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Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Vorbereitung eines Angriffskrieges

Erschienen auf: http://www.medienanalyse-international.de/index1.html

poststelle@generalbundesanwalt.de

An den

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

March, den 1. Dezember 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Anzeige gegen Frau Dr. Angela Merkel und Frau Dr. Ursula von der Leyen

wegen

§ 80 StGB
Vorbereitung eines Angriffskrieges

http://dejure.org/gesetze/StGB/80.html

Ich bin zu dieser Anzeige verpflichtet und nehme die Pflicht wahr:

Nichtanzeige geplanter Straftaten

  1. Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

    1.einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§80), ….

    zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

http://dejure.org/gesetze/StGB/138.html

Ich fordere Sie zur Pflichterfüllung nach §160 StGB auf

http://dejure.org/gesetze/StPO/160.html

Zum Sachverhalt

Nach allgemein vorliegenden Medienberichten und Interviews plant die Regierung einen Angriffskrieg gegen Syrien.

WEDER liegt ein UN-Sicherheitsratsmandat vor

NOCH eine Bitte um Hilfeleisstung seitens des syrischen Staates gemäß UN-Charta 7/51.

Es wird nicht einmal darum ersucht, dieses syrische Einverständnis zu erlangen: http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-gegen-is-der-einsatz-hat

-eine-sichere.694.de.html?dram:article_id=338424

Das Völkerrecht geht aber nach Art.25 GG unserem Recht vor, erzeugt unmittelbares Recht.

Insofern liegt ein geplanter Verfassungsbruch vor, ich bitte deshalb, auch nach Hochverrat und anderen in Betracht kommenden Delikten zu ermitteln, auch weitere an den Angriffsvorbereitungen Beteiligte festzustellen und zu belangen.

Der Völkrrechtsverbrecher Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder bezichtigt sich nach eigenen Worten in einem gleich gelagerten Fall des Völkerrechtsbruchs – mir fehlt da übrigens noch Ihre Ermittlungsaktivität nach spätestens dieser öffentlichen Selbstbezichtigung:

Hinweis: Die Einlassungen der Beschuldigten, sie sähen ihre Taten als rechtskonform an, sind natürlich keinesfalls Maßstab einer objektiven rechtlichen Beurteilung. Das Prinzip „Unwissen schützt vor Strafe nicht“ gilt bekanntlich auch bei jedem anderen Verbrechen.

Insofern kann die kesse Behauptung der Beschuldigten von der Leyen nicht Basis Ihres Tuns sein, sondern das Gesetz.

Sie sagte heute:

„Nun, es ist der gemeinsame Kampf gegen den IS, der die Grundlage ist, der uns übrigens auch die sichere völkerrechtliche Grundlage gibt und wo wir ja bereits seit über einem Jahr beteiligt sind. Wir sind Teil der Allianz gegen den Terror.“

http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-gegen-is-der-einsatz-hat-eine-sichere.694.de.html?dram:article_id=338424

Damit behauptet sie nichts weiter, als Teil einer Bande zu sein, was  ihr Tun nicht rechtmäßiger macht.

Die berühmten „guten Gründe“ führt jeder Verbrecher an, um seinen Gesetzesverstoß zu kaschieren. Esist  aber einzig Sache des Gerichts, evtl. mildernde Umstände anzuerkennen.

Ich führe das deshalb aus, weil Ihr Haus diese „guten Gründe“ vor 16 Jahren ernsthaft ins Feld führte, um Schröder zu entlasten, der sogar noch ebenso kess formulierte „Wir führen keinen Krieg“ . Jahre später -siehe das ZEIT-Interview – zeigt er, dass er sich der Unrechtmäßigkeit seines Tuns sehr wohl bewusst war.

Ich erwarte von Ihnen eine Eingangsbestätigung dieser Anzeige samt Aktenzeichen und sofortiges Einschreiten.

Hochachtungsvoll

Andreas Hauß

Bachstr. 16

79232 March

Die Rechtslage:

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80StGB lautet:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg#Rechtslage_in_Deutschland

Sehen Sie, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, dann wäre Exkanzler Schröder eingesperrt. Das halbe Verteidigungsministerium ebenfalls. Der Angriff auf Serbien war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Der mit Lügen begründet wurde.

http://fatalistblog.arbeitskreis-n.su/2015/07/13/die-feindstaatenklausel-gegen-deutschland-gilt-noch/

Die Feindstaatenklausel gegen Deutschland gilt noch?

Vor 2 Tagen hatten wir auf Schachtschneider und Foschepoth verlinkt, ein Staatsrechts-Professor und ein Historiker.

Nachzutragen sind 2 Fundstücke dazu, Danke @anmerkung: Danisch hat offenbar einen Lesetip zu diesem Blog bekommen:

danisch

http://www.danisch.de/blog/2015/07/12/der-geheimdienst-staat-das-puzzlestuck-von-foschepoth/

Lesenswert!

Hadmut Danisch beschäftigt sich mit einem Vortrag von Foschepoth.

15:56 Die Grundrechte haben – und das ist jetzt eine Erkenntnis, die ganz von zentraler Bedeutung ist für unsere aktuelle Diskussion – die Grundrechte haben nur da noch eine Bedeutung, wo sie dem staatlich definierten Sicherheitsinteresse nicht mehr im Wege stehen.

Staatsschutz vor Bürgerrechten, so wurde das 1968 entschieden, als man den Rechtsstaat abschaffte… Vizekanzler war der hier:

willy

2. Lesetip:

fosche

https://foschepoth.wordpress.com/2015/05/20/nsabnd-affare-ein-akt-der-unterwerfung/

BZ: Unterliegen die US-Geheimdienste in Deutschland überhaupt irgendwelchen Beschränkungen?

Foschepoth: Faktisch nein.

Wie man im aktuellen Spiegel nachlesen kann, hat die Bundesregierung sich auch bereitwillig unterworfen:

spon3

Warum das so ist, schreibt der NATO-spiegel natürlich nicht. Hat man auch nie erwartet, dort, ausgerechnet dort die wahren Hintergründe zu lesen…

Dann lieber Schachtschneider recycelt aus dem Jahr 2013, im Sonderheft bei Compact Juni 2015:

feind

Und warum „Die NATO ist eine Mörderorganisation“ (gestern geblogt) vielleicht nicht ganz falsch ist, das hat damit zu tun:

Könnte man sagen, dass durch die Weiterentwicklung der NATO von einem Verteidigungsbündnis zu einem Aggressionsbündnis im Grunde die völkerrechtliche Grundlage für den deutschen NATO-Beitritt entfallen ist?

Ich würde es so sehen. dass diese Mitgliedschaft
in der NATO inzwischen rechtswidrig geworden ist. Aber, wenn wir dann ausscheiden. ob man darin einen feindlichen Akt sehen kann, ist noch eine weitere Frage. So weit würde ich nicht gehen.

Angriffskriege vorzubereiten ist verboten, es droht lebenslange Haftstrafe.

Laut Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:

  • Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
  • Art. 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag): (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg#Rechtslage_in_Deutschland

Sehen Sie, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, dann wäre Exkanzler Schröder eingesperrt. Das halbe Verteidigungsministerium ebenfalls. Der Angriff auf Serbien war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Der mit Lügen begründet wurde.

Nicht in Den Haag, sondern in der BRD.

den haag

http://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html

Alle Tiere sind gleich. Nur die Schweine sind gleicher…