Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 3: Der Verfassungsbruch 1968 durch das Kabinett Kiesinger/Brandt

Teil 2 endete mit dem Jahr 1957, aber das entscheidende Jahr ist 1968.

Der lange Weg dorthin wird von Foschepoth nachgezeichnet und lückenlos belegt:

fosche10

Abhöraffäre 1963/64? Ebnete den Weg zum Verfassungsbruch?

Für das Verfassungsschutzpersonal war nach 1949 eine große Anzahl ehemaliger Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes rekrutiert worden, ein Gruppenleiter in der Abteilung IV war der ehemalige SS-Hauptsturmführer Regierungsrat Erich Wenger,[3] der sich seiner NS-Vergangenheit brüstete.[1][4]

Pätsch war an der Ausspähung von Bundesbürgern beteiligt. Der Verfassungsschutz arbeitete hierbei mit dem britischen und amerikanischen Geheimdienst in Deutschland zusammen und ließ von diesen Informationen unter Bruch des grundgesetzlich garantierten Brief- und Fernmeldegeheimnisses beschaffen. Grundlage für die Zusammenarbeit war der Deutschlandvertrag von 1955, in dem die westlichen Siegermächte der Bundesrepublik eine weitgehende, aber teilweise eingeschränkte Souveränität gewährten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_P%C3%A4tsch#Abh.C3.B6raff.C3.A4re

Ein aufgedeckter Verfassungsbruch durch das BfV sorgte für den Verfassungsbruch des Bundestages 1968.

Das kann gar nicht sein, da die Nazis bekanntlich alle bei der Organisation Gehlen, dem späteren BND unterkamen…, und natürlich beim BKA. Auch beim BfV???

Weiter:

fosche11

Hermann Höcherl CSU hat sich achtbar geschlagen! Er wollte als BMI die totale Überwachung nicht.

Schon gar nicht anlasslose Totalüberwachung.

NSDAP-Mitglied, Leutnant an der Ostfront, Staatsanwalt… daher: Vorsicht bei Verallgemeinerungen!

Hier ist der Alt-NAZI, der Berufsverbot als Rechtsanwalt hatte nach dem Krieg:

Ewald Bucher (* 19. Juli 1914 in Rottenburg am Neckar; † 31. Oktober 1991 in Mutlangen) war ein deutscher Politiker (FDP/DVP, später CDU). Er war von 1962 bis 1965 Bundesminister der Justiz

BMJ Bucher wollte die Überwachung ohne Rechtsweg auch für die Polizei, also den Staatsschutz:

 Bundesjustizminister Bucher beklagte,
dass nur die nachrichtendienstlichen Überwachungsmöglichkeiten geregelt würden, seine Vorschläge für entsprechende Vollmachten für die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht aufgenommen worden seien

Foschepoth weiter:

fosche12

Und fiel durch… zunächst. 1964.

fosche13 fosche14

Souverän war die BRD in den 1960er Jahren definitiv nicht. Man tat nur so als ob, und belog die Deutschen.

Alles wie heute auch…

Wie waren allgemeine Überwachungen, die sich ohne jeden Tatverdacht gegen eine Vielzahl unverdächtiger Personen richteten, überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Der Schwere des Eingriffs in die Verfassung waren sich Kabinettsausschuss und Arbeitsgruppe für das geheime Nachrichtenwesen durchaus
bewusst. Allgemeine Kontrollen des Post- und Fernmeldeverkehrs seien »ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Artikel 10 GG«. Sie sollten daher »auf Fälle beschränkt werden, in denen es gilt, einer möglichen Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu begegnen«31•

Das reichte so nicht. Man verlangte mehr: Allgemeine totale Überwachung. Anlasslos.

