Die Zensurorgien auf FB, Twitter & Co. weiten sich aus. Wollen die sich selber abschaffen?

Wie man liest, hat Anwalt Steinhoefel die Facebooksperre von Birgit Kelle aufheben koennen:

Autorin Birgit Kelle wurde bei Facebook gesperrt und gleich wieder entsperrt. Kelle, die regelmäßig ganzseitige Essays für die WELT schreibt, las einen Artikel eben dort über die Präsentation einer Kopftuch-Barbie vom US-amerikanischen Spielzeughersteller Mattel. Anschließend forderte Kelle via Twitter ein Barbie-Spielhaus „um lustig nachzustellen, wie Ken seine Barbie auspeitschen oder steinigen lässt, weil sie den Hidschab abgelegt hat.“ Mattel wurde zudem von Kelle darüber informiert, dass Frauenunterdrückung kein Spielplatz sei.

Kein Wunder, da darf sie sich nicht beschweren, da bekanntermassen der Islam ja gar nichts mit dem Islam zu tun hat.

Man schimpft ueber die Springerpresse, diese Wendehaelse, zurecht, das koennen Sie ja dort nachlesen.

Aber kurz nochmal zurück zu Facebook, Mattel und Birgit Kelle. Der Account der Autorin ist also wieder sichtbar gestellt worden. Aber hunderte, wenn nicht tausende nicht prominente Facebook-Nutzer verschwinden vom Bildschirm, ohne dass jemand Notiz davon nehmen könnte. Heiko Maas‘ NetzDG wirkt also weiter.

Richtig, Maas wirkt, und die FDP faellt wieder einmal um, hoch und heilig hatten sie versprochen, das Zensurgesetz wieder abzuschaffen. Das wird nicht passieren:

Jamaika geht vor. Vollmundig  hatte FDP-Chef Lindner noch vor der Wahl fleißig bei der AfD abgekupfert, kündigte einen Untersuchungsausschuss gegen Merkel und eine Klage gegen das von Zensurminister Maas eingebrachte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ an.

Davon ist nicht viel geblieben, berichtet das Handelsblatt. Die Unterhändler „haben sich im Grundsatz darauf verständigt, am umstrittenen Gesetz zum härteren Vorgehen gegen Hass und Hetze im Internet festzuhalten. In Details soll es jedoch Änderungen geben.“

Wer FDP waehlt… selber schuld.

Die Genderdreck-Gegnerin Kelle, die auch fuer die traditionelle Familie kaempft, sehr loeblich, die ist also nicht gesperrt, dank ihrer Bekanntheit und Anwalt Steinhoefel.

Hagen Grell hatte da weniger Glueck, und ihm fehlen auch die prominenten Fuersprecher. Er schreibt:

Klick.

Er beklagt Manipulation der View-Zahlen, der Abonnenten etc., er ist nicht der Einzige.

Wenig Hilfe gab es von den Konservativen, nur die Rechten kamen aus dem Knick:

Dort gibt es eine sehr lange Liste empfehlenswerter Youtuber von VGA bis zum deutsch-Araber Achse Ost-West.

Viele Unterstuetzer:

Aber keine Linken, die doch immer damit werben, die Meinungsvielfalt so sehr zu lieben. Komisch… oder auch gerade nicht, denn der Faschismus steht links:

Links und Rechts sind immer noch sehr sinnvolle Kategorien. Right is right and left is wrong

Auch die grossen konservativen Portale fehlen, diese hier:

Jammert nicht, ihr habt Knast fuer Meinungen, Zensurgesetze und Bücherverbrennungen verlangt!

Viel Taktiererei, viel Distanzeritis, so wie die auch hier auflief:

PS: Ich distanziere mich von Gedanken welche eine Gadankenpolizei ggf. meint hier im Blog herauslesen zu können.

„Indirekte Leugnung des Holocaust“
https://www.rbh-recht.de/auch-indirekte-leugnung-des-holocaust-kann-strafbar-sein/

„Es reicht aus, wenn durch Auslegung ein entsprechender eindeutiger Erklärungsinhalt ermittelt werden kann.“ … aus … „Sicht eines verständigen Zuhörers“ …

Was fuer Feiglinge…

Als Antwort auf „anonymos“: Sich zu distanzieren ist immer gut. Mach weiter damit.

Den Schuh kann sich jeder anziehen, der ihn als passend fuer sich empfindet.

Man muss sich wehren, und das faengt damit an, dass man fuer die Meinungsfreiheit eintritt, auch wenn eine Meinung einem selber nicht schmeckt. Zensur findet nicht statt PUNKT

Was bilden sich Facebook, Youtube und Twitter eigentlich ein? Was spielen die sich auf, den Gesinnungssheriff zu geben? Wer hat diese Pfosten dazu ermaechtigt?

