Eine nette Analogie zur Polizeimunition beim „NSU“, die nachweislich nicht aus Heilbronn (entwendete Dienstwaffen beim Polizistenmord) stammt, berichtete Udo Schulze (NSU- Was die Öffentlichkeit nicht wissen darf, 2013) bereits 2012:
Udo Schulze zur Stammheimer Nacht: Es wurde Polizeimunition in Zellen gefunden. Aus Beständen der Polizei RLP, die die Munition ans SEK ausgab. An was erinnert mich das bloß?
Ab min. 30:50
Dieses Video ist gemeint:
Es sind dieselben Strukturen bei der RAF und beim NSU, meint Udo Schulze, und die Fäden laufen in Köln zusammen: Beim BfV, er meint damit den Tiefen Staat innerhalb der BRD, der von Anfang an ein Parallel-Deutschland betreibe, ein faschistisches, undemokratisches, nicht-rechtsstaatliches. Die Fortsetzung des 3. Reichs, inhaltlich und personell. BND, MAD, BfV als Moloch, als Tiefer Staat, oft ohne Wissen der politischen Führung agierend. Meint Schulze.
Das ist -wie bei Schulze üblich- sehr plakativ, sehr genau auf den Punkt, aber stimmt das so? Traf das auch noch in den 1970ern und 1980ern zu?
Zum Ende hin kommen die Dönermorde, der Militärgeheimdienst und die Türkenfachisten „Graue Wölfe“ ins Spiel, und die kriminellen mafiosen Strukturen aus diesem Nationalistengebräu und Türkischem Tiefem Staat sei verantwortlich für die Dönermorde… Düstere Parallelwelt nannte das der Spiegel… noch 2011 !
Das Interessante ist die These Schulzes, dass BEIDE Nachfolgegenerationen der „echten RAF“ (Baader, Meinhof, Ensslin, Raspe) Ausgründungen der Geheimdienste mit Spitzeln seien, und exakt dafür sei Verena Becker ein Indiz, die lange vor 1981 (zugegebener Start der Spitzeltätigkeit Beckers) bereits V-Frau gewesen sei.
Was dabei immer zu kurz kommt ist die Antwort auf die Frage, wer diesen Sicherheitsapparat eigentlich befehligt, und wer die „Ausgründungen an Terrorzellen“ anweist. Wenn es nicht die politische Führung der BRD ist, jedenfalls nicht erstrangig, dann stellt sich die Frage:
Wer denn sonst?
Und da kann man kaum spekulieren und/oder vernünftige Überlegungen dazu anstellen, ohne bei den USA oder bei NATO-Strukturen zu landen, oder beim Mossad, denn -oh Wunder- aktuell möchte auch Frau Knobloch ganz und gar keine neuen Ermittlungen zur Oktoberfestbombe 1980.
Dabei sucht GBA Range doch nur Nazi-Hintermänner, befürchtet da jemand Ermittlungen nach allen Seiten, unvoreingenommen?
die wird es niemals in der BRD geben.
________________
Wie war das mit der Munition in Stammheim hinter der Fussleiste? Quellen bitte! Was hatte die „Ratte“ (Spitzname für Verena Becker in Stammheim laut Schulze) für eine Aufgabe? Aushorchen? Wozu wenn man doch die Zellen eh abhörte? Waren Doppelgänger der Stammheimer in Mogadischu, um die Araber von der PFLP zu täuschen?
War Grams ein Spitzel, der liquidiert wurde, siehe:
Typisch Antifa, hier Rote Hilfe, dass die das Staatsnarrativ brav nacherzählen, aber weglassen, dass wohl auch Grams als V-Mann verstanden werden muss, der zuerst „rechts bei der HNG“ schnupperte, sich dann aber für die RAF-Seite entschied (bzw. sein V-Mann Führer tat das).
Wäre eine Analogie zu den Uwes in Eisenach: Kopfschuss, Mord am Spitzel der zuviel weiss?
Das Problem ist recht simpel benennbar: Die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg wurden rund 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe mit der Tatwaffe verhaftet, es gab einen Schusswechsel mit Polizisten, schwere Verletzungen auf beiden Seiten, vorbei war es erst, als ein Polizist mit der Buback-Mordwaffe die Terroristen ausser Gefecht setzte, aber sie nicht „ausknipste“. Beide überlebten, und beide wurden nie wegen Karlsruhe angeklagt, 30 Jahre lang nicht… bzw. niemals. Bis heute nicht.
Becker endete also nicht wie Wolfgang Grams in Bad Kleinen 1993: „Kopfschuss von eigener Hand“ laut BRD-Geschichtsschreibung…
Hätten sie das gewusst? Becker konnte die MP nicht durchladen, liess sie liegen, ein Polizist nahm sie auf und erledigte dann mit dieser Waffe die Terroristin Becker. Allerdings nicht total. Klammheimliche Freude, die Bundesrichter Thomas Fischer aktuell den Asylschwemme-Gegnern bei jedem Asylneger unterstellt, der von einem anderen Asylneger abgestochen wird, diese klammheimliche Freude unterstellen wir dem Sicherheitsapparat auch, und zwar für den Fall, dass der Polizist in Singen „besser getroffen hätte“. Aber Pech gehabt… 😉
Es war die Buback-3-fach-Mordwaffe in der Hand eines Polizisten in Singen, die dem Spuk ein Ende bereitete.
„einer der mutmasslichen Mörder von Karlsruhe ist gefasst“, so eröffnete die Tagesschau damals, und der heisst Sonnenberg. V-Frau Verena Becker genoss schon damals die Protektion des Staates, dem ist offensichtlich so, schon damals, bereits seit dem Tag 1 nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe, als „zierliche Person, wohl eine Frau auf dem Sozius die schoss“ gegen einen Mann ausgetauscht wurde. Prozessstoff noch Jahrzehnte danach gewesen…
Das ist der Kern des Ganzen, darum ging es 1977, 2007 in Bubacks (Sohn) Buch, im Prozess gegen Becker 2010-2012.
Becker war wahrscheinlich schon Informantin des BND, als sie 1975 freigepresst wurde. Das behauptet Bommi Baumann, und das klingt plausibel.
Die Verfassungsschutz-Frage (Buch Wolfgang Kraushaar) ist wie fast immer bei Linksautoren die Falsche… die BND-Frage fehlt…
Es hat seinen Grund, dass der BND zur Begnadigung Beckers 1989 eine bis ca. 2040 gesperrte Stellungnahme abgegeben hat. Sicher war Becker ab 1981 Informantin des Verfassungsschutzes, aber die Protektion durch den Staat ab 7.4.1977 (Buback-Mord) erklärt das natürlich nicht. Deshalb sind solche Bücher auch „Thema verfehlt, Setzen, 6!“
Becker ist nach 12 Jahren Haft (bei lebenslänglich!) begnadigt worden, das ist BRD-Rekord. Verhaftet 1977, entlassen 1989. Ob sie die 12 Jahre überhaupt durchgängig gesessen hat ist unklar, meint zumindest Bommi Baumann. Die Begründungen des Sicherheitsapparates sind gesperrt… BND und BfV… und Weizsäcker redet natürlich auch nicht darüber… der agent orange Fabrikant für den Vietnamkrieg…
.
Die Tatwaffe im Besitz Beckers und Sonnenbergs reichte also nicht für eine Anklage „wegen Karlsruhe“ aus, während im Fall „NSU“ der angebliche Besitz der Dönerceska 83 SD für eine Anklage (Mittäterschaft bei 9 Morden gegen Zschäpe) ausreichte.
Das sind zweierlei Mass. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mordwaffen einmal 4 Wochen danach und einmal 5 Jahre danach aufgefunden wurden…
Mal so, mal anders, immer wie man es gerade benötigt?
Sieht so aus. Sehr sogar.
2010 wurde Verena Becker letztlich doch noch angeklagt, und das ist eine Parallele zu Beate Zschäpe, wegen Mittäterschaft.
Stuberger schreibt dazu:
Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.
Im Haftbefehl stand also „3-fach Mord an Buback“. Und dann „entfiel der“ ?
Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.
Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden.
Was sind „andere Hinweise“?
Na der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades Suzuki! Die Haare in den Motorradhelmen!
„Mittäterschaft“ ist ein juristisches Unding, ein nicht-rechtsstaatlicher Moloch, ein für die RAF neu erfundener Blödsinn, Bekennerschreiben bzw. Briefmarken abgeleckt zu haben ist kein Mordbeweis, sondern ein Beihilfe-Straftatbestand.
Und so wurde die Anklage während des Prozesses auf Beihilfe zurück gestuft: Keine glaubhaften Zeugen für „Frau bzw. zierliche Person auf dem Sozius, mit der MP schiessend“, so sahen es Senat und Bundesanwaltschaft, und dann wurde aus Mittäterschaft einfache Beihilfe, das Urteil war entsprechend: 4 Jahre, kein einziger Tag Haft.
Nicht angeklagt wegen Beihilfe oder Mittäterschaft oder Mord bis heute: Günter Sonnenberg
Sehr interessanter Beitrag. Man ahnt das helle Panikfeuer, das im erweiterten Staatsschutz gelodert hat wegen des BubackBecker-Verfahrens. Mit Müh und Not und vereinten Kräften haben sie es ausgetreten. Wurde Stuberger spät ins Boot geholt, so dass sein Mea Culpa notwendig wurde?
Schreibt Stuberger denn gar nichts dazu, dass die Verurteilung wegen Beihilfe auf sehr soliden Beweisen (z.B. Speichel am Bekennerbrief: ein Paradefall für die Beweiskraft der DNA-Analyse) beruht? Und vor allem: schreibt er etwas dazu, warum es über 30 Jahre lang trotzdem keine Anklage gegeben hat und ohne den gemeinen Michael Buback auch nie gegeben hätte? Warum hat es gegen Sonnenberg nie eine Anklage wegen Karlsruhe gegeben, der doch auch offiziell zu den Karlsruher Tätern gezählt wird (s.o.)? Warum waren beide ständig gemeinsam unterwegs und hatten die Tatwaffe dabei, wenn Becker keine Mittäterin war?
Sie stehen splitternackt in ihrer ganzen Armseligkeit vor uns, die Bundesanwaltschaft und ihre Helfer in den Medien, der Talare und ihres vorgeschobenen Qualitätsanspruchs entkleidet. Nein, es ist kein Muff, der sich da unter den Talaren gesammelt hat, sondern ein Hautgout.
Kommentar von @hintermbusch, ein glühender Anhänger Prof. Bubacks. Etwas unkritisch weil recht einseitig informiert. Differenzierung dringend erforderlich.
Leute, es muss der Beweis erbracht werden, ob Verena Becker a) in Karlsruhe war und b) auf dem Mordmotorrad sass. Ob die „Sola“ geschossen hat, darum geht es!
Briefmarken ablecken ist kein Beweis für Mord-Täterschaft. Sogar Paulchenvideos einwerfen wäre kein Täterbeweis für 10 Morde und 2 Kölner Bomben.
schon gar nicht ohne Griechen, dieser Stockfehler… 8. Türke/Kurde, nicht 9. Türke, menno! Täterwissen? Nada. Niente. Null.
Es gibt nur 2 Mord-Beweise: Haare Beckers und Sonnenbergs (oder Wisniewskis?) in den aufgefundenen Motorradhelmen, und eben der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug, aufgefunden in Singen mit der Tatwaffe.
Auf die Frage, woher er wissen will, dass der Ex-Terrorist Stefan Wisniewski der Todesschütze von Karlsruhe gewesen sei, antwortet er: „Es ist mir schlicht erzählt worden. Welche Absicht hätte vorliegen sollen, mir etwas Falsches zu erzählen?“ Boock, verurteilt wegen Mordes an Schleyer, jahrelang einer der Regisseure des Terrors und mehrfach beim Lügen ertappt, hat schon mehrmals etwas preisgegeben, was seinen früheren Feinden in der RAF schaden und seinen Freunden nützen könnte – vor allem aber seinen Marktpreis stabil hält.
Als er 1995 erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellt, wagt sich der Vorsitzende Richter eines OLG-Strafsenats nur in Begleitung seiner Bodyguards in die Zelle, denn der Antragsteller hatte zuvor einen Haftrichter des Bundesgerichtshofs niedergeschlagen.
Kam trotzdem 1999 raus, auch ohne Reue und ohne Geständnis seiner Taten…
Stuberger zu Begnadigungen:
Im Gegensatz zu häufig verbreiteten Politikeraussagen, die von den meisten Medien übernommen werden, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: 1. Die lebenslange Haft ist mit dem Grundgesetz vereinbar, 2. sie kann bis zum Tod des Verurteilten vollstreckt werden, 3. nur ausnahmsweise darf ein zu lebenslang verurteilter Mörder vorzeitig entlassen werden.
Und dann folgen die wichtigen Voraussetzungen dafür, die das höchste deutsche Gericht vorgegeben hat: Der Verurteilte muss das wollen und beantragen. Das ist erst frühestens nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft möglich. Seinem Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Gutachten mit einer positiven Zukunftsprognose vorliegt.
In der Öffentlichkeit verschweigen Medien und Politiker gerne, was die höchsten Richter als eine weitere Voraussetzung unabdingbar verfügt haben: Der Gutachter kann nicht nur, er muss sich in seiner Expertise positiv dazu äußern, dass der verurteilte Mörder das Unrecht seines Tuns eingesehen und seine Tat bereut hat. Es ist also keineswegs so, wie oft behauptet wird, dass in Deutschland Mörder zwingend nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft entlassen werden müssen – das Gegenteil ist der Fall.
Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall.
Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus.
Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt.
Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte
Und was hat das bitte mit Haaren in Motorradhelmen in Karlsruhe und mit dem Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades in Singen zu tun?
Es ist des Pudels Kern. Genau anhand solcher Beweise, und wie man die beseitigt, manifestiert sich im Detail, wie der Schutz von staatlich eingeschleusten Informanten in Terrorgruppen funktioniert und juristisch umgesetzt wird.
„im Dunkeln liegende Gründe“lies: Staatliches Wissen/Vorwissen/Beteiligung verschleiern. Es muss nicht zwingend Wissen etc der BRD sein… auch das ist eine Analogie zum NSU bzw. zu den Dönermorden. Ein mglw. entscheidende Analogie!
Es braucht dazu stets eine Allianz aus passenden Zeugenaussagen, Aussageverboten für die Wissenden, Staatsschutzsenaten „unabhängiger Richter“ die sich dem beugen, Anklägern die Regie führen und Medien die mitspielen. Und das NATO Truppenstatut, Zusatzabkommen Artikel 38: Staatsgeheimnisse der Siegermächte dürfen ohne deren Erlaubnis nicht enthüllt werden, weder von Ermittlern noch von Gerichten. Geltendes deutsches Recht.
All das sehen wir zur Zeit beim NSU im Münchner Prozess. Aber es ist nicht die erste Vorführung dieses Theaterstücks namens „Terrorismus-Nichtaufklärung“, Vertuschung mittels manipulierter Tatorte, Rechtsbeugung etc pp., sondern eher die 50. als die 1. Vorführung des Rechtsstaates, den es nie gab… nicht bei Terrorprozessen. Niemals seit 70 Jahren.
Ein Mitglied des Arbeitskreises NSU hat uns dazu das entsprechende Buchkapitel eingescannt, ein 2. Mitglied hat es OCR-behandelt, also durchsuchbar gemacht.
Profiler Horn beklagt sich darin, dass er ja Recht hatte, es waren Rechtsextremisten, nämlich der NSU in Form von Böhnhardt und Mundlos.
Auch ein sehr schöner Kotau, als Profiler sollte er es besser wissen. Den Gesslerhut zu grüssen scheint aber unvermeidbar, siehe auch Stubergers NSU-Kotau.
Am Interessantesten ist beim Thema Dönermorde das „Wegdefinieren“ der Bedrohungen der Opfer durch Südländer, denn anders hätten die Profiler niemals auf Rechtsextremistenmörder kommen können.
2005, erste Fallanalyse:
Wie sollten wir nun neue Ermittlungsansätze finden? Wir sahen es 2005 als bedeutsam an, dass Zeugen in mehreren Fällen etwas Auffälliges berichtet hatten: Im Vorfeld des Mordes sei das jeweilige Opfer von fremden Männern angesprochen worden, es habe Streit und verbale Auseinandersetzungen gegeben. Uns behagte es damals schon wenig, uns so stark auf Zeugenwahrnehmungen stützen zu müssen; wir wussten aus Erfahrung, wie subjektiv diese sein können. Aber eine andere Wahl hatten wir nicht, und die Regelmäßigkeit, mit der diese
»Ansprecher« erwähnt wurden, weckte zumindest die Hoffnung,mit diesen Informationen arbeiten zu können,so vage sie
auch waren. Wir schlossen aus diesen Ansprachen,dass jemand die Opfer gezielt aisgewählt haben musste, und empfahlen
deshalb der BAO Bosporus, deren Leiter Wolfgang Geier ich als umsichtigen Kriminalbeamten kennen- und schätzen lernte, die Ansprachen zu verifizieren oder zu falsifizieren. da sie ein Schlüsselelement der Opferauswahl darstellten. Doch in den Ermittlungen ergab sieb nichts Konkretes
Nach der Fortsetzung der Mordserie 2006 (Kubasik und Yozgat) profilten sie erneut, und gelangten zu einem anderen Ergebnis: Türkenhasser als Täter:
Auch in den aktuellen Fallen gab es Zeugenberichte,die darauf hindeuteten, dass es im Vorfeld der Morde zu den angeblich so typischen Ansprachen gekommen sein könnte. Andererseits wu rde bei der Analyse deutlich: Die Opfer hatten sich schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten. Mehmet Kubasik in Dortmund war wegen eines Familienbesuches
nur ausnahmsweise um diese Uhrzeit in seinem Geschäft.
