… dann veranstalten Staatsanwälte Jubelarien vor Gericht, wie es dieser Tage beim NSU-Prozess in München war:
Es geht jedoch auch anders, dieselbe Woche, anderer Prozess, der LKA-V-Mann im Zeugenschutz gegen seinen ehemaligen Bandidos-Boss, auch im Zeugenschutz. Soll seine Bandidos verraten haben.
Durch Nachfragen der Verteidiger stellt sich heraus: Durch die Aussagen K.s wurden bis März 2015 insgesamt 268 Verfahren eingeleitet– vor allem Drogen-, Körperverletzungs- und Waffendelikte.
Als K. 2013 ins Gefängnis einwanderte und seine Frau bedroht wurde, habe er beschlossen beim Staatsanwalt auszupacken und in den Zeugenschutz zu gehen. Auch K. sagt, dass ihm eine „wohlwollende Prüfung“ in Aussicht gestellt wurde. Der 48-Jährige bestätigte, im November 2013 mit der VP-Dienststelle (Vertrauensperson) Kontakt gehabt zu haben. Er sei dann aber ohnehin ins Zeugenschutzprogramm gegangen. Und V-Mann und Kornzeuge könne man nicht gleichzeitig sein.
Oh doch, das kann man sehr wohl gleichzeitig sein. Siehe NSU-Prozess. Wobei es eher die Frage ist, inwieweit gebriefte, erpresste Beschuldigte nicht ebenso gut zu Kronzeugen taugen wie V-Leute. Wichtig ist der Zeugenschutz.
Ralf K. sagt in V-Mann-Prozess unter strengen Sicherheitsvorkehrungen aus – Verteidigung: Das war Falschaussage
Er war „Bandido“-Präsident, dann lief er zu deren Todfeinden, den „Hells Angels“, über. Er war Personenschützer beim Papstbesuch in Freiburg, aktuell ist er Kronzeuge der Regensburger Kripo.
Das ist nicht kurios, das ist schlicht und ergreifend Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung.
Dasselbe kriminelle Nichtahnden von Straftaten, nämlich reihenweiser Falschaussagen von Beamten, findet sich in sämtlichen Gedöns-NSU-Ausschüssen und beim Schauprozess in München.
Kurios ist da gar nichts, es ist schlicht das Ende des Grundgesetzes, demnach alle staatlichen Institutionen an Recht und Gesetz gebunden sind. Das gilt nicht mehr in der Postdemokratie BRD.
Auch kein einziger „NSU-Mord“ ist aufgeklärt… man tut lediglich so…
Bei Becker und dem Buback-Mord kommt hinzu:
Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird. Diese Informationen wurden durch Mitteilungen der HVA von 1973 und 1976 bestätigt.«4
Fussnote 4:
„Von Major Siegfried Jonas unterzeichneter Aktenvermerk der Hauptabteilung II/2 vom 2. Februar 1978 des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit, Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Das ist eigentlich die generelle Frage: Hat Verena Becker als Agentin (V-Frau) des westdeutschen Sicherheitsapparats das Attentat auf GBA Buback ausgeführt, oder dazu ihre RAF-Genossen angestachelt, sie hingelenkt? „Der General muss weg“, dass soll die Parole „der Stammheimer“ gewesen sein, also Baader, Ensslin & Co.
Entweder oder, es sei denn Baader selbst war Spitzel, wie Wisnewski nahelegt, Schulze jedoch erst ab der 2. Generation.
Und klar ist: Kraushaar weiss es nicht, wir alle wissen es nicht, aber es ist eben die Ungeheuerlichkeit der These, dass der 3-fach Mord von Karlsruhe ein Auftragsmord „des Staates“ gewesen sein könnte.
Darum geht es. Das macht das Interesse nachvollziehbar.
2013 schrieb der BfV-Pensionär Winfried Ridder sein Buch, und meinte dazu, er wisse es nicht, ob der Verfassungsschutz damals schon an Becker dran war. Vielleicht der BND?
Winfried Ridder, BfV
DIE UNTERWANDERUNG DER RAF DURCH DIE GEHEIMDIENSTE, VIDEOS
Der RAF-Experte Winfried Ridder vom BfV ist der Meinung, dass der BND bei der Begnadigung von Verena Becker nach nur 12 Jahren Haft deshalb gehört wurde, weil Verena Becker mit dem BND zu tun gehabt haben müsse. Die Begründung ist gesperrt, bis ca. 2042.
Ridder meint, der Staat verberge was, darauf könne man durchaus kommen, ihm gehe es mittlerweile ähnlich.
Unterwanderung, V-Leute einschleusen, Beeinflussung, Lenkung des Terrors, die Rolle der Geheimdienste wird unterschiedlich behandelt oder auch weggelassen.
