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Gab es Staatsmorde auch in Deutschland? Teil 3

Weitere Teile dieser Serie gibt es schon, die heissen nur anders:

Es morden also nicht nur die CIA und der Mossad, sondern auch Jugoslawiens Machthaber liessen Oppositionelle in der BRD umbringen,  und nach wie vor besteht der Verdacht, dass die sogenannten Dönermorde des NSU in Wahrheit Mordaktionen von PKK bzw. Tiefem Staat der Türkei waren.

Und dann gibt es noch die Morde Frankreichs in Deutschland, danke an den Facebook Freund für diesen Ausschnitt:

Herrlich, bestätigt voll und ganz, was im NSU-Leaks Blog zu lesen ist zur Rolle des Generalbundesanwalts!

Auszug:

Die bundesdeutschen Behörden wussten schon damals, dass es sich bei diesen Attentaten nicht um Fälle gewöhnlicher Kriminalität handelte. Doch in Bonn kniff man aus Angst vor dem französischen Nachbarn beide Augen zu.

Auf Anweisung zog der Generalbundesanwalt die Zuständigkeit in den zahlreichen Strafverfahren an sich, damit kein übereifriger Staatsanwalt in der Provinz das deutsch-französische Verhältnis gefährden konnte. Pflichtgemäß
wurden die Ermittlungen nach einigen Wochen eingestellt.

Passt!

http://arbeitskreis-n.su/blog/2019/12/29/der-generalbundesanwalt-als-vertuschungsbehoerde/

Schreiben wir seit Jahren! Drängt sich auf insbesondere beim NSU-Komplex, diese Aussage, und bei Anis Amri wird staatlicherseits ähnlich agiert.

Gab es Staatsmorde auch in Deutschland? Teil 2

Reminder:

Das RAF „Phantom“ war mit die genialste Erfindung der CIA um unter falscher Flagge unbequeme deutsche Personen in Politik oder Wirtschaft zu entfernen.
Weitere Beispiele für diese Operationen wäre der Fall Uwe Barschel (Iran Contra Affäre)

Da drängt sich geradezu folgende Aussage auf:

Mordtheorie nicht vom Tisch

Sieben Jahre nach dem mysteriösen Tod Barschels, dem die ARD am 6. Februar einen Themenabend widmet, wurde von der Lübecker Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das 1998 auf Geheiß des Kieler Generalstaatsanwalts wieder eingestellt werden musste. Der damalige Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille ist davon überzeugt, dass Uwe Barschel ermordet wurde und seine Ermittlungen aus politischen Gründen behindert worden seien. „Die CIA weiß, wer Barschel umgebracht hat“, wird Wille im stern zitiert. Sowohl der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl als auch Außenminister Genscher seien in der Lage gewesen, „Staatskriminalität zu begehen“.

Hoppla, das ist ja mal eine Ansage!

Findet sich hier:

Pfeiffer strangulierte sich selbst… so wie Epstein?

Der Oberstaatsanwalt Heinrich Wille wurde behindert bei der Ermittlung, weil Barschels Tod ein Selbstmord bleiben musste. Mossad-Mordgeständnis des Victor Ostrowsky hin oder her…

Gab es Staatsmorde auch in Deutschland?

Ganz heisse These, vermutlich sehr nah dran an der Wahrheit:

Täter sind natürlich die RAF.

Trotzdem werden beispielsweise die Bauarbeiter erwähnt, die vollkommen unauffällig mit Hammer und Meißel die Straße bearbeiteten, in der angeblich das Kabel für die Lichtschranke verlegt wurde.

Der Kopf von Herrhausen wurde gefordert und das ganze wurde BRD-intern erledigt. Die „Forderer“ würde ich dann über dem großen Teich vermuten.

Hintergrund dürfte die Forderung Herrhausens nach Schuldenerlass für die Dritte Welt gewesen sein.

Videobeschreibung:

Im Filmtitel liegt schon ein Teil der Erklärung des Falls Herrhausen. Das RAF „Phantom“ war mit die genialste Erfindung der CIA um unter falscher Flagge unbequeme deutsche Personen in Politik oder Wirtschaft zu entfernen.

