Passende Täter und richtige Opfer: 25 Jahre Solinger Brandanschlag 1993

Auch wenn die Andreas Kramer-Thesen zum Oktoberfest-Gladio-Anschlag seines BND-Papas recht peinlich rüberkommen, zumal Janichs Kumpel Wolfi Eggert uns doch gerade erst erklärte, dass es auf der Wiesn die Stasi der DDR innerhalb der WSG Hoffmann war, so wollen wir den Olli dennoch loben, weil er so fein aus dem Forum vorgelesen hat:

KORREKTUR: Derjenige der vor Gericht gestanden, aber inzwischen auch widerrufen hat, heißt Markus Gartmann:

https://www.welt.de/vermischtes/article116065204/Ich-habe-Anschlaege-auf-Auslaender-befuerwortet.html

Er war es nicht. Sagt er.

Er glaubt, dass Christian R. den Brand alleine gelegt hat. Während er sich in seinem Geständnis selbst und die drei anderen – die nach Jugendstrafrecht zu je zehn Jahren Haft verurteilt wurden – belastete, gab R. an, allein verantwortlich gewesen zu sein. Die Richter glaubten ihm nicht.

Wahrscheinlich drei vom Staatsschutz des BKA erpresste Unschuldige, siehe:   http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/361/solinger-brandanschlag-ein-wasserdichtes-urteil?page=3

https://cdn.afd.tools/sites/28/2018/05/27170242/1993.-Der-Brandanschlag-in-Solingen.pdf

Soweit Janichs Links.

Feines  Video. Erpresste Täter?

Scheissegal, Hauptsache Schuldkult?

Wir sind alle schuldig, Hurra?

Schmarrn. Totaler. Schuldkult forever?

Eklig wie immer: Islam-Achim…

Der heimtückische Anschlag sei in einer aufgeheizten Stimmung verübt worden, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er verwies auf die rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sowie den Mordanschlag in Mölln mit drei Toten in den Jahren 1991 und 1992.

Eine aggressive Asyldebatte hatte ein fremdenfeindliches Klima geschürt. Drei Tage vor dem Solinger Anschlag schränkte der Bundestag das Asylrecht drastisch ein. Es mache ihm Sorgen, dass auch heute Flüchtlingsheime angegriffen würden und eine aggressive Stimmung gegen Juden und Muslime herrsche, sagte Laschet. „Gesamtgesellschaftlich ist die Lage aber trotz der Hetze mancher Gruppen gelassener und ruhiger als vor dem Solinger Anschlag.“

Der Laschet ist durch und durch CDU-Desinformant. Widerlich.

Abartig antideutsch.

Gute Ableitung, klarer Standpunkt, beim Janich wie beim Michael Klonovsky:

Der Unterschied zwischen dem djihadistischen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 und dem rechtsextremistischen Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen am 29. Mai 1993 besteht nicht nur darin, dass der aktuellere Fall eine direkte Folge der Regierungspolitik ist, sondern, diese Prognose sei gewagt, es werden sich nicht 25 Jahre später Angehörige der Opfer und Regierungsvertreter zur Trauerveranstaltung versammeln – allein schon deshalb, weil in 25 Jahren hinreichend viele solcher Terrorakte stattgefunden haben werden, als dass man an jeden einzelnen erinnern könnte, und solche Veranstaltungen ohnehin nur ein gefundenes Fressen für rassistische Hetzer wären.

Klartext. Einzeltäter-Anschläge, beide, ist Klonovsky das klar?

In einer Zeit, da deutsche Bürger im Tagestakt Opfer von hierzulande mit dem Segen der Parteien- und Staatsführung eingedrungenen Gewalttätern werden, kommt der Wahrheits- und Qualitätspresse natürlich nichts gelegener als ein sich zum Gedenktag rundender schändlicher Anschlag der passenden Täter auf die richtigen Opfer.

SIC!

Das geht runter wie Öl: Prügel für Dreimalgüler, den (nicht nur) NSU-Furzablasser:

Zum einen wird ein rassistisches Strafrecht etabliert, das nur gegen (Bio-)Deutsche angewendet werden kann. Zum anderen kennt die Göttin der Gerechtigkeit keinen Unterschied zwischen einem Angriff aus Eifersucht, einem Angriff aus religiösem Fanatismus und einem Angriff aus Rassismus, sofern die Folgen jeweils identisch sind. Alles andere ist Gesinnungsstrafrecht.

