Falsche Meinung?

Andere titeln:

EGMR zu NPD-Mann: Holocaustleugnung ist keine Meinung

oder:

Holocaust-Leugnung ist keine Meinungsäußerung

Im „Westfernsehen“  NZZ:

Holocaustleugnung ist in Europa kein Menschenrecht

Die Geschichtsschreibung ist sakrosankt, sozusagen, und niemand darf sie infrage stellen. Europaweit.

(dpa) Die Leugnung des Holocausts ist nicht von der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag in Strassburg. Das Gericht des Europarats wies damit eine Beschwerde des rechtsextremen Politikers Udo Pastörs gegen einen Schuldspruch in Deutschland ab. Der frühere Fraktionschef der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) im Landtag des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern war 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und 6000 Euro Geldbusse verurteilt worden.

Pastörs hatte in einer Landtagsrede im Januar 2010 vom «sogenannten Holocaust» und einer «Auschwitzprojektion» durch demokratische Parteien gesprochen. Eine Gedenkveranstaltung für die Opfer kritisierte er als «Betroffenheitstheater» und das Andenken an die Toten als «einseitigen Schuldkult».

Die Strassburger Richter urteilten nun, Pastörs habe «absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren». Seine Äusserungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, weil sie «den Werten der Konvention selbst entgegenstehen». Deshalb sei seine Verurteilung kein Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention.

Das klingt schon irgendwie nach Sondergesetz, ist aber andererseits auch keine Überraschung: Es gibt verbotene Meinungen, oder es gibt Meinungen, die keine sind, sondern Verleumdungen und Falschbehauptungen.

Für normale Menschen, also für Nichtjuristen, man liest ja Danisch‘ Blog und stimmt dem Mann zu was die Juristenschelte angeht, ist es also dringend ratsam, sich beim Thema absolut zuruck zu halten, und für Revisionisten und Fragensteller bleibt der HC ein höchst gefährliches Pflaster, da wartet letztlich das Gefängnis.

Die NPD und die Revisionisten werden sich durch dieses Urteil in ihrer Auffassung bestätigt sehen.

Besser keine Meinung als eine falsche Meinung, die aber keine Meinung ist?

Ich kapier’s nicht. Muss man wohl Jurist sein für 🙂

8 Gedanken zu „Falsche Meinung?“

  1. „Für normale Menschen, also für Nichtjuristen, man liest ja Danisch‘ Blog und stimmt dem Mann zu was die Juristenschelte angeht“…
    Mooooooooooooooooooment! Es gibt mit Sicherheit Bekloppte auch unter denen, und das nicht zu knapp. Wahrscheinlich aber liegt auch das daran, dass es heute viel zu einfach ist, durch die Examen zu kommen und dass sich, viel gefährlicher, schon über die Schule und dann das Studium der neudeutsche Irrsinn in die Schädel brennt. Die haben schlicht den Bildungshintergrund der „Alten“ nicht mehr. Hinzu kommt, dass auch unter den Juristen die menschliche Neigung, auf den größten Haufen zu schei… und der Herde nachzurennen, sprich, gegen „rechts“ zu „kämpfen“, immer mehr Mode wird. Schön zu sehen beim Schertz, der beim Lanz das Marketing für Grölemeyers neues Album machte.
    Aber, man muss es leider immer wieder sagen, es gibt auch die anderen. Also immer schön differenzieren, sonst kommen auch der Kramer und der Haldenwang… 😉

      1. ist der EGMR, ist nochmal was anderes als der EuGH. Ersterer gehört zum Europarat, der letztere zur EU. Macht im Ergebnis aber hier keinen Unterschied, das stimmt. Und auch richtig ist, dass dieses Sonderrecht mittlerweise in (fast? – ganz Gallien… ) gilt.

        1. Irgendwie scheint die Existenz dieses Sonderrechtes alle Vorurteile der ganz ganz rechten, Stichwort ZOG etc., zu bestätigen, jedenfalls liest man das bei denen immer wieder. Ist sicherlich nur eine besondere Art der Echokammer 😉

  2. Ach so, für die Zulässigkeit der Meinungsbeschränkung in dieser Sache muss man nur die Wunsiedel-Entscheidung lesen. Richter Masing arbeitet sauber heraus, dass der 130 ein verfassungswidriges Sondergesetz ist und stellt dann fest, dass das in diesem speziellen Fall supi gerechtfertigt ist. Besser kann man das nicht machen!

  3. Es ist mir genauso leicht gelungen wie Hans Püschel. Das Zauberwort lautet: „Der Holocaust hat stattgefunden!“ Warum ist es so schwer, das zu erkennen? Das Naumburger Urteil dürfte Ihnen doch bekannt sein, oder? Falls nicht, sind meine Argumentation und sämtliche Links zu Quellen hier nachzuvollziehen:
    dzig.de/Gesinnungsjustiz
    dzig.de/Das-Reizwort-Holocaust
    dzig.de/ARD-Panorama-Warum-wurde-Ursula-Haverbeck-interviewt
    dzig.de/Auschwitz-Prozess-IV-Beweiswuerdigung

  4. Gegenwärtig wird von der Staatsanwaltschaft Itzehoe gegen eine 94 jährige wegen Beihilfe zum Mord ermittelt.

    Die Beschuldigte soll im Konzentrationslager Studhoff bei Danzig als Schreibkraft tätig gewesen sein. Oberstaatsanwalt Müller – Rakow von der Staatsanwaltschaft Itzehoe laut Spiegel vom 7.10.19 (Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ehemalige KZ Schreibkraft) „Die Frage ist, was sie dort geschrieben hat“. Gegenwärtig wird gegen die im Jahre 1925 geborene und heute 94 jährige alte Frau ermittelt, wann sie als Schreibkraft in den Jahren 1943 bis 1945 was geschrieben hat. Wenn Anklage erhoben werden sollte, dann wird die Anklage gegen die heute 94 jährige vor vor dem Jugendgericht erhoben, weil die Beschuldigte zu dem Zeitpunkt, als sie als Schreibkraft im KZ Studhoff tätig gewesen sein soll, „Jugendliche mit Verantwortungsreife“ war.

    *** der NSU vergleich ist hanebüchen *** gekürzt ***

    Ab dem 17. Oktober muss sich übrigens ein im Jahr 1927 geborener, heute 92 Jahre alter ehemaliger Wachmann des KZ Studhoff vor einem Hamburger Landgericht wegen Beihilfe zum Mord verantworten,-auch hier gilt Jugendstrafrecht, weil der Angeklagte zur Zeit der Tatvorwürfe „Jugendlicher mit Verantwortungsreife“ war.

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