Niemand, richtig.

Und was den Holocaust-§ 130 StGB angeht, der gehoert abgeschafft, BASTA.

Hier, das kam gerade rein: Offenbar von dem dort Betroffenen.

“ Der 72-jährige pensionierte Lehrer gehörte früher zur linken Szene in Wetzlar. Er lebt mittlerweile in Frankfurt und schreibt gerne Briefe. Adressaten sind oft Kommunalpolitiker, Kirchenvertreter, Gewerkschaften, Journalisten.Vor zwei Jahren musste er sich wegen des Inhalts solcher Briefe vor dem Amtsgericht Wetzlar verantworten. Das Urteil: Wegen Volksverhetzung und Beleidigung in neun Fällen musste er eine Geldstrafe von 11 375 Euro zahlen. Er hatte Briefe verschickt, in denen er den Völkermord an den Juden, den Holocaust, als Lüge bezeichnet, außerdem Personen beschimpft und Parteien als „Volksverrätergesindel“ diffamiert hatte.  „

Ich weise Sie daraufhin (und bitte um Weiterleitung an die befaßten Redakteure wie Heiland, Linker, Beuster), daß ich bezüglich Volksverhetzung (hier: Vorwurf der Holocaust-Verharmlosung und -Negation) vom OLG Frankfurt in 3.Instanz (Revision), sogar auf gleichlautende Empfehung der Generalstaatsanwaltschaft Hessen, anfangs 2017 freigesprochen wurde, weil -wie ich besonders beim Prozeßtag am 22.10.15 im AG Wetzlar gegen die Ignoranz von Richter Grün und vortragendem Ober-Staatsanwalt Sagebiehl betonte- der richtiger Rechts-Auffassung  -gemäß einer mir ähnlich widerfahrenen Einstellung in 2004 zu einem anderen Thema (Komplex Multikultur)- war, daß meine Äußerungen wegen Privatbriefcharakters keine Öffentlichhkeit seien, was Voraussetzung einer strafbaren Volksverhetzung ist.

[Zudem habe ich noch von keinem Urteil zur Volksverhetzung überhaupt oder einzusehend erfahren, inwieweit durch die bestraften Äußerungen der -was ich zu meinem Fall ebenso strikte verneint hatte- öffentliche Friede gefährdet sei, auch ein Kriterium der Strafbarkeit!!]

Das Konstrukt von Anklage (federführend anfangs OberStaatsanwalt Herrchen, Limburg) und Legitimierung der großen Hausdurchsuchung gegen mich im November 2014 (incl. Beschlagnahme von 3 -strafbarer Inhalte völlig freien!- Computer-Geräten) und AG Wetzlar, und ermäßigt LG Limburg, ich hätte mich strafbar gemacht in Öffentlichkeit durch Briefe,Texte an sogenannte Multiplikatoren (Lehrer, politische Aktivisten, Politiker, Gewerkschafter usw.) wurde vom OLG verworfen, sogar zu meiner Überraschung für Briefe an Schulklassen.

Ich werde demnächst dazu einen Text schreiben mit Zitierung des Freispruch-Urteils.

gez. hjs. – makarios  FFM – 16.11.2017

Siehe:

Ausdrücke wie „Kleinkarierte Aktivisten“, „kleinkarierte-verlogene Antifaschisten“ oder „verlogenes Moralgetue“ seien in dem vorliegenden Kontext daher nicht als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne zu werten. Anders verhalte es sich lediglich bei dem Schreiben des Angeklagten an die IG-Metall, in dem deren Handeln mit dem der NS-Diktatur gleichgesetzt werde. In diesem Fall sei der Tatbestand der Beleidigung erfüllt.

Das Landgericht sei bei seiner Entscheidung weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Diese habe lediglich in einem weiteren Brief an den Kommunalpolitiker noch den Tatbestand der Beleidigung als gegeben angesehen und im Übrigen Freispruch beantragt.

Quelle: Pressemitteilung des LG Limburg v. 15.11.2017

Interessant? Es fehlte wohl bei dem anderen Verfahren wegen HC-Leugnung die „Eignung zur Stoerung des oeffentlichen Friedens? Die aber vorhanden sein muss laut dem 130er?

Egal, der 130er gehoert ebenso gestrichen wie der 86a.

  • Wenn 2 Chinesen in Berlin vor dem Reichstag den Hitlergruss fuer ein Erinnerungsfoto zeigen, dann sollen sie das tun duerfen.
  • Wenn Stuerzi ein historisches Foto mit Hakenkreuzarmbinde verwendet, dann soll er das duerfen.
  • Wenn ein linker Filmemacher Hakenkreuze an einen Laden in Berlin malt, fuer seinen Film ueber Nazis, dann soll er das tun duerfen.