„Ich finde es auch vorbildlich, wie die Bundesanwaltschaft mit der rechtsterroristischen Gruppe Freital umgegangen ist. Aber: Wir müssten auch gesetzgeberisch einiges tun, um wirksamer gegen Rassismus vorzugehen.“

Dieses Beispiel ist bezeichnend. Die sogenannten Gruppe Freital hat Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verübt, bei denen, wenn ich nichts überlesen habe, eine Person verletzt wurde und Sachschaden entstand. Die Bundesanwaltschaft schaltete sich ein und klagte die Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mordes an, die beiden Haupttäter erhielten neuneinhalb und zehn Jahre, einer der Mittäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, bekam vier Jahre. Die Urteile mögen für sich genommen zwar hart, aber gerecht sein; neben den Strafen, die Migranten für Gruppenvergewaltigungen und schwerste Körperverletzungen gemeinhin erhalten, wirken sie allerdings grotesk und zeigen, wie weit die von Daimagüler geforderte Zwei-Kategorien- oder Gesinnungsjustiz schon durchgesetzt ist.

Und genau deshalb rennen Merkel, Islam-Achim und der türkische Vorturner vom Furzer pflichtgemaess nach Solingen.

Zweierlei Strafrecht, überall, ständig:

So hat das Landgericht Potsdam im Februar 2017 einen NPD-Mann wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt. Einen weiteren Angeklagten verknackte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Bei dem Anschlag war im August 2015 eine Sporthalle komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wurde auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Mag sein, dass auch hier die Höhe der Strafe angemessen gewesen ist – die beiden Haupttäter waren vorbestraft –; ich beurteile die Strafen nicht, sondern vergleiche sie. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Brandstifter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremen Motiven gehandelt. Damit wurde amtlich, was deutsche Politiker in der jüngeren Vergangenheit vielfach forderten: dass Delikt nicht gleich Delikt ist, sondern ein Brandanschlag aus fremdenfeindlichen Motiven schlimmer ist, als derselbe Brand es wäre, wenn er aus schieren materiellen Motiven (Versicherungsbetrug, Missgunst etc.) oder aus noch schiererer pyromanischer Lust gestiftet würde. Interessant wäre die Urteilsbegründung, wenn ein Linksextremist aus fremdenfreundlichen Motiven etwas abfackelte, einen geplanten Abschiebeknast etwa oder eine Station der Grenzpolizei. Oder den Pkw einer schlimmen Politikerin.

Im Juni 2016 brach in einem Düsseldorfer Flüchtlingsheim ein Großbrand aus, als Hauptverdächtiger wurde Mohammed B. verhaftet, 130 Mitinsassen hatten sich im Heim befunden, der Sachschaden belief sich auf zehn Millionen Euro. Das Motiv war allahlob kein rassistisches, angeblich waren B. und seinen Mitstreitern die Essensportionen zu klein. Aus Mangel an Beweisen – wie Sie hier nachlesen können vielleicht auch aus Mangel an Interesse an Beweisen – wurden die Angeklagten schließlich freigesprochen. Es gibt in solchen Fällen weder politischen noch medialen noch „gesellschaftlichen“ Druck auf die Ermittlungsbehörden, den Schuldigen zu präsentieren.

In Wuppertal verübten drei juvenile Palästinenser mit dieselbefüllten Brandflaschen einen Anschlag auf die dortige Synagoge. Das Wuppertaler Amtsgericht verurteilte sie im Februar 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung auf, na was denn sonst, Bewährung.

Im Solingen-Prozess wären Brandstifter mit Migrationshintergrund freigesprochen worden, ob sie volljährig waren oder nicht.

Zweierlei Recht, darum geht es.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich außer dem Anschlag „keinerlei Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung“ der Zündler ergeben hätten. Denn es gibt keinen traditionellen arabischen Antisemitismus, schon vergessen? Wieviele Dezibel hätte der #aufschrei erzeugt, der unfehlbar erschallt wäre, hätten deutsche Jugendliche Brandsätze gegen eine Moschee geworfen, und ein Gericht hätte ihnen bescheinigt, außer dem Anschlag auf das Gotteshaus sei bei den Tätern keine islamfeindliche Einstellung erkennbar? Fragen Sie Herrn Daimagüler.

Es ist einfach nur krank. Fast wie in England oder Schweden.

PS: Die Bundesanwaltschaft ist übrigens bis heute nicht bereit, die Antifa oder die legendären Araberclans zu kriminellen Vereinigungen zu erklären. Ersteres verhindern gewisse Parteien, Letzteres die Angst.

Danke. Klasse Essay!

Es komme mir also bitte niemand mit solchem Gelüge wie “gleiches Recht für alle“ oder so.

Politische Justiz, Schauprozesse, darum geht es auch in Solingen. Erpresste Täter, falsche Geständnisse, Gerichtsdeals und kriminelle Polizei, genauer: Staatsschutz, immer im Doppelpack mit den Regierungsstaatsanwälten auftretend…

Sonderjustiz nach Sonderbehandlung… von Rechtsstaat keine Spur.

2 Gedanken zu „Passende Täter und richtige Opfer: 25 Jahre Solinger Brandanschlag 1993“

Schreibe einen Kommentar zu Sonja Berger Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.