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„Buback hat fertig“, aber einen Hofberichterstatter: 3 SAT Kulturzeit

So steht es geschrieben, im Anti-Buback des Karlsruher Staatsschutzjournalisten Stuberger. Eine Art Vorgänger vom Terrorholger Schmidt vom SWR, und diesem auch zutiefst verbunden. Man kennt und schätzt sich…

Die Bezeichnung Staatsschutzjournalist verdiente er sich nach eigenen Angaben als Reuters-Berichterstatter im RAF-Prozess in Stammheim. Terrorholger sitzt als „Arschkrautfresser Diemers“ im NSU-Stadl. Passt ebenfalls bestens. Brüder im Geiste? „Partner der Sicherheitsbehörden“?

Stubergers NSU-Kotau ist ein schöner Beleg dazu.

Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/02/was-steht-in-der-nsu-anklageschrift-lesen-sie-es-doch-einfach-nach/

Unbedingt lesenswert auch der NSU-Kotau des LKA Bayern-Profilers Alexander Horn in dessen Buch:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/10/der-profiler-und-die-fallanalyse-doenermorde/

Die Einordnung des Autors ist immer wichtig: wer ist er, wofür steht er, wie kritisch ist sein Werk gegenüber Staatsnarrativen? Aber nun:

Der Anti-Buback:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/07/06/14-v-leute-unter-den-terroristen-der-raf/

Was ist Stubergers Motivation in diesem Buch? 

Beurteilen Sie das selber!

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Interessante Analogie zu Zschäpes Pflichtverteidigern, unübersehbar.

Stuberger geht es um die Rolle von 3 SAT, und dem dortigen Blog des Nebenklägers Prof Buback:

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Urteil ist Urteil. Volkerts ist wegen des Buback-Mordes rechtskräftig verurteilt worden. Klar und Sonnenberg ebenfalls. Wiesniewsky aber nicht, der es wahrscheinlich war…

Nach Bubacks Plädoyer:

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe einseitig zugunsten Bubacks berichtet, und das nimmt Stuberger 3 SAT offenbar übel.

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Das ist das Urteil, klingt selbstkritisch, ist de facto eine Vernichtung Prof. Bubacks: Der hat sie alle ver-arscht mit seinem Buch, welches diesen Kasperlesprozess gegen Verena Becker erzwungen habe, in dem die Bundesanwaltschaft die Angeklagte verteidigte.

Ein Novum in der BRD-Rechtsgeschichte. Der Staatsanwalt verteidigt die Terroristin. Und wer ist Schuld?

Buback, wer denn sonst?

Stubergers „Ein Lehrstück“ ist also die „Richtigstellung“ getreu dem Motto: Wenn 3 SAT einseitig berichtet, dann schreibt Stuberger ein einseitiges Buch? Den Anti-Buback?

Irgendwie so ist das wohl motiviert. Trotzdem lohnen sich ein paar Blicke auf Details. Machen wir auch noch. „Beweise“, welche echten Beweise gab es denn? Gar keine, wie beim NSU, nur solche ungewisser Herkunft?

Und was schreibt Stuberger über die Rolle der Geheimdienste?

Haben Sie es bemerkt: Stuberger beklagt sich bitter über Bubacks Vorverurteilung Verena Beckers, vorverurteilt aber hemmungslos den NSU.

Oder ist Ihnen das gar nicht aufgefallen?

14 V-Leute unter den Terroristen der RAF

Kennen Sie den „Anti-Buback“?

Das ist der Buback:

buback

Und das ist der Anti-Buback:

causa becker

http://www.amazon.de/Die-Causa-BeckerBuback-Ein-Lehrst%C3%BCck-ebook/dp/B00A1OTFOM

In diesem E-Book wird der gesamte Verhandlungsablauf des wohl letzten großen RAF-Prozesses dargestellt. Er behandelt das erste politische motivierte Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 7. April 1977 hatten Terroristen der Rote Armee Fraktion / RAF bei einem Ampelhalt in der Innenstadt von Karlsruhe von einem Motorrad aus den damals amtierenden Generalbundesanwalt Sigefried Buback, seinen Aushilfsfahrer Wolfgang Göbel und den Justizbeamten Georg Wurster gezielt erschossen. Kurze Zeit nach diesen drei Morden war die als Terroristin gesuchte Verena Becker mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg verhaftet worden. In deren Besitz befand sich die Mordwaffe von Karlsruhe. Beide sind über Jahrzehnte hinweg dennoch nicht wegen des dreifachen Mordes vor Gericht gestellt worden. Verurteilt wurden einige ihrer Komplizen, denen allerdings eine konkrete Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Chemieprofessor Dr. Michael Buback, glaubte einem früheren Komplizen Beckers, der behauptet hatte, Becker habe den Finger am Abzug gehabt. Nach etwa zweijährigen privaten Ermittlungen wurde diese Frau dennoch angeklagt. Buback junior hatte sie zuvor in ungezählten Medienauftritten, Interviews und einem Buch vorverurteilt. Dabei vertrat er die These, Verena Becker sei nicht vor Gericht gestellt worden, weil sie parallel zu ihren terroristischen Aktivitäten mit einem deutschen Geheimdienst zusammengerabeitet habe. Der Staat halte bis heute „eine schützende Hand“ über sie. Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Der Autor hat es gewissenhaft protokolliert. In seiner Veröffentlichung enthält er sich nicht eigener Kommentierungen und stellt Zusammenhänge des täglichen Geschehens her. Er legt Wert darauf, zu verdeutlichen, dass selbst politisch brisante und sehr komplexe Strafprozesse und deren Urteile Menschenwerk sind. Auch in solchen Verfahren, für die zahlreiche Beteiligte zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefügt sind, gibt es zwischenmenschliche Aspekte, sehr unterhaltsame Abläufe, die zum Teil zu schallendem Gelächter selbst bei Richtern führen. Das Buch ergänzt die gedruckte Ausgabe, in der eine umfangreiche Kommentierung und Dokumentation enthalten ist, der genaue Prozessverlauf dafür nur verkürzt dargestellt wird.