Ähnliches galt für H alit Yozga t in Kassel. Er wurde erschossen, kurz bevor sein Vater die Geschäfte in dem Internetcafe übernehmen sollte. Dieser betrat auch wenige Augenblicke nach der Tat das Gebäude. in beiden fällen war es demnach eher unvorhersehbar, dass die Opfer tatsächlich am jeweiligen Ort waren. Um ganz gezielt diese beiden Männer zu treffen, hätten
die Täter sie sehr aufwendig beobachten müssen.
War es nicht doch wahrscheinlicher, dass die Opfer nicht gezielt. sondern »stellvertretend« getötet wurden? Als männliche Ausländer. die a llein in ihrem Kleingewerbebetrieb tätig
und »einfache Ziele« waren? Sie hatten keinerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen und waren sich ganz offensichtlich auch keiner Gefahr bewusst
ah ja. Bedrohungen durch Landsleute definierten sie einfach weg. Macht der NSU- Prozess ebenfalls so: Die gab es gar nicht! Alles unwichtig!
Die 2. Fallanalyse der Profiler ist der erste Turn der Dönermorde hin zum NSU. Und der geschah 2006. Mit einer sehr merkwürdigen Wendung hin zu „Zufallsopfern“:
Wer darüber nachgrübelte, konnte leicht nach Geschehnissen im Vorfeld suchen, um sich das schreckliche Ereignis zu erklären. Vielleicht gab es bei manchen in den Tagen zuvor tatsächlich einen Streit oder einfach laute Worte: vielleicht irrten sich die Zeugen oder deuteten eine Zufallsbeobachtung nachträglich, im Licht des Mordes vor ihrer Haustür, falsch. Es passte
zu dieser Hypothese, dass die wirklich intensiv geführten Ermittlungen der BAO Bosporus in keinem einzigen Fall eine solche »Ansprache« bestätigt hatten
Grob falsch, die Akten sind voll von diesen Bedrohungen, die auch zum Einsatz verdeckter Ermittler und zu Telefonüberwachungen führten.
Kubasik hatte sich in seinem Laden regelrecht verbarrikadiert, und Yozgat war massiv bedroht worden. Sie waren nicht die Einzigen…
Dieser Profiler wollte mit Gewalt einen Türkenhasser postulieren, damit er auf jeden Fall richtig läge: „OK“ als Hauptmotiv, und alternativ „Nazimörder“.
Ganz schwach, Herr Horn. Kein Wunder, dass seine Alternativthese abgelehnt wurde.
Der Ausschuss [NSU-Bundestags-Ausschuss] zitiert in seinem Abschlussbericht die Bewertung durch die zentrale Steuerungsgruppe aller beteiligten Ermittlungsbehörden vom 12.September 2007: »Nach einhelliger Einschätzung der Steuerungsgruppe ergeben sich daraus keine neuen Ermittlungsansätze.«
Nein, die erste Fallanalyse vom Horn stammt aus 2005, bei der gab es „Düstere Parallelwelt“. Der Spiegel informiert nicht, er tut das Gegenteil. Leserverdummung.
Sicher war sich da niemand. Die Qualität der NSU-Berichterstattung erklärt sich aus den Lügen der „Qualitätspresse“ seit 2001 zur Dönermordserie: Damals Lügen, heute auch.
In diesem E-Book wird der gesamte Verhandlungsablauf des wohl letzten großen RAF-Prozesses dargestellt. Er behandelt das erste politische motivierte Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 7. April 1977 hatten Terroristen der Rote Armee Fraktion / RAF bei einem Ampelhalt in der Innenstadt von Karlsruhe von einem Motorrad aus den damals amtierenden Generalbundesanwalt Sigefried Buback, seinen Aushilfsfahrer Wolfgang Göbel und den Justizbeamten Georg Wurster gezielt erschossen. Kurze Zeit nach diesen drei Morden war die als Terroristin gesuchte Verena Becker mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg verhaftet worden. In deren Besitz befand sich die Mordwaffe von Karlsruhe. Beide sind über Jahrzehnte hinweg dennoch nicht wegen des dreifachen Mordes vor Gericht gestellt worden. Verurteilt wurden einige ihrer Komplizen, denen allerdings eine konkrete Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Chemieprofessor Dr. Michael Buback, glaubte einem früheren Komplizen Beckers, der behauptet hatte, Becker habe den Finger am Abzug gehabt. Nach etwa zweijährigen privaten Ermittlungen wurde diese Frau dennoch angeklagt. Buback junior hatte sie zuvor in ungezählten Medienauftritten, Interviews und einem Buch vorverurteilt. Dabei vertrat er die These, Verena Becker sei nicht vor Gericht gestellt worden, weil sie parallel zu ihren terroristischen Aktivitäten mit einem deutschen Geheimdienst zusammengerabeitet habe. Der Staat halte bis heute „eine schützende Hand“ über sie. Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Der Autor hat es gewissenhaft protokolliert. In seiner Veröffentlichung enthält er sich nicht eigener Kommentierungen und stellt Zusammenhänge des täglichen Geschehens her. Er legt Wert darauf, zu verdeutlichen, dass selbst politisch brisante und sehr komplexe Strafprozesse und deren Urteile Menschenwerk sind. Auch in solchen Verfahren, für die zahlreiche Beteiligte zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefügt sind, gibt es zwischenmenschliche Aspekte, sehr unterhaltsame Abläufe, die zum Teil zu schallendem Gelächter selbst bei Richtern führen. Das Buch ergänzt die gedruckte Ausgabe, in der eine umfangreiche Kommentierung und Dokumentation enthalten ist, der genaue Prozessverlauf dafür nur verkürzt dargestellt wird.
Wenn man sich für den Prozess 2010-2012 im Detail interessiert, wird man nicht umhin kommen, das Prozesstagebuch von Prof. Buback bei 3 Sat zu vergleichen mit den entsprechenden Kapiteln dieses 700 Seiten umfassenden Buches. Das werden wir hier nicht tun, nur anhand einiger ausgesuchter Details der Beweisaufnahme.
Das Buch ist deshalb so wertvoll, weil dargestellt wird, wie der Staat die Aufklärung von Terrorismus verhindert, und welcher Werkzeuge er sich dabei bedient.
Und es geht letztlich immer auch darum, wer denn alles „staatlicher Terrormitarbeiter“ war, also V-Mann.
Rezension zum Buch:
Wenn man die aktuellen Unabwägbarkeiten im Fall NSU und die Verwicklungen staatlicher Organisationen verstehen will, ein unbedingtes Muss. Dazu gehören natürlich auch sämtliche anderen Werke von Ulf G. Stuberger, die in keiner zeitgeschichtlich gut sortierten Bibliothek fehlen dürften!
Unter dieser Prämisse muss man das Buch lesen: Analogien finden!
Was war die RAF? Eine völlig autark handelnde linksterroristische „Bande“ was sie offenbar nicht. 3 Generationen soll es gegeben haben. Die 3. Generation soll 10 Morde (Herrhausen, Rowedder etc) verbrochen haben, ist jedoch ein Phantom. Kein einziger Mord ist aufgeklärt, ganz wie beim „NSU“…
Stuberger schreibt:
Das müssen Sie mal vergleichen mit den sogenannten „Standardwerken“ zur RAF, geschrieben von VS-Anwalt Butz Peters, von „Mordwaffenzufrühverkünder Klaus Pflieger“, oder von Staatsschriftsteller Stefan Aust.
Deren Bücher kann man nur als Satire lesen, oder als RAF-Fiction. Zur Belustigung, oder zur wissenschaftlichen Darstellung, wie Gehirnwäsche funktioniert. Wie der Staat die Geschichtsschreibung zu Zwecken der Deutungshoheit und Vertuschung der dreckigen Wahrheit selbst durchführen lässt, um seine eigene Verstrickung zu verdunkeln.
Stuberger führt zum obigen Screenshot aus:
Durch Gerichtsverfahren wurden dort [Italien] solche Verkettungen öffentlich, in denen auch danach rechtskräftig verurteilte frühere Geheimdienstmitarbeiter Aussagen gemacht haben. Einer der engagiertesten Ermittlungsrichter dieses Staates, der sich
einen Namen auch als mutiger Bekämpfer der Mafia gemacht hat und heute Rechtsberater der UNO ist, Ferdinando lmposimato, hat zum Beispiel den früheren DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf vernommen. Dabei hat dieser Zeuge bestätigt, dass Andreas Baader und Ulrike Meinhof, die zum Teil noch heute ikonenhaft verbrämten Führungsfiguren der
RAF , vom MfS nicht nur finanziell unterstützt worden sind.
lmposimato fand heraus, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA in die Entführung und Ermordung des italienischen
Politikers Aldo Moro aktiv verwickelt gewesen ist und bezeichnete die von der RAF begangene Entführung und Ermordung des seinerzeitigen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer als ein Spiegelbild dieses Verbrechens.
Das verweist auf die CIA als einen der Unterwanderer der RAF, der Aldo Moro und Schleyer ermorden liess. Oder etwa nicht?
