Ohne einen Blick auf die historischen Abläufe geht es nicht: Ursprünglich sollte die Überwachung nach dem Gusto der Siegermächte vor Allem darin bestehen, den Post- und Telefonverkehr „in den Ostblock“ zu überwachen. Kalter Krieg, Anfang der 1950er Jahre. Stalins Noten spielten eine Rolle, der hatte eine Wiedervereinigung Deutschlands angeboten, als neutraler Staat. Die Westalliierten befürchteten „massenhaft geistige Überläufer“.
Solche Typen 😉
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Hierzu legten die Besatzungsmächte bereits 1952 erste Entwürfe vor. Was den Umfang anbetraf, sollten sich die Kontrollen nicht nur auf den Post- und Fernmeldeverkehr von
und nach dem sowjetisch beherrschten Macht- und Einflussgebiet beschränken, sondern auch »nach dem Westen hin erfolgen, da wichtige Nachrichten über die Schweiz und über Paris nach den Ostblockstaaten vermittelt würden«
Eine Teilsouveränität der BRD ohne Überwachungsgesetz gehe gar nicht, meinte man. Die Besatzer selbst überwachten sowieso, wollten aber auch die Westdeutschen „mitüberwachen lassen“, das wäre sicher auch billiger, im Sinne weit weniger eigenen teuren Personals.
Am 3. Dezember 1953 wurde der amerikanische Hochkommissar James Conant vorstellig und machte klar, dass die alliierten Überwachungsmaßnahmen fortgesetzt würden, wenn die Bundesregierung nicht bereit oder in der Lage sei, ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag zu bringen
Als Bedingungen nannten sie [USA, GB, F], erstens den internationalen Post- und Fernmeldeverkehr zur Beschaffung von
strategischen Informationen überwachen und zweitens »ein gewisses Maß der inneren Überwachung«durchführen zu können. Vor Aufhebung des Besatzungsstatuts sollte darüber ein »Einvernehmen« ausgehandelt werden.
Adenauer zögerte:
Auch nach der Bundestagswahl änderte sich kaum etwas. Als sich die Besatzungsmächte erneut nach dem Stand der Dinge erkundigt hatten, ließ der Bundeskanzler den Hohen Kommissaren in einem Aide Memoire mitteilen, der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes sei nahezu fertig gestellt, doch müsse der für die Einbringung eines solchen Gesetzentwurfes politisch günstigste Zeitpunkt genau geprüft werden. Der Entwurf werde »in der Öffentlichkeit zweifellos stark beachtet werden, und die Bundesregierung muss darauf achten, Missdeutungen ihrer Absichten möglichst vorzubeugen«
Hier liegt bereits eine der Schlüsselstellen des Ganzen: In der deutschen Diskussion gibt es von Anfang an die irreführende Diskussionsgrundlage, es würden Alliierte Überwachungspraktiken beendet werden, wenn die Deutschen selbst die Überwachung übernehmen würden.
Tatsächlich war aber genau dieses „entweder ihr oder wir machen weiter“ niemals die Wahrheit. E stand nicht zu Disposition, die Siegermächte würden in jedem Fall weiter überwachen, die Frage war nur, ob deutsche Behörden AUCH und FÜR die Alliierten „mitüberwachen würden“.
Da man das jedoch in der BRD politisch so nicht verkaufen konnte, griff man zu einer List: In der Öffentlichkeit „bekäme die BRD Souveränität“, wenn sie selbst überwachte, dazu müsse es ein Überwachungsgesetz geben, und dann hörte die Besatzerüberwachung auf. Das Besatzervorrecht erlösche, würde aufgegeben.
Das war die Lüge: Sie hörte nicht auf, und die Regierung stimmte dem zu und verschwieg das vor Parlament und Öffentlichkeit.
Da mit Blick auf die erstrebte Souveränität der Bundesrepublik die Erweiterung der alliierten Vorbehaltsrechte innenpolitisch hoch brisant war, waren die Drei Mächte auf Adenauers Wunsch hin bereit, das neue Vorbehaltsrecht nicht in das gemeinsam zu unterzeichnende Vertragswerk aufzunehmen, sondern in einem allein von den Außenministern der Drei Westmächte unterzeichneten Brief zu »bestätigen «.
Wer hat es also „verbockt“?
Wer das nicht realisiert in seinem Kopf, wann und wie die Besatzerrechte nicht nur fortbestanden, sondern erweitert „neben dem deutschen Recht“ parallel auch nach 1955 (angebl. Souveränität der BRD) fortbestanden, und dass die BRD-Regierung unter Adenauer dem zugestimmt hat, und von Anfang an die Deutschen belog, der wird niemals in der Lage sein, Mutti, die CDU und die BND/NSA-Affäre der Jahre 2013-2015 zu verstehen.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-merkel-beschwert-sich-bei-obama-a-929636.html
Kein deutscher Staatsanwalt kann da substantiell Ermitteln, gegen wen den bitte? Die Überwachung Deutschlands durch die Alliierten ist deutsches (geheimes) Recht auch noch heute. Der BND hilft nur dabei. Weisungsgemäss.
Wer das nicht realisiert, nicht kapiert, der labert dummes Zeug. Der veranstaltet NSA-BND-Untersuchungsausschüsse, die nicht mehr als Ablenkung (Nichtwissen geschuldet?) sind davon, wo das Problem liegt:
Die BRD ist nicht souverän, weil Besatzerrechte immer noch gelten. 2+4-Vertrag etc haben da rein nichts geändert.
Und Merkel handelt wie schon Adenauer handelte: Als Kanzler der Siegermächte. Dazu braucht sie nicht einmal eine IM-Erika-Akte des MfS in Händen der US-Regierung. Sie handelt wie alle handelten, und wer zu sehr aus der Reihe tanzt, der musste gehen: Willy Brandt und Gerhard Schröder. zu ostlastig…
Natürlich wäre eine IM-Erica-Stasiakte im Oval Office hilfreich, keine Frage 😉
Die politische Vertretung der Herrscher im Protektorat BRD ist seit 1949 die Union gewesen, vor allen anderen politischen Parteien, und die Werkzeuge sind durchaus auch Zuckerbrot, nicht nur Peitsche, und Jeder kennt sie: Atlantikbrücke, CFR, Young leader-Heranführung bis hin zu Cem Özdemir von den Grünen, die Dienstbarmachung der BRD-Medien für dieselben Ziele der Nichtsouveränität, die Gründung der US-Israelfreundlichen Springerpresse durch die CIA selbst, und heutzutage setzt sich das fort mit PI-News.
Nicht jeder dort erkennt die Zusammenhänge, weiss wem er letztlich dient, wollen wir mal zugute halten… und der Kampf gegen Überfremdung durch Migrantenhorden und Landnahme Mitteleuropas durch Moslems ist aller Ehren wert.
Zurück ins Jahr 1957:
Wichtig: Auch die Union ist kein monolithischer Block. Widerstand regte sich all die 20 Jahre bis 1968 auch innerhalb der Regierungsparteien.
Ende Teil 2
Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.
So ist es, Verrat oder Nibelungentreue!