Reblog von staatsunrecht.wordpress.com
Im Düsseldorfer Landtag musste am 29.03.2017 der Leiter der Abteilung 1 des Innenministeriums NRW Burkhard Schnieder vor dem Untersuchungsausschuss zum Fall Amri aussagen. Schnieder, dessen Abteilung unter anderem für Ausländerfragen zuständig ist, erntete mit seinen Äußerungen absolute Fassungslosigkeit. Der ehemalige zweite Mann des Verfassungsschutzes war erst Ende 2015 zum obersten Zuständigen für Flüchtlingsfragen im Innenministerium ernannt geworden.
http://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/amri-untersuchungsausschuss-jaeger-100.html
LKA warnte vor Amri-Anschlag
Von Nina Magoley
… Auf der zehnten Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Fall Amri im Düsseldorfer Landtag herrscht mittlerweile Fassungslosigkeit: Seit fast vier Stunden wird der erste Zeuge an diesem Mittwochmorgen (29.03.2017), der Leiter der Abteilung Inneres und Kommunales im Innenministerium, Burkhard Schnieder, vernommen. Für Zündstoff sorgt eine E-Mail, die das LKA bereits im Februar 2016 an das NRW-Innenministerium schickte, am Mittwoch (29.03.2017) vorgelegt von dem FDP-Abgeordneten Joachim Stamp…
Darin heißt es klipp und klar, dass nach den bisher über Amri recherchierten „Tatsachen“ die „Begehung eines terroristischen Anschlags zu erwarten“ sei. Doch zum Erstaunen der Abgeordneten wiegelt Schnieder ab: Das Schreiben sei lediglich „eine Tischvorlage, ein Entwurf“ gewesen. Und da andere Sicherheitsbehörden, wie auch das GTAZ, den Fall Amri offenbar anders eingeschätzt hätten, habe diese Mitteilung für eine Verhaftung Amris nicht ausgereicht.
Wie sonst, fragen mehrere Abgeordnete fassungslos, müsste eine Mitteilung derartiger Brisanz vom Landeskriminalamt formuliert sein, damit sie eine Handlung zur Folge hat? Immerhin habe das LKA „den Hut“ aufgehabt im Fall Amri. Die Antwort Schnieders sorgt für noch mehr Erstaunen: Man hätte erst prüfen und beweisen müssen, was von den Erkenntnissen des LKA „wirklich Tatsachen“ seien. Es habe ja nicht festgestanden, „ob das verwertbare Erkenntnisse waren“…
WDR 5 Morgenecho – Kommentar 29.03.2017
Es ist völlig unverständlich, warum Herr Schnieder der eindringlichen Warnung des LKAs vor Anis Amri keinerlei Bedeutung beigemessen hat und der Bitte um den entsprechenden Handlungsspielraum nicht nachgekommen ist. Das einzig nachvollziehbare Motiv wäre die Deckung eines V-Manns gewesen, der noch während seiner Zeit beim Verfassungsschutz angeworben wurde. Es wäre auch denkbar, dass Anis Amri sich dem nordrhein-westfälischen Landesamt für Verfassungsschutz als V-Mann angeboten hat, um beobachtet aber nicht durch die Sicherheitsbehörden belästigt seinen Terrorvorbereitungen nachgehen und ein schlagfähiges Terror-Netzwerk aufbauen zu können. Dann wären die Terrorankündigungen an den V-Mann vom LKA als Teil seiner V-Mann-Tätigkeit verstanden und damit als nicht bedenklich eingestuft worden. Und genau das ist schließlich geschehen. Herr Schnieder hatte vor seinem Wechsel zur Abteilung 1 im Juli 2015 kurzzeitig die Leitung der Bezirksregierung in Arnsberg übernommen, um die Vorstellungen der Landesregierung zur unbegrenzten