Es gibt eine schöne Verschwörungstheorie dazu: Schleyer sei am Ende „übergeben worden“, vor seiner Erschiessung. Boock sagte das etwas kryptisch, er habe Schleyer übergeben und sei dann in den Nahen Osten geflogen. An wen Schleyer übergeben wurde, das sagte Boock nicht.
An andere RAF-ler, oder an einen Geheimdienst? Warum konnte Schleyer mehrfach über Staatsgrenzen transportiert werden, die streng kontrolliert wurden?
In Diplomatenauto-Kofferäumen? Man wird ja mal fragen dürfen 😉
Spass beiseite, die CIA war natürlich bei der Unterwanderung und Nutzung des Terrors in Westeuropa ein wichtiger inoffizieller Mitspieler. Und genau das dürfen deutsche Behörden und deutsche Gerichte gemäß Artikel 38 des NATO-Truppenstatuts-Zusatzvertrages nicht aufklären, solange die USA dem nicht zustimmen. Staatsgeheimnisse müssen geschützt werden, auch die der Siegermächte.
Sagt Prof. Foschepoth. Geltendes Recht auch noch heute, 2015. Solch „profane Dinge“ haben die RAF-Geschichtsschreiber selbstverständlich nicht auf dem Radar…
Textlich äusserst knapp gehalten veröffentlichte Stuberger kurz nach dem Ende des Prozesses 1977 Dokumente, mit dem ausdrücklichen Hinweis, „jetzt sei das ja möglich“, offensichtlich weil das Veröffentlichen nicht mehr nach § 353 d StGB strafbar sei, wie es bei laufendem Prozess gewesen wäre. Gut 30 Jahre später gab es diese Bedenken nicht mehr, denn sein NSU-Prozessbuch, erschienen kurz nach Eröffnung des NSU-Prozesses, enthält sehr lange Zitate aus der Anklageschrift.
Unser Gastautor A.R. hat folgende Anmerkungen zu diesen Terrorismusprozessen vor ausgewählten Staatsschutzsenaten erarbeitet:
– Beides waren / sind eindeutig politische Prozesse.
– Für den Stammheimer Prozeß wurden gezielt Rechtsvorschriften (Strafprozeßordnung, Strafgesetzbuch und viele weitere Gesetzesvorschriften) verschärft bzw. sogar erst verabschiedet und während des laufenden Prozesses dann weiter angepaßt, um das Instrumentarium für einen politischen Schauprozeß zu schaffen bzw. zu verfeinern (als Beispiele u.a.: Verteidigerausschluß, Verbot gemeinschaftlicher Verteidiger, keine Unterbrechung zur Verteidigervorbereitung bei Ausschluß oder Entpflichtung eines Verteidigers, Fortführung der Hauptverhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten). Damit wurde ‚Stammheim‘ bis heute zum Vorbild politischer Prozesse (= Staatsschutzprozesse) in der Bundesrepublik überhaupt.
– Bereits vor Beginn des Prozesses erfolgte eine eindeutige Verurteilung durch die Politik, in der Presse und der Öffentlichkeit.
(Zum Stammheimer Prozeß reichte die Verurteilung als „Mörder“ bzw. „Terroristen“ in der Presse und Politik bis zu Regierungserklärungen, zum Münchener Verfahren siehe die einstimmige Verurteilung durch den Deutschen Bundestag vom 22.11.2011 – der NSU-Prozeß begann vor dem Oberlandesgericht München dann immerhin erst eineinhalb Jahre später, am 06.05.2013.)
– In beiden Fällen wurde das Verhandlungsgebäude speziell für den Prozeß erst errichtet (Stammheim) bzw. der Gerichtssaal aufwendig dafür umgebaut (München).
– In Absprache mit der Bundesanwaltschaft, einer Nahtstelle zwischen Justiz und Politik, verfügten der Bundesjustizminister bzw. Bundes- und Landesinnenminister Sperrvermerke über zahlreiche Akten, die dadurch für das Verfahren unverwertbar wurden, obwohl sie sicher wichtig (gewesen) wären. (Im Stammheimer Prozeß wurden ca. 90% der Beweis- und Ermittlungsakten dem Gericht vorenthalten, obwohl dieser Umfang des Aktenmaterials sogar an anderer Stelle behördlich unter Eid bestätigt wurde. Zudem gab es selbst in den herangezogenen Akten zahlreiche nachgewiesene Fehlseiten. Auch im Münchener Verfahren wurde bereits mehrfach die Beziehung aller Akten durch die Bundesanwaltschaft als „nicht relevant“ abgelehnt. In beiden Verfahren äußerte der Generalbundesanwalt gleichlautend, Spurenakten seien keine Gerichtsakten. Als Hinweis auf die Dimension: im Stammheimer Prozeß konnte bis zum Ende die Beiziehung von über 1600 Aktenordnern nicht erreicht werden!)
…
[==> hier könnte auch das Prof. Buback-Video zur Aktenmanipulation gut passen]
– Die wichtigsten Mainstream-Medien werden gezielt zur Publizierung der Position der Generalbundesanwaltschaft eingesetzt. (Zum Stammheimer Prozeß rief der Generalbundesanwalt im Verlauf des Verfahrens Vertreter der bedeutenden bundesdeutschen Publikationsorgane nach Karlsruhe zu einer Geheimsitzung zusammen, in deren Verlauf über die Berichterstattung gesprochen wurde. Im Münchener Verfahren werden einerseits gezielt Dokumente an bestimmte Medienvertreter durchgestochen; andererseits werden zahlreiche Details der Zeugenbefragungen, die nicht die Position der Generalbundesanwaltschaft stützen, in nahezu aller Berichterstattung verschwiegen.)
Das kommt uns doch Allen sehr bekannt vor… [Anm. fatalist]
– Der Stammheimer Prozeß führte übrigens nie zu einem rechtskräftigen Urteil. Zwar wurden die verbliebenen drei Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 28.04.1977 zu lebenslanger Haft verurteilt – die Anwälte jedoch erklären, dagegen Berufung einzulegen. Als am 18.10.1977 Baader, Ensslin und Raspe tot in ihren Zellen aufgefunden werden, wird das Verfahren daraufhin eingestellt.
Fazit: Dieser kurze Vergleich der Fakten zeigt die Parallelen zwischen den politischen Schauprozessen in Stammheim und München doch sehr eindrückllich!
Vielen Dank!
Interessant ist die Rolle der Pflichtverteidiger, die nach dem Ausschluss bzw. nach dem Wegbleiben der Wahlverteidiger einsprangen:
Zitat aus
Ich wusste nicht mehr, was man wem noch glauben konnte. Meinen Verdacht, selbst vom Staat belauscht und abgehört worden zu sein, sah ich als bestätigt an. Wenn der Staat noch nicht einmal die gesetzliche Grenze gegenüber dem Berufsstand des Anwalts einhielt, war ich sicher, dass das mit noch geringerer Zögerlichkeit bei uns Journalisten praktiziert wurde.
Ich bemerkte, wie mehr Pressevertreter in Stammheim eintrudelten. Alle waren gespannt, wie es nach den Geständnissen der Minister im Gerichtssaal weitergehen würde.
Vorsitzender Foth nahm unaufgefordert Stellung zu der Radiosendung in der Mittagspause. Das Abhören von Verteidigergesprächen könne »unter Umständen das Verfahren berühren«. Deshalb werde er der Sache »nachgehen«. Schily erhob sich. Mit versteinerter Miene beantragte er die sofortige Aussetzung des Verfahrens. In dem Prozess habe es eine »Eskalation von Beseitigungen rechtsstaatlicher Grundsätze« gegeben. Keiner der Vertrauensanwälte der RAF sei dazu bereit, »auch nur eine Minute länger« im Prozess mitzuwirken.
Foth wollte trotz des Antrags das Verfahren fortführen, als ob nichts geschehen sei, und rief den nächsten Zeugen auf. Schily und die anderen Vertrauensanwälte packten ihre Sachen und verließen unter lautstarkem Protest den Gerichtssaal.
Ich hielt mich noch auf meinem Presseplatz, weil Pflichtverteidiger Künzel ums Wort bat. Er sagte: »Es könnte sich herausstellen, dass seit Einbau der ersten Wanze eine rechtsstaatliche Verteidigung nicht mehr möglich war.« Er verlangte, den Prozess so lange zu unterbrechen, bis die Lauschaffäre aufgeklärt sei. Das wäre einem völligen Abbruch gleichgekommen. Sämtliche gerichtlich bestellten »Zwangsverteidiger« schlossen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwalt Zeis erklärte, die Ankläger seien über das Abhören nicht informiert gewesen.
Foth änderte seine Meinung, erklärte den Prozess für unterbrochen. In fünf Tagen würde er fortgesetzt werden.
Am 22. März 1977 teilte der Vorsitzende mit, das Gericht habe Justizminister Bender zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Politiker habe gegenüber dem Gericht zugegeben, dass in zwei Zeiträumen von einmal zehn und ein andermal zusätzlich zwölf Tagen mit heimlich installierten Mikrofonen Gespräche der Angeklagten mit ihren Vertrauensanwälten abgehört worden seien. Die meisten Aufzeichnungen seien gelöscht worden.