Herrhausen war ein genialer aber agressiver Finanzexperte mit einem Sinn für globale Gerechtigkeit.

Mit seinem Plan für einen Schuldenerlass der dritten Welt wurde er als wichtiger Entscheidungsträger in Form des Chefs der deutschen Bank für einige US Banken gefährlich weil dass den Ruin dieser Banken bedeutet hätte.
Weitere Beispiele für diese Operationen wäre der Fall Uwe Barschel (Iran Contra Affäre) oder der Fall Karsten Rohwedder (Motto als Chef der Treuhand „Sanierung vor Privatisierung“)

Und, was meint die werte Leserschaft dazu, was taugt diese These?

Was bleibt über vom Chemnitzer Terror-Fake der BAW?

+++ Eilmeldung +++Foto der rechten Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ aufgetaucht.Entgegen anderslautender…

Опубликовано Ulf Leckel Вторник, 2 октября 2018 г.

Spott und Hohn. Mehr nicht.

Passende Täter und richtige Opfer: 25 Jahre Solinger Brandanschlag 1993

Auch wenn die Andreas Kramer-Thesen zum Oktoberfest-Gladio-Anschlag seines BND-Papas recht peinlich rüberkommen, zumal Janichs Kumpel Wolfi Eggert uns doch gerade erst erklärte, dass es auf der Wiesn die Stasi der DDR innerhalb der WSG Hoffmann war, so wollen wir den Olli dennoch loben, weil er so fein aus dem Forum vorgelesen hat:

KORREKTUR: Derjenige der vor Gericht gestanden, aber inzwischen auch widerrufen hat, heißt Markus Gartmann:

https://www.welt.de/vermischtes/article116065204/Ich-habe-Anschlaege-auf-Auslaender-befuerwortet.html

Er war es nicht. Sagt er.

Er glaubt, dass Christian R. den Brand alleine gelegt hat. Während er sich in seinem Geständnis selbst und die drei anderen – die nach Jugendstrafrecht zu je zehn Jahren Haft verurteilt wurden – belastete, gab R. an, allein verantwortlich gewesen zu sein. Die Richter glaubten ihm nicht.

Wahrscheinlich drei vom Staatsschutz des BKA erpresste Unschuldige, siehe:   http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/361/solinger-brandanschlag-ein-wasserdichtes-urteil?page=3

https://cdn.afd.tools/sites/28/2018/05/27170242/1993.-Der-Brandanschlag-in-Solingen.pdf

Soweit Janichs Links.

Feines  Video. Erpresste Täter?

Scheissegal, Hauptsache Schuldkult?

Wir sind alle schuldig, Hurra?

Schmarrn. Totaler. Schuldkult forever?

Eklig wie immer: Islam-Achim…

Der heimtückische Anschlag sei in einer aufgeheizten Stimmung verübt worden, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Er verwies auf die rassistischen Ausschreitungen in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen sowie den Mordanschlag in Mölln mit drei Toten in den Jahren 1991 und 1992.

Eine aggressive Asyldebatte hatte ein fremdenfeindliches Klima geschürt. Drei Tage vor dem Solinger Anschlag schränkte der Bundestag das Asylrecht drastisch ein. Es mache ihm Sorgen, dass auch heute Flüchtlingsheime angegriffen würden und eine aggressive Stimmung gegen Juden und Muslime herrsche, sagte Laschet. „Gesamtgesellschaftlich ist die Lage aber trotz der Hetze mancher Gruppen gelassener und ruhiger als vor dem Solinger Anschlag.“

Der Laschet ist durch und durch CDU-Desinformant. Widerlich.

Abartig antideutsch.

Gute Ableitung, klarer Standpunkt, beim Janich wie beim Michael Klonovsky:

Der Unterschied zwischen dem djihadistischen Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 und dem rechtsextremistischen Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen am 29. Mai 1993 besteht nicht nur darin, dass der aktuellere Fall eine direkte Folge der Regierungspolitik ist, sondern, diese Prognose sei gewagt, es werden sich nicht 25 Jahre später Angehörige der Opfer und Regierungsvertreter zur Trauerveranstaltung versammeln – allein schon deshalb, weil in 25 Jahren hinreichend viele solcher Terrorakte stattgefunden haben werden, als dass man an jeden einzelnen erinnern könnte, und solche Veranstaltungen ohnehin nur ein gefundenes Fressen für rassistische Hetzer wären.