Wenn dieser Fakt nicht geklärt ist, dann ist es auch die Frage nach der schützenden Hand für Verena Becker nicht…
GBA Rebmann „vertuschte“ das, und so wurden die Falschen verurteilt, oder GBA Rebmann vertuschte es nicht, weil es eben NICHT die Mordwaffe Buback war, die in Singen gefunden wurde?
An dieser Stelle muss man abbrechen. Die Basics muessen klar sein, sonst sind alle Schlussfolgerungen wertlos, heisse Luft.
Kraushaar zu Singen:
anklicken macht groesser…
Das ist ein zentraler Widerspruch, der geklärt werden muss.
Damit ist Becker/Buback völlig offen. Die Akten fehlen, man kommt da nicht weiter. Die DNA-Analyse der Briefumschläge der Buback-Bekennerschreiben ergab Verena Becker, was letztlich zum Buback-Becker-Prozess führte. Heraus kam Beihilfe, angeklagt war Mittäterschaft.
Durchaus auch beim NSU möglich… nach einer Revision.
Recht interessante Lektüre ist Stubergers Buch über seine Saalhockerei beim RAF-Prozess. Insbesondere die Beeinflussung der Medien durch die Politik, angeblich bis hinauf zum Bundeskanzler Helmut Schmidt, und die Kronzeugen-Problematik, wo mutmassliche Mörder ungestraft davon kamen, und das durch Sperrung von Akten.
Zum NSU-Prozess will Stuberger 3 Bücher schreiben, und das 1. ist schon da:
Bevor wir dort einsteigen, 2 Rezensionen von Stuberger zu NSU-Büchern:
Eigentlich wäre es eine verdienstvolle Sache, die Verstrickungen um die terroristische Vereinigung „NSU“ aufzudecken, über die seit Mai 2013 in München zu Gericht gesessen wird. Weil der Strafprozess das ebenso wenig leisten wird wie Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, ist eine Lücke entstanden. Die will dieses Buch füllen – und scheitert.
Die Autoren behaupten gleich zu Beginn, die Anklage gegen die Rassisten, die sich wegen zehnfacher Morde zu verantworten haben, sei auf politischen Druck hin „in möglichst kurzer Zeit“ gezimmert worden. Darum stehe sie „auf wackligen Füßen“. Wenn man diesen Maßstab der Autoren auf ihr eigenes Buch anwendet, gilt dasselbe.
Zwar verspricht das Inhaltsverzeichnis viel. Man erwartet Aufklärung über ein „braunes Netzwerk im Ländle“, womit Baden-Württemberg gemeint ist, eine „vertuschte FBI-Spur“ ebenso wie „staatliche Aufbauhilfe“ für die rechtsradikalen Terroristen und Beweise für den „Sieg der Geheimdienste über Parlament und Öffentlichkeit“ – und wird enttäuscht. Zwar werden alle diese Themen abgehandelt. Aber es gibt für keine der darin enthaltenen Vermutungen und Behauptungen Belege. Das Buch enthält weder ein Register noch Quellenangaben oder gar ein Verzeichnis der Literatur, die die Autoren benutzt haben. Allein dadurch ist es fast unbrauchbar geworden.
Der übrigbleibende Wert besteht darin, dass eine Reihe von Journalisten ihre Meinungen nicht in Form von Medienbeiträgen sondern zwischen zwei Buchdeckeln verbreiten. Das ist auch etwas, wird aber dem eingangs erwähnten Anspruch nicht gerecht. Die 488seitige, nach Ansicht der Autoren dieses Buches „zusammengezimmerte“ Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist dagegen mit 1654 Fußnoten, einer 77seitigen Liste mit 320 Beweismitteln und einer 29seitgen Anlage versehen.
Das könnte man als einen Verriss bezeichnen. Der Müll von Förster, Moser und Nübel wird klar entlarvt als das was er ist: Schwachsinn.
Natürlich hat einer der Autoren auch geantwortet: Frank Brunner…
In der 3-Sat-Sendung „Kulturzeit“ vom 11. Juni 2014 werden einige der neuen Details aus „Geheimsache NSU“ inklusive der Belege gezeigt. Man muss also nicht einmal das Buch lesen, um das zu registrieren. In der Abmoderation des Beitrags sagt die Moderatorin: „Nach der Veröffentlichung sieht die Politik Aufklärungsbedarf, sogar über einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bereits diskutiert“. Damit dürfte alles gesagt sein über Fakten, Informationswert und Quellenlage.
Brunners Märchenerzählung zum Polizistenmord Heilbronn ist der letzte Schrott. Durch die Aktenleaks ist das auch jedem klar geworden, dass es Schrott ist.
98 Cent sind für soviel NSU-Fiction wirklich zuwenig, der Insider lacht sich bei der Lektüre fast kaputt, das sollte sich auch im Preis widerspiegeln, dieses Vergnügen.
E-Buch „die Zelle“ 1. Auflage von Juni 2012
Am sonnigen 7. Juli 2007 erreichen drei junge Menschen die Insel Fehmarn. Ihr vollgepackter blauer VW-Bus passiert die Schranke zum Campingplatz…. Im VW-Van liegen vermutlich die beiden Dienstwaffen Heckler & Koch P 2000 von Kiesewetter und ihrem Kollegen. Die Polizeipistolen hat das Trio wahrscheinlich in der Innenverkleidung des Wohnmobils so gut versteckt wie ihre politische Gesinnung während der Ferienzeit.
S. 221
Schon allein das ist Schwachsinn hoch drei.
A4 nach Eisenach
………………
Was noch niemand weiß: Hinter der Verkleidung des Innenraums haben die Männer ein Waffenarsenal in dem Fahrzeug versteckt. Zwei-9-Millimeter-Pistolen Heckler & Koch P2000;……..
S. 248
Herrlich, wie die lügen…
Stuberger schreibt dazu:
8 von 16 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
2.0 von 5 SternenFiktive Vorverurteilung, 10. November 2012
Mit diesem Titel ist ein sehr spannendes erzählendes Sachbuch vorgelegt worden. Den drei Anführern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund/NSU“ kommt der Leser sehr nah. Man hat den Eindruck, neben den handelnden Personen zu laufen, kann sich plastisch vorstellen, was geschehen ist und sich einfühlen in die Welt der Täter und Opfer. Darum ist der Titel sehr empfehlenswert, leider kann das nicht ohne Anmerkungen stehen bleiben. Erstens verwenden auch diese Autoren teilweise die ihre Taten rechtfertigende Sprache von Terroristen. Deren Morde werden häufig „Hinrichtung“ oder „Exekution“ genannt. Das aber ist die staatlich legitimierte Tötung eines Menschen nach einem Gerichtsurteil, wie es in Ländern gehandhabt wird, wo die barbarische Todesstrafe immer noch nicht abgeschafft ist. Viele Terroristen, auch die RAF, bezeichneten ihre Morde als „Hinrichtung“, um sie als quasi legitim darzustellen. Warum dieser Sprachgebrauch immer wieder, gewiss nur aus Nachlässigkeit, von Medien und Politikern übernommen wird, erschließt sich mir nicht. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wie mir oft berichtet wurde. Ein zweiter sprachlicher Lapsus unterläuft den Autoren. Sie bezeichnen die Verbrecher und deren Komplizen als „Kameraden“ und übernehmen auch dadurch den Sprachgebrauch der Nazi-Terroristen.
Die zweite Anmerkung: Das spannende Erzählbuch ist eine öffentliche Vorverurteilung nicht nur der soeben angeklagten Beate Zschäpe und ihrer Komplizen. Wir werden das Ende des Strafprozesses gegen sie abwarten müssen, um beurteilen zu können, was im Buch „Die Zelle“ Fiktion ist und was den Tatsachen entspricht. Zur Erinnerung: Auch in Bezug auf die RAF-Terroristen ist vor einiger Zeit ein die Angeklagte Verena Becker vorverurteilendes Buch erschienen. Was Nebenkläger Michael Buback darin behauptet hat, erwies sich weitgehend als sein persönlicher Glaube, der mit der Wirklichkeit nur unwesentlich zu tun hatte. Im Urteil wurde er dafür deutlich kritisiert. Dem aufwendig recherchierten Buch „Die Zelle“ ist das nicht zu wünschen. Es wird noch einmal spannend, die Entwicklung im Abgleich mit diesem Titel zu verfolgen.
Holla die Waldfee, Buback Sohn ist ein Spinner, der Verena Becker vorverurteilte, und der völlig falsch lag.
Nur Stubergers Sicht der Dinge ist richtig, wenn er also Zweifel am Selbstmord von Ulrike Meinhof beschreibt, aber den Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe kategorisch im selben Buch ausschliesst, dann möchte Stuberger Wahrheiten verkünden. Seine Wahrheiten.
Da ist er hier aber falsch.
Nun, er schont die Autoren von Die Zelle sehr, auch wenn er zum Teil von NSU-Fiktion schreibt. Den Ami John Goetz nimmt er weniger hart ran als die Autoren des Buches 1, und dass Coautor Christian Fuchs ein Antifa-Spinner ist, das ist nicht neu:
WIR, DER NSU
Statt vieler Worte einfach nur 2 Bilder:
Das ist aus dem Video aus dem Jahr 2004, unterlegt mit Rechtsrock-Musik “Noie Werte”.