Ich traute meinen Ohren nicht, als Foth erklärte, die Abhörmaßnahmen berührten den RAF-Prozess nicht. Er begründete diese abenteuerlich anmutende Einschätzung des Skandals damit, die Richter hätten davon nichts gewusst. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach Paragraf 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Er werde dennoch dafür sorgen, dass diese Bestimmung in Zukunft »ohne Hörner und Zähne« eingehalten werde. Der Tag wurde wieder ein gespenstischer. Kein Angeklagter war anwesend, keiner ihrer Vertrauensanwälte war erschienen. Pflichtverteidiger Eberhard Schwarz forderte das Gericht dazu auf, den Justizminister zu fragen, ob auch in der Gerichtshalle eine Lauschoperation durchgeführt worden sei oder nur im Gefängnis. Dem stimmte Foth zu, schon wieder wurde der Prozess unterbrochen.
Eine Woche später war die Halle zunächst wieder wie gewohnt halb leer. Künzel beantragte, den Prozess wegen der illegalen Lauschoperation abzubrechen, weil die Verteidigung in ihrer Substanz getroffen sei. Das Fernbleiben Schilys sei »sachgerecht und standesgemäß«. Zitat Ende
Man vergleiche „Zwangsverteidiger Künzel“ mit den Luschen im NSU-Prozess. Welten liegen dazwischen… wer führt dort in München die Regie über die Verteidigung?
.
Die Chronik des Prozesses ist in sehr übersichtlicher Form am Ende des Buches dargestellt, hier abschliessend 2 Auszüge dazu:
Ende:
Was ist neu am Manipulationsgeschäft der Leitmedien? Die gleichgeschaltete Staatspropaganda betreiben?
Nichts. Rein gar nichts.
Was ist neu bei Aktenmanipulation durch BAW und BKA und LKAs?
sind längst aufgeflogen, auch wenn sich das noch nicht überall herumgesprochen hat, so wächst doch die Zahl der Wissenden kontinuierlich an.
Wer die Märchen nachlesen will, der kann natürlich das NSU-Buch über die Anklage lesen, das vom Stuberger, er kann aber auch ein NSU-Märchenbuch lesen, speziell DIE ZELLE eignet dazu, es steht in beiden Machwerken derselbe Blödsinn.
Okay, seien wir ehrlich, in DIE ZELLE steht noch mehr Quatsch als in der Anklage. Aber der liest sich viel lustiger als das Juristendeutsch der Anklage.
Wer ohne Tatortbeweise an 27 Tatorten mit 2 manipulierten Tatorten des 4.11.2011, erfundenen Fahrzeugausleihen, hinermittelten Trio-Wohnsitzen und untergeschobenen Mordwaffen und „Bekennervideos“ einen Mordprozess anstrengt, der muss sich sicher sein, dass ihn die „4. Macht im Staate“ unterstützt. Und zwar von A bis Z.
Unkritisch wie die 10 Jahre zuvor auch, Stichwort: Morde im paralleleweltlichen düsteren Zuwanderermilieu der Organisierten Kriminalität.
Genau das findet auch statt, und zwar durch direkte Einflussnahme auf die Redaktionen, wie Stuberger das aus dem RAF-Prozess berichtete, wenn auch der letzte Beweis fehle, so ist das auch beim Buback-Prozess und erst Recht beim NSU-Phantom-Schauprozess. Angeklagt ist der Verfassungsschutz, der Sicherheitsapparat generell, eigentlich die ihn lenkende Regierung, aber man tut so, als habe sich ein „NSU-Killerduo“ selbst enttarnt, das man dann völlig ohne Beweise einstimmig im Bundestag zu 10-fachen Mördern erklärte und verurteilte. 22.11.2011.
Seit 2014 gilt: Und wenn es nicht 2 Mörder waren, dann waren es eben 10 kleine Negerlein… mit 100 kleinen Helfern, die nicht immer Johann Helfer heissen müssen…
So sorgt man auch vor für den Supergau:Alibis für die Uwes. Wenn es für „Uwes in Heilbronn“ keine Spuren gibt, dann waren es eben andere „NSU-ler“. Wo bitte ist das Problem? Wenn nicht NPD-ler, oder NSS-ler, dann vielleicht KKK-ler?
Die nächste Sau durch´s Dorf ist immer nur einen Katzensprung entfernt.
Was aber ist die Voraussetzung für Manipulation der Öffentlichkeit?
Ganz einfach, die Ermittlungsakten müssen Verschlusssache bleiben, Herrschaftswissen, und dürfen keinesfalls in die falschen Hände geraten, denn sie beinhalten klar erkennbar keine rechtsstaatlichen Ermittlungen, sondern manipulierte Ermittlungen. Daher ist das Leaken an die Leitmedien folgenlos geblieben, denn diese Leitmedien sind gesteuert. Sicher gibt es Lichtblicke, immer wieder, aber viel zu wenige. Und keine Konsequenzen daraus.
Was ist die Voraussetzung der weitergehenden Manipulation der Öffentlichkeit nach Beginn des Prozesses?
Na auch ganz einfach: Keine Übertragung der Aussagen. Eine Übertragung per TV oder Radio machte Medienlügen und Auslassungen (auch Lügen) unmöglich. Aktiver Staatsschutz kombiniert mit Leitmedien-Regie ist nur möglich, weil öffentliche Gerichtsverhandlungen und öffentliche NSU-Ausschusssitzungen nachgerichtet werden, und zwar durch die wenigen Anwesenden, also vor Allem die Antifa, und die Lügenpresse. So schliesst sich der Kreis. Nur so kann man Debakel der Anklage vertuschen. Und man tut es auch. Waterloos fallen unter den Tisch. Reihenweise.
Stuberger zur Videoübertragung:
Wie war das, Herr Stuberger, beim RAF-Prozess?
Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.
Ganz einfach: Übertragungen des Prozesses. Wer fordert genau das nicht? Wer will nachrichten können, also verfälschen können, auch noch 2013 ff. ?
Der Staat und seine Medien. Es geht um Deutungshoheit durch Propaganda.
Kindergarten-einfach zu verstehen…
.
Klarnamen mit Ausnahmen
Fast alle Namen sind bei Stuberger voll vorhanden, also nicht abgekürzt. s gibt Ausnahmen, und da werden Leute versteckt. Längst geleakt, es wurde reagiert: Pass verbrannt…
Schon 1998 baten die Angeschuldigte, Böhnhardt und Mundlos den gesondert Verfolgten B., seinen Personalausweis zur Verfügung zu stellen. Mundlos beantragte damit bei der Stadt Chemnitz einen auf den Namen Max-Florian B. lautenden Reisepass, den Mundlos in der Folge zur Tarnung verwendete. Zur Legendierung des Böhnhardt mit dem Namen „G. F.“, unter dem Böhnhardt ab 30. April 1998 auch mit dem entsprechenden Reisepass auftrat, sammelten die Angeschuldigte und Böhnhardt persönliche Daten zu dieser Person.
Wer einen Gerlach Pass seit 2001 besitzt, der bis 2011 gültig war, der nutzt keinen Gunter Fiedler-Pass mehr, sondern gibt diesen zurück, damit er verbrannt werden kann. Gerichtsaussage. Nur Mundlos rannte noch im Nov 2011 mit einem seit 2003 abgelaufenen Burkhardt-Pass durch die Gegend. So jedenfalls die Anklage, die identisch mit der investigativen Leitmediensaga ist.
Oma Friedrichsens Systemchecks:
Aber warum war das Mundlos 8 Jahre lang total egal?Diese Frage findet nicht statt. Warum soll Böhnhardt sich so sehr gekümmert haben um seine Alias-Identität, aber Mundlos nicht?
Allein schon daran sehen Sie, dass das alles nicht stimmen kann. Der Intellektuelle soll sich gar nicht gekümmert haben, der „Haudrauf“ dafür jährlich, ständig?
Das Gutachten des Passes ohne Aussage, ob Visastempel drin waren… LKA Stuttgart.
Was wirft man den Angeklagten vor?
Pillipalle, das Womo für „Probsteigasse“ ist uninteressant, denn dort war kein NSU zu Gange, eher Johann Helfer vom VS NRW 😉
Rauüberfälle mit falschen Ohren und verschwundenen Haaren, ja nun, es wird wohl bei den 2 Bahncards bleiben, eventuell ein wenig Fluchthilfe. Mutmasslicher V-Mann, der seine V-Katzenfrau Susann einsammelte…
Der beste aller Tarifs ist auch ein klarer Fall für „Bewährung“.
Gleiche Beihilfe, aber der Eine ist „Kronzeuge“, der andere brummt.
Jugendstrafrecht scheint wahrscheinlich. Zeugenschutzprogramm hilft gegen Ceska-Übergabe- Kaufpreis-Widersprüche, ebenso wie unfähige Verteidiger bei „Wolle“.
