischützen postiert worden?

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Unverzeihlich war für die PLO:

Besonders die Information, israelische Offiziere – unter anderem Moshe Dayan – seien während des tragischen Geschehens in München gewesen, um erstens zu erreichen, daß die israelische Linie der Unnachgiebigkeit durchgesetzt werden konnte, zweitens, um den Einsatz gegen das Kommando zu leiten, brachte Abu Ijad dazu  von einer klaren Zusammenarbeit israelischer militärischer Stellen mit deutschen zu sprechen.
Der Einsatz von Scharfschützen war der Beweis für Abu Ijad, daß die Bundesregierung sich als Bündnispartner der Israelis verstand, als aktiven Gegner der palästinensischen Organisationen, die in der Operation gegen die israelische Olympiamannschaft eine militärische Operation sah.
Damit war durch die Bundesregierung in den Krieg zwischen Israel und den Fedajin eingegriffen worden.

Es galt, darüber nachzudenken, ob die BRD nunmehr als Feind zu betrachten wäre. Diese Frage wurde positiv beantwortet

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„Moishe Dayans Adjutant“ wurde 1980 in Erlangen erschossen, gerichtlich festgestellt (aber was heisst das schon…) vom WSG Hoffmann-Mann Uwe Behrendt.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/03/geheimdienstliche-unterwanderung-der-wsg-ausland/

Man muss in Erwägung ziehen, dass Behrendt ein Spitzel war, der zielgerichtet persönliche Gegenstände Hoffmanns stahl, um Spuren zu ihm zu legen, die beim Bologna-Attentat 1980 dann auch (später) gefunden wurden, aber nicht beim Oktoberfest-Attentat 1980.

Aber beim Erlanger Doppelmord. Hoffmann schreibt dazu:

Richtig ist, dass am Tatort eine Brille gefunden worden war, die meiner Frau zugeordnet wurde. Die Frage ist nur, wie die Brille dorthin kam? Warum lag sie, wie eine Visitenkarte am Tatort?

Aus zuverlässiger Quelle erhielt ich vor einiger Zeit die schockierende Nachricht, ein italienischer Staatsanwalt habe ausgesagt, der italienische Geheimdienst wäre bemüht gewesen, Gegenstände aus meinem persönlichen Besitz zu erlangen.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/03/geheimdienstliche-unterwanderung-der-wsg-ausland/

Das ist korrekt, wie Rainer Fromm (ZDF-NSU-Filmemacher) in seiner Dissertation zur WSG Hoffmann nachweist. Alles dort im Link nachzulesen. Und hier, Riethmüller:

In Italien hatten die Geheimdienste, um den Anschlag von Bologna deutschen Rechtsradikalen in die Schuhe zu schieben, eine Akte mit bereits gelegten oder noch zu legenden (Falsch-) Spuren angelegt.

35 Jahre nach dem Anschlag hat diese Akte, welche in Italien zur Verurteilung zweier Geheimdienstgeneräle führte, die Karlsruher Ermittler immer noch nicht erreicht, vermutlich deshalb, weil sie nie angefordert wurde.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/01/zusammenhang-munchner-bombe-mord-am-rabbi/

Der Geheimdienstsumpf ist nahezu unglaublich, er zieht sich von 1970 bis 2015, er ist die einzige Konstante, er ist das Muster, welches es zu erkennen gilt.

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Rainer Fromm, Dissertation:

bologna

Die Falschmünzer-Generäle verschwanden denn auch für 3 Jahre im Gefängnis.

bologna2

Es wäre der Versachlichung der Debatte sicherlich dienlich zur Kenntnis zu nehmen, dass 1990 gerichtlich festgestellt wurde, dass das Attentat von Bologna dem Militärgeheimdienst anzulasten ist, der auch die Fehlspuren zu Rechtsterroristen legte, und sich eventuell zur Verübung des Attentates Dritter bediente.

Es scheint eine Analogie zu bestehen, nicht nur eine zeitliche Nähe, sondern auch eine inhaltliche, zwischen Bologna 1980 und München 1980.