Massenaufnahme von Flüchtlingen ohne Papiere durchzusetzen. Vielleicht wurden in diesem Rahmen auch Absprachen bezüglich der Verteilung und Kontaktaufnahme von interessierten oder geeignet erscheinenden Flüchtlingen zum Verfassungsschutz getroffen. Anis Amri ist Ende Juli 2015 in NRW aufgenommen worden und bereits im November in den Fokus des Landeskriminalamtes geraten. Burkhard Schnieder saß vermutlich bereits im November 2015 an der richtigen Stelle des Innenministeriums, um Ermittlungen und Maßnahmen gegen Anis Amri rechtszeitig stoppen zu können. Sollte Amri wirklich V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sein, so würde dies auch den Umstand erklären, dass man ihn als Dealer seinen Lebensunterhalt bestreiten ließ und den Besitz von gefälschten Pässen nicht als günstige Gelegenheit für einen Haftbefehl nutzen wollte. Dann wären diese Straftaten von Anis Amri als notwendige „Tarnung“ toleriert worden, damit dieser im IS-Umfeld glaubhaft erschien und dort ungehindert Informationen sammeln konnte. Hat Anis Amri ein doppeltes Spiel gespielt und ist ihm der NRW-Verfassungsschutz auf den Leim gegangen? Niemals könnte solch ein „Missgeschick“ zugegeben werden. Daher ist auf die Beteuerungen der Landesregierung NRW auch nicht viel zu geben. Im Allgemeinen informieren die Verfassungsschutzbehörden die Landeskriminalämter nicht über die Anwerbung von V-Leuten, so dass es schon mal vorkommen kann, dass ein V-Mann eines Geheimdienstes den V-Mann einer Polizeibehörde aushorcht und umgekehrt. Vielleicht haben sich der Leiter des Verfassungsschutzes Abteilung 6 Herr Burkhard Freier und Herr Schnieder mit ihren Mitarbeitern zu weit vorgewagt.
Bereits im Jahr 2012 hatte Herr Schnieder einen V-Mann des Verfassungsschutzes gegenüber anderen Behörden verteidigt, damals aber wohl zu Recht. Der V-Mann Johann Helfer ähnelt zwar sehr dem Phantombild des Bombenlegers in der Probsteigasse, dessen Anschlag völlig Sinn-frei dem NSU angedichtet wird, aber das Phantombild ähnelt nach Angaben der Zeugen wohl recht eindeutig nicht dem Täter.
https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/08/26/nrw-ausschuss-desinfo-v-mann-johann-helfer-statt-aufklaerung/
… Wie nicht anders zu erwarten, nahm der NRW-Ausschuss den präsentierten Pappdrachen begierig auf, der da heißt: V-Mann Johann Helfer. Auch wenn die Opfer damals, 2001, wie auch vor Gericht 2014 erklärten, dass Phantombild sehe dem Täter nicht ähnlich, wird diese entscheidende Information vertuscht, und die Leserschaft so hinter die Fichte geführt…
Herr Schnieder begründete vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Überzeugung von der Zuverlässigkeit des V-Manns der rechtsextremen Szene wie im folgenden Artikel dargestellt:
https://www.jungewelt.de/artikel/297158.einer-der-seine-rolle-spielt.html
Aus: Ausgabe vom 12.11.2016, Seite 4 / Inland
Von Claudia Wangerin
… Die Bundestagsabgeordneten wollten nun wissen, wie die Verfassungsschutzabteilung des Landesinnenministeriums im Februar 2012 damit umgegangen war – und warum dort erst zu diesem Zeitpunkt jemand bemerkt habe, dass die Täterbeschreibung auf den »geheimen Mitarbeiter« passte...