Klartext. Einzeltäter-Anschläge, beide, ist Klonovsky das klar?

In einer Zeit, da deutsche Bürger im Tagestakt Opfer von hierzulande mit dem Segen der Parteien- und Staatsführung eingedrungenen Gewalttätern werden, kommt der Wahrheits- und Qualitätspresse natürlich nichts gelegener als ein sich zum Gedenktag rundender schändlicher Anschlag der passenden Täter auf die richtigen Opfer.

SIC!

Das geht runter wie Öl: Prügel für Dreimalgüler, den (nicht nur) NSU-Furzablasser:

Zum einen wird ein rassistisches Strafrecht etabliert, das nur gegen (Bio-)Deutsche angewendet werden kann. Zum anderen kennt die Göttin der Gerechtigkeit keinen Unterschied zwischen einem Angriff aus Eifersucht, einem Angriff aus religiösem Fanatismus und einem Angriff aus Rassismus, sofern die Folgen jeweils identisch sind. Alles andere ist Gesinnungsstrafrecht.

„Ich finde es auch vorbildlich, wie die Bundesanwaltschaft mit der rechtsterroristischen Gruppe Freital umgegangen ist. Aber: Wir müssten auch gesetzgeberisch einiges tun, um wirksamer gegen Rassismus vorzugehen.“

Dieses Beispiel ist bezeichnend. Die sogenannten Gruppe Freital hat Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte verübt, bei denen, wenn ich nichts überlesen habe, eine Person verletzt wurde und Sachschaden entstand. Die Bundesanwaltschaft schaltete sich ein und klagte die Gruppe wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und versuchten Mordes an, die beiden Haupttäter erhielten neuneinhalb und zehn Jahre, einer der Mittäter, der nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, bekam vier Jahre. Die Urteile mögen für sich genommen zwar hart, aber gerecht sein; neben den Strafen, die Migranten für Gruppenvergewaltigungen und schwerste Körperverletzungen gemeinhin erhalten, wirken sie allerdings grotesk und zeigen, wie weit die von Daimagüler geforderte Zwei-Kategorien- oder Gesinnungsjustiz schon durchgesetzt ist.

Und genau deshalb rennen Merkel, Islam-Achim und der türkische Vorturner vom Furzer pflichtgemaess nach Solingen.

Zweierlei Strafrecht, überall, ständig:

So hat das Landgericht Potsdam im Februar 2017 einen NPD-Mann wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt. Einen weiteren Angeklagten verknackte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Bei dem Anschlag war im August 2015 eine Sporthalle komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden wurde auf 3,5 Millionen Euro geschätzt. Mag sein, dass auch hier die Höhe der Strafe angemessen gewesen ist – die beiden Haupttäter waren vorbestraft –; ich beurteile die Strafen nicht, sondern vergleiche sie. Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, die Brandstifter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremen Motiven gehandelt. Damit wurde amtlich, was deutsche Politiker in der jüngeren Vergangenheit vielfach forderten: dass Delikt nicht gleich Delikt ist, sondern ein Brandanschlag aus fremdenfeindlichen Motiven schlimmer ist, als derselbe Brand es wäre, wenn er aus schieren materiellen Motiven (Versicherungsbetrug, Missgunst etc.) oder aus noch schiererer pyromanischer Lust gestiftet würde. Interessant wäre die Urteilsbegründung, wenn ein Linksextremist aus fremdenfreundlichen Motiven etwas abfackelte, einen geplanten Abschiebeknast etwa oder eine Station der Grenzpolizei. Oder den Pkw einer schlimmen Politikerin.

