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Kraushaars VS-Buch: Wer erschoss den Generalbundesanwalt?

Das ist das 1. Kapitel, darum geht es seit fast 40 Jahren:

kr10Sehr schoen geschrieben! Witzig, aber seriös.

kr11Es ist ein Unding, auf den konkreten Mordbeweis zu verzichten, und „alle für alles“ zu verurteilen, statt die Morde aufzuklären.

Mit Rechtsstaat hat das wenig zu tun:

Auch kein einziger „NSU-Mord“ ist aufgeklärt… man tut lediglich so…

Bei Becker und dem Buback-Mord kommt hinzu:

 Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird. Diese Informationen wurden durch Mitteilungen der HVA von 1973 und 1976 bestätigt.«4

Fussnote 4:

„Von Major Siegfried Jonas unterzeichneter Aktenvermerk der Hauptabteilung II/2 vom 2. Februar 1978 des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Das ist eigentlich die generelle Frage: Hat Verena Becker als Agentin (V-Frau) des westdeutschen Sicherheitsapparats das Attentat auf GBA Buback ausgeführt, oder dazu ihre RAF-Genossen angestachelt, sie hingelenkt? „Der General muss weg“, dass soll die Parole „der Stammheimer“ gewesen sein, also Baader, Ensslin & Co.

Entweder oder, es sei denn Baader selbst war Spitzel, wie Wisnewski nahelegt, Schulze jedoch erst ab der 2. Generation.

Und klar ist: Kraushaar weiss es nicht, wir alle wissen es nicht, aber es ist eben die Ungeheuerlichkeit der These, dass der 3-fach Mord von Karlsruhe ein Auftragsmord „des Staates“ gewesen sein könnte.

Darum geht es. Das macht das Interesse nachvollziehbar.

kr122013 schrieb der BfV-Pensionär Winfried Ridder sein Buch, und meinte dazu, er wisse es nicht, ob der Verfassungsschutz damals schon an Becker dran war. Vielleicht der BND?

Winfried Ridder, BfV

DIE UNTERWANDERUNG DER RAF DURCH DIE GEHEIMDIENSTE, VIDEOS

Der RAF-Experte Winfried Ridder vom BfV ist der Meinung, dass der BND bei der Begnadigung von Verena Becker nach nur 12 Jahren Haft deshalb gehört wurde, weil Verena Becker mit dem BND zu tun gehabt haben müsse. Die Begründung ist gesperrt, bis ca. 2042.

Ridder meint, der Staat verberge was, darauf könne man durchaus kommen, ihm gehe es mittlerweile ähnlich.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/28/die-unterwanderung-der-raf-durch-die-geheimdienste-videos/

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/01/22/die-idee-v-mann-terror-untergrundzelle-stammt-vom-bka/

Unterwanderung, V-Leute einschleusen, Beeinflussung, Lenkung des Terrors, die Rolle der Geheimdienste wird unterschiedlich behandelt oder auch weggelassen.

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/tag/tiefer-staat/

____________

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Kraushaar zeichnet die Entwicklung nach, und das liest sich sehr gut:

Es ging um die Begnadigung des Christian Klar, verurteilter Buback-Mörder:

kr13kr15

Und dann klagte man Verena Becker wegen Mittäterschaft an… das ist ziemlich schräg, oder etwa nicht?

  • verurteilt sind Folkerts, Klar, Mohnhaupt
  • nie angeklagt waren Becker und Sonnenberg (Mordwaffenproblematik Singen, Schraubenzieher Bordwerkzeug-Problematik Tatmototorrad Suzuki)
  • Klar soll begnadigt werden…
  • Boock hilft Klar, sagt Buback-Sohn: „der Wisnewski wars“?
  • Angeklagt wird Becker, These von Buback: „Die Sola wars…“

Klar wurde NICHT begnadigt, sass 26 Jahre ab… kam Ende 2008 frei.

bubackBubacks Buch zielte auf Becker ab, nicht so sehr auf Wiesnewski. Kraushaar dazu:

Das Hüpferle wars… der Zeuge vom Vortag des Mordes:

kr16Das ist der Punkt, meine Herren Kraushaar und Schulze… hatten sie die Mordwaffe, ja oder nein? Das ist von zentraler Bedeutung!

Schulze schreibt dazu 2010:

Schulze schreibt dazu: KEINE Mordwaffe Buback bei Becker und Sonnenberg in Singen gefunden

udo70 udo71Damit ist eine der Grundwahrheiten im Mordfall Buback + Begleiter infrage gestellt. Und zwar durch die Polizeibehoerden und den Hersteller!

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2015/10/18/verena-becker-die-3-versionen-der-verhaftung-nach-schiesserei-in-singen/

Wenn dieser Fakt nicht geklärt ist, dann ist es auch die Frage nach der schützenden Hand für Verena Becker nicht…

kr17GBA Rebmann „vertuschte“ das, und so wurden die Falschen verurteilt, oder GBA Rebmann vertuschte es nicht, weil es eben NICHT die Mordwaffe Buback war, die in Singen gefunden wurde?

An dieser Stelle muss man abbrechen. Die Basics muessen klar sein, sonst sind alle Schlussfolgerungen wertlos, heisse Luft.

Kraushaar zu Singen:

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anklicken macht groesser…

kr19Das ist ein zentraler Widerspruch, der geklärt werden muss.

Damit ist Becker/Buback völlig offen. Die Akten fehlen, man kommt da nicht weiter. Die DNA-Analyse der Briefumschläge der Buback-Bekennerschreiben ergab Verena Becker, was letztlich zum Buback-Becker-Prozess führte. Heraus kam Beihilfe, angeklagt war Mittäterschaft.

Durchaus auch beim NSU möglich… nach einer Revision.

Mittäterschaft setzt den Beweis der Täterschaft voraus

Aus dem Plädoyer im Becker-Buback-Prozess:

zschäpe mittäterschaft

Das ist sehr gut und verständlich.

Wikipedia führt dazu aus:

Wichtig ist bei der Mittäterschaft, dass nicht jeder den gesamten objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen muss. Ausreichend ist, dass insgesamt alle Tatbestandsmerkmale erfüllt werden. Merkmale, die ein Täter nicht in seiner Person erfüllt, werden über den gemeinsamen Tatplan zugerechnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter_(Strafrecht)#Mitt.C3.A4ter

Im Fall Buback, der 3-fache Mord vom 7.4.1977 erfüllt die gesamte Gruppe der RAF dieses Kriterium, auch wenn Becker trotz Anklage „Mittäterschaft“ nur wegen Beihilfe verurteilt wurde.

Andere wurden gar nicht erst angeklagt, zum Beispiel Boock, der die Mordwaffe vorbereitete. Mohnhaupt wurde wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl sie nicht in Karlsruhe war.

Im Fall „Dönermorde“ (Heilbronn ist eh erledigt, hat nichts mit dem Jenaer Trio zu tun) ist die Täterschaft der Uwes nicht nachgewiesen. Wo es keine Täter gibt, da gibt es auch keine Mittäter. 

Wie man beim Fall Becker sehen kann, wurde Mittäterschaft angeklagt, aber nur Beihilfe verurteilt. Die Grenzen sind fliessend… es ist Auslegungssache, wo die Beihilfe aufhört, und die Mittäterschaft beginnt.

Allerdings ist das Strafmaß unterschiedlich: Bei Beihilfe gelten Minderungsgebote, statt lebenslänglich (Haupttäter bekommt lebenslänglich wegen Mord, zum Beispiel) nur „mindestens 3 Jahre“.

Bei Mittäterschaft „bekommt“ der Mittäter auch lebenslänglich… das droht Beate Zschäpe.

Aber (bislang) nicht Gerlach, Schultze und Wohlleben. „Paulchen-DVD-Brenner Andre Eminger“ könnte sehr leicht von „Beihilfe wegen Gedöns“ (angeklagt) auf Mittäterschaft (sein Brenner, sagte das BKA letzte Woche aus) hochgestuft werden.

Das ist alles Auslegungssache und der Willkür keinesfalls entzogen, wie man beim Buback-Becker-Prozess gesehen hat… Becker wurde „heruntergestuft“, und das im Prozess!

Und Wohlleben könnte jederzeit hochgestuft werden. Das ist wohl die Grundlage für den Gerichtsdeal, der da lautet: Fresse halten!

Beim mutmasslichen V-Ehepaar Eminger gilt das natürlich nicht… toller Rechtsstaat BRD, nicht wahr?

Und die Haupttat, die Dönermorde? Sind die bewiesen?

Natürlich nicht, aber das Urteil wurde am 22.11.2011 vom Bundestag einstimmig gefällt. Es war der NSU. Die Täter finden sich schon noch, irgendwo im unbekannten NSU-Netzwerk. Das wird schon noch, und wenn nicht, waren es halt Böhnhardt und Mundlos.

apabiz2

Sehr richtig erkannt!

Die neu erworbene Tasche wurde leider aus der 3 Sat Doku rausgeschnitten. Eine glatte Fehlinvestition, dabei war das doch solch eine plakative Manipulation…

Und auch Spätzündern fiel das auf einmal auf:

bio1

Aber wie man so schön sagt… besser spät als nie 😉

apabiz

Der ist böse. Also wirklich…

Und da war jetzt wer genau der Mittäter? (die Haupttäter würfelt man aus, Tote bevorzugt, und Verstorbene aus dem rechten Bereich gibt es doch in Hülle und Fülle)