Drei Monate nach Bekanntwerden des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) im November 2011 war das Fahndungsbild mit Bitte um Überprüfung vom Bundesamt für Verfassungsschutz an die Abteilung in NRW geschickt worden. Am 8. Februar 2012 fiel dort den zuständigen Beamten die Ähnlichkeit mit J. H., dem Vizechef der Kölner »Kameradschaft Walter Spangenberg« auf, der für sie »mehr als ein V-Mann« gewesen sein soll. Unter der Federführung ihrer Chefin Mathilde Koller entschieden sie sich, die Bundesanwaltschaft und Innenminister Ralf Jäger (SPD) darüber zu informieren – allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass sie J. H. diesen Anschlag nicht zutrauten. Zu dieser Bewertung seien sie bereits am 9. Februar gekommen. Schnieder, damals Gruppenleiter, betonte nun vor dem Ausschuss, es gebe »über das Phantombild hinaus keine Hinweise, dass er mit dem Anschlag in der Probsteigasse irgend etwas zu tun hat«. Eine Jugendstrafe, zu der J. H. wegen eines Sprengstoffdelikts in den 1980er Jahren verurteilt worden war, zählte demnach nicht…
Nachgehakt wurde aber auch wegen der Kaderfunktion des J. H. in der nach einem SA-Mann benannten Kameradschaft und im »Kampfbund Deutscher Sozialisten«. Schnieder erklärte dazu: »Natürlich hatte er dort eine gewisse Funktion, als jemand, der ein bisschen intelligenter ist als der durchschnittliche Rechtsextremist«. J. H. sei aber eher jemand, »der seine Rolle spielt«. Er habe »eine bürgerliche Existenz« und arbeite in einem großen Unternehmen in Köln. »Er hat offenbar das, was ihm aufgetragen war, zur Zufriedenheit auch erledigt«, sagte der Beamte. Unklar blieb, warum die Verfassungsschützer trotz des angeblich großen Vertrauens im Februar 2012 beschlossen hatten, die Zusammenarbeit mit J. H. zu beenden – und ob dies endgültig war…
Die Zusammenarbeit musste wohl eher deshalb beendet werden, weil erwartungsgemäß früher oder später eine öffentliche Enttarnung des V-Manns drohte.
Auch über Amri könnte Herr Schnieder die Meinung vertreten haben, dass dies jemand gewesen sei, der seine Rolle spielte.
Im folgenden auf rbb-online erschienenen Artikel wird die These aufgestellt, man habe Anis Amri nicht wegen der zahlreichen Straftaten als sogenannter Kleinkrimineller verhaftet, weil man ihn als „Wegweiser“ in die Islamisten-Szene betrachtet habe. Seine Beobachtung könnten die Sicherheitsbehörden als praktische Möglichkeit der Informationsgewinnung betrachtet haben.
Ich sehe das anders. Anis Amri hat Straftaten von Sozialbetrug, Fälschung, über Drogendelikte bis hin zur Körperverletzung begangen, für die jeder Deutsche jahrelang ins Gefängnis gewandert wäre. Und selbstverständlich hätte man einen deutschen Serien-Straftäter in Untersuchungshaft gesteckt – wegen der Wiederholungsgefahr.
Der einzige nachvollziehbare Grund, dies nicht zu tun, wäre auch hier eine V-Mann-Tätigkeit für eine Sicherheitsbehörde wie den Verfassungsschutz gewesen. Vielleicht hat Anis Amri nicht nur mit dem V-Mann des LKA NRW geplaudert, um diesen von seiner islamistisch-terroristischen Einstellung zu überzeugen, sondern hat gleichzeitig den Verfassungsschutz NRW mit mehr oder weniger brisanten Informationen gefüttert. Wohlmöglich handelte es sich dabei um Kenntnisse, von denen Anis Amri erwartet hat, dass die Behörde sie ohnehin erlangen würde.
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/03/Anis-Amri-Geschichte-verpasster-Moeglichkeiten.html
26.03.17 | 08:00 Uhr
Der Attentäter vom Breitscheidplatz galt als „enge Kontaktperson“ von Mitgliedern einer deutschen IS-Gruppe. Das belegen interne Polizeidokumente, die dem rbb vorliegen. Bislang hieß es vom Verfassungsschutz, bei Anis Amri handele es sich um einen „radikalisierten“ Einzeltäter. Von S. Adamek, J. Goll und S.-K. Opalka
… Warum durfte der Tunesier immer weiter machen, obwohl längst klar war, dass er ein betrügender, hochmobiler und krimineller junger Mann war, der sich in einem gewaltbereiten islamistischen Umfeld bewegte. Warum sind weder Ausländer- noch Sicherheitsbehörden eingeschritten?…
Und das, obwohl der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, bereits Ende Januar 2016 den Landeskriminalämtern Berlin und Düsseldorf, dem Bundeskriminalamt sowie den Landesämtern für Verfassungsschutz Berlin und Nordrhein-Westfalen mitteilt, dass brisante Hinweise zu Amri vorliegen: etwa, dass er sich unter verschiedenen „Identitäten hauptsächlich in Berlin (Moabit, Weißensee, Charlottenburg und Spandau) und sporadisch in Hildesheim, Oberhausen, Duisburg, Emmerich und Freiburg“ aufhalte…
Über Monate erhielten die Ermittler in Düsseldorf wertvolle Informationen über eine sogenannte „Vertrauensperson“ in diesem hoch konspirativ agierenden islamistischen Zirkel – auch Anis Amri plauderte häufig mit der mühevoll eingeschleusten „Vertrauensperson 01“ des Staatsschutzes NRW. Ihm vertraute der Tunesier schon im November 2015 an, dass er „problemlos eine Kalaschnikow“ besorgen könne und dass er „unbedingt für seinen Glauben kämpfen“ wolle….
