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Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 5: Bundesverfassungsgericht: Staatsschutz vor Bürgerrechte!

Teil 4 endete damit, dass 1968 die Große Koalition unter Kiesinger/Brandt die flächendeckende Überwachung legalisierte und dafür die Verfassung brach:

Seit 1968, mit diesem unseligen G 10-Gesetz und der Abschaffung des Rechtsweges ist das Grundgesetz entwertet worden, das Versagen beim Schutz der Bürger gegen die Obrigkeit beginnt dort.

Urfassung GG § 10, 1949:

A r t i k e l    10

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Millionenfach gebrochen, legal, illegal, scheissegal, bis 1968…

Der neue Artikel 10 GG lautet seit 1968:

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

So geht BRD: Das Wohlklingende in Absatz 1, und Absatz 2 ff. pervertiert es, verkehrt es ins Gegenteil. Zur Gehirnwäsche (Schule etc) nutzt man immer nur die Absätze 1 jeden Artikels, und heraus kommt „der freieste Staat ever auf deutschem Boden“.

Nichts könnte falscher sein… eine Mogelpackung par Excellence.

1968, Verfassungsbruch, Abschaffung der Gewaltentrennung, Preisgabe des Rechtsstaates, wie ging es weiter?

Foschepoth schreibt:

Die Entscheidung darüber, wann welche Überwachungsmaßnahmen eingeleitet
wurden, war nicht an konkrete Tatbestände geknüpft, sondern lag allein im Ermessen der Exekutive. Dies war mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Schon 1957 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt: »Der Gesetzgeber darf sich seines Rechtes, die Schranken der Freiheit zu bestimmen, nicht dadurch begeben, dass er mittels einer vagen Generalklausel die Grenzziehung im Einzelnen dem Ermessen der Verwaltung überlässt.«

Die FDP (Opposition) war strikt gegen diese Änderungen:

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Man durfte also gespannt sein, was das Verfassungsgericht mit diesem G 10- Paragrafen etc. anstellen würde.

Schon 1960 hatte das Bundesverfassungs-gericht entschieden: »Kein Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, kann richterlicher Nachprüfung entzogen werden.«

Genau das war aber jetzt im Grundgesetz verankert:

daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Und nun würde also das BVG diesen Verfassungsbruch scheitern lassen…

Denkste! 

Hessen beantragte ein Normenkontrollverfahren beim BVG, dem sich Bremen anschloss:

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Und das BVG?

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Wer die Verfassungsrichter beruft, der wählt sie passend aus… unabhängige Richter gibt es nicht in der BRD.

Staatsschutz vor Bürgerrechte!

Zur Ehrenrettung, wenn auch ohne Bedeutung:

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Das Bundesverfassungsgericht war nicht Willens, auch das ein Präzedenzfall für heutige Zeiten, die Bürgerrechte zu schützen.

Dem folgte auch der 1. Senat des BVG unter Roman Herzog 1984, Herzog wurde mit dem Bundespräsidentenamt belohnt.

»Da Absender und Empfänger von Briefen und Telefonaten nicht registriert werden, die von Maßnahmen der strategischen  Überwachung Betroffenen in aller Regel anonym bleiben, stellt sich bei objektiver Betrachtungsweise das gelegentliche Lesen der Briefe, das Abhören und Mitschneiden von Ferngesprächen als relativ geringfügige Belastung des Einzelnen und damit als ein Grundrechtseingriff von geringerer Intensität dar.«

Immer der Regierung und ihren Bütteln glauben, das ist wichtig und wird belohnt.

Zum Beispiel dem Regierungs-Betrugswerkzeug Bundesanwaltschaft:

BGH, Haftbeschwerde Beate Zschäpe, 28.2.2012:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59396&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf

“… Videosequenz …
Ferner findet sich eine Montage mit Einblendung einer der entwendeten Dienstwaffen, in der “Paulchen Panther” einem Polizisten in den Kopf schießt.

Das ist ein Revolver, ihr Stümper. Dümmer geht nimmer.

So geht Dienstpistole: P2000

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/05/30/nsu-sach-und-lachgeschichte-nr-8-die-dummsten-richter-der-brd-sitzen-beim-bgh/

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