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Zurück ins Jahr 1972: Voss hatte das Pech, dass die PLO bis zur Flugzeugentführung zur Freipressung der 3 Münchner Attentäter nichts von seiner Verhaftung erfuhr, ihn also nicht auch freipressen konnte. Die Planungen zur Befreiung der 3 überlebenden Attentäter von München 1972 begannen sofort, im September 1972. Amin al Hindis Satz ist berühmt:

«Wenn du keinen Lebensinhalt hast, stirbst du leicht. Und unsere Leute sterben leicht, weil sie für die Revolution sterben. Menschen haben wir genug. Wir können sie verlieren. Die Toten von München sind kein Verlust.

Und die drei Gefangenen von München?»
Er lächelte intensiver.
«Der Himmel ist voller deutscher Flugzeuge, Baruch … »

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Es wurde also mit einer Doppelstrategie operiert: Neue Attentate in Deutschland, die Voss vorbereiten sollte, und eine Flugzeugentführung zur Freipressung der 3 PLO-Kämpfer. 3. Nov. 1972

Die Entführungs-Aktion hat das deutsch-israelische Verhältnis schwer belastet. Regierungsmitglieder in Jerusalem verurteilten den „Kleinmut“ der Bundesrepublik und das „schwächliche Nachgeben“ der Bundesregierung. Außenminister Eban überreichte dem deutschen Botschafter eine Protestnote; die israelische Presse reagierte zornig und verbittert auf die „Kapitulation“ Bonns. Eine ähnliche Haltung – „Härte, auch wenn im Einzelfall gefährlich“ – verlangte das amerikanische Außenministerium.

http://www.zeit.de/1972/44/terroristen-befreit

Die Tragik für Voss: Von seiner Verhaftung hatte die PLO noch nichts mitbekommen… er sass also zunächst weiter in Haft, bis Ende 1973.

Geblendet:

Die Frage, warum sich die Einstellung der Behörde unversehens veränderte, blieb vorerst ungeklärt. Erst im Jahre 1975 gab Abu Daoud mir in Beirut die – mögliche Antwort. Er sagte mir, er habe nach seiner Befreiung aus
dem jordanischen Gefängnis immer wieder darauf gedrängt, etwas für mich zu tun, um meine Freilassung zu erreichen. Da sich eine direkte Aktion nur gegen die Linie der Fatah hätte durchsetzen lassen, habe er in Übereinstimmung mit Abu Ijad einen Brief an die Bundesregierung in Bonn geschrieben, in dem Vergeltungsoperationen für den Fall angekündigt worden seien, daß mir die Freiheit nicht zurückgegeben würde. Er behauptete,
der Brief sei etwa im November abgeschickt worden.

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Und so schloss der Schwarze September der Fatah ein Terror-Verhinderungs- Abkommen mit der Bundesregierung Helmut Schmidt ab:

Am Mai 1973 griff unser Anwalt den Versuch der Bundesregierung auf, mit dem Schwarzen September zu einer Einigung zu kommen. Er schlug der Regierung vor, uns für die Garantie freizulassen, der Schwarze September
werde in Zukunft keine gegen die BRD gerichteten Anschläge mehr organisieren.

In der Haft entwirft Voss ein Papier, Grundlage der Verhandlungen seitens der Fatah:

Die Verhandlungen würden das Ziel haben, sämtliche Anschläge des Schwarzen September gegen die BRD und deren Einrichtungen in Zukunft zu verhindern, wenn die BRD diese Bedingungen erfüllte:
l. Aufhebung der erschwerenden Reisebestimmungen für sämtliche arabischen Bürger, besonders aber für die Palästinenser.
2. Aufhebung des Verbotes sämtlicher palästinensischer Organisationen in der BRD sowie die Erlaubnis für sämtliche palästinensische Organisationen, wieder in
der BRD tätig zu werden, Büros zu eröffnen usw.
3 . Freilassung sämtlicher sich noch in der BRD in Haft befindlicher Palästinenser.
4. Vernichtung sämtlicher Akten, die über Schickel, D. und mich angelegt sind.
5. Garantie, daß Schicke, D. und ich in Zukunft nicht mehr verhaftet und verfolgt werden, solange wir nicht gegen Strafgesetze verstoßen.
6. Lieferung einer kompletten  Druckereieinrichtung.
7. Zahlung einer hohen Geldsumme, deren Höhe noch bestimmt werden wird. (Es wurden dreißig bis fünfzig Millionen Mark genannt.)

