Ein Freispruch erregt die veröffentlichte Meinung:
Wie erst jetzt bekanntgeworden ist, hat das Oberlandesgericht Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2015 das Strafurteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Focus
Während die FAZ noch einigermassen die Contenance wahrt, sich eher pflichtgemäss empört…
… dreht die Springerpresse voll am Rad:
Empört sind vor allem die WELT-Historiker, es gibt dort Hunderte Kommentare, und ziemlich viele stammen von der Welt-Historikerzunft selbst. Die „empörten Historiker“ leben verbeamtet vom Holocaust, auch das ist klar: Berufsempörte. Gab es denn nun einen Sportplatz und ein Krankenhaus mit 60 Ärzten, ja oder nein? Dass auf der Wannseekonferenz die Vernichtung der Juden beschlossen worden sei, davon lebt der Urteilskritiker Jasch, ist das so, oder gehört das zu der „falschen Erinnerungskultur, die sich sehr weit von den tatsächlichen Ereignissen entfernt habe“, wie in DIE WELT zu lesen war?
Snyder: Drei Punkte möchte ich dazu festhalten. Erstens: Die deutsche Erinnerungskultur hat sich sehr weit von der faktischen Geschichte entfernt. Man spricht in Deutschland viel von Lagern, obwohl diese wenig mit dem Holocaust zu tun haben, man spricht viel von Auschwitz, obwohl dort nur ein Sechstel der Vernichtung stattgefunden hat, und von den deutschen Juden, die aber nur drei Prozent der Ermordeten ausmachten. Wenn man des Holocausts gedenken will, muss man jedoch wissen, was er tatsächlich war.
http://www.welt.de/debatte/kommentare/article147997779/Die-deutsche-Schuld-ist-noch-viel-groesser.html
Und die Kollaboration von Polen und Ukrainern mögen deutsche Schuldkulthistoriker auch nicht benannt wissen: Die Singularität gäbe es sowieso nicht: Hatten wir bereits im Blog:
Die Judenvernichtung erklärt Snyder vor allem mit den von den Nazis zerstörten Strukturen im damaligen Osteuropa, die auch eine Kollaboration der lokalen Bevölkerung ermöglicht habe. Wenn außerdem noch ökologische Katastrophen hinzukämen gepaart mit dem aggressiven Verhalten von Staaten, könne es zu einem erneuten Ausbruch von Massengewalt kommen. www.nwzonline.de/panorama/historiker-timothy-snyder-holocaust-nicht-einzigartig_a_30,1,2920622714.html Historiker Timothy Snyder: „Holocaust nicht einzigartig“ www.zeit.de/news/2015-10/17/literatur-historiker-timothy-snyder-holocaust-nicht-einzigartig-17125802
Nimmt man dann noch Raul Hilberg hinzu, man wisse erst 20 %, dann muss man zwangsläufig konstatieren, dass die uns seit Jahrzehnten eingehämmerte Wahrheit keineswegs derart offenkundig ist. Und dann darf ein Herr Püschel auch an der Holocaust-Mär zweifeln, und wird zurecht freigesprochen. Es gilt:
Meinungsverbrechen kann es in einem freien Staat gar nicht geben
Da es sie gibt, ist der Staat nicht frei. So einfach ist das.
Selbst Otto Schily, den trotz gemeinsamer Linksvergangenheit heute keiner mehr mit Mahler und Co. in Verbindung bringen kann, sagte im Frühjahr 2015 im Zeit-Magazin zum Thema Holocaustleugnung: “Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken”. Zu Horst Mahler konkret sagte er: “Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?”
So ist es: Weg mit diesem Maulkorbgesetz. Da hat Schily Recht.
Was hat Püschel denn nun „falschgemeint“, und war dafür vor dem Freispruch in der 3. Instanz 2 mal verurteilt worden? Dazu findet man im langen Artikel der WELT gar nichts. Ein richtig schlechter Witz. Man findet gar nichts!
Nur Prosa:
Zunächst wurde er wegen Volksverhetzung in drei Fällen verurteilt. Erst im Oktober 2013 vom Amtsgericht Weißenfels zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 Euro. Dann bestätigte das Landgericht Halle im Juni 2014 das Urteil. Püschel, ein durch und durch rechthaberischer Typ, war außer sich. Er beschwerte sich, dass unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) Meinungsdelikte härter bestraft würden als unter Hitler. Noch im Gerichtssaal rief Püschel: „Waren denn nationalsozialistische Richter die letzten unabhängigen Richter in Deutschland?“ Die Sache ging in die Revision zur dritten und letzten Instanz – ans Oberlandesgericht Naumburg.