Zusammenzitierend:
Schön sieht man, Gleiches wird nicht unbedingt gleich behandelt. Wohlleben und Schultze.
Und auch 1995-97 ist wichtig, von Alidrecksau bis Vergasungen:
Dazu Friendsblick.de:
In den zugespielten NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) spielt die Todesdrohung auf der Diskette keine Rolle. Das BKA übernahm im NSU-Verfahren die 1998 dokumentierten Beweismittel aus Zschäpes Garage. Am 06.03.2012 listete das BKA jene Asservate auf, die in der Garage gefunden worden waren und als relevant erachtet wurden.
Dabei sind weder Disketten aufgeführt, noch gibt es Hinweise auf Todesdrohungen gegen Türken!
“Am 31.01.2012 wurden die noch vorhandenen Asservate aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Beate Zschäpe (…) der BAO Trio übergeben. Die Asservate wurden hier gesichtet. Bei folgenden Asservaten ergibt sich eine Relevanz für das vorliegende Ermittlungsverfahren bzw. sind weitere Auswertungen in Bezug auf das hier geführte Ermittlungsverfahren angezeigt.”
RA Schön fragt, ob der Zeuge mal einen Rucksack des Sohnes gefunden habe, mit einer Diskette darin, auf der „Ali Drecksau. Wir hassen dich“ gestanden sei, was dieser verneint.
Götzl fragt nach einem Gedicht, aber Dressler sagt, er erinnere sich nicht, vielleicht könne Götzl das vorhalten. Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Gegen 10 Uhr sei mit der Sicherung der USBV begonnen worden, die seien dann abtransportiert worden, anschließend seien alle anderen bedeutsamen Gegenständen sichergestellt worden, darunter der Reisepass Mundlos, Vorlagen für das „Pogromly“-Spiel sowie eine Diskette mit dem Gedicht „Ali Drecksau wir hassen dich“. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Dressler. Er bestätigt, dass F. solche Themen mit abgearbeitet habe. Götzl sagt, imBKA-Bericht sei die Rede von Asservatenfunden in der Garage, einer Vielzahl rechtsextremistischer Zeitungen, teilweise sei Zschäpe als Abonnentin ausgewiesen, Schriften und sonstige Unterlagen. Dressler sagt, es seien sehr viele Schriften gewesen, die da mitgenommen worden seien, es seien zwei Beamte des BKA gekommen, die die Auswertung der Schriften übernommen hätten. Götzl hält vor, dass Zschäpe teilweise als Abonnentin ausgewiesen sei und fragt, ob Dressler dazu eine konkrete Erinnerung habe. Dazu könne er nichts sagen, antwortet Dressler. Vorhalt: Nummer 4, „Weisser Wolf“ von 1997. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass entsprechende Label für die Post drauf waren. Götzl sagt, da heiße es: „Grüße von Roland [P.] gehen an Uwe Memdlos – Jena“ [sic! Name P. von Redaktion abgekürzt]. Dazu könne er nichts sagen, so Dressler.
Daimagüler: Kennen Sie das Papier: „Ali, Drecksau, wir hassen Dich“, das sich auch gegen Juden richtet?
Brandt: Da stand sicher nicht das Impressum des THS drauf.
Saalhocker, so lautet etwas scherzhaft beim Arbeitskreis NSU der Begriff für „unabhängige private Prozessbeobachter“, als da wären: das ZOB, die selbstbekennenden Antirassisten, Stefan Josef Frees, „Querläufer„, und Jürgen Pohl, „editor 64“.
Saalhocker ist dabei eher ironsch gemeint als abwertend, und keine Saalhocker sind die Staats-Antifa-NSU-Idioten von NSU Watch, obwohl die auch überall herumsitzen. Leider haben die unabhängigen privaten Prozessbeobachter es bislang nicht als ihre Aufgabe betrachtet, grobe Auslassungen von VSU-Watch zu vervollständigen bzw. Falsches richtig zu stellen, und zwar zeitnah.
Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt, zumal zumindest das ZOB des Öfteren NSU-Watch direkt kritisiert hat, wegen Falschdarstellungen. Und selbstverständlich geht es dabei um Deutungshoheit, auch durch Unterlassen von Richtigstellungen, denn der böse braune AK NSU, diese Uwemörder-Leugner, sollen keinesfalls bestätigt werden. Links ist man dann eben letztlich doch… der AK NSU leugnet natürlich gar nichts, aber er will Beweise, und zwar echte Beweise, und das ist „voll Nazi“ im Rechtsstaat BRD… denn der braucht keinen einzigen echten Tatortbeweis, bzw. lügt er sich die zurecht, und das völlig ohne Schamgefühl.
Der Krieg der Protokolle ist im Fall NSU so alt wie der Prozess, siehe: 24.6.2013:
Es wäre ein Leichtes, und auch dringend nötig, dass die anderen Saalhocker Fehldarstellungen der Staatsantifa, unterwandert bis zum geht-nicht-mehr korrigieren, aber sie verweigern diesen wichtigen Dienst an der Wahrheitsfindung. Vielleicht wollen sie dereinst Bücher schreiben, Titel: „Der NSU-Prozess, wie er wirklich war“ ?
Diese Bücher braucht niemand, wenn die „Wahrheit“ längst zementiert ist.
Kennen Sie Stuberger? Seinen „Günter“ kürzt er US-like ab… „G.“
Dieser Stuberger ist der einzige ständige Saalhocker beim RAF-Prozss in Stammheim gewesen, und hat darüber ein Buch geschrieben.
Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. … Er dauerte vom 21. Mai 1975 bis zum 28. April 1977.
Fensterlos, das passt zum OLG-Stadel München bestens.
Wisnewski zählt auf, welche „Linksterroristen“ von der Polizei per Kopfschuss liquidiert wurden, Überschrift:
„Der Tod kam per Kopfschuss“
Bei einem Schußwechsel am 4. Dezember 1971 mit dem RAF-Mann Georg von Rauch trafen ihn die Polizeischützen tödlich ins
Auge.
Verschiedenen Quellen zufolge konnte von »Schußwechsel« im Moment des Todesschusses jedoch keine Rede mehr sein.
Vielmehr sei der Schuß abgegeben worden, »als vori Rauch bereits mit erhobenen Händen an einer Hauswand gestanden hatte und nach Waffen durchsucht worden war«, so der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner.43
Was auch die besondere Treffsicherheit der Beamten erklären würde …
Stopp, da stimmt was nicht.
Georg von Rauch gehörte zum „2. Juni“ wie Bommi Baumann auch, nicht zur RAF, und Baumann sagte, man habe im Gerichtssaal zu einer List gegriffen, um von Rauch rauszubekommen: Der sollte bleiben, verhaftet werden, 3 Andere sollten gehen… und Georg von Rauch ging, und ein Anderer blieb an seiner Stelle sitzen, wurde verhaftet, eingesperrt und sagte dann, er sei gar nicht Georg von Rauch.
Pech gehabt, so entkam von Rauch, sehr geschickt gemacht, bevor er erschossen wurde. Oder wie Gössner schreibt, ermordet. Ist die Darstellung glaubwürdig?
Das ist eine typische Recherche von Wisnewski, RAF und 2. Juni haben zwar personelle Überschneidungen, Verena Becker beispielsweise wechselte nach ihrer Freipressung 1975 zur RAF, Rolf Heissler auch, aber Georg von Rauch nicht.
Dass Wisnewski nicht immer sauber arbeitet, das sieht man auch hier, ein einzelner Satz ohne jede weitere Erläuterung:
Am 3. Mai 1977 erhielt der gesuchte mutmaßliche Terrorist Günter Sonnenberg bei seiner Verhaftung einen Kopfschuß.
a) überlebte Sonnenberg, und b) geschah das in einem Feuergefecht zwischen Verena Becker und Sonnenberg (samt Buback-Mordwaffe) versus Polizei, bei der die Polizeibeamten sehr schwer verletzt wurden. Einer bekam um die 6 Treffer ab… Verhaftung in Singen, der Besitz der Mordwaffe und eines Schraubenziehers aus dem Bordwerkzeug des beim Buback-Mord benutzten Motorrades führten nicht zur Mordanklage.
Beim NSU und der Dönerceska ist es komplett andersherum gelaufen… bei 5 Jahren zeitlichem Abstand, nicht wie damals bei nur 4 Wochen.
Die BAW macht auf Shakespeare… „Wie es Euch gefällt“ ?
Am Fehlen dieser für den Leser wichtigen Fakten sieht man, wie unsauber und tendenziös Wisnewskis Darstellungen sind. Das Beispiel Sonnenberg ist kein Einzelfall, diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt, sehr bedauerlich, denn sie entwertet seine früheren Arbeiten nachhaltig. Er ist mittlerweile unglaubwürdig.
Am 6. September 1978 wurde Willy Peter Stoll in einem Düsseldorfer China-Restaurant von zwei Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen die Todesschützen wurde eingestellt. Begründung: Notwehr. Eine Notwehrsituation scheint es jedoch gar nicht gegeben zu haben.