Wenn man sich für den Prozess 2010-2012 im Detail interessiert, wird man nicht umhin kommen, das Prozesstagebuch von Prof. Buback bei 3 Sat zu vergleichen mit den entsprechenden Kapiteln dieses 700 Seiten umfassenden Buches. Das werden wir hier nicht tun, nur anhand einiger ausgesuchter Details der Beweisaufnahme.

Das Buch ist deshalb so wertvoll, weil dargestellt wird, wie der Staat die Aufklärung von Terrorismus verhindert, und welcher Werkzeuge er sich dabei bedient. 

Und es geht letztlich immer auch darum, wer denn alles „staatlicher Terrormitarbeiter“ war, also V-Mann.

Rezension zum Buch:

Wenn man die aktuellen Unabwägbarkeiten im Fall NSU und die Verwicklungen staatlicher Organisationen verstehen will, ein unbedingtes Muss. Dazu gehören natürlich auch sämtliche anderen Werke von Ulf G. Stuberger, die in keiner zeitgeschichtlich gut sortierten Bibliothek fehlen dürften!

Unter dieser Prämisse muss man das Buch lesen: Analogien finden!

Was war die RAF? Eine völlig autark handelnde linksterroristische „Bande“ was sie offenbar nicht. 3 Generationen soll es gegeben haben. Die 3. Generation soll 10 Morde (Herrhausen, Rowedder etc) verbrochen haben, ist jedoch ein Phantom. Kein einziger Mord ist aufgeklärt, ganz wie beim „NSU“…

Stuberger schreibt:

stu100

Das müssen Sie mal vergleichen mit den sogenannten „Standardwerken“ zur RAF, geschrieben von VS-Anwalt Butz Peters, von „Mordwaffenzufrühverkünder Klaus Pflieger“, oder von Staatsschriftsteller Stefan Aust.

Deren Bücher kann man nur als Satire lesen, oder als RAF-Fiction. Zur Belustigung, oder zur wissenschaftlichen Darstellung, wie Gehirnwäsche funktioniert. Wie der Staat die Geschichtsschreibung zu Zwecken der Deutungshoheit und Vertuschung der dreckigen Wahrheit selbst durchführen lässt, um seine eigene Verstrickung zu verdunkeln.

Stuberger führt zum obigen Screenshot aus:

 Durch Gerichtsverfahren wurden dort [Italien] solche Verkettungen öffentlich, in denen auch danach rechtskräftig verurteilte frühere Geheimdienstmitarbeiter Aussagen gemacht haben. Einer der engagiertesten Ermittlungsrichter dieses Staates, der sich
einen Namen auch als mutiger Bekämpfer der Mafia gemacht hat und heute Rechtsberater der UNO ist, Ferdinando lmposimato, hat zum Beispiel den früheren DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf vernommen. Dabei hat dieser Zeuge bestätigt, dass Andreas Baader und Ulrike Meinhof, die zum Teil noch heute ikonenhaft verbrämten Führungsfiguren der
RAF , vom MfS nicht nur finanziell unterstützt worden sind.
lmposimato fand heraus, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA in die Entführung und Ermordung des italienischen
Politikers Aldo Moro aktiv verwickelt gewesen ist und bezeichnete die von der RAF begangene Entführung und Ermordung des seinerzeitigen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer als ein Spiegelbild dieses Verbrechens.

Das verweist auf die CIA als einen der Unterwanderer der RAF, der Aldo Moro und Schleyer ermorden liess. Oder etwa nicht?

schleyer

Es gibt eine schöne Verschwörungstheorie dazu: Schleyer sei am Ende „übergeben worden“, vor seiner Erschiessung. Boock sagte das etwas kryptisch, er habe Schleyer übergeben und sei dann in den Nahen Osten geflogen. An wen Schleyer übergeben wurde, das sagte Boock nicht.

An andere RAF-ler, oder an einen Geheimdienst? Warum konnte Schleyer mehrfach über Staatsgrenzen transportiert werden, die streng kontrolliert wurden?

In Diplomatenauto-Kofferäumen? Man wird ja mal fragen dürfen 😉

Spass beiseite, die CIA war natürlich bei der Unterwanderung und Nutzung des Terrors in Westeuropa ein wichtiger inoffizieller Mitspieler. Und genau das dürfen deutsche Behörden und deutsche Gerichte gemäß Artikel 38 des NATO-Truppenstatuts-Zusatzvertrages nicht aufklären, solange die USA dem nicht zustimmen. Staatsgeheimnisse müssen geschützt werden, auch die der Siegermächte.

Sagt Prof. Foschepoth. Geltendes Recht auch noch heute, 2015. Solch „profane Dinge“ haben die RAF-Geschichtsschreiber selbstverständlich nicht auf dem Radar…

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

raf-zeichnung-wal-DW-Berlin-Stuttgart

Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.