Während dieser Ermittlungen gegen Abu Walaa wurde Amri vom LKA Nordrhein-Westfalen als sogenannter „Nachrichtenmittler“ geführt. Er ist kein V-Mann, leitet seine Erkenntnisse nicht direkt an die Sicherheitsbehörden weiter. Aber als Vertrauter redet er ausgiebig mit der VP-01. Vieles was Amri weiß, wissen somit auch die Behörden – was ihn für die Ermittler wertvoll macht…
EK Ventum steht für ein groß angelegtes Ermittlungsverfahren gegen die radikal-islamistische Zelle des am Ende verhafteten Predigers Abu Walaa, der über Jahre junge Leute als Kämpfer des IS für die Kriegsschauplätze in Syrien und dem Irak angeworben haben soll. Der aus dem Irak stammende Salafisten-Prediger steht im Verdacht, die Nummer 1 des Islamischen Staats in Deutschland zu sein. Diese Ermittlungen wurden sehr erfolgreich im November 2016 mit den Verhaftungen abgeschlossen…
Amri ist unter dauernder Beobachtung. Und stellt unter der Beobachtung von Ermittlern so ziemlich alles an, was deutsche Gesetze nicht zulassen: Fahrraddiebstahl, Sozialbetrug, Körperverletzung. Monate lang beschäftigte der Tunesier unter seinen zig Alias-Namen zwischen Dortmund, Oberhausen, Hildesheim und Berlin so manche Polizeidienststelle, Staatsanwälte, Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden. Doch etwa ein Dutzend Ermittlungsverfahren enden für den inzwischen rechtsgültig abgelehnten Asylbewerber immer gleich: Anis Amri bleibt auf freiem Fuß, darf betrügen, prügeln, mit Drogen handeln – alles ohne Konsequenzen…
Zum Ärger der Kollegen in NRW: „Entgegen der Absprachen wurde AMRI durch Kräfte des LKA Berlin am ZOB Berlin offen kontrolliert“, heißt es in internen Polizeiprotokollen.
Doch als man Amri daraufhin wieder entlässt, sind die LKA-Ermittler fortan an ihm dran – sie überwachen sein Telefon, observieren ihn engmaschig. Sein richtiger Name, seine Identität ist ihnen bekannt…
Im Polizeirevier gegenüber hat das Berliner LKA eine Kamera angebracht – so können die Beamten beobachten, wer dort rein und wieder rausgeht. Gegen fünf Vorstandsmitglieder und Aktivisten des Moscheevereins laufen Strafverfahren wegen Terrorverdachts…
Und trotzdem kommen die Berliner Ermittler bald zu dem Schluss: Amri gehört nicht in diese Szene, er ist kein wirklich gefährlicher Islamist…Und deshalb bricht man Mitte Juni 2016 die Observation ab, hört nur noch sein Telefon ab. Und dann verliert man ihn irgendwie aus den Augen…
Könnte es nicht sein, dass die Ermittler nach dem erfolgreichen Schlag gegen das Netzwerk von Walaa, dem „Prediger ohne Gesicht“, Geschmack gefunden hatten an einem, der hilfreich sein kann, wenn es darum geht, Islamisten-Zellen trocken zu legen? Hätte Amri auch als Wegweiser in die radikale Islamistenszene der Hauptstadt dienen können?…
Mit deutlichen Worten hatte der nordrhein-westfälische LKA-Direktor Uwe Jacob die Einstellung der Observation des Attentäters Anis Amri durch die Berliner Polizei im Juni 2016 kritisiert: „Nur weil Amri Kleinkrimineller war und Drogendelikte beging zu denken, er sei nicht gefährlich, das halte ich für einen großen Fehler!“
Solange das LKA NRW zuständig gewesen sei, habe man die Einschätzung gehabt, dass es sich bei Amri um eine „hochgefährliche“ Person gehandelt habe, die man zügig von der Straße bekommen müsse, entweder in Abschiebe- oder in Strafhaft, so der LKA-Direktor…
Sendung: Inforadio | 26.03.2017 | 08.00 Uhr
Beitrag von Sascha Adamek, Jo Goll, Susanne Katharina Opalka
Vielleicht musste der Prediger Abu Walaa daran glauben, weil er ohnehin im Fokus der Behörden stand, seine Rekrutierungsaufgabe nicht hätte fortsetzen können und zu eigenen Terroranschlägen nicht in der Lage war.