Vielmehr rechtfertige die »allgemein bekannte Gefährlichkeit terroristischer Gewalttäter« den Schußwaffengebrauch, so die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. »Ein Argument, das gegen eine konkrete Notwehrsituation und für den generellen Vorsatz spricht, Personen, nach denen als Mitglieder der RAF gefahndet wird, zu töten. «48
Tatsächlich bedeutete das: »Terroristen« dürfen standrechtlich erschossen werden, ob sie nun eine Waffe in der Hand haben oder nicht, ob sie sich nun friedlich verhalten oder nicht. Eine »allgemein bekannte Gefährlichkeit« reicht völlig aus, um liquidiert zu werden. Dabei muß man nicht etwa persönlich gefährlich sein. Es genügt, wenn »terroristische Gewalttäter« pauschal als gefährlich eingestuft werden. Schon befindet sich die Polizei in einer Notwehrsituation. Das ist amtlich – als Entscheidung einer deutschen Staatsanwaltschaft.
Das sind sehr harte Beschuldigungen. Kennt jemand diese Einstellungsverfügung im Wortlaut?
Am 4. Mai 1979 wurde die mutmaßliche Terroristin Elisabeth von Dyck beim Betreten einer Wohnung in den Rücken geschossen, woraufhin sie verstarb.
Ganz ähnlich erging es dem mutmaßlichen RAF-Terroristen Rolf Heißler bei seiner Festnahme am 9. Juni 1979: Beim Betreten der Wohnung schoß ein Polizeibeamter Heißler in den Kopf – ohne Vorwarnung und ohne, daß Heißler den Versuch unternommen hätte, eine Waffe zu ziehen.49 Heißler, der überlebte,
wurde 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt und rund neunzehn Jahre später, 2001, auf Bewährung entlassen.
.
V-Mann Grams und Bad Kleinen, die ominöse total gecastete 3. RAF-Generation…
Der letzte spektakuläre Fall polizeilicher Kopfschüsse ereignete sich am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern), jedenfalls wenn man einer Augenzeugin glaubt. An diesem Tag versuchte die Polizei den angeblichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams zu verhaften. Dabei kam der GSG-9-Beamte Michael Newrzella zu Tode. Nach meinen Recherchen für das Buch Operation RAF wurde er wahrscheinlich irrtümlich von den eigenen Leuten erschossen, während Grams weiterlief, in ein Bahngleis fiel und dort von Polizeibeamten erschossen wurde. Letzteres wurde jedenfalls detailliert von einer Augenzeugin beschrieben.
Wisnewski schreibt von getöteten Polizeibeamten, so als ob die Opfer 2. Klasse wären. Das kam mir zumindest so vor:
Selbstverständlich gab es auch aufseiten der Polizei und des Staates Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Am 22. Oktober 1971 wurde beispielsweise der Polizeibeamte Norbert Schmid bei dem Versuch, die mutmaßlichen RAF-Terroristen Gerhard Müller und Ulrike Meinhof festzunehmen, erschossen. Am 22. Dezember 1971 wurde Polizeiobermeister Herbert Schoner bei einem Bankraub der RAF erschossen. Am 2. März 1972 wurde Kriminalhauptkommissar Hans Eckardt bei der Festnahme der mutmaßlichen RAF-Leute Wolfgang Grundmann und Manfred Grashof erschossen. Auch diese Beamten waren zweifellos Opfer – die Frage ist nur, wessen Opfer:
Opfer der »Terroristen«? Oder Opfer eines Interesses, das zwischen »Terroristen« und Polizei einen netten kleinen Krieg angezettelt hatte, den Menschen auf beiden Seiten mit dem Leben bezahlen sollten? Bekanntlich kann man so lange Haß zwischen zwei Parteien säen, bis der Krieg sich selbst ernährt, weil es auf beiden Seiten genügend Greueltaten gegeben hat. Beide Parteien werden dann freiwillig und aus voller Überzeugung aufeinander schießen. Oder auch aus Angst. Brutale Schießereien und sogar Morde sind in einem solchen Konzept unerläßlich, ob an den Terrorgruppen nun V-Leute beteiligt waren oder nicht. Sie wurden gegebenenfalls als Kanonenfutter verheizt.
Wenn, dann alle. Terroristen wie Polizisten, man kann sie sämtlich durchaus als „Gefallene“ und als Opfer eines angezettelten Krieges sehen, aber erschossen wurden die „Kleinen“, während die „dicken Fische“ ganz sicher niemals dran glauben mussten in diesem „Krieg“.
Was ist mit den erschossenen „Rechten Terroristen“, warum fehlen die?
Die Beamten des BLKA waren über die Abfahrtzeit und Fahrtroute der Busse-Gruppe durch ihren Spitzel Hamberger informiert, so konnte sie an einer Ausfallstraße in München Perlach einen Hinterhalt legen. Als das Fahrzeug beim Herannahen gestoppt werden sollte, kam es zu einer Karambolage mit der gepanzerten Limousine der Polizei.
Als die jungen Männer zum Aussteigen aufgefordert worden waren, öffneten sie die Autotüren. Nach dem Zuruf: „Polizei! Hände hoch, wir schießen sofort!“, versuchte einer der Rechten zu flüchten, kam aber nicht weit.
Die anderen vier, darunter Hamberger, schickten sich an, mit erhobenen Händen auszusteigen. In diesem Augenblick warf ein Polizist eine Blendgranate in Richtung auf das Auto der Neonazis. Die Blendgranate rollte unglücklicherweise unter das Hinterrad des Citroëns und explodierte. Zwar hat die von der Polizei verwendete Blendgranate normalerweise keine Splitterwirkung, aber in diesem Falle muss sie durch die Verdämmung am Hinterrad eine Sprengwirkung erzeugt, und kleine Splitter von der Kunststoffhülle der Granate in Richtung auf die, ihre entsicherten MPs im Anschlag, gebückt vorgehenden SEK-Beamten abgegeben haben.
Jedenfalls drang ein Splitter in die Wade eines Polizisten ein. Der glaubte von einem Projektil getroffen worden zu sein und schrie laut auf: „Ich bin getroffen!“ Dieser Ruf bewirkte, dass nun mehrere Beamte, im Glauben an einen Angriff oder aus Nervosität, vielleicht aber auch in vorgefasster Absicht, wild drauflos ballerten und die jungen, völlig wehrlosen Neonazis niedermachten. Dabei beschossen sich die Polizisten unabsichtlich gegenseitig und produzierten auch unvermeidlich Querschläger.
Von Seiten der Rechtsextremisten konnte kein einziger Schuss abgegeben werden. Sie hatten die Hände erhoben und waren im Augenblick des Polizeiangriffs unbewaffnet. Ihre Waffen hatten sie im Kofferraum verstaut.
Auf kurze Distanz und bei unübersichtlicher Lage wird eine Polizei-MP leicht zur „Kameradensäge.“ Ein Polizeibeamter bekam ein Projektil aus einer Polizei-MP in die Lunge. Aber bei aller Nervosität ließen die Beamten doch auch ein gerütteltes Maß an Kaltblütigkeit erkennen, das geeignet war, ihren V-Mann Hamberger vor den tödlichen MP-Garben in Sicherheit zu bringen.
Der Kriminal Oberkommissar Kitschler unternahm es persönlich, seinen Schützling Hamberger beiseite zu zerren und ihn zu decken. Im Anschluss an die Attacke des SEK wurden die Sterbenden und die Schwerverletzen an den Straßenrand gelegt.
Als der Notarzt eintraf wurde ihm unter dem Vorwand, die bereits halb entkleideten „Terroristen“ könnten noch Sprengsätze am Körper tragen verwehrt, den Opfern der Polizeigewalt Hilfe zu leisten.
Woher ich das alles weiß? Ich weiß es von einem der dabei war. Ich war damals zu jener Zeit als Untersuchungsgefangener im Polizeigefängnis in der Ettstraße in München untergebracht und wurde täglich zur Vernehmung wegen der Ereignisse im Libanon zum BLKA gebracht. Einige der Vernehmungsbeamten waren an dem Ambush in Perlach dabei. Nicht jeder konnte seinen Mund halten.
Unter anderem sagte einer, wohl mit Blick auf die Erfahrungen mit der RAF, zu mir: „ Ja, ja Herr Hoffmann, jetzt schießen wir zuerst!“
Mord ist Mord. Es gibt keine Opfer 2. Klasse, es gibt keine „guten linken Terroristen“, die sich unterscheiden noch im Tod von „bösen rechten Terroristen“, und das ganze Bild muss betrachtet werden, nicht immer nur Ausschnitte… mal RAF, mal „Rechts“, und dann noch voller Fehler und zweifelhafter Darstellungen.
Daran scheint die Literatur insgesamt zu kranken, es wird nie das ganze Bild dargestellt.
Die BKA-Stellenentwicklung ist sehr interessant: Die Sicherheitsbehörden gewinnen immer, egal wie das Kind heisst, RAF, 2. Juni, Islambomber, NSU.
