Reblog von der Achse des Guten vom 24.11.2015
Vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass der ehemalige Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan J. Kramer, die Leitung des seit Jahren führerlos vor sich hin dümpelnden Landesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen übernehmen soll, und das schon sehr bald, nämlich am 1. Dezember. Eine solche Personalie wird nicht über Nacht entschieden, es braucht Zeit, um sie auf den Weg zu bringen und gegen die üblichen Widerstände jener durchzusetzen, die den Job gerne selber machen würden. Zumal Kramer nicht nur ein “Quereinsteiger” sondern auch ein “Querdenker” ist, ein Prädikat, das er sich vermutlich mit seinem Oneliner über Thilo Sarrazin und dessen Buch “Deutschland schafft sich ab” verdient hat: „Ich habe den Eindruck, dass Sarrazin mit seinem Gedankengut Göring, Goebbels und Hitler große Ehre erweist.“ Nun, wer so redet, der taugt nicht nur für den Thüringer Verfassungsschutz, er könnte auch wichtige Aufgaben übernehmen, z.b. die Leitung des Innenressorts bei der SZ.
Kramer, der über sich selbst sagt, er sei “nicht der klassische Jurist”, wurde in den Medien immer wieder als “Jurist und Volkswirt” präsentiert.Seit kurzem gibt er als erlernten Beruf “Sozialpädagoge” an. Das disqualifiziert ihn nicht automatisch für den Job als Präsident des Verfassungsschutzes, es wirft nur die Frage auf, was er in seinem Studium der Sozialpädagogik gelernt hat, das er nun als oberster thüringischer Verfassungsschützer einsetzen könnte. Wie man Rollenspiele inszeniert? Inklusive Strategien plant? Kognitive Dissonanzen erkennt?
Aber das dürfte derzeit Kramers geringste Sorge sein. Wie die Thüringer Allgemeine berichtet, ist Kramer in der Tat “nicht der klassische Jurist”. Genau genommen ist er gar kein Jurist. Er hat zwar “ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, aber nach eigenem Bekunden ohne Abschluss”. Das bedeutet, er ist so sehr ein Jurist, wie Claudia Roth eine “Theaterwissenschaftlerin” ist oder Katrin Göring-Eckardt eine “Theologin”.
Auch das wäre nicht weiter schlimm. Dumm ist nur, dass im Thüringer Verfassungsschutzgesetz der Satz steht: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“ Das ist bei Kramer eindeutig nicht der Fall. Er hat weder das Erste noch das Zweite Staatsexamen, jedenfalls nicht in der Abteilung Rechtswissenschaft.
Und nun fängt die Sache an, spannend zu werden. Wie könnte man den einschlägigen Paragrafen des Thüringer Verfassungsschutzgesetz so auslegen, dass er auch auf Kramer passt? Indem man zum Beispiel sagt, mit der “Befähigung zum Richteramt” ist nicht zwangsläufig ein Richter im Dienste der Justiz gemeint. Es könnte auch ein Schiedsrichter in der Bundesliga sein.
Das wäre doch eine schöpferische Leistung. Aber in Thüringen, wo die Rostbratwurst erfunden wurde, sind der Kreativität enge Grenzen gesetzt. Deswegen hat das Innenministerium auf eine entsprechende Nachfrage geantwortet, Kramers Ernennung stünde nicht im Widerspruch zum Gesetz. Denn: “Der Präsident des Amtes müsse nicht zwingend die Befähigung zum Richteramt besitzen. Das Wörtchen soll im Gesetzestext lasse ein eingeschränktes Ermessen zu, und das werde hier ausgeübt.”
Für diese Art der Argumentation gibt es einen Präzedenzfall – die Zehn Gebote. Da heisst es u.a.: “Du sollst nicht morden”, “Du sollst nicht stehlen”. “Du sollst nicht die Ehe brechen”, “Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen”. Und trotzdem wird gemordet, gestohlen, verleumdet und fremdgegangen. Wenn also selbst in den Zehn Geboten ein “Ermessensspielraum” steckt, der auf dem Verb “sollen” basiert, dann muss eine solche Option auch für Thüringen gelten. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass Kramer nicht Präsident des Amtes für Verfassungsschutz wird, dann hätte er den Paragrafen 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetz anders formuliert. „Das Amt des Präsidenten darf nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“ Er hat sich aber für soll entschieden. Also für Kramer.
Ich finde das nicht weiter schlimm, hätte aber eine andere Lösung anzubieten. Kramer vertritt die Bundesrepublik beim Eurovision Song Contest und Xavier Naidoo wird Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz.
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3 Jahre alt ist das hier:
http://www.pi-news.net/2012/09/stephan-kramer-zdj-zeigt-seine-knarre/
Dann haben wir noch:
Bis vor wenigen Monaten war er Student. An der Fachhochschule Erfurt schrieb er eine Masterarbeit über die Einwanderung äthiopischer Juden nach Israel, darf sich nun Sozialpädagoge nennen. Als Jura-Student, der er zuvor etwa 15 Jahre lang war, machte Kramer nie ein Examen.
Er werde einiges im Bereich Sachverstand und Analysefähigkeit neu justieren, sagt Kramer etwas vage. Anderes sagt er klar heraus: „Wer künftig in Thüringen einen völlig gläsernen Verfassungsschutz erwartet, den muss ich enttäuschen.“ Und: Von Dschihadisten und Islamisten gehe auch in Thüringen derzeit eine Gefahr aus, die sogar noch größer sei als die von rechts außen. Es solle ja keiner meinen, er werde sich, seines Vorlebens wegen, vor allem den Rechtsextremismus vorknöpfen. „Ich behalte den gesamten Radarschirm im Auge“, sagt er.
http://www.zeit.de/2015/48/stephan-kramer-thueringer-verfassungsschutz/komplettansicht
Das hier hat mir sehr gefallen:
Ich stelle hier eine Frage in den Raum : Was qualifiziert diesen Mann für diese verantwortungsvolle Aufgabe ? Er hat weder eine Ausbildung im Polizeidienst und im Nachrichtendienst war er VERMUTLICH auch nie tätig. Wenn man schon einen „Import “ benötigt, dann hätte man besser einen hochrangigen Mitarbeiter des Mossad anwerben sollen, die wissen wie es geht. (Auf die „erfahrenen “ Genossen der Stasi müssen wir ja verzichten. (Häme Ende))
Ob wohl Broder genauso instinktiv sofort an den Mossad dachte, als er von der Personalie Kramer erfuhr?
Schönen Sonntag.