Es sieht so aus, als ob das LKA Nordrhein-Westfalen zwar Amri hatte stoppen wollen, aber unfreiwillig durch seine zeitnahe Informationsweitergabe an den Verfassungsschutz eine Warnung Amris ermöglicht haben könnte. Möglicherweise hat Amri auch aus Gründen der ihm bekannten Überwachung seiner Person Nordrhein-Westfalen zwischenzeitlich in Richtung Berlin verlassen.
https://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2017/03/nrw-untersuchungsausschuss-berliner-lka-einstellung-amri-observa.html
Freier räumt falsche Beurteilung Amris ein
… Seine Behörde habe sich mit Amri regelmäßig beschäftigt. In einem so genannten Jour fixe habe das LKA Nordrhein-Westfalen seinen Mitarbeitern und ihm regelmäßig über Amri berichtet. „…
Auf die Frage, ob Amri ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei, entgegnete Freier mit einem klaren Nein. „Es gibt eine klare Regel: Wir sprechen keine Gefährder an, auch nicht Leute, gegen die ein Strafverfahren läuft.“
Sendung: Abendschau, 29.03.2017, 19.40 Uhr
Beitrag von Jo Goll, Susanne Opalka
Vielleicht ist die Ansprache oder das Anhören von Amri zwecks Engagement als V-Mann ja vor den Milieu-typischen und damit geduldeten Straftaten erfolgt…
Auch Generalbundesanwalt Frank bestätigt vor dem Untersuchungsausschuss, dass Amri spätestens im Juli 2016 in Haft hätte genommen werden können, aber das Land NRW scheint kein Interesse daran gehabt zu haben.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/untersuchungsausschuss-anis-amri-bundesanwaltschaft-peter-frank
- März 2017
… Der Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags, der sich mit dem möglichen Fehlverhalten der deutschen Sicherheitsbehörden im Fall des Berliner Attentäters Anis Amri befasst, hat einen weiteren hochrangigen Zeugen vernommen. An diesem Freitag stand dort Generalbundesanwalt Peter Frank den Abgeordneten Rede und Antwort…
Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt hatte im Februar 2016 bei der Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Amri wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat angeregt. Zu dem Zeitpunkt war der Tunesier bereits als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Die Karlsruher Anklagebehörde übersandte den Vorgang allerdings an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, die schließlich wegen versuchter Anstiftung zum Mord gegen Amri ermittelte…
Nach Angaben Franks wäre es vielleicht möglich gewesen, Amri bereits im Juli 2016 in Haft zu nehmen. Damals war der Islamist in einem Fernbus auf dem Weg in die Schweiz in Süddeutschland mit gefälschten italienischen Pässen festgenommen worden. Es wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, letztlich wurde Amri am 1. August 2016 aber aus der Justizvollzugsanstalt Ravensburg entlassen…
Dies sei falsch, sagte Frank. Seine Behörde habe die Akten freigegeben. Als Frank ein entsprechender Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen seiner Behörde und dem Landeskriminalamt NRW vorgehalten wurde, wonach einer Freigabe widersprochen wurde, sagte Frank, er kenne den Vermerk nicht, werde das aber klären…
Hat das Innenministerium NRW dafür gesorgt, dass die Akten für das LKA nicht freigegeben wurden, weil Amri vor jeglicher Strafverfolgung geschützt werden sollte, im Sinne von höheren Interessen?