Im Juni 2016 brach in einem Düsseldorfer Flüchtlingsheim ein Großbrand aus, als Hauptverdächtiger wurde Mohammed B. verhaftet, 130 Mitinsassen hatten sich im Heim befunden, der Sachschaden belief sich auf zehn Millionen Euro. Das Motiv war allahlob kein rassistisches, angeblich waren B. und seinen Mitstreitern die Essensportionen zu klein. Aus Mangel an Beweisen – wie Sie hier nachlesen können vielleicht auch aus Mangel an Interesse an Beweisen – wurden die Angeklagten schließlich freigesprochen. Es gibt in solchen Fällen weder politischen noch medialen noch „gesellschaftlichen“ Druck auf die Ermittlungsbehörden, den Schuldigen zu präsentieren.

In Wuppertal verübten drei juvenile Palästinenser mit dieselbefüllten Brandflaschen einen Anschlag auf die dortige Synagoge. Das Wuppertaler Amtsgericht verurteilte sie im Februar 2015 wegen versuchter schwerer Brandstiftung auf, na was denn sonst, Bewährung.

Im Solingen-Prozess wären Brandstifter mit Migrationshintergrund freigesprochen worden, ob sie volljährig waren oder nicht.

Zweierlei Recht, darum geht es.

Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich außer dem Anschlag „keinerlei Anhaltspunkte für eine antisemitische Einstellung“ der Zündler ergeben hätten. Denn es gibt keinen traditionellen arabischen Antisemitismus, schon vergessen? Wieviele Dezibel hätte der #aufschrei erzeugt, der unfehlbar erschallt wäre, hätten deutsche Jugendliche Brandsätze gegen eine Moschee geworfen, und ein Gericht hätte ihnen bescheinigt, außer dem Anschlag auf das Gotteshaus sei bei den Tätern keine islamfeindliche Einstellung erkennbar? Fragen Sie Herrn Daimagüler.

Es ist einfach nur krank. Fast wie in England oder Schweden.

PS: Die Bundesanwaltschaft ist übrigens bis heute nicht bereit, die Antifa oder die legendären Araberclans zu kriminellen Vereinigungen zu erklären. Ersteres verhindern gewisse Parteien, Letzteres die Angst.

Danke. Klasse Essay!

Es komme mir also bitte niemand mit solchem Gelüge wie “gleiches Recht für alle“ oder so.

Politische Justiz, Schauprozesse, darum geht es auch in Solingen. Erpresste Täter, falsche Geständnisse, Gerichtsdeals und kriminelle Polizei, genauer: Staatsschutz, immer im Doppelpack mit den Regierungsstaatsanwälten auftretend…

Sonderjustiz nach Sonderbehandlung… von Rechtsstaat keine Spur.

Mordwaffe Buback wurde bei Schleyer-Entfuehrung verwendet?

GBA Kurt Rebmann, Nachfolger des im April desselben Jahres ermordeten GBA Siegfried Buback, erklärt in der Tagesschau die Schleyer-Entführung im September 1977.

Am Tatort seien Projektile und Hülsen des “Schweizer Maschinengewehr des Kalibers 5,6 mm gefunden worden, welches auch die Tatwaffe war beim Karlsruher 3-fach Mord an Buback, Wurster und Goebel“. (ab Minute 7:06)

Das kann nicht sein, denn die Buback-Mordwaffe befand sich seit Mai 1977 in den Händen des BKA:

Bei Becker wurde die Tatwaffe sichergestellt, die bei dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern Wolfgang Göbel und Georg Wurster benutzt worden war.[6] de.wikipedia.org/wiki/Verena_Beckerdie-schleyer-entf-hrung?page=2#ixzz5E1nnGbDu

Hat GBA Rebmann sich da geirrt, oder wie?

https://en.wikipedia.org/wiki/Heckler_%26_Koch_HK43

Wird schwierig… wurde die Waffe 2 mal gefunden?

(so wie die Ceska 83 SD in Zwickau 2011, elfte von 11, aber W04 genannt?)

Weiterhin erklaert der GBA, es seien 5 Terroristen beteiligt gewesen.

Interessant wird´s ab Minute 5:00. Da erklärt Rebmann den Tatablauf.
Auch spricht er über die am Tatort zurückgelassenen Tatwaffen.
Und was sagt er zu der Anzahl der Täter…? Er sagt FÜNF!

Offiiziell sind es aber nur 4:

Das eigentlich Wichtige befindet sich auf der letzten Seite in der Tabelle. Die Stasi fand also heraus, dass es einen fünften Täter gegeben haben muss! Der zudem der Öffentlichkeit völlig unbekannt ist? (Verdacht: Verschleierung der Identität und somit Schutz vor Enttarnung einer sensiblen V-Person? Man denke hierbei an das Beispiel „Sola“ aka. Verena Becker).

Read more: http://nsu-leaks.freeforums.net/thread/713/raf-die-schleyer-entf-hrung?page=2#ixzz5E1oM3xza

Es gibt da also immer noch Wissenslücken,

  • wie viele Entführer beteiligt waren,
  • ob da ein V-Mann/V-Frau vertuscht wurde,
  • und welche Waffenfindungen echt sind, und welche nicht.

Alles wie beim NSU…

Verena Becker, die 3 Versionen der Verhaftung nach Schiesserei in Singen

dort steht:

Schulze schreibt dazu: KEINE Mordwaffe Buback bei Becker und Sonnenberg in Singen gefunden

udo70udo71Damit ist eine der Grundwahrheiten im Mordfall Buback + Begleiter infrage gestellt. Und zwar durch die Polizeibehoerden und den Hersteller!

Becker und Sonnenberg hatten nicht die Mordwaffe Buback im Gepaeck, und wurden daher auch nicht „wegen Karlsruhe“ angeklagt?

Damit ist eine der Grundwahrheiten im Mordfall Buback + Begleiter infrage gestellt.  So wie es gerade der neue Bundestags-NSU in Sachen Leichenfuhre Stregda und (vorab?)-Untersuchung der Ceska 83 zart verlautbaren liess.

NSU-FRAGEN: MAN WEISS AUCH NICHT, WANN DIE WAFFE KRIMINALTECHNISCH UNTERSUCHT WURDE

Ach, auf einmal? AK NSU !!!

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Kraushaars VS-Buch: Wer erschoss den Generalbundesanwalt?

dort steht:

GBA Rebmann „vertuschte“ das, und so wurden die Falschen verurteilt, oder GBA Rebmann vertuschte es nicht, weil es eben NICHT die Mordwaffe Buback war, die in Singen gefunden wurde?

An dieser Stelle muss man abbrechen. Die Basics muessen klar sein, sonst sind alle Schlussfolgerungen wertlos, heisse Luft.

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Der Staat selbst verhindert die Aufklärung, damals wie heute.

Schlaflos in Karlsruhe. Der NSU und die BAO Trio des BKA

Der erste Teil des Titels stammt vom Spiegel, 2012.

spiegl1Von Anfang an waren die BAW und das die Ermittlungen leitende BKA durch das einstimmige Urteil des Bundestages vom 22.11.2011 festgelegt: 10-fache Mörder, derer 2, Böhnhardt und Mundlos, und eine Lebensgemeinschaft als 3er-Kleinstzelle im Untergrund mit Zschäpe, in Chemnitz und in Zwickau, zuletzt in der FS 26.

Die Aufgabe der Staatsschuetzer bei BKA und BAW war es, dieses bereits gefällte Urteil durch „geeignete Ermittlungsergebnisse“ auch formal zu untermauern, bzw. die Anklage (NSU-Staats-VT 1.0) zu verfertigen und zu unterfuettern, das dann „unabhängige Richter“ eines Staatsschutzsenats bestätigen werden.  Im Frühjahr 2016 könnte das gelingen.

Der Artikel fasst bereits 2012 das Wesentliche zusammen, das Drehbuch, sozusagen, des grossen Schauprozesses NSU:

Die Uhr läuft seit November 2011, seit dem Tag, an dem die BKA-Sonderkommission die Ermittlungen zu jener rechtsextremistischen Terrortruppe übernahm, deren Existenz die Sicherheitsbehörden fast 14 Jahre nicht bemerkt hatten. Die unerkannt und ungestört neun Menschen ermordete, weil deren Herkunft nicht ins rassistische Weltbild der Täter passte; und eine junge Polizistin dazu, offenbar stellvertretend für das verhasste „BRD-System“, gegen das sich die Neonazis Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe verschworen hatten.

Viel Zeit bleibt den Ermittlern nicht mehr. Die Bundesanwaltschaft arbeitet unter Hochdruck an der Anklageschrift, die in den kommenden Wochen vorliegen soll, mehrere hundert Seiten sind bereits gefertigt. Derzeit legen die Staatsanwälte mitunter Nachtschichten ein, damit das Hauptverfahren, das aller Voraussicht nach vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München verhandelt wird, rechtzeitig beginnen kann.

Die Mörder Mundlos und Böhnhardt sind tot, aber mit Zschäpe und ihren mutmaßlichen Helfern Ralf Wohlleben, Carsten S. und Holger G. werden die vier noch lebenden Hauptverdächtigen angeklagt. Hinzu könnten noch André E. und der Fernfahrer Matthias D. kommen. Abgetrennt werden höchstwahrscheinlich die Verfahren gegen sieben weitere mutmaßliche Unterstützer, denen die Ermittler eher Rollen am Rand zuschreiben

Für neutrale Ermittlungen blieb da kein Raum, und man ermittelte zielgerichtet:

Das größte Problem der Ankläger: Sie werden im Einzelnen nachweisen müssen, dass die jeweiligen Unterstützer überhaupt von den Terroraktionen wussten. Die Kernfrage – wer außer den beiden Mördern Böhnhardt und Mundlos eingeweiht war – ist bis heute schwer zu beantworten. Der Anwalt Mehmet Daimagüler, der zwei der Opferfamilien vertritt, warnte unlängst öffentlich: Ihm schwane „für die Hauptverhandlung Böses“.

Die Kernfrage lautet heute, nach 4 Jahren „Ermittlungen“ und 2,5 Jahren Prozess, wer die 10 Morde begangen hat. Unglaublich, aber wahr. Hinzu kommen ziemlich sicher 2 Morde am 4.11.2011 in Eisenach, und merkwürdige Todesfälle: Corelli, Florian H., eine Freundin vom Florian usw.

Gemäss dem bewährten Prozedere bei staatsschützerischen Terrorverfahren wurden von der Bundesanwaltschaft ausgerechnet diejenigen Ermittlungsbehörden für die BAO Trio versammelt, welche seit 1998 (LKA Sachsen, Thüringen) bzw. seit 2000 (LKA Bayern, 1. Dönermord) involviert waren.

Motto: Die alten Böcke zu frisch-fröhlichen Gärtnern machen…

März 2012, Bayerischer Landtag:

Das BKA sei mit den Ermittlungen beauftragt und habe dafür die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Trio“ eingerichtet. Die seit Juli 2005 bestehende BAO „Bosporus“ als regionaler Einsatzabschnitt Bayern sei wieder auf 30 Mitglieder verstärkt worden, außerdem habe man fünf weitere bayerische Beamte direkt der BAO „Trio“ zugeordnet, erklärte Herrmann.

Ebenso verfuhr man mit dem LKA Erfurt und dem LKA Dresden. Belastete Staatsschutzbeamte wurden Mitglied der BAO Trio. Da würde schon nichts anbrennen.

soukop

Chef der BAO Trio wurde Otmar Soukup, Ltd. Kriminaldirektor im BKA, und der veröffentlichte Anfang 2013 einen Artikel in einem Fachblatt. Kriminalistik heisst das „Verlautbarungsorgan der polizeilichen Sicherheitsbehörden“, dafür stehen die Herausgeber:

Herausgeber
Prof. Dr. Jürgen Stock, Generalsekretär IKPO-Interpol, Lyon; Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes; Ralf Michelfelder, Präsident des LKA Baden-Württemberg; Peter Dathe, Präsident des Bayerischen LKA; Christian Steiof, Leiter des LKA Berlin; Dirk Volkland, Direktor des LKA Brandenburg; Andrea Wittrock, Leiterin des LKA Bremen; Thomas Menzel, Leiter des LKA Hamburg; Sabine Thurau, Präsidentin des Hessischen LKA; Ingolf Mager, Direktor des LKA Mecklenburg-Vorpommern; Uwe Kolmey, Direktor des LKA Niedersachsen; Uwe Jacob, Direktor des LKA Nordrhein-Westfalen; Wolfgang Hertinger, Leiter des LKA Rheinland-Pfalz; Harald Schnur, Direktor des LKA Saarland; Dr. Jörg Michaelis, Präsident des LKA Sachsen; Jürgen Schmökel, Direktor des LKA Sachsen-Anhalt; Thorsten Kramer, Direktor des LKA Schleswig-Holstein; Werner Jakstat, Präsident des LKA Thüringen; Klaus Welter, Ltd. Kriminaldirektor i. H., DHPol; Dr. Karl-Heinz Blümel, Leiter Abt. 3, Bundespolizeipräsidium Potsdam

Was schrieb Soukup denn so?

bao1Die BAO Trio ist also eine Staatsschutz-Veranstaltung. Wer hätte das gedacht?

bao2Woher kennt man das Prinzip, dieselben Ermittler weiter ermitteln zu lassen, die zuvor den Fall nicht gelöst haben? Sie ihre eigenen Fälle „entsorgen zu lassen“, konkret im NSU?

Das kennt man aus dem Jahr 2014, als die Ermittlungen im Fall des Oktoberfest-Attentates wiederaufgenommen wurden, durch die BAW, und dieses beauftragte das BayLKA und das BKA… also genau die Behörden, die es schon 1980-1982 versaut hatten.

Anstatt also die Dönermorde nicht erneut bei der BAO Bosporus bzw. dem BayLKA „ermitteln zu lassen“, sondern zum Beispiel beim LKA Niedersachsen, und die Kölner Bomben nicht in NRW, sondern z. Bsp. in Rheinland-Pfalz nachermitteln zu lassen, durften alle weiterpfuschen, an ihren eigenen, schmachvollen Niederlagen.

Die Soko Parkplatz ermittelte massgeblich im Wohnmobil Eisenach, fertigte das „Brandgutachten“, die „Fachgutachten der Pässe und Führerscheine“, und durchsiebte den Zwickauer Schutt nach Waffen.

Unglaubliche Zustände… Bananenstaat BRD.

bao3Und so kam es, dass das Urteil des Bundestages zu einer Anklage führte, die sämtliche Fachleute als Schrott bezeichnen: Keine Tatortbeweise an allen 26 Tatorten, kein einziger Fingerabdruck der Uwes an allen 20 Waffen, und keine DNA der Uwes an sämtlichen 4 Mordwaffen, die präsentiert wurden: Ceska 83, Bruni, Radom und Tokarev.

Trotzdem wird der Staatsschutzsenat ein Urteil fällen, und dagagen wird Revision eingelegt werden, eben weil es keine Beweise gibt.

Die Realität hat seit Prozessbeginn den BAO-Trio/BAW-Ermittlungsschrott der Anklage längst hinweg gespült: Jetzt sagt man Kerntrio, Helfer, Mitmörder, andere Mörder, das, was man als NSU-Staats-VT 2.0 bezeichnet. Eine Rückzugslinie, hinter der nur noch Waterloo wartet… die Nacht, oder die Preussen!

Die Grundannahmen seien erschüttert, meint neuerdings sogar der kommende Bundestags-NSU-Ausschuss 2.0… ein vertuschter Doppelmord in Eisenach, das Menetekel an der Wand…

Die NSU VT 2.0 des Staates ist immer noch eine riesige Lüge der Staatsschützer von CSU bis Linkspartei.

Ja warum habt ihr denn dann völlig ohne Beweise am 22.11.2011 ein 10-faches Mörderurteil  gesprochen?

Was für eine Schande. Ohne diese Schande gäbe es keine NSU LEAKS. So wie es ist kann es nicht bleiben.

Schönen Sonntag!

Vielen Dank an moh für das Besorgen des Artikels!

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

raf-zeichnung-wal-DW-Berlin-Stuttgart

Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.