Schickel = Udo Albrecht

Am 7. Juni 1973 kam die erste Reaktion.
Auf einem Briefbogen des Bundeskanzleramtes schrieb ein VLR I (Vortragender Legationsrat 1. Klasse) an unseren Anwalt:

«Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt [Dr. Schöttler, siehe foto],
Bundesminister Bahr hat mich beauftragt, Ihnen für Ihre Schreiben vom 12., 14. und 15. Mai 1973 zu danken. Ihr Angebot, gegen sofortige Freilassung und Überstellung Ihrer Mandanten B. und D. Verhandlungen mit Führern der Palästinensischen Befreiungsbewegung mit dem Ziel zu führen, künftige Aktionen des Schwarzen September in der Bundesrepublik zu verhindern, ist mit Interesse zur Kenntnis genommen worden.
Leider bestehen aus hiesiger Sicht gewichtige Zweifel daran, daß eine solche Mission zum gegenwärtigen Zeitpunkt Erfolg haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Schauer.»

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Ein Screenshot dazu aus dem Buch „Geblendet“:

abkommen1

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Anwalt Schöttler hat es letztlich versaut, so meint Voss:

Die zum großen Teil mit viel Energie und Vehemenz geführten Verhandlungen unseres Anwaltes, sein Engagement für uns, die Arbeit und Bereitschaft, sich für uns einzusetzen, sollten honoriert werden. Über Abu Ijad bat
ich, den Anwalt möglichst mit dem Amt eines Ehrenkonsuls zu betrauen, ihn in einer Weise auszuzeichnen, daß in Deutschland sichtbar werden würde, daß er Gewicht besaß. Es dauerte nicht lange, und Herr S. erhielt von der Universität Bagdad die Nachricht, er sei zum Professor für Rechts- und Politische  Wissenschaften ernannt worden. Die sich daraus ergebenden Feierlichkeiten wollte er nutzen, um in den verschiedenen Städten des
Nahen Ostens in unserer Sache tätig zu werden.
Bonn schien mit der Entscheidung in der angestrebten Sache einige Schwierigkeiten zu haben. Wie sich später zeigte, waren es die Justizministerien, die sich querstellten.
Daß letztlich der Verhandlungsvorstoß scheiterte, hatte nicht nur Ursachen, die im Auswärtigen Amt oder bei einem Justizministerium lagen. In erster Linie – und das erfuhr ich erst zwei Jahre später-war es das Verschulden unseres Anwaltes.
Zur Entgegennahme seiner Professorenwürde reiste er in den Nahen Osten. In Beirut machte er Station, sprach unter anderem mit Abu Ijad und legte ihm die Entwicklung in einem Bericht dar. Abu Ijad war durchaus bereit, sich
auf Verhandlungen einzulassen, jedoch zog er sich zurück, als der Anwalt ihm für unsere Verteidigung die Forderung von 325 000 DM präsentierte.
Er behauptete, er habe für unsere Vertretung bis zu jenem Zeitpunkt bereits diese Summe aus eigener Tasche vorgestreckt. Es sei nur zu natürlich, daß sie von der Fatah an
ihn zurückerstattet werden müßte.

Abu Ijad entschied nicht sofort. Er versprach dem Anwalt, einen Tag lang über die Forderung nachzudenken. Während dieses Tages ließ er von einem Juristen, der gute Beziehungen nach Deutschland besaß, nachrechnen, ob
eine solche Forderung angemessen sei. Der Jurist kam zu einem für unseren Anwalt verheerenden Ergebnis. Darauf ließ Abu Ijad unserem Rechtsvertreter am nächsten Tag
bestellen, Fatah werde unter diesen Bedingungen keinen einzigen Piaster bezahlen.

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Und so scheiterte das Abkommen, weil Anwalt Schöttler zu habgierig war, oder weil ihm so zu agieren aufgetragen worden war? Sollte das Abkommen scheitern?

Fakt ist, wenige Monate später war Voss frei, und es gab nie wieder Anschläge des Schwarzen September in Deutschland.

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Und es war genau dieser Anwalt Schöttler, der 8 Jahre später für Udo Albrecht und Karl-Heinz Hoffmann einen Vertrag aufsetzte, im Frühjahr 1980, der Hoffmann weisungsgemäss (BND, Werner Mauss) in den Libanon brachte.

Wer wollte 6 Monate vor dem Oktoberfest-Attentat die WSG Ausland quasi geburtshelferisch unterstützen? Und mit welchem Plan?

Für die geplante Terroroperation Oktoberfest 1980, zwecks Aufbau eines Sündenbocks?

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