http://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/21734074_Amri-Ausschuss-Zeuge-schildert-Behoerdenchaos-und-Tunesien-Schikanen.html
Burkhard Schnieder, Abteilungschef für Ausländerangelegenheiten im nordrhein-westfälischen Innenministerium vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Fall Amri. | © picture alliance / Federico Gambarini/dpa
Lothar Schmalen
29.03.2017
… Düsseldorf. Obwohl das Landeskriminalamt NRW (LKA) bereits Monate vor dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 vor dem späteren Attentäter als tickende Zeitbombe warnte, haben es Sicherheitsexperten im NRW-Innenministerium im März 2016 abgelehnt, Amri auf der Grundlage dieser Einschätzung sofort abzuschieben oder in Abschiebehaft zu nehmen. Die Entscheidung, der Forderung des LKA nicht nachzukommen, hat Burkhard Schnieder, der für Flüchtlinge und Ausländer zuständige Abteilungsleiter im NRW-Innenministerium getroffen. Mit Innenbminister Ralf Jäger (SPD) habe er darüber keine Rücksprache gehalten. Das LKA hatte in einem achtseitigen Schreiben an die Sicherheitskonferenz NRW darauf hingewiesen, dass von Amri eine Gefahr im Sinne eines terroristischen Anschlags ausgehe.
Das Bild von Anis Amri als ganz überraschend mutiertem zugedröhnten Kleinkriminellen, dem eigentlich kein Attentat zuzutrauen ist, war falsch. Amri wollte offensichtlich nicht als Selbstmordattentäter sterben, sondern hat seine Flucht sorgsam geplant, um seine Terror-Aktivitäten an einem anderen Ort fortsetzen zu können.
Welche Verhaltensweisen müssten einem V-Mann der Islamisten-Szene zugestanden werden, damit dieser Deutschland-weit agieren kann, ohne enttarnt oder von anderen Sicherheitsbehörden gestoppt zu werden?
Er dürfte weder zu gefährlich noch zu harmlos auftreten. Die Tarnung als nicht allzu gläubiger Kleinkrimineller, der vollmundig Anschlagsideen diskutiert, wäre perfekt, denn der IS rekrutiert besonders erfolgreich in diesem Milieu. Im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum GTAZ hingegen könnte man die Bedeutung diese Gefährders damit herunterspielen und dafür sorgen, dass dieser unbehelligt bleibt, mit dem Argument, so der zentralen Figuren des IS in Deutschland habhaft zu werden.
Solch ein „Spiel mit dem Feuer“ dürfte „normalerweise“ nicht riskiert werden.
Aber was ist schon normal in dieser Welt des Wahnsinns?
Sehr guter Beitrag!
Anmerkungen:
Helfer scheidet auch deshalb aus, weil „der unbekannte Blonde mit dem Geschenkkorb“ laut der Opfer 1.90-1.95 m gross gewesen sei. Helfer ist einen Kopf kleiner.
Abschiebung per SEK, seit Amris Anschlag geht das offenbar:
http://www.express.de/koeln/blitz-abschiebung-nach-sek-einsatz-gewalttaetiger-tuerke–42–sass-um-8-07-uhr-im-flieger-25570176
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Total beklopptes Deutschland:
Weil er einen Asylantrag stellte: Mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben
Die Terroristen lachen den deutschen Staat der Weicheier aus. Asyl muss zum Gnadenrecht werden, ohne Rechtsweg auf unsere Kosten.
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Der hier hat vergessen, „Asyl!“ zu sagen?
Aggressiver Gefährder wird vom MEK direkt zum Flieger gefahren
Stand: 05.04.2017
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article163415178/Aggressiver-Gefaehrder-wird-vom-MEK-direkt-zum-Flieger-gefahren.html