Die »schießende Lobby« der Polizei war so erfolgreich, daß sich die Leute im Bundeskriminalamt irgendwann regelrecht auf
den Füßen herumstanden. So sagte einmal ein Staatssekretär über den BKA-Präsidenten Herold (1971 bis 1981), der habe »vor allem durch den Rückenwind des Terrorismus« viel für das BKA herausgeholt, »und zwar mehr an Personal, als dem BKA gutgetan hat. Ich hatte den Eindruck, daß die Leute sich da auf
den Füßen herumstanden.« 51 Den Steuerzahlern dürften auf diese Weise ziemlich teure kriminalpolizeiliche Hühneraugen
gewachsen sein. »Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten damals das Sagen im Staat.« 52 Hatte das Amt 1960 noch 637 Planstellen, waren es 1969 schon fast 1000. Während die RAF und andere radikale Gruppen zündelten und bombten, nahmen die Planstellen des BKA weiter zu, wie die folgende Übersicht zeigt.53
Huntington hat er nicht wirklich verstanden, aber egal…
Das Sagen im Staat hatten ganz sicher nicht BAW und BKA, sondern diejenigen Kräfte, die mittels Terror die Grundrechte abschaffen und den Schnüffelstaat einführen wollten.BKA und BAW sind nur Werkzeuge, aber sie sind nicht die Mächtigen hinter den Kulissen. Die sitzen ganz woanders, beidseitig des grossen Teiches, auch Atlantik genannt. Sie nutzen eine Brücke…
Fazit: Wisnewski ist mit Vorsicht zu geniessen, vor Allem als Einzelautor. Je neuer das Buch, desto vorsichtiger muss man sein. Wisnewski bedient eine gewisse Grundhaltung seines Publikums, dabei geht es um viel Schaum, der geschlagen werden will…
Das RAF-Phantom hatte 3 Autoren, und es ist klar das beste Buch dieses Autors. Es ist 25 Jahre alt, aber nach wie vor sehr lesenswert.
In einer perfekten Welt wäre diese Frage mit „entweder/oder“ zu beantworten, aber wir leben nicht in der perfekten Welt, was ein ausgesprochener Glücksfall ist.
Ein Glücksfall deshalb, weil das Nichtperfekte auch Fehler garantiert, weil es ein Glück ist, dass Menschen (auch die im Sicherheitsapparat und in den Geheimdiensten!) Fehler machen, denn das hilft wesentlich bei der Wahrheitssuche.
Ist so. Gut so.
Welche V-Leute haben Hinweise zum Oktoberfest-Attentat gegeben?
5, sagt die Bundesregierung, verweigert aber die Akten und die Namen. Behle ist bekannt, Fraas ist zu vermuten, Hepp wird von den Medien ins Spiel gebracht, ist es Dummheit?, wissen wir nicht, sonst würden wir ja nicht fragen, und Chaussys Ersatz-Lauterjung Arnd-Heinz Marx, die Akte würde ich als Bundesregierung auch besser nicht rausgeben, da würden bestimmte Frankfurter Anwaltskanzleien eventuell not amused, sein, und die CIA und der Mossad vielleicht auch nicht… wer weiss das schon so genau?
Der Schlüssel dazu ist der Doppelmord von Erlangen, der 3 Monate nach der Münchner Bombe -gerichtlich so festgestellt- vom WSG-Mann Uwe Behrendt ausgeführt wurde.
Bei den vier Personen handelt es sich um den freiberuflich tätigen, jedoch ständig für BND und BKA beschäftigten Top-Agenten Werner Mauss. Weiterhin um die Ex-Beamten Heigl und Dr. Kollmar sowie den obersten Verfassungsschützer Dr. Langemann, im aktiven Verbund mit dem als Werkzeug benutzten Berufsverbrecher Udo Albrecht.
Die Sache flog auf, weil Dr. Langemann leichtsinnige Fehler unterlaufen waren. Und sie wurde vertuscht, weil die Aufklärung das gesamte Staatsgefüge bis ins Mark erschüttert hätte.
Die CSU nicht vergessen, Aginter Press, die Hans Seidel-Stiftung samt Resident in Italien, die Schwarzen Kassen des Franz Josef Strauss, und die guten Beziehungen zu den Staatsbombern des Italienischen Militärgeheimdienstes
GLADIO ist zwar eine Geheim-Armee-Truppe gewesen, eine Stay behind Organisation, im Rahmen der NATO in vielen Ländern aufgestellt, sogar in der Schweiz (als P 26), aber bei den Terroristen handelt es sich um von Geheimdiensten angeworbene, ausgestattete und als „Männer fürs Grobe“ benutzte Kriminelle, die ganz und gar nicht zu den regulären, meist aus Nationalen/Rechten rekrutierten Stay Behind-Organisationen gehörten, sondern parallel und strickt abgeschirmt davon existierten.
Exakt das haben Ganser und seine Nachplapperer nie begriffen, dass das 2 ganz verschiedene Dinge sind: Nicht die Geheimarmee Gladio hat in Italien Anschläge durchgeführt, sondern eine Art „Schatten-Gladio“, eine Art von Schatten-SBO, die Riethmüller eben als Schatten-SBO beschreibt, und Hoffmann als Privatgeheimdienst.
Das BEIDES unter „Gladio“ zu summieren ist grundfalsch. Gansers Kardinalfehler.
Entscheidend ist weiters der politische Arm, also die Union mit der CSU vorneweg, ohne die es nicht funktioniert, ebenso wie es ohne BND und BfV nicht funktioniert. Und genau dort, an dieser Stelle, stellt sich die Frage nach CIA und Mossad. Nach Hoffmann-Privatbesitz beim Militärgeheimdienst Italiens, gestohlene Dinge, wohlbemerkt! Von V-Leuten gestohlene Brillen etc pp.
Würden Sie diese V-Mann-Akten herausgeben, wären Sie US-verpflichtete Erika, die Kanzlerin eines Marionettentheaters?
für wen arbeitete Uwe Behrendt, der Doppelmörder von Erlangen, der sich im Libanon erschoss, so sagt man, denn noch so? Warum legte er eine Spur zu Hoffmann, die berühmte Sonnenbrille, die berühmte Blondhaarperücke, oder wie sonst kam die Brille an den Tatort, und die Perücke in die Zeugenaussage? Andere Gegenstände -laut Rainer Fromm- zu Attentätern im Bologna-1980-Zusammenhang, 85 Tote?
Warum die prompte Verunglimpfung des Mordopfers von Erlangen auch in Israel?
Ich würde die V-Mann-Akten garantiert nicht herausgeben, eher würde ich sie schreddern 😉 Hat beim NSU-Phantom auch geholfen! War auch unumgänglich.
Die Akten der Uwes dürften meterdick gewesen sein…
.
Hoffmann hat einen sehr guten Hinweis dazu gegeben, Udo Albrecht betreffend, den ich schon lange vermisse, und dessen Totschweigen durch die „investigative Presse“ einen realen Hintergrund haben dürfte:
Der einzige V-Mann und Provokateur, dem etwas zu den Hintergründen des Oktoberfestattentates zu entlocken wäre, hätte der als Werkzeug der Drehbuchautoren benutzte Udo Albrecht sein können, wenn er noch am Leben wäre. Zuverlässige Erkenntnisse von seinem Tod haben wir nicht (vielleicht noch nicht). Doch ich gehe davon aus, dass dieser Unhold schon seit 1982 die libanesische Erde düngt. Zu offensichtlich hatten die Umstände seiner Flucht aus bundesdeutschem Gewahrsam auf die Hilfestellung der deutschen Behörden hingewiesen. Albrechts Doppelspiel konnte dem Sicherheitsapparat der PLO trotz des üppigen, aus früheren Zeiten herrührenden Vertrauensbonus nicht verborgen geblieben sein.
Das ist ein Hinweis darauf, warum Abu Ijad, der PLO-Geheimdienstchef, ermordet wurde, und in wessen Auftrag das geschah.
Abu Ijad wusste um die BND-Intrige und Albrecht Bescheid, diese These macht Sinn.
Auch in Bezug auf die CIA und den Mossad. Als Mitintriganten.
.
Zurück zur Ausgangsfrage: Ist es Dummheit?
JA, es ist Dummheit. Gemäß des „need to know-Prinzips“ müssen Schreibnutten nicht mehr wissen, als sie zum Abliefern ihrer Staatspropaganda wissen müssen. Worum es wirklich geht, das sollten Presstituierte gar nicht wissen. Schadete nur… besser dumm halten, sie funktionieren nach dem Entlohnungsprinzip bestens.
Gilt das auch für Abgeordnete in den Parlamenten, die blödsinnige KLEINE ANFRAGEN stellen?
Da ist die Antwort schwieriger. Jein, so lautet sie. Solange jedoch linke Staatsmärchenerzähler wie Ulrich Chaussy die KLEINEN ANFRAGEN an die Bundesregierung formulieren, so lange lachen sich die Verbrecher im Sicherheitsapparat dumm und dämlich.