Es war das Bundeskanzleramt, damals wie heute:

Hinsichtlich der geplanten parlamentarischen Kontrollinstanz erklärten die Fraktionsvertreter
übereinstimmend, »Sie wollten lediglich ein Unterrichtungsrecht, jedoch keinerlei
Verantwortung für die getroffenen Maßnahmen haben und ihre volle Freiheit behalten, die Exekutive zu kritisieren«. Deshalb lehnten sie auch eine vom Kanzleramt vorgesehene Beschwerdekommission ab, die vom Fünfer-Gremium bestellt werden sollte. Stattdessen votierten sie einstimmig dafür, »dass die Kontrolle durch ein gerichtliches Organ – angesprochen war ein Senat des BGH oder des Bundesverwaltungsgerichts – wahrgenommen werden sollte.

Nochmal: BMI Höcherl verlangte die Offenhaltung des Rechtsweges.

fosche15

Das Kanzleramt, sicher „im Benehmen mit den Siegermächten“, verriet die Verfassung, wie es schon Adenauer getan hatte.

Aber noch fehlte die Mehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes, eine Grosse Koalition musste her !

Am 1. Dezember 1966 wurde Kurt Georg Kiesinger mit 340 von 447 möglichen Stimmen zum ersten Bundeskanzler einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gewählt – ein deutlicher Hinweis, dass auch die Große Koalition nicht auf ungeteilte Zustimmung in den beiden Regierungsfraktionen, insbesondere in der SPD stieß.

Und man einigte sich, die Überwachung der Bevölkerung -fälschlich- als Teil der Notstandsgesetzgebung zu verkaufen:

Höcherls Nachfolger im Amt, Paul Lücke, ging 1966 noch einen Schritt weiter: »Die Ergänzung des Art. 10 wird in die Notstandsverfassung einbezogen, da auch sie der Ablösung der alliierten Sicherheitsvorbehalte dient.« Im Frühjahr 1967 beschloss die neue Bundesregierung: »Die Verfassungsänderung zur Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses werde in die  Notstandsverfassung einbezogen.«

Man brauchte also nicht nur eine Grosse Koalition dazu, sondern auch eine möglichst gewalttätige Studentenbewegung.

Die gab es dann auch, sie wurden mit einem Mord ausgelöst:

Benno Ohnesorg (* 15. Oktober 1940 in Hannover; † 2. Juni 1967 in Berlin) war ein West-Berliner Student. Durch seinen gewaltsamen Tod während einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien wurde er deutschlandweit bekannt.

Alles Zufall, gelle, dass Ohnesorg in den Hinterkopf geschossen wurde? Von einem Polizisten, und der war ein pöhser Stasi-IM, weil ja die Stasi solch ein grosses Interesse hatte, dass die BRD im Einvernehmen mit den Westalliierten die Überwachung aller Bundesbürger einführte, was denn sonst?

Am 21. Mai 2009 gaben Mitarbeiter der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Aktenfunde bekannt, wonach Kurras 1967 SED-Mitglied und „Inoffizieller Mitarbeiter“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen war.[90] Die an der Aktenauswertung beteiligten Wissenschaftler hielten einen Stasi-Auftrag für den Todesschuss aber für „wenig wahrscheinlich“.[91]

Es könnte ganz anders gelaufen sein… und Kurras ist jüngst verstorben… ein veritabler Staatsmord, so wie bei der „Selbstenttarnung des NSU“könnte.

Die Analogien muss man zumindest durchdenken, Jeder für sich selber.

In Westberlin hatte die BRD rein gar nichts zu melden. In Westdeutschland aber auch nicht viel mehr, wie sich noch zeigen würde.

fosche17

Die Grosse Koalition hatte die Gewaltenteilung ausser Kraft gesetzt. Die Verfassung gebrochen. Die totale anlasslose Überwachung eingeführt.

Hoch lebe Willy Brandt, der Vizekanzler. Ohne die SPD-Komplizenschaft wäre es nicht gelungen. Fast 20 Jahre hatte es gedauert…

willy

Peinlich, Vizekanzler. Oberpeinlich.

Ende Teil 3

Ein Gedanke zu „Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 3: Der Verfassungsbruch 1968 durch das Kabinett Kiesinger/Brandt“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.