Sagt jedenfalls die Bundesregierung:
Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“
Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungs-gericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033).
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
Auszug daraus:
8. Gedenkt die Bundesregierung, anlässlich des 70. Jahrestages des Kriegsendes auch ein Friedensabkommen mit der Republik Polen abzuschließen?
Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, ein solches Abkommen anzustreben oder abzuschließen
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805178.pdf
Friedensverträge braucht die BRD nicht…
DIE LINKE sagt aber auch:
Deutschland besitzt bis heute keinen völkerrechtlich anerkannten Friedensvertrag. Dazu Ulrich Maurer, die LINKE: „Das ist richtig, Deutschland ist kein souveränes Land, sondern befindet sich immer noch eigentlich im Nachkriegszustand.“
Die Reichsbürger sagen, die BRD sei NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das weiterhin existiere, ohne handlungsfähig zu sein.
Die Bundsregierung sagt, wie das BVerfG auch, die BRD sei mit dem Deutschen Reich identisch, aber kleiner als dieses war, so gesehen teilidentisch.
Dass die BRD nicht souverän ist, weil Alliierte Vorbehaltsrechte im deutschen Recht versteckt immer noch gelten, das ist wohl wahr, hat aber nichts damit zu tun, was die BRD ist. Ein Vasall, das schon, ein besetztes Land, das ebenfalls, aber völkerrechtlich ist das keine Kategorie…
Foschepoth dazu:
Sonderrechte, die hinsichtlich der Truppenstationierung, des Überwachungs- und Geheimdienstvorbehalts längst in deutschen Gesetzen verankert waren, blieben erhalten. Während solche Sonderrechte mit der Sowjetunion in einem Separatvertrag ausdrücklich geregelt und abgelöst wurden, blieben sie gegenüber dem Westen unangetastet. So gingen diese alliierten Rechte als Erbmasse in die Vereinigung der beiden deutschen Staaten ein.
http://pressejournalismus.com/2015/01/was-ist-deutschland-souveraener-staat-oder-besetztes-land/
und weiter:
Prof. Josef Foschepoth: „Da müssen wir jetzt ans Eingemachte gehen, wir müssen, dass was wir versäumt haben also in den verschiedenen Phasen unserer Geschichten kritisch aufarbeiten. Denn die alliierten Rechte sind schon richtig in deutschem Recht drinnen. Wenn die Bundeskanzlerin sagt in Deutschland gilt deutsches Recht, dann heißt das, die Alliierten Interessen sind im deutschen Recht verankert. Wir müssen zum Beispiel den Deutschlandvertrag neu verhandeln beziehungsweise ganz abschaffen. Das ist ja ein Relikt aus der Besatzungszeit. Den Aufenthaltsvertrag neu verhandeln, dass heißt es kann nicht sein, dass die amerikanischen Truppen hier gewissermaßen ein Rechtsfreien Raum in Deutschland weiterhin agieren dürfen.“
Dazu hat Prof. Schachtschneider kürzlich veröffentlicht. Zur Bedeutung der Feindstaatenklauseln in der UN-Satzung, und zur Erfordernis eines Friedensvertrages.
Gesucht wird: Dieser Fachbeitrag. Wer hat ihn? Muss ein Compact Spezialheft sein.
Lustige, aber auch sehr interessante Kommentare findet man hier: