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Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 3: Der Verfassungsbruch 1968 durch das Kabinett Kiesinger/Brandt

Teil 2 endete mit dem Jahr 1957, aber das entscheidende Jahr ist 1968.

Der lange Weg dorthin wird von Foschepoth nachgezeichnet und lückenlos belegt:

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Abhöraffäre 1963/64? Ebnete den Weg zum Verfassungsbruch?

Für das Verfassungsschutzpersonal war nach 1949 eine große Anzahl ehemaliger Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes rekrutiert worden, ein Gruppenleiter in der Abteilung IV war der ehemalige SS-Hauptsturmführer Regierungsrat Erich Wenger,[3] der sich seiner NS-Vergangenheit brüstete.[1][4]

Pätsch war an der Ausspähung von Bundesbürgern beteiligt. Der Verfassungsschutz arbeitete hierbei mit dem britischen und amerikanischen Geheimdienst in Deutschland zusammen und ließ von diesen Informationen unter Bruch des grundgesetzlich garantierten Brief- und Fernmeldegeheimnisses beschaffen. Grundlage für die Zusammenarbeit war der Deutschlandvertrag von 1955, in dem die westlichen Siegermächte der Bundesrepublik eine weitgehende, aber teilweise eingeschränkte Souveränität gewährten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Werner_P%C3%A4tsch#Abh.C3.B6raff.C3.A4re

Ein aufgedeckter Verfassungsbruch durch das BfV sorgte für den Verfassungsbruch des Bundestages 1968.

Das kann gar nicht sein, da die Nazis bekanntlich alle bei der Organisation Gehlen, dem späteren BND unterkamen…, und natürlich beim BKA. Auch beim BfV???

Weiter:

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Hermann Höcherl CSU hat sich achtbar geschlagen! Er wollte als BMI die totale Überwachung nicht.

Schon gar nicht anlasslose Totalüberwachung.

NSDAP-Mitglied, Leutnant an der Ostfront, Staatsanwalt… daher: Vorsicht bei Verallgemeinerungen!

Hier ist der Alt-NAZI, der Berufsverbot als Rechtsanwalt hatte nach dem Krieg:

Ewald Bucher (* 19. Juli 1914 in Rottenburg am Neckar; † 31. Oktober 1991 in Mutlangen) war ein deutscher Politiker (FDP/DVP, später CDU). Er war von 1962 bis 1965 Bundesminister der Justiz

BMJ Bucher wollte die Überwachung ohne Rechtsweg auch für die Polizei, also den Staatsschutz:

 Bundesjustizminister Bucher beklagte,
dass nur die nachrichtendienstlichen Überwachungsmöglichkeiten geregelt würden, seine Vorschläge für entsprechende Vollmachten für die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht aufgenommen worden seien

Foschepoth weiter:

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Und fiel durch… zunächst. 1964.

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Souverän war die BRD in den 1960er Jahren definitiv nicht. Man tat nur so als ob, und belog die Deutschen.

Alles wie heute auch…

Wie waren allgemeine Überwachungen, die sich ohne jeden Tatverdacht gegen eine Vielzahl unverdächtiger Personen richteten, überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Der Schwere des Eingriffs in die Verfassung waren sich Kabinettsausschuss und Arbeitsgruppe für das geheime Nachrichtenwesen durchaus
bewusst. Allgemeine Kontrollen des Post- und Fernmeldeverkehrs seien »ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Artikel 10 GG«. Sie sollten daher »auf Fälle beschränkt werden, in denen es gilt, einer möglichen Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu begegnen«31•

Das reichte so nicht. Man verlangte mehr: Allgemeine totale Überwachung. Anlasslos.

Es war das Bundeskanzleramt, damals wie heute:

Hinsichtlich der geplanten parlamentarischen Kontrollinstanz erklärten die Fraktionsvertreter
übereinstimmend, »Sie wollten lediglich ein Unterrichtungsrecht, jedoch keinerlei
Verantwortung für die getroffenen Maßnahmen haben und ihre volle Freiheit behalten, die Exekutive zu kritisieren«. Deshalb lehnten sie auch eine vom Kanzleramt vorgesehene Beschwerdekommission ab, die vom Fünfer-Gremium bestellt werden sollte. Stattdessen votierten sie einstimmig dafür, »dass die Kontrolle durch ein gerichtliches Organ – angesprochen war ein Senat des BGH oder des Bundesverwaltungsgerichts – wahrgenommen werden sollte.

Nochmal: BMI Höcherl verlangte die Offenhaltung des Rechtsweges.

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Das Kanzleramt, sicher „im Benehmen mit den Siegermächten“, verriet die Verfassung, wie es schon Adenauer getan hatte.

Aber noch fehlte die Mehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes, eine Grosse Koalition musste her !

Am 1. Dezember 1966 wurde Kurt Georg Kiesinger mit 340 von 447 möglichen Stimmen zum ersten Bundeskanzler einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gewählt – ein deutlicher Hinweis, dass auch die Große Koalition nicht auf ungeteilte Zustimmung in den beiden Regierungsfraktionen, insbesondere in der SPD stieß.

Und man einigte sich, die Überwachung der Bevölkerung -fälschlich- als Teil der Notstandsgesetzgebung zu verkaufen:

Höcherls Nachfolger im Amt, Paul Lücke, ging 1966 noch einen Schritt weiter: »Die Ergänzung des Art. 10 wird in die Notstandsverfassung einbezogen, da auch sie der Ablösung der alliierten Sicherheitsvorbehalte dient.« Im Frühjahr 1967 beschloss die neue Bundesregierung: »Die Verfassungsänderung zur Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses werde in die  Notstandsverfassung einbezogen.«

Man brauchte also nicht nur eine Grosse Koalition dazu, sondern auch eine möglichst gewalttätige Studentenbewegung.

Die gab es dann auch, sie wurden mit einem Mord ausgelöst:

Benno Ohnesorg (* 15. Oktober 1940 in Hannover; † 2. Juni 1967 in Berlin) war ein West-Berliner Student. Durch seinen gewaltsamen Tod während einer Demonstration gegen den Besuch des Schahs von Persien wurde er deutschlandweit bekannt.

Alles Zufall, gelle, dass Ohnesorg in den Hinterkopf geschossen wurde? Von einem Polizisten, und der war ein pöhser Stasi-IM, weil ja die Stasi solch ein grosses Interesse hatte, dass die BRD im Einvernehmen mit den Westalliierten die Überwachung aller Bundesbürger einführte, was denn sonst?

Am 21. Mai 2009 gaben Mitarbeiter der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Aktenfunde bekannt, wonach Kurras 1967 SED-Mitglied und „Inoffizieller Mitarbeiter“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen war.[90] Die an der Aktenauswertung beteiligten Wissenschaftler hielten einen Stasi-Auftrag für den Todesschuss aber für „wenig wahrscheinlich“.[91]

Es könnte ganz anders gelaufen sein… und Kurras ist jüngst verstorben… ein veritabler Staatsmord, so wie bei der „Selbstenttarnung des NSU“könnte.

Die Analogien muss man zumindest durchdenken, Jeder für sich selber.

In Westberlin hatte die BRD rein gar nichts zu melden. In Westdeutschland aber auch nicht viel mehr, wie sich noch zeigen würde.

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Die Grosse Koalition hatte die Gewaltenteilung ausser Kraft gesetzt. Die Verfassung gebrochen. Die totale anlasslose Überwachung eingeführt.

Hoch lebe Willy Brandt, der Vizekanzler. Ohne die SPD-Komplizenschaft wäre es nicht gelungen. Fast 20 Jahre hatte es gedauert…

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Peinlich, Vizekanzler. Oberpeinlich.

Ende Teil 3

Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 2: 20 Jahre K(r)ampf bis zum Überwachungsgesetz 1968

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Ohne einen Blick auf die historischen Abläufe geht es nicht: Ursprünglich sollte die Überwachung nach dem Gusto der Siegermächte vor Allem darin bestehen, den Post- und Telefonverkehr „in den Ostblock“ zu überwachen. Kalter Krieg, Anfang der 1950er Jahre. Stalins Noten spielten eine Rolle, der hatte eine Wiedervereinigung Deutschlands angeboten, als neutraler Staat. Die Westalliierten befürchteten „massenhaft geistige Überläufer“.

Solche Typen 😉

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 Hierzu legten die Besatzungsmächte bereits 1952 erste Entwürfe vor. Was den Umfang anbetraf, sollten sich die Kontrollen nicht nur auf den Post- und Fernmeldeverkehr von
und nach dem sowjetisch beherrschten Macht- und Einflussgebiet beschränken, sondern auch »nach dem Westen hin erfolgen, da wichtige Nachrichten über die Schweiz und über Paris nach den Ostblockstaaten vermittelt würden«

Eine Teilsouveränität der BRD ohne Überwachungsgesetz gehe gar nicht, meinte man. Die Besatzer selbst überwachten sowieso, wollten aber auch die Westdeutschen „mitüberwachen lassen“, das wäre sicher auch billiger, im Sinne weit weniger eigenen teuren Personals.

Am 3. Dezember 1953 wurde der amerikanische Hochkommissar James Conant vorstellig und machte klar, dass die alliierten Überwachungsmaßnahmen fortgesetzt würden, wenn die Bundesregierung nicht bereit oder in der Lage sei, ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag zu bringen

Als Bedingungen nannten sie [USA, GB, F], erstens den internationalen Post- und Fernmeldeverkehr zur Beschaffung von
strategischen Informationen überwachen und zweitens »ein gewisses Maß der inneren Überwachung«durchführen zu können. Vor Aufhebung des Besatzungsstatuts sollte darüber ein »Einvernehmen« ausgehandelt werden.

Adenauer zögerte:

Auch nach der Bundestagswahl änderte sich kaum etwas. Als sich die Besatzungsmächte erneut nach dem Stand der Dinge erkundigt hatten, ließ der Bundeskanzler den Hohen Kommissaren in einem Aide Memoire mitteilen, der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes sei nahezu fertig gestellt, doch müsse der für die Einbringung eines solchen Gesetzentwurfes politisch günstigste Zeitpunkt genau geprüft werden. Der Entwurf werde »in der Öffentlichkeit zweifellos stark  beachtet werden, und die Bundesregierung muss darauf achten, Missdeutungen ihrer Absichten möglichst vorzubeugen«

Hier liegt bereits eine der Schlüsselstellen des Ganzen: In der deutschen Diskussion gibt es von Anfang an die irreführende Diskussionsgrundlage, es würden Alliierte Überwachungspraktiken beendet werden, wenn die Deutschen selbst die Überwachung übernehmen würden.

Tatsächlich war aber genau dieses „entweder ihr oder wir machen weiter“ niemals die Wahrheit. E stand nicht zu Disposition, die Siegermächte würden in jedem Fall weiter überwachen, die Frage war nur, ob deutsche Behörden AUCH und FÜR die Alliierten „mitüberwachen würden“.

Da man das jedoch in der BRD politisch so nicht verkaufen konnte, griff man zu einer List: In der Öffentlichkeit „bekäme die BRD Souveränität“, wenn sie selbst überwachte, dazu müsse es ein Überwachungsgesetz geben, und dann hörte die Besatzerüberwachung auf. Das Besatzervorrecht erlösche, würde aufgegeben.

Das war die Lüge: Sie hörte nicht auf, und die Regierung stimmte dem zu und verschwieg das vor Parlament und Öffentlichkeit.

Da mit Blick auf die erstrebte Souveränität der Bundesrepublik die Erweiterung der alliierten Vorbehaltsrechte innenpolitisch hoch brisant war, waren die Drei Mächte auf Adenauers Wunsch hin bereit, das neue Vorbehaltsrecht nicht in das gemeinsam zu unterzeichnende Vertragswerk aufzunehmen, sondern in einem allein von den Außenministern der Drei Westmächte unterzeichneten Brief zu »bestätigen «.

Wer hat es also „verbockt“?

Wer das nicht realisiert in seinem Kopf, wann und wie die Besatzerrechte nicht nur fortbestanden, sondern erweitert „neben dem deutschen Recht“ parallel auch nach 1955 (angebl. Souveränität der BRD) fortbestanden, und dass die BRD-Regierung unter Adenauer dem zugestimmt hat, und von Anfang an die Deutschen belog, der wird niemals in der Lage sein, Mutti, die CDU und die BND/NSA-Affäre der Jahre 2013-2015 zu verstehen.

spon-mutti

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-merkel-beschwert-sich-bei-obama-a-929636.html

Kein deutscher Staatsanwalt kann da substantiell Ermitteln, gegen wen den bitte? Die Überwachung Deutschlands durch die Alliierten ist deutsches (geheimes) Recht auch noch heute. Der BND hilft nur dabei. Weisungsgemäss.

Wer das nicht realisiert, nicht kapiert, der labert dummes Zeug. Der veranstaltet NSA-BND-Untersuchungsausschüsse, die nicht mehr als Ablenkung (Nichtwissen geschuldet?) sind davon, wo das Problem liegt:

Die BRD ist nicht souverän, weil Besatzerrechte immer noch gelten. 2+4-Vertrag etc haben da rein nichts geändert.

Und Merkel handelt wie schon Adenauer handelte: Als Kanzler der Siegermächte. Dazu braucht sie nicht einmal eine IM-Erika-Akte des MfS in Händen der US-Regierung. Sie handelt wie alle handelten, und wer zu sehr aus der Reihe tanzt, der musste gehen: Willy Brandt und Gerhard Schröder. zu ostlastig…

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Natürlich wäre eine IM-Erica-Stasiakte im Oval Office hilfreich, keine Frage 😉

Die politische Vertretung der Herrscher im Protektorat BRD ist seit 1949 die Union gewesen, vor allen anderen politischen Parteien, und die Werkzeuge sind durchaus auch Zuckerbrot, nicht nur Peitsche, und Jeder kennt sie: Atlantikbrücke, CFR, Young leader-Heranführung bis hin zu Cem Özdemir von den Grünen, die Dienstbarmachung der BRD-Medien für dieselben Ziele der Nichtsouveränität, die Gründung der US-Israelfreundlichen Springerpresse durch die CIA selbst, und heutzutage setzt sich das fort mit PI-News.

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http://www.pi-news.net/

Nicht jeder dort erkennt die Zusammenhänge, weiss wem er letztlich dient, wollen wir mal zugute halten… und der Kampf gegen Überfremdung durch Migrantenhorden und Landnahme Mitteleuropas durch Moslems ist aller Ehren wert.

Zurück ins Jahr 1957:

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Wichtig: Auch die Union ist kein monolithischer Block. Widerstand regte sich all die 20 Jahre bis 1968 auch innerhalb der Regierungsparteien.

Ende Teil 2

Der Weg in den Orwellstaat BRD, Teil 1: Der Verfassungsbruch von Union und SPD

Frisch eingetroffen, vielen Dank!

Der Autor ist Historiker:

Josef Foschepoth (* 19. November 1947 in Werl[1]) ist ein deutscher Historiker.

Das Buch ist ein must read:

Franziska Augstein hebt in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012 hervor, Foschepoths Forschungen zeigten darüber hinaus, dass „auch die Bundesbürger bis 1989 von ihrem Staat systematisch bespitzelt wurden“ und zudem bis heute trotz 2+4-Vertrag im vereinigten Deutschland „die National Security Agency der USA frei schalten und walten“ könne

Damit ist der wahre Grund für die BND-NSA-Affäre benannt: Alliierte Vorrechte, Sieger-Vorbehaltsrechte die immer noch gelten.

Damit ist die NSA-BND-Affäre als „Sau durch´s Dorf treiben“ erkennbar, als Ablenkung vom Kern des Problems:

NICHTSOUVERÄNITÄT DER BRD BIS HEUTE

Der Trick: Die Besatzer-Vorbehalte sind gut versteckt, in geheimen Zusatzabkommen und diplomatischen Noten, die weiterhin gelten, aber „unsichtbar sind“.

Offiziell gilt deutsches Recht:

Der Trick: Besatzervorrecht wurde zu deutschem Recht.

Foschepoth weist dezidiert nach, als Historiker streng quellentreu, wie die BRD seit Adenauers Zeiten mit der „Souveränitäts-Möhre“ (Analogie zur NSU-Möhre des Andreas Hauß, der empfiehlt: „Schaut hin, wer die Möhre hält!“) dazu genötigt wurde, immer wieder, über Jahrzehnte, die Verfassung Grundgesetz (ja, eine andere haben wir nicht…) zu brechen, und dabei die Gewaltenteilung zugunsten der Exekutive abzuschaffen.

Dieses Buch wird uns länger beschäftigen…

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Es erklärt und belegt nichts weniger als den Sieg des Staatsschutzes über die Bürgerrechte, eine Grundsatzentscheidung von vor 50 Jahren, und diese Grundsatzentscheidung zuungunsten der Verfassung, der Gewaltenteilung und der Souveränität Deutschlands durch die eigenen Politeliten führt direkt in die totale Überwachung, und in den Orwellstaat, und auch in die Vorratsdatenspeicherung, die Ausdruck des tiefen Misstrauens gegen die Bürger ist, aber konsequent einer Linie folgt, die sich 1968 manifestierte.

Als Verfassungsbruch der Grosse Koalition Union/SPD Kiesinger/Brandt.

Wer begreifen will was JETZT passiert, der muss diese Geschichte kennen.

Auch für mich grösstenteils Neuland. Auf geht´s!

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