Mann o Mann, wann wird dieser Vasallenstaat BRD endlich erwachsen, und hoert auf mit der Kleinkinderjustizkacke wegen eines daemlichen Hakenkreuzes?

Stimmt wirklich:

Deutlicher wird Klaus Eschen, auch er einst im Anwaltskollektiv, später Verfassungsrichter. Mahler sei längst nicht mehr ernst zu nehmen. „Mich bedrückt, dass jemand, der in Deutschland den Holocaust leugnet, sich nicht lächerlich macht, sondern bestraft werden muss. In welchen Gefahren ist diese Gesellschaft?“

Bravo. Der hat Eier, immerhin noch ein Verfassungsrichter. Halbjude noch dazu. 

Halten wir fest: der linke Schily, der noch linkere Stroebele, mehrere Verfassungsrichter (drei mindestens) sprachen sich fuer die Abschaffung des 130er Maulkorbparagraphen aus, aber kein PI, keine IB, kein Selbstdarsteller Sellner (!!) und kein Kubitschek wagt das.

Moegen Euch endlich Eier wachsen, die Euch die elende Distanzeritis austreiben. Mehr Mut ist noetig.

Hagen Grell soll ebenso seine Meinung frei sagen koennen wie alle anderen Leute auch. Zensur ist gemeinsam zu bekaempfen, egal wen sie betrifft. Was bilden sich FB, Google und Twitter eigentlich ein, den Gesinnungszensor geben zu wollen?

Ich glaub‘ es hackt. Die schaffen sich ja selber ab…

 

5 Gedanken zu „Die Zensurorgien auf FB, Twitter & Co. weiten sich aus. Wollen die sich selber abschaffen?“

  1. Jammern Sie nicht auch der Bücherleser-Blog zensiert.

    *** das ist richtig, keine HC-Diskussionen hier, da das Anliegen des Blogs die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit ist, und kein Kurt Gerstein oder Rindermastanlagen in der DDR. Da muessen Sie mit leben. ***

  2. Nein, Zensur ist immer an staatliches Handeln gebunden und nur in diesem Kontext interpretierbar. Auf diesem Blog gilt das Hausrecht.

    Dem Staaat und seinen Handlangern ist es untersagt, Artikel 5 GG einzuschränken. Und solange er das nicht macht, darf jeder seine Meinung frei äußern. Das heißt noch lange nicht, daß dies zwingend in einer Kommentarbox bei Fatalist geschehen muß.

    Jedem steht frei, einen Blog zu erfinden, wo er sich nach Herzenslust und im Sinne Artikel 5 austoben kann.

    Gesinnungsstraftaten zu erfinden und ins StGB zu schreiben, isst selber ein Straftat. huier trat der Gesetzgeber als Täter auf. Gesinnungen, egal wie bekloppt die sind, sind nicht strafbar. Strafbar ist ausschließlich handeln, sich verhalten, tätig sein.

  3. »…weil -wie ich besonders beim Prozeßtag am 22.10.15 im AG Wetzlar gegen die Ignoranz von Richter Grün….

    Wenn der Richter Grün heißt, darf man sich nicht wundern, wenn man wegen dem Finnenschutzparagraphen 130 verurteilt wird.

    Der Staatsanwalt im Verfahren gegen Rudolf und Zündel hieß Grossmann (mal Wasili Grossmann googlen…), der ehemalige hessische Generalstaatsanwalt und Initiator sowohl des Auschwitz-Prozesses als auch der Eichmann-Entführung war bekennender homosexueller Zionist.

    Über die Physignomie von BfV-Maaßen und den gar nicht mehr verschleierten Hintergrund von TLfV-Kramer will ich hier gar keine Worte verlieren.

    Und als dieses Jahr überraschenderweise einmal zwei Kulturbereicherer, die in Berlin bei einem illegalen Autorennen auf Innenstadtstraßen einen Jeep-Fahrer gerammt und totgefahren hatten, von der sonst kuschelweichen Berliner Justiz wegen „Mordes“ angeklagt und vom Gericht deswegen sogar verurteilt (!) wurden (in bisherigen Fällen waren die üblichen Migrattenbonus-Urteile herausgekommen, u.a. im Falle einer Kölner deutschen Jugendlichen, die mit dem Leben für die Testosteronorgien irgendwelcher ostanatolischer Eseltreiber oder Nafris bezahlt hatte), war der vielsagende Umstand zu beobachten, daß der Sohn des totgefahrenen Jeep-Fahrers kurz nach der Tat bei Spiegel-TV in seinem Wohnzimmer interviewt wurde und dabei auf dem Wohnzimmertisch gut sichtbar eine Israel-Fahne stand.

    Wer hier noch an Zufälle glaubt, glaubt auch, daß Zitronenfalter Zitronen falten.

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