Ein Provokateur? Das hier ist richtig mieser Verdächtigungsjournalismus:
Wie konnte das OLG zu so einem Beschluss kommen? Der 2. Strafsenat hat immerhin elf Seiten Begründung geschrieben. Unter dem Dokument stehen die Namen des Vorsitzenden Richters Gerhard Henss sowie seiner Kollegen Thorsten Becker und Dirk Stötter. Sind diese Juristen etwa auf dem rechten Auge blind?
… Zuvor hatte Henss schon im Frühjahr 2011 ein Landgerichtsurteil gegen zwei NPD-Funktionäre wegen übler Nachrede aufgehoben.
Allerdings findet sich kein Hinweis darauf, dass Henss selbst eine rechte Gesinnung haben könnte. Vielmehr gilt der Jurist im Kollegenkreis als liberal. Das OLG Naumburg lehnt es ab, Fragen zu dem Beschluss zu beantworten – unter Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit.
Was für böse Richter… die die Meinungsfreiheit hochhalten, gegen ein Zensurgesetz des Gesinnungsstaates?
Hans Püschel sieht sich durch den OLG-Beschluss ermuntert, seine Thesen weiterhin offensiv zu verbreiten. Man habe ihn ja „endgültig vom Makel der Volksverhetzung freigesprochen“. Ohnehin ist er davon überzeugt, dass Paragraf 130 Strafgesetzbuch dazu diene, ein ganzes Volk zu terrorisieren: „Der gehört abgeschafft.“
Zuletzt hatte der Ostdeutsche seine Ansichten in einem Blog auf der Website „hans-pueschel.info“ kundgetan. Doch diese Seite ist seit einigen Monaten offline. Püschel bedauert das und sucht einen neuen Betreiber. Auch wenn der Blog nicht mehr direkt aufgerufen werden kann, lassen sich die Inhalte größtenteils rekonstruieren – das Netz vergisst (fast) nichts. Wer sich diese Mühe macht, stößt auf Äußerungen Püschels, die bisher vor Gericht keine Rolle gespielt haben. Dabei dürften sie strafrechtlich viel brisanter sein.
Richtige Denunzianten, Blockwarte… sitzen die auch im Stiftungsrat der Stasikahane-Zensoren und Gesinnungswächter?
Weshalb genau wurde Püschel 2 mal verurteilt, und jetzt freigesprochen, das zu berichten wäre die Aufgabe einer Zeitung, statt dessen kommt nur billigste Meinungsmache und Denunziation. Wie eklig. Austs versiffte WELT.
Der Gesinnungskampf für den Gründungsmythos der BRD geht auch in den Kommentaren weiter. „der Betroffene“ ist Püschel selbst: Lächerlich, es wurde bereits zigfach umgeschrieben, die Auschwitz-Zahlen sanken von 4 Mio auf 1 Mio, und Timothy Snyder ist nicht der einzige Historiker, der den Holocaust „verlagert“, um bei 6 Mio bleiben zu können… nach wie vor eine eher mythische Zahl denn verbürgt… ein professioneller Lügner, dieser „Moderator“. Sondergesetze sind einer Demokratie unwürdig: So ist es. Der Schuldkult-Mod kann diese Debatte nicht gewinnen. Sehr erfreulich. Weit über 300 Kommentare dort.
Zeitgeschichte bei die WELT ist verseucht vom Gesinnungskampf.
Cui bono? Nicht die Deutschen, die zahlen seit Jahrzehnten, und sollen das auch weiterhin tun.
Der Spiegel hat die Vorgeschichte:
Gegen Haverbeck wird derzeit wieder ermittelt, weil sie in einem Video auf ihrer Homepage verkündet: „Betrachten wir nun die Weltpolitik nach 1945, und so zeigt es sich, dass der Holocaust die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte ist.“
Dass die Holocaust-Leugnerin Ende Januar in Saaleck nahe Naumburg doch sprechen kann, verdankt sie der NPD-Fraktion des Burgendlandkreises. Die setzt einen Neujahrsempfang der Partei an: gleicher Ort, gleiche Uhrzeit, Gast: Haverbeck. Vorneweg Fraktionschef Hans Püschel, der sich selbst als „Nazi“ bezeichnet
Frau Haverbeck bekam 10 Monate Knast, Püschel wurde jetzt freigesprochen.
Aber worum ging es genau?
Das hat die FAZ, wenigstens ansatzweise:
Die ersten beiden Verse lauten: „
Der Mythos und der Holocaust, das sind zwei große Dinger. / Und wem’s davor nicht artig graust, der ist ein schlimmer Finger.“
Die zweite Strophe beginnt so:
„Die Mythen sind ja überall bei Völkern hier auf Erden / stets Märchen aus der Zeiten Hall, aus Urgrund, Wuchs und Werden. / Das zeigt uns klar: ’S ist eine Mär, wie’s Lied der Nibelungen.“
„Erwachsen’ Mann – so unbedarft kann es nicht weitergehn! / So vieles ist doch schon entlarvt als märchenhaft’ Geschehn.“
Die letzte Strophe von Püschels Gedicht lautet:
„Der Holokaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte. / Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte. / Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke! / Die böse Mär’ auf’s Altenteil! Fort mit der düst’ren Wolke!“
Freiheit der Kunst. Grundrecht.
Was darf Satire? Alles.
Je suis Püschel 😉
Ein anderer Text Püschels trägt die Überschrift: „Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?“ Dort schreibt er, für ihn stehe fest: „Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!“
Auch das bewertet das Oberlandesgericht nicht als Leugnung und noch nicht einmal als Verharmlosung des Holocaust, sondern wiederum als Beteiligung an einer Diskussion – diesmal über die Frage, ob die Opferzahlen „bisher unzutreffend dargestellt worden sind und weitere historische Forschungen hier neue Erkenntnisse bringen können“.
Das nennt sich Meinungsfreiheit, damit hat die BRD -auf Auschwitz begründet laut Joschka Fischer- so ihre Schwierigkeiten. Sehr wohl vergleichbar mit SEKs, die wegen Hate speech auf Facebook Türen eintreten.
Der Holocaust fand zuerst im deutschen Reich statt, und wurde erst Jahrzehnte später nach Polen verlegt. Die erste Geschichtsschreibung war falsch, und wurde korrigiert. Von Martin Broszat höchstselbst, Institut für Zeitgeschichte München.
Die derzeitige wird von Historikern ebenfalls massiv infrage gestellt, und befindet sich ebenfalls in Revision. Siehe Snyder…
Auch wenn die veröffentlichte Meinung es anders darstellt: Die Geschichtsbücher werden noch oft umgeschrieben werden.
Püschel hat dafür eine Bresche geschlagen. Für die Debatten, für die Forschung, wider die diktierte Offenkundigkeit. Vielen Dank!
Das Gericht hat dazu gesagt: Es ist nur ein Einzelfall-Urteil:
Ist es nicht.
Wurde auch prompt verstanden:
Josef Schuster, head of the Central Council of Jews in Germany, told the Welt newspaper on Wednesday that, while he respects the German justice system, he would have expected the courts to be “highly sensitized to all attempts to rewrite German history or to mock victims of the Nazis through an unacceptable trivialization of Nazi crimes.”
Among other things, Püschel had questioned the numbers of those murdered at the Auschwitz-Birkenau extermination camp and claimed that conditions at the camp were not as bad as reported. He questioned the overall number of six million murdered Jews and suggested that even more Germans had died, claiming that the Holocaust memorial in Berlin was out of proportion with reality.
He went so far as to say that “the German crimes we were told about from an early age are lies.”
Der Berufsempörte vom ZdJ… so einfach auszurechnen, so billig.
Sehr sehr richtig. Nichts glauben, schon gar keine gesetzlich geschützten Offenkundigkeiten, das ist immer die richtige Einstellung. Ganz egal ob Schuldfrage Weltkrieg I, Vorgeschichte Weltkrieg II, Holocaust oder was auch immer.
Die sollen mal noch 100 Jahre weiterforschen, und uns bis dahin endlich eine umfassende Meinungsfreiheit zugestehen, auch in dieser heiklen Frage. In ihrem „freiesten Staat auf deutschem Boden ever“, was für ein Hohn im Maas-Kahane-Gesinnungsstaat BRD.
Kommt die nächste Verschärfung des Maulkorb-Paragraphen noch 2016, oder erst 2017?
das OLG Naumburg hat kein Urteil abgesetzt, sondern die Entscheidung erging als Beschluss, d.h., ohne erneute mündliche Verhandlung.
Das hatte die GenStA beantragt, um die Sache schnell tot zu machen. Schöner Treppenwitz, dass die Richter das total umgedreht haben und kurz und schmerzlos freigesprochen haben.
Die Spruchkörper beim LG heißen Kammern, beim OLG Senate.
Es werden ein bisschen die Prozessordnungen verdaddelt; im Beschluss steht allerdings eindeutig, dass die Berufung zum LG als unbegründet verworfen wurde und Revision zum OLG form- und fristgerecht eingelegt wurde – man muss nur richtig lesen!
witzigerweise wird der Begründung das Soldaten-sind-Mörder-Urteil des BVerfG zugrundegelegt…