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Mittäterschaft setzt den Beweis der Täterschaft voraus

Aus dem Plädoyer im Becker-Buback-Prozess:

zschäpe mittäterschaft

Das ist sehr gut und verständlich.

Wikipedia führt dazu aus:

Wichtig ist bei der Mittäterschaft, dass nicht jeder den gesamten objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen muss. Ausreichend ist, dass insgesamt alle Tatbestandsmerkmale erfüllt werden. Merkmale, die ein Täter nicht in seiner Person erfüllt, werden über den gemeinsamen Tatplan zugerechnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter_(Strafrecht)#Mitt.C3.A4ter

Im Fall Buback, der 3-fache Mord vom 7.4.1977 erfüllt die gesamte Gruppe der RAF dieses Kriterium, auch wenn Becker trotz Anklage „Mittäterschaft“ nur wegen Beihilfe verurteilt wurde.

Andere wurden gar nicht erst angeklagt, zum Beispiel Boock, der die Mordwaffe vorbereitete. Mohnhaupt wurde wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl sie nicht in Karlsruhe war.

Im Fall „Dönermorde“ (Heilbronn ist eh erledigt, hat nichts mit dem Jenaer Trio zu tun) ist die Täterschaft der Uwes nicht nachgewiesen. Wo es keine Täter gibt, da gibt es auch keine Mittäter. 

Wie man beim Fall Becker sehen kann, wurde Mittäterschaft angeklagt, aber nur Beihilfe verurteilt. Die Grenzen sind fliessend… es ist Auslegungssache, wo die Beihilfe aufhört, und die Mittäterschaft beginnt.

Allerdings ist das Strafmaß unterschiedlich: Bei Beihilfe gelten Minderungsgebote, statt lebenslänglich (Haupttäter bekommt lebenslänglich wegen Mord, zum Beispiel) nur „mindestens 3 Jahre“.

Bei Mittäterschaft „bekommt“ der Mittäter auch lebenslänglich… das droht Beate Zschäpe.

Aber (bislang) nicht Gerlach, Schultze und Wohlleben. „Paulchen-DVD-Brenner Andre Eminger“ könnte sehr leicht von „Beihilfe wegen Gedöns“ (angeklagt) auf Mittäterschaft (sein Brenner, sagte das BKA letzte Woche aus) hochgestuft werden.

Das ist alles Auslegungssache und der Willkür keinesfalls entzogen, wie man beim Buback-Becker-Prozess gesehen hat… Becker wurde „heruntergestuft“, und das im Prozess!

Und Wohlleben könnte jederzeit hochgestuft werden. Das ist wohl die Grundlage für den Gerichtsdeal, der da lautet: Fresse halten!

Beim mutmasslichen V-Ehepaar Eminger gilt das natürlich nicht… toller Rechtsstaat BRD, nicht wahr?

Und die Haupttat, die Dönermorde? Sind die bewiesen?

Natürlich nicht, aber das Urteil wurde am 22.11.2011 vom Bundestag einstimmig gefällt. Es war der NSU. Die Täter finden sich schon noch, irgendwo im unbekannten NSU-Netzwerk. Das wird schon noch, und wenn nicht, waren es halt Böhnhardt und Mundlos.

apabiz2

Sehr richtig erkannt!

Die neu erworbene Tasche wurde leider aus der 3 Sat Doku rausgeschnitten. Eine glatte Fehlinvestition, dabei war das doch solch eine plakative Manipulation…

Und auch Spätzündern fiel das auf einmal auf:

bio1

Aber wie man so schön sagt… besser spät als nie 😉

apabiz

Der ist böse. Also wirklich…

Und da war jetzt wer genau der Mittäter? (die Haupttäter würfelt man aus, Tote bevorzugt, und Verstorbene aus dem rechten Bereich gibt es